Daniel-Mark Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 Folgendes Szenario: Ich bin im Verband x und habe da 2 Kurzwaffen erworben. Nun schließe ich mich nach 3 Jahren zusätzlich dem Verband y an. Habe ich dann wieder das Grundbedürfnis nach 2 KW (andere Kaliber als bei Verband x) oder ist das Grundbedürfnis mit den 2 KW von Verband x erfüllt? Vielen Dank im Voraus für Antworten Daniel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 Wenn du neue Disziplinen schiesst, bei denen du die "alten Waffen" nicht verwenden darfst oder dir dadurch Wettbewerbsnachteile entstehen, hast du natürlich eein neues Bedürfnis. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
1500er Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 Naja, das Grundbedürfnis für Sportschützen sind 2 KWs, von Verband ist da nirgends die Rede. Wenn Du aber in einem neuen Verband eine neue Disziplin schiesst UND Dir der Verband dafür eine Befürwortung ausstellt, sollte es kein Problem sein, die entsprechende Waffe (wenn Deine vorhandenen für die neue Disziplin ungeeignet sind) zu bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 Richtig! Das Grundbedürfnis ist eine Erleichterung und wird ohne besondere Anforderungen außer der "Sportschützeneigenschaft" anerkannt. Jeder Verband kann Dir für weitere Diszipline oder Wettkämpfe zusätzliche, geeignete Waffen als Bedürfnis über die zwei Waffen hinaus ,bestätigen". Schwierig(er) dürfte nur eine Bedürfnisanerkennung für zwei oder mehr gleichartige Waffen werden: 2 DA Revolver in .357 geht wohl nicht. Aber eine GK Pistole gleichen Kalibers mit SA und eine mit DA ist je nach Verband und vorhandenen Disziplinen wahrscheinlich schon wieder problemlos. Bei mehr Waffen als dem Grundbedürfnis entsprechen sollte allerdings zumindest ein regelmäßiges Training nachweisbar sein. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
1500er Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 In Antwort auf: 2 DA Revolver in .357 geht wohl nicht. <<-- geht doch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 .....wir wollen jetzt aber sicher nicht jede in D vorkommende Ausnahme-Regelung eines in den Kinderschuhen steckenden,neuen und oft in sich wdersprüchlichen WaffG welches in der Ausführung den Ländern auch noch Spielraum gibt, als Regel darstellen . Das von mir Ausgeführte, dürfte IMHO dem Grundsätzlichen entsprechen. Und "grundsätzlich" heißt......... Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 1500 hat grundsätzlich Recht. hemo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 Mouche auch! MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 Noch eine nette Variante: VL-Revolver fallen nicht unter das Grundbedürfnis, da dieses nur für Patronenwaffen gilt. gruß barlow Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 25, 2004 Share Posted February 25, 2004 ...na und Contender in allen Varianten auch nicht,da einschüssig ..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 In Antwort auf: (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. ...für den Wettkampfsport brauche ich doch ersatz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 .....steht WO ?Wo ist "Ersatz" als Bedürfnisgrund genannt? Wenn Du einen Sachbearbeiter findest, der so einfältig ist,Dir deshalb für jede Waffentype ein doppeltes Bedürfnis anzuerkennen - dann hast halt Glück gehabt Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 Wüsst' ich auch gerne. Schliesslich ist meine 08 schon etwas betagt, und wenn sie beim Wettkampf ausfällt, brauche ich eine gleichartige Ersatzwaffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 In Antwort auf: (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. siehe in Rot!! zumindest lese(verstehe) ich es so, oder wofür soll sonst die Nr.2 stehen? ...kann natürlich sein, das ich (Gesetze)nicht lesen kann... Link to comment Share on other sites More sharing options...
1500er Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 Ich denke mal, soetwas liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Und wenn ein Top-Schütze eine Ersatz-Waffe braucht, dann kann der Sachbearbeiter diese auch genehmigen (wie geschehen bei einem Vereinskollegen). Ein Tennisprofi hat auch nicht nur einen Schläger... oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 Nun Maxe -zugegeben man könnte es tatsächlich auch so auslegen und verstehen -da geb ich Dir recht Ist ein weiteres Beispiel dafür, wie schlampig,zweideutig und mißverständlich dieses Gesetz formuliert ist . Fast jeder Satz dieses Werks dokumentiert das handwerkliche Unvermögen seines verantwortlichen Verfassers Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 definiere "TOP-Schütze" mit Verweis auf aktuelle Gesetze! für mich ist der "Ich-schaff-beim-Rundenkampf-GK-250-wenn-ich-gut-drauf-bin" unter dem gleichen Punkt im Gesetz zu finden wie der "Ich-bin-zwar-deutscher-Meister-,-aber-meine-Frau-hat-sich-scheiden-lassen-weil-ich-immer-nur-auf-dem-Schießstand-bin" ...beides unter Nr.2...Wettkampf, da wird nichts ausgegrenzt!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted February 26, 2004 Share Posted February 26, 2004 In Antwort auf: Ich denke mal, soetwas liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Nach unserem Bayerischen Formblatt nicht. Das hat unter 3.3 tatsächlich unterschiedliche "Kreuzchen" (die der Verband macht) für eine weitere Kurzwaffe (zur Disziplinerweiterung) -oder zur Ausübung des Wettkampfsportes Wäre mal interessant einen Landessachbearbeiter zu fragen WANN er WO ein Kreuzchen macht. Der Sachbearbeiter am Landratsamt denke ich richtet sich dann schon nach dem Verband. Falls jemand die Leute kennt, auf dem Antrag stehen unter "Berechtigte" für diese Kreuzchen Herr Jürgen Künne Kaufbeuren, Herr Lothar Rieger in Regensburg oder Herr Furnier in Adelsried. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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