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IGNORED

Munition aus den USA bestellen


Slasher

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

kann sein dass es so einen Thread schonmal gegeben hat, hab allerdings auf die schnelle nix gefunden...

Also, was muss ich beachten, wenn ich Munition aus den USA importiere? Wie siehts mit CIP aus, wenn die selbe Munition hier in Deutschland auch mit CIP verkauft wird? Zoll? Steuern?

Vielen Dank im Voraus,

Volker

Geschrieben

Moin,

ich mache es kurz: Vergiß es, es lohnt für Privatmengen nicht. jede nichtzugelassene Munition muß vor Gebrauch zugelassen werden. Die Kosten und der Genehmigungsaufwand stehen in keinem Verhältnis.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In diesem Zusammenhang vielleicht eine Variation der Frage: Angenommen ein Jäger/Schütze aus den USA reist aufgrund einer Einladung nach Deutschland ein und bringt seine Waffe und Munition mit (beides nicht CIP-beschossen). Darf der damit hier überhaupt schießen?

bye knight

Geschrieben

Wieso denn nicht frosch ? Wenn er eine Mitnahmeerlaubnis hat, darf er das sehr wohl !!! eek2.gif

Die auf der Grundlage eines Erlaubnisscheines nach § 32 WaffG mitgenommenen Schusswaffen sind nämlich gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 c) aa) Beschussgesetz von der Beschusspflicht ausgenommen. rolleyes.gif

Geschrieben

Moin Sachbearbeiter,

in der Tat habe ich den kleinen Passus in §4 glatt überlesen.

Sachbearbeiter hat Recht: Für nach §32 WaffG vorübergehend eingeführte Waffen gilt keine Beschußpflicht. Für Munition konnte ich aber auf die Schnelle keine Ausnahmeregelung finden. §4 bezieht sich nur auf Schußwaffen nicht auf Munition.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ich gehe davon aus, dass er auch die für die mitgenommenen Waffen passende Munition mitnehmen darf, da er diese ja gemäß § 30 AWaffV im Antrag für die Mitnahmeerlaubnis angeben muss. Würde ja keinen Sinn ergeben, dort Munition angeben zu müssen, wenn man dann gar keine mitnehmen dürfte. smirk.gif

Geschrieben

Ja toll. Wenn Dir was bessers dazu einfällt, darfst Du es gerne von Dir geben... mad1.gif

Der Inhalt des Erlaubnisscheines ist gesetzlich vorgegeben und nirgends steht, dass die Mitnahme von Munition aus Drittstaaten verboten ist. Ganz im Gegenteil ist genau dies nach § 32 WaffG möglich. AZZANGEL.gif

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