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IGNORED

Aufbewahrung einer Waffe!!!


HangMan69

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Also Ihr haltet mich jetzt vielleicht für gaga.gif , aber ich habe auf der Seite nur etwas für das endgültige überlassen von Waffen gefunden!

Was muss denn nun auf dem Zettel für Temporäre Waffenaufbewahrung stehen?

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Hallo Fachmänner,

Ich fasse zusammen:

In Antwort auf:

schreib doch mal über den Unterschied zwischen §12 (1) 1a und §12 (1) 1b, denn für mich liest sich das so, das die Leihe nur unter a)auf 1 Monat beschränkt ist, aber die Unterbringung (was keine Leihe ist!) unter B) keines Zeitlimits unterliegt.
rainbow.gif

also in einem Fall(z.B 1/2 - 1 Jahr im Ausland) ist das für mich "vorübergehend"
chrisgrinst.gif

...sonst hätte doch die zeitliche Begrenzung weiter oben ->also unter (1) stattgefunden...oder auch unter (1)1

rolleyes.gif


Sehe ich das richtig, daß der Unterschied zwischen § 12 (1) 1a und § 12 (1) 1b der ist:

Bei 1a leihe ich mir die Waffe für Max. 1 Monat und darf sie auch auf den Schießstand mitnehmen.

Bei 1b bringt mir ein Schützenkolege seine Waffe ins Haus und ich schließe sie weg.

Auch "längere Zeit" aber nicht dauerhaft.

Gutes Beispiel: 1 Jahr Auslandsaufenthalt.

Ich darf sie aber nicht auser Haus nehmen bzw. nutzen.

Irgend welche Einwände ?

Dann raus damit.

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