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IGNORED

Fragen zum "Grundbedürfnis!"


Daniel-Mark

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Geschrieben

Folgendes Szenario: Ich bin im Verband x und habe da 2 Kurzwaffen erworben. Nun schließe ich mich nach 3 Jahren zusätzlich dem Verband y an. Habe ich dann wieder das Grundbedürfnis nach 2 KW (andere Kaliber als bei Verband x) oder ist das Grundbedürfnis mit den 2 KW von Verband x erfüllt?

Vielen Dank im Voraus für Antworten

Daniel

Geschrieben

Naja, das Grundbedürfnis für Sportschützen sind 2 KWs, von Verband ist da nirgends die Rede.

Wenn Du aber in einem neuen Verband eine neue Disziplin schiesst UND Dir der Verband dafür eine Befürwortung ausstellt, sollte es kein Problem sein, die entsprechende Waffe (wenn Deine vorhandenen für die neue Disziplin ungeeignet sind) zu bekommen.

Geschrieben

Richtig! Das Grundbedürfnis ist eine Erleichterung und wird ohne besondere Anforderungen außer der "Sportschützeneigenschaft" anerkannt. Jeder Verband kann Dir für weitere Diszipline oder Wettkämpfe zusätzliche, geeignete Waffen als Bedürfnis über die zwei Waffen hinaus ,bestätigen". Schwierig(er) dürfte nur eine Bedürfnisanerkennung für zwei oder mehr gleichartige Waffen werden: 2 DA Revolver in .357 geht wohl nicht. Aber eine GK Pistole gleichen Kalibers mit SA und eine mit DA ist je nach Verband und vorhandenen Disziplinen wahrscheinlich schon wieder problemlos.

Bei mehr Waffen als dem Grundbedürfnis entsprechen sollte allerdings zumindest ein regelmäßiges Training nachweisbar sein.

Mouche

Geschrieben

.....wir wollen jetzt aber sicher nicht jede in D vorkommende Ausnahme-Regelung eines in den Kinderschuhen steckenden,neuen und oft in sich wdersprüchlichen WaffG welches in der Ausführung den Ländern auch noch Spielraum gibt, als Regel darstellen blush.gif. Das von mir Ausgeführte, dürfte IMHO dem Grundsätzlichen entsprechen. Und "grundsätzlich" heißt......... tongue.gif

Mouche

Geschrieben

...na und Contender in allen Varianten auch nicht,da einschüssig grin.gif.....

Geschrieben

In Antwort auf:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.


...für den Wettkampfsport brauche ich doch ersatz AZZANGEL.gif

Geschrieben

.....steht WO ?Wo ist "Ersatz" als Bedürfnisgrund genannt?

Wenn Du einen Sachbearbeiter findest, der so einfältig ist,Dir deshalb für jede Waffentype ein doppeltes Bedürfnis anzuerkennen rolleyes.gif-

dann hast halt Glück gehabt tongue.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach
die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.


siehe in Rot!! zumindest lese(verstehe) ich es so, oder wofür soll sonst die Nr.2 stehen?

...kann natürlich sein, das ich (Gesetze)nicht lesen kann...

Geschrieben

Ich denke mal, soetwas liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Und wenn ein Top-Schütze eine Ersatz-Waffe braucht, dann kann der Sachbearbeiter diese auch genehmigen (wie geschehen bei einem Vereinskollegen).

Ein Tennisprofi hat auch nicht nur einen Schläger... oder?

Geschrieben

Nun Maxe -zugegeben man könnte es tatsächlich auch so auslegen und verstehen icon14.gif-da geb ich Dir recht wink.gif

Ist ein weiteres Beispiel dafür, wie schlampig,zweideutig und mißverständlich dieses Gesetz formuliert ist icon13.gif.

Fast jeder Satz dieses Werks dokumentiert das handwerkliche Unvermögen seines verantwortlichen Verfassers rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

definiere "TOP-Schütze" mit Verweis auf aktuelle Gesetze! AZZANGEL.gif

für mich ist der

"Ich-schaff-beim-Rundenkampf-GK-250-wenn-ich-gut-drauf-bin"

unter dem gleichen Punkt im Gesetz zu finden wie der

"Ich-bin-zwar-deutscher-Meister-,-aber-meine-Frau-hat-sich-scheiden-lassen-weil-ich-immer-nur-auf-dem-Schießstand-bin"

...beides unter Nr.2...Wettkampf, da wird nichts ausgegrenzt!!!!! laugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich denke mal, soetwas liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.


Nach unserem Bayerischen Formblatt nicht.

Das hat unter 3.3 tatsächlich unterschiedliche "Kreuzchen" (die der Verband macht) für eine weitere Kurzwaffe (zur Disziplinerweiterung)

-oder zur Ausübung des Wettkampfsportes

Wäre mal interessant einen Landessachbearbeiter zu fragen WANN er WO ein Kreuzchen macht. Der Sachbearbeiter am Landratsamt denke ich richtet sich dann schon nach dem Verband.

Falls jemand die Leute kennt, auf dem Antrag stehen unter "Berechtigte" für diese Kreuzchen Herr Jürgen Künne Kaufbeuren, Herr Lothar Rieger in Regensburg oder Herr Furnier in Adelsried.

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