Guest Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Hallo Freunde, ich bin erschüttert! habe gerade erfahren, dass die KK Büchse (gilt wohl für jede art von Langwaffe), die ich beantragen wollte seit beginn dieser Woche nur noch mit MPU möglich ist, warscheinlich gilt auch die altersgrenze von 21, unter die ich fallen würde. Weis jemand da mehr? Ich hab meine Sachbearbeiterin leider noch nicht erreichen können Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Ja wo soll denn das stehen?So ein Quatsch Wer altershalber überhaupt berechtigt ist-also 18- genehmigungspflichtige Waffen zu bekommen, der braucht weder für .22 lfB noch für 12/70 eine MPU - so kenn ich das aus dem Gesetz. Ein Blick in die §§ 4 und 14 helfen da weiter. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 ich schliesse mich mouche an...du bist doch hoffentlich rechtsschutzversichert & Mitglied im FWR? Wenn nicht wirds langsam Zeit! nix desto trotz: DA gugge und die auf jeden Fall informieren/ um Rat fragen Gruss Hilli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Wahrscheinlich eine Frustaktion, weil Bayern München in der Champions League rausgeflogen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Ich stelle jetzt mal eine wilde Vermutung an: Wenn du eine KK-Büchse haben willst, dann hast du doch bestimmt die Gelbe WBK beantragt. Da man sich mit der dann aber auch ohne Bedürfnisnachweis GK-Waffen kaufen kann, denkt der Sachbearbeiter vielleicht, dass er erst ein Gutachten von dir bräuchte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Gar kein so dummer Gedanke. Wenn dem so ist (von der gelben war hier noch nicht die Rede) wäre das eine Möglichkeit. Wenn der Antragsteller nur Kleinkaliber erwerben möchte, würde ich die gelbe WBK allerdings auf diese Waffenarten beschränken, um ihm die Kosten für das Gutachten zu ersparen. Wenn er dann 26 Jahre alt ist (bzw. wenn er schon eine WBK hat schon ab 22 Jahren) kann diese Beschränkung ja wieder aufgehoben werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Erst mal danke für eure schnellen Antworten! Ich bin 20 Jahre alt, und wollte mir einen KK-Halbautomat kaufen. Die Bescheinigung vom verband dürfte in den nächsten Tagen da sein. Gelbe gibts noch gar nicht, da der BDS noch nicht anerkannt ist. Das Gutachten alleine wäre nicht schlimm, dann mach ich das halt in den nächsten Tagen, aber wenn dann auch noch die Altergrenze 21 ist, hab ich eigentlich verloren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Hey -von Halb-Auto hast aber bisher nix gesagt Die geht sowieso gar nie auf Gelbe, sondern nur auf Grüne und nur mit bestätigtem Einzelbedürfnis-und nur anerkannter Verband mit anerkannter Sportordnung. Also auch beim BDS dürfte da derzeit noch nichts laufen. Hast uns aber schon ein wenig auf die falsche Fährte gelockt Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 In Antwort auf: Hey -von Halb-Auto hast aber bisher nix gesagt Die geht sowieso gar nie auf Gelbe, sondern nur auf Grüne und nur mit bestätigtem Einzelbedürfnis-und nur anerkannter Verband mit anerkannter Sportordnung. Also auch beim BDS dürfte da derzeit noch nichts laufen. Das sehe ich anders. Ein Bedürfnis kann auch über §8 Abs 1 geltend gemacht werden. Dazu braucht man keinen Verband und keine genehmigte Sportordnung. Das dieser Weg funktionieren muss, haben wir ja Dank IWÖ schriftlich vom Bundesinnenministerium. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 ja, ich hab schlichtweg vergessen zu schreiben, deass ein halbautomatisches KK-Gewehr sein soll. Die Bestätigung vom Verband hab ich ausgefüllt, und die kommt bald zurück. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 In Antwort auf: Das sehe ich anders. Ein Bedürfnis kann auch über §8 Abs 1 geltend gemacht werden. Dazu braucht man keinen Verband und keine genehmigte Sportordnung. Das dieser Weg funktionieren muss, haben wir ja Dank IWÖ schriftlich vom Bundesinnenministerium.bye knight Ja sicher knight -ich bin auch schon ganz arg gespannt darauf, wie Kollege "forsaken" als 2o jähriger Anfänger, bei seiner ersten genehmigungspflichtigen Waffe, als Angehöriger eines noch immer nicht genehmigten Sportverbands und vermutlich auch sonst ohne große weitere Erfahrung und schießsportliche Betätigung, das dann in der Praxis durchsetzt -ach ja, in Bayern auch noch,vergaß ich zu erwähnen . Haltet mich auf dem Laufenden, daß ich nichts verpaß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 immerhin schiesse ich seit mehr als 2 Jahren, davon kann ich 1 1/4 Jahre Regelmäßiges Training, sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen belegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Na klingt doch nicht schlecht Ich hoffe für Dich, daß es klar geht Und wenn die MPU verlangt wird und sie sonst nix wollen- dann streit nicht sondern mach es - und Du hast gleichzeitig die "Lizenz" schneller an GK Waffen zu kommen-wäre ja auch was wert . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Meine neueste Info: Nur MPU und keine erhöhte Altersgrenze. Ich halt euch auf dem laufenden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted March 14, 2004 Share Posted March 14, 2004 In Antwort auf: Meine neueste Info: Nur MPU und keine erhöhte Altersgrenze. Ich halt euch auf dem laufenden. Rechtsquelle? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted March 14, 2004 Share Posted March 14, 2004 Hey Mouche, falsches Argument! Forsaken sollte lieber den SP-Schein beantragen - wenn er die Prüfung hat, ist er ja auch bald 21 un dann kann er problemlos die gaaanz großen Kaliber schießen (.69 oder gleich Modellkanone) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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