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IGNORED

Tresor-Altbesitz


Christian 555

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Mad Max

Danke für die Infos!

Teilweise übertrifft dieses Merkblatt aber eindeutig den Gesetzeswortlaut (und später heißt es: "Das haben wir immer schon so gemacht!).

.....

bei mehr als ca. 20 KW

Widerstandsgrad 3

bei mehr als ca. 30 KW

Waffenraum + EMA

.....

Hat irgendjemand von denen mal einen mannshohen Wertschutzschrank der Klasse 3 in ein privates Wohnhaus verbracht?

021.gif

Ich hoffe mal, dass die Herren auch wissen, dass die meisten Decken eine solche Last überhaupt nicht tragen.

Bei Treppen (Metallrahmen und Holz) in Einfamilienhäusern ist schon viel früher Schluß!

Solche Schränke können nur mit einem hydraulischen "Transportroboter" befördert werden, weil jede Sachkarre sich wie in einer Schrottpresse fühlen würde.

Ich verstehe ja voll und ganz, dass man sicher verwahren muss, aber bitte doch vor Entstehung einer solchen "Wunschnorm" auch mal an die praktische Durchführbarkeit denken! Und auch an Übergangsregelungen.

016.gifgaga.gif

In meinen vier Wänden kann ich leider keinen 5t Gabelstapler bewegen. 016.gif

Geschrieben

Wieso das denn, manche verbeugen sich mit den Worten:"Guten Morgen, Herr Kollege".

hemo

du bist nicht gemeint rolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Kann man dieser Plakette eine Sicherheitsstufe entnehmen (ggf. durch die Farbe)?
confused.gif


Sieht aus wie die Prüfplakette meines Feuerlöschers.

Da kommt bestimmt niemand drauf, dass du DARIN was versteckt hast chrisgrinst.gif

021.gif021.gif021.gif

Geschrieben

Ich kann dir noch einmal raten, es wie mein Cousin zu machen: Der hat einen alten Geldtresor von unserer Oma von anno dazumal für seine KW.

Er hat Photos gemacht, die Masse (Wandstärke, Riegel, Scharnier etc.) notiert und einem Tresorhändler gezeigt.

Dieser hat ihm dann die Sicherheitsstufe attestiert.

Probiers mal so. icon14.gif

Mad Max

Geschrieben

Jaaaa.... da kann ich tatsächlich schon mal für die Zukunft überlegen... komme gerade aus meinem "Waffenkeller": 3 tragende Wände über 30cm, eine Zwischenwand zu einem anderen Raum von 20cm Dicke (liesse sich relativ leicht eine weitere Steinschicht 3DF davorziehen; selbermachen, habe ja den Maurer-Gesellenbrief). Betondecke. Tür (in einer der 30cm-Wände) liesse sich leicht gegen Waffenraumtür austauschen. Einziges mögliches Problem: Grosses Kellerfenster, allerdings mit Stahlgitter davor (6x im Mauerwerk verdübelt, Stangendicke 4-Kant-Stahl 1x1cm).

Gibt´s auch Anforderungsdaten zu solchen Fenstergittern?

Wie gesagt, noch "Zukunftsmusik"; habe aber offensichtlich den schon idealsten Raum im Haus für meine Tresore gewählt, der sich mit dem geringsten Aufwand an die Anforderungen anpassen liesse.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hat irgendjemand von denen mal einen mannshohen Wertschutzschrank der Klasse 3 in ein privates Wohnhaus verbracht?


Von denen bestimmt nicht. 021.gif

Ich hatte da auch schon eine "Kleine Aktion" mit meinem 2. Tresor. eek2.gif

Daten: 195 cm x 125 cm x 90 cm, gewicht 660 Kg crying.gif

Der übernimmt inzwischen eine tragende Funktion in meiner Kellerwand. chrisgrinst.gif

War aber freiwillig. also ohne irgendwelscher Forderungen seitens der Behörde.

Geschrieben

Prinzipiell muß ein Waffenraum nicht fensterlos sein.

So wie ich es bisher verstanden habe, muß ein Waffenraum der Stufe 0 (oder alt: B) so beschaffen sein, daß er von allen Seiten eine Durchbruchszeit von mehr als 30 min vorweist.

Also, daß egal von wo ein Gauner ansetzt, er mindestens eine halbe Stunde werkeln muß, bis er den Raum betreten kann.

Habe ich offiziell aber noch nirgendwo schriftlich gefunden, das ist meine Interpretation aus Gesprächen und den DIN's, die ich dazu gefunden habe.

(Höhere Schutzklassen = längere Durchbruchszeit!)

Nachtrag: was wohl öfter gemacht wird: eine 3mm-Stahlblechplatte wird rundherum von innen an die Wand angesetzt und die Platten miteinander verschweißt.

Geschrieben

Erst einmal Danke für Eure Informationen!

Wenn jemand noch zu der Vorgehensweise seiner Behörde bzgl. der Einstufung der "Alttresore" & Waffenräume etwas erzählen möchte, nur zu. Gerne auch per PN. Es kann nur helfen! Keine Panik, vertrauliche Sachen bleiben auch vertraulich!

@Mad Max

Die zweite Seite des Schreibens war sehr hilfreich (glaube ich zumindest).

@gecko

Die Idee mit den Platten ist nicht schlecht, aber ob es für die Behörde bei uns reicht?

Der Auszug vom LKA-Schreiben(BW) läßt da nicht viel Spielraum:

....

Aufbewahrung von Waffen in Tresorräumen

Von Sicherheitbehältnissen im Sinne des § 36 WaffG kann abgesehen werden, wenn

Waffen und Munition in einem Waffenraum mit folgender Ausstattung aufbewahrt werden:

- stabiles Mauerwerk, Mindestdruckfestigkeit 12 N/mm2 (z.B.

Stahlbeton n. DIN 1045 oder 24cm Mauerwerk n. DIN 1053-1)

- möglichst fensterloser Raum mit nur einer Zugangstür

- Einbau von Belüftungseinrichtungen bis max. 25cm Durchmesser

sind möglich

- Zugangstür nach DIN EN 1143-1, Widerstandsgrad 0

oder B-Tür nach VDMA 24992 (Bestandsschutz)

....

Na ja, wenigstens ist jetzt ein Fenster und/oder eine Belüftungseinrichtung möglich. chrisgrinst.gificon14.gif

Hoffentlich hat NRW nicht wieder etwas eigenes im Sinn!?

crying.gif016.gif

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe vor einiger Zeit jemanden von der "Vorbeugung" bei mir zu Besuch gehabt. Ich habe ihn eingeladen, da mein Tresor kein Typenschild besitzt.

Heute kam die Bestätigung, dass mein Tresor der Sicherheitsstufe B gleichgestellt ist und die Aufbewahrung in Ordnung ist. icon14.gif

Das Ganze war in NRW.

Bandit_911

Geschrieben

Hallo Bandit_911,

das freut mich wirklich!icon14.gif

Bei mir sieht es zur Zeit so aus, dass meine waffenrechtliche Behörde versucht, das von Mad Max per Link hereingestellte interne Merkblatt des LKA-BW madig zu machen.

Auf der einen Seite ist es überhaupt nicht mehr aktuell (mein waffenrechtlicher Antrag läuft ja auch erst seit nur 10 Monaten) und somit nur (wenn überhaupt) bedingt aussagefähig und auf der anderen Seite überhaupt nicht widerspruchsfrei. eek2.gif

Außerdem sind Polizeibeamte für so eine Aufgabe nicht ausgebildet. 016.gif Das alles habe ich schwarz auf weiß!

Das guckst Du echt in die Röhre! 021.gif

Na wenigstens sind die Mitarbeiter Deiner kriminalpolizeilichen Beratungstelle ausgebildet.

021.gif

Ich hatte mein Vertrauen in die polizeiliche Fachausbildung im Lande NRW schon verloren. 021.gif

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

"Empfehlungen des LKA BW

unter Einbeziehung der

„Hinweise zur vorläufigen Anwendung“ der

Regelungen im WaffG -neu

Zur Unterstützung der Kriminalpolizeilichen Fachberater

in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der

Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffG)"

Stand Mai 2003

...nix altes WaffG.

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...... Außerdem sind Polizeibeamte für so eine Aufgabe nicht ausgebildet ......


So ein Blödsinn! Sorry, gesunder Menschenverstand muss ausreichen! Es ist allerdings nicht jeden gegeben, Entscheidungen "ohne Handlungshilfe" zu treffen! Mich wundert in diesem Land nichts mehr!

Gruß Joe

Geschrieben

So, liebe Leute, es gibt Neuigkeiten im Traumland. Laßt Euch einmal von meinem Tagtraum erzählen.

.....

Heute hatte ich einen zweiten heimischen Besichtigungstermin.

Ich bin noch etwas aufgebracht und muß die Sache erst einmal ausreichend reflektieren. Besonders interessant und wichtig ist dieser Beitrag für Besitzer von "Alttresoren" ohne Prüfvermerk!!!!!

Besucht haben mich ein Herr von der "Beratung". und jemand der passenden rechtlichen Abteilung.

Zuerst wurde die LW-Verwahrung überprüft. Soweit alles in Ordnung, da 100%ig gesetzeskonform.

Bei einem leer stehenden ältern A-Schrank ohne Prüfvermerk wurden Bedenken geäußert wegen eines damals üblichen Schlosses (ansonsten ist der Schrank i.O.).

Soweit waren wir auch schon einmal vor 6 Monaten beim ersten Besuch (bzw. Traum).

Hier stand anschließend die von mir angeregte Diskussion im Raum, ob dieser Schrank ausreichend wäre für Wechselläufe, KK-EL, WBK-pflichtige Deko-Waffen, etc..

Hierbei sprach ich auch die "Biathlon-Regel" an und versuchte den Anwesenden klar zu machen, daß von einem obigen Objekt in diesem Schrank weniger Gefahren ausgehen als von einer in einem z.B. Holzschrank aufbewahrten Biathlon-Waffe, welche ohne großen Aufwand (mangels geeignetem Waffenschrank) entwendet werden könnte.

Daraufhin ging es erst einmal richtig los:

So etwas kann man nicht miteinander vergleichen!

Biathlon-Schützen haben nur eine Waffe und Punkt.

Aha?

Und was ist mit den Amnestiefällen von 1972 und 1976, die müßten doch hier auch greifen?

Da gab es ja nicht nur Biathlon-Waffen.

Kleine Sendepause.

Das kann man nicht vergleichen, usw.!

Auf meinen zusätzlichen Hinweis, ggf. den Schrank nach Möglichkeit schloßtechnisch überarbeiten zu lassen, nahm man anscheinend erst wohlwollend zur Kenntnis, bis man urplötzlich ein Gutachten von einem geprüften Sachverständigen über mehrer hundert Euro haben wollte.

Anderes wollte man nicht zulassen!

Alles klar?!

Anschließend standen die KW-Verwahrung zur Besichtigung an.

Auf einen kleinen B-Schrank ohne Prüfvermerk bekam ich nur die Antwort:

Gutachten von einem Sachverständigen, sonst wird hier nichts anerkannt! ALLES ANDERE HAT KEINEN RECHTSWIRKSAMEN BESTAND UND IST NULL UND NICHTIG! AUCH WENN ES ANDERSWO ANDERS GEHANDTHABT WIRD! DA KÜMMERN WIR UNS SCHON DRUM BZW. WIR ARBEITEN SCHON DARAN.

Bei diesem Thema hielten wir uns ein klein wenig länger auf.

Hier wurde sogar ein Gutachten mit PROBEBOHRUNGEN an verschiedenen Stellen wegen der Material-Qualität verlangt, usw.. Im Ergebnis kamen wir überein, daß nach dem Gutachten der Schrank überhaupt nicht mehr sicher ist wegen der ganzen "Löcher" und sonstigen Materialprüfung, usw. und nur noch schrottreif ist und sich hierdurch für die Waffenaufbewahrung erledigt hat.

Das zu diesem Thema!

Gleiches Ergebnis gab es auch noch für einen zusätzlichen alten A-LW-Schrank, welchen ich zur Aufbewahrung von Putzstöcken benutze.

Auf meinen Hinweis bzgl. des Merkblattes des IM-BW (S.2, unten links) bekam ich nur zu hören, daß dies mißverständlich (und später auch "falsch")ist.

Original Text vom IM-BW:

"Bei der Bewertung von Wertbehältnissen OHNE Prüfvermerk soll der Fachberater der KBSt kein Gutachten erstellen, sondern lediglich die Eignung zur Unterbringung entsprechender Waffen feststellen und unterwertige Schränke ausgrenzen."

OHNE WORTE!

Hierbei hätte man nur die Unterteilung von alten und neuen VDMA Schränken MIT Prüfvermerk (vor 5/95 und nach 5/95) gemeint (A-Schränke vor 5/95 sind keine gültigen A-Schränke mehr!)

OHNE WORTE!

Bei meinem Hauptanliegen B-KW-Schrank, welcher zur Zeit über seine Kapazitäten genutzt wird, gab es ein ähnliches Ergebnis.

KÖNNEN WIR SO NICHT MACHEN! PUNKT!

Sie haben zur Zeit kein Geld & Job?

Nicht unser Problem!

Bauen Sie einen Waffenraum (in dem die Waffenschränke stehen !!!), dann können wir darüber reden, ob Sie die alten Tresore weiter verwenden dürfen.

Oder verkaufen Sie Ihre Sammlung, daß dürfen Sie sich aussuchen. Sammeln ist nunmal teuer, das haben Sie sich ja ausgesucht.

IHR ANTRAG GEMÄSS DER AWAFFV PASST FÜR IHREN FALL ZUDEM NICHT.

Aha? (Jetzt auf einmal? Nach fast einem Kilo Schriftwechsel.)

Anschließend habe ich noch ein paar Kopien vom FWR und "Landtag-NRW" verteilt, denen zu entnehmen ist, daß von LEGALEN Waffen keine Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Die Antwort konnte man so ungefähr als "Ja, und?" verstehen.

So jetzt noch was zum Abschluß.

Ich mach es mal so,...

Satire an:

Ein großer Engel erzählte mir,...ich sollte es nicht so verstehen, wie es sich gleich anhören wird, aber

wie Du Dich über das andauernd schlechte Wetter beim lieben Gott beschwert hast, welches ein kleiner Engel verbockt hat, fand ich unter aller Wolke.

Brüll, brüll, Donner, usw.

Das ich so etwas nicht noch einmal erlebe, so... ,.......

Satire aus.

So was kann man also träumen.

.....

VG

Christian

icon13.gifpissed.gif

TIP für heute: Macht Euer Hobby WASSERDICHT! Es gibt die nächsten Jahre geziehlt schlechtes Wetter für Hobbyfreunde.

Geschrieben

Nachtrag:

Interessant war auch noch die Info, dass alle Waffen ab dem Baujahr 1871 automatisch modern sind.

gaga.gif021.gif

Ein zeitliches "Zwischenstück" zwischen Antik und Modern ist somit nicht gegeben.

Folglich ist eine C96, P08, K98 oder SAA genauso modern wie ein HK SL8, P99, usw..

Dies hätte zur Folge, dass der §13 Abs.7 AWaffV fast ausschließlich zur Erhöhung der gesetzlichen Verwahrungsauflagen bestimmt ist.

Will man hier durch die Hintertür den Sammlerbestand drastisch reduzieren?

VG

Christian

PS: Paßt bloß mit alten VDMA-Schränken vor 5/95 und "Händler-Bescheinigungen" o.ä. bzgl. der Sicherheitsstufe in NRW auf! Die Behörden erkennen zur Zeit nur ein Gutachten eines amtl. bestellten Gutachters an.

Hoffentlich muss man nicht auch noch ein Gutachten erbringen, dass der Gutachter auch ein Gutachter ist.

021.gif

  • 5 Wochen später...

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