peter becker Posted March 31, 2004 Share Posted March 31, 2004 hallo ich habe heute auf der behörde, meine verbringungserlaubnis(langwaffe) von einem eu land nach deutschland bestätigt bekommen (ging einfacher als ich dachte) und habe ganz vergessen zu fragen, ab wann gelten die 2 wochen anmeldefrist für das gewehr,denn wenn es hier ankommt, muss es erst noch zum beschuss und ist danach erst "richtig und legal" mein eigentum. gilt das rechnungsdatum???? gilt die ankunft des gewehres bei mir zu hause???? gilt die ankunft des gewehres nach dem beschuss???? viele grüsse peter ps. ich dachte der firmensitz wäre in belgien (die sind im cip abkommen und kein neuer beschuss wäre nötig) aber es ist dänemark und die sind wohl nicht im cip abkommen,also deutscher beschuss. bei interesse: zoll entällt,da eu, einfuhrumsatzsteuer entfällt,da ich privat person bin, am zollamt sagte man mir,das gewehr geht direkt zu ihnen nach hause und nicht zu uns. der dänische händler benötigt eine ausfuhrgenehmigung und ich als empfänger eine einfuhr bzw. verbringungserlaubnis nach deutschland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 1, 2004 Share Posted April 1, 2004 Wird wohl spätestens ab dem Tage beginnen, an welchem du das Paket ausgehändigt bekommen hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted April 1, 2004 Share Posted April 1, 2004 Laß doch die Waffe vom Versender direkt ans Beschußamt schicken mit dem Auftrag, sie dann nebst Beschuß- Rechnung an Dich auszuliefern. Falls es so geht und der Händler mitmacht bist Du bei dem Weg fein raus Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 1, 2004 Share Posted April 1, 2004 Mouche spricht ein großes Wort gelassen aus. Guter Tipp Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 1, 2004 Author Share Posted April 1, 2004 @ mouche das ist wirklich eine gute idee,beim nächsten mal weiss ich es und mache es auch so, bei diesem kauf ist es schon zu spät,da das gewehr (hoffentlich) schon unterwegs ist. na ja, war auch das erste mal,dass ich eine waffe im ausland erworben habe und beim zweiten mal ist dann dann sowieso immer etwas schlauer und weiss,wie die abläufe besser zu regeln sind. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 2, 2004 Share Posted April 2, 2004 Ähhh! § 855 BGB "Besitzdiener"! Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted April 2, 2004 Author Share Posted April 2, 2004 @ christian555 verstehe ich nicht, wie meinstdu das?????????????? viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 2, 2004 Share Posted April 2, 2004 peter, die waffe gehört dir schon vor dem beschuss, du darfst sie nur nicht schiessen. ich bin sicherheitshalber immer davon ausgegangen, dass das datum des kaufvertrages ausschlaggebend ist. hat mir gereicht. wenn es aber knapp ist (z.b. usa-import, waffe liegt 2 wochen beim zoll) würde ich die 14 tage ab erhalt der sendung (z.b. abholen beim zoll) rechnen... in vorheriger absprache mit der behörde. denn wenn der erwerb die erlangung der tatsächlichen gewalt ist, dann findet er ja eigentlich erst statt, wenn ich die waffe wirklich habe. oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 2, 2004 Share Posted April 2, 2004 Juristisch gesehen findet der Erwerb statt, wenn ich " die Möglichkeit habe über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen". Die tatsächliche Gewalt setzt einen Herrschaftswillen und damit Kenntnis vom Entstehen der Sachherrschaft voraus. Die tatsächliche Gewalt erfordert nicht die Anwesenheit des Inhabers; so bleiben z.B. Waffen, die in einer Wohnung eingeschlossen sind, in der tatsächlichen Gewalt des abwesenden Inhabers. Ergo: sobald Du Zugriff nehmen kannst, hast Du erworben. Das kann also im obigen Fall frühestens dann sein, wenn der Zoll seine Griffel wieder von den Knarren wegnimmt. Tipp für die Praxis: SB anrufen - mögliche Verzögerung mitteilen - Kaffee trinken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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