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IGNORED

Munitionstransport nur noch bis 5 kg ?


neuss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe gelesen, daß seit neuestem der Transport von Munition nur noch bis 5 kg ohne zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Feuerlöscher im Auto, spezielle Markierung, Fachkunde des Fahrers ect. erlaubt sein soll. Hat jemand dazu Informationen, oder war dies in der betreffenden Zeitschrift ein Druckfehler und es war vielleicht der Pulverinhalt bis 5 kg gemeint ?

Viele Grüße

Geschrieben

Ich hab's auch gelesen - und zwar im Rheinisch-Westfälischen Jäger, der Verbandszeitschrift des Landesjagdverbandes NRW, und es sah nicht aus wie ein Druckfehler...

Zitat:

" Neue Gefahrgutvorschriften greifen ab sofort auch beim Munitionstransport von Jäger, wie das Bundesverkehrsministerium dem DJV auf Anfrage mitteilte. Bei mehr als 5 kg Munition muss man u. a.

-einen Feuerlöscher sowie

-einen "Geharzettel" im Auto mitführen.

-Die Munition muss in einer speziellen Gefahrgutverpackung transportiert werden.

"Gefahrzettel" sind etwa bei Fachverlagen für Verkehrswesen erhältlich, so das Ministerium (mit Bezugasangabe).

-Wer in seinem PKW bis zu 5 kg Munition mitführt, muss die Patronen in der Verkaufsverpackung transportieren und dafür Sorge tragen, dass die Ladungssicherheit gewährleistet ist, ein "Freiwerden" der Patronen (so die Vorschrift) muss also ausgeschlossen sein.

Schon frühzeitig vor Verabschiedung der Vorschriften hatte der DJV gegenüber den Verkehrsministern des Bundes und der Länder unmissverständlich gegen die 5 kg-Grenze protestiert, konnte sich aber gegen den einhelligen Widerstand der Bundesländer nicht durchsetzen."

Viele Grüße

Arwen

Geschrieben

Die sprechen von der Pulvermasse !

Denk mal logisch drüber nach.... 1000 Schuß .45ACP wiegen ca. 20kg. Da dürfte man für alle 250 Schuß zum Händler fahren. Wäre doch ein Witz !!! Und bei 5kg Pulvermasse kannst schön viel Mun durch die Gegend kutschieren.

Grüße

Sentenced7

Geschrieben

Nein, tun sie nicht! Im Artikel - hab ich rausgelassen weil der Vergleich vermutlich eher für Jäger relevant - heißt es auch

"...bei mehr als 5 kg Munition (entspricht etwa 100 Schrotpatronen) muss man u. a...."

Geschrieben

Habs auch gelesen! Dazu kommt im RWJ in der März Ausgabe wohl mehr! Wenn ich es schaffe fahre ich mal bei der Polizei vorbei und frag da nach!

WH Björn

Geschrieben

In Antwort auf:

Nein, tun sie nicht! Im Artikel - hab ich rausgelassen weil der Vergleich vermutlich eher für Jäger relevant - heißt es auch

"...bei mehr als 5 kg Munition
(entspricht etwa 100 Schrotpatronen)
muss man u. a...."


Moin !

Stellt Euch ein IPSC Match vor.

1 Auto für den Schützen und 30 für die Mun.

Die spinnen, die Römer gaga.gif

grüße

Jürgen

Geschrieben

Habe gerade mit Bundesverkehrsministerium länger telefoniert. Das Gespräch wäre, falls ich es aufgezeichnet hätte gut für die nächste Comedy Show gewesen. Die Dame zog sich auf Vorschriften und Verordnungen zurück, von denen ich bis dahin noch nie gehört hatte, konnte jedoch letzendlich keine Lösung für das Problem des Transprots größerer Munitionsmengen liefern. Tatsächlich ist es aber so, daß der Transport von mehr als 5 kg Bruttomasse Munition (Gegenstände) nur unter Beachtung der Vorschriften der GGVS möglich ist.

Ich habe einen Ansprechpartner genannt bekommen, der mir hier nähere Auskünfte erteilen kann.

Ich sage Bescheid sobald ich was weiß

Geschrieben

In Antwort auf:

-Wer in seinem PKW bis zu 5 kg Munition mitführt, muss die Patronen in der
Verkaufsverpackung
transportieren und dafür Sorge tragen, dass die Ladungssicherheit gewährleistet ist, ein "Freiwerden" der Patronen (so die Vorschrift) muss also ausgeschlossen sein.


...demnach dürften Wiederlader ihre Murmeln ja gar nicht mehr transportieren - wer hat schon *Verkaufsverpackungen* dafür ? ?

Hat J. Brenneke etwa auch für das Bundesverkehrsministerium *gearbeitet* ?

Gruss

Christian

Geschrieben

Hallo Leute,

wo gibt es denn dazu etwas konkretes und schriftliches von einer Behörde bzw. vom Vater Staat?

Was in einer Zeitung abgedruckt wurde, ist für mich erst mal absolut uninteressant.

Gruß

Dirk

Geschrieben

mmh, die 5Kilo beschränkung kenne ich nur bei Pulver, aber nicht bei Munition confused.gif Hat sich da jemand vertan ?

Wenn ich 1000 Schuß abhole, sind das schon wesentlich mehr als 5 Kilo und was sind schon 1000 Schuß ?

Geschrieben

Das wäre ja fast das Ende für viele IPSC-Sportler. Oder sollen die jetzt alle einen Gefahrguttransportschein, oder wie der Schein heißt machen?

Gruß

Dirk

Geschrieben

Bei GUNBOARD wurde bereits ähnliches diskutiert. Hier wurde u.a. folgende Meinungen vertreten:

In Antwort auf:

Der Erwerb von Munition unterliegt keiner Gewichtseinschränkung. Allerdings unterliegt das Verbringen und der Transport der GGVSE. Und genau da muss man bei einer
Nettoexplosivstoffmasse
von
mehr als einem Kilo
alle dort geforderten Auflagen erfüllen (Feuerlöscher, Begleitpapiere, etc.)

Daraus folgt:

Natürlich darf ich meinen Wagen bis unters Dach mit Munition voll packen. Überschreitet allerdings die Nettoexplosivstoffmasse 1kg und bewege ich den Wagen dann noch über öffentliche Strassen, unterliege ich voll der (und jetzt mal im kompletten Amtsdeutsch weil's so besch... klingt) "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen

(Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE - )" und muss alle dort geforderten Auflagen erfüllen.


In Antwort auf:

Jeder Explosivstoff ist mit einem
Faktor
versehen, der sich nach der Einstufung in die Gefahrgutklasse richtet. Munition hat dabei einen anderen Faktor als z. B. Schwarzpulver. Man berechnet also nun die tatsächlich Masse mal diesem Faktor. Dabei darf der Wert 1000 nicht überschritten werden. Wenn ich mich nicht irre ist der Faktor für NC-Pulver 20.

Allerdings muss man bei mehr als 1kg eine Feuerlöscher und die Begleitpapiere (Gefahrgutzettel, Rechnung reicht nicht) mitführen. Die Ware muss gesichert und original Verpackt sein. Feuer und offenen Licht ist verboten. (Ich glaube das war's)


In Antwort auf:

Also, nachdem was ich jetzt hier so rauslese, stelle ich mal folgende Musterrechnung auf:

Patrone: Kaliber 9mm Luger.

Mittlere Pulvermenge: 4 grs / Patrone

Patronengesamtgewicht: 12,5 g

Pulverbewertungsfaktor: 20

1 kg reines Pulver wären also bei 3858 Patronen erreicht.

Mit Bewertungsfaktor 20 wären es 77160 Patronen.

Diese wiegen 964,5 kg.

Wenn mein Autochen nun 800 kg Zuladung hat, abzügl. 70 kg für den EU-Normfahrer bleiben 730 kg für die Patronen übrig.

Also kommt man schon recht nah an die Grenzmenge.

Also rechnen wir mal weiter:

Mein Auto trägt also besagte 730 kg.

Bei einer gebremsten Anhängelast von 2800 kg, abzügl. 500 kg Leergewicht für den Hänger zuzügl. 100 kg Stützlast lassen sich also 2400 kg auf dem Hänger transportieren.

Bei 12,5 g / Patrone wären das 192.000 Patronen.

Zuzüglich der 58400 Patronen im Zugfahrzeug (730 kg) komme ich also auf eine gesamte transportierbare

Menge von 250.400 Patronen.

Diese haben gesamt 64,9 kg Nitropulver in sich, entspricht bei Bewertungswert 20 immer noch ca. 3,25 kg.

Muss ich als Privatmann für diese Menge des Eigenbedarfs nach GGVS nun etwas besonderes beachten oder nicht ?

Viele Grüße

Uncle Pete

P.S. Diese Patronenmenge würde schätzungsweise etwa 26.000 € kosten. Unter Berücksichtigung, daß vom Weihnachtsgeld nocht eine kleiner Rest übrig ist, ist das doch gar nicht so abwegig, oder ?


In Antwort auf:

Hallo Onkelchen,

ja, Du hast richtig gelesen, es handelt sich tatsächlich um 1000kg. Die ganze Geschichte mit der Gefahrgutverordnung ist ziemlich kompliziert. Ich werde mal versuchen, kurz zusammenzufassen, ab welchen Mengen was gilt. Dabei beziehe ich mich auf den privaten Transport von Pulver bzw. Munition. Für andere Gefahrgüter gelten andere Grenzen!

Also:

- Bis zu einer Menge von 1kg greift die Befreiung von der GGVSE für den privaten Transport. Es müssen hier nur die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.

- Bis zu einer Menge von 20kg greift die Befreiung vom ADR-Schein. Es gelten jedoch die in der GGVSE festgelegten Allgemeinen Sicherheitspflichten (§4). Das sind: Feuerlöscher, Begleitpapiere, etc. Diese Freistellung ergibt sich aus der "Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" Kapitel 1.1.3.

- Bis zu einer Menge von 1000kg ist ein ADR-Schein notwendig. Es gelten die Vorschriften der GGVSE §4 und der ADR.

- Ab einer Menge von 1000 kg gelten zusätzlich die Vorschriften der GGVSE §7.

Kompliziert oder?

_________________

Gruß vom alten Herrn.


Da steh ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor.

Geschrieben

Hallo !

Soweit ich noch vom Pulverschein her weis, ist der Faktor für NC=50. Wenn diese 1000 zugrundeliegen, darf ich 20kg NC befördern. (War glaube ich kleine Mengenregelung)

Suche mal in den ADR ob ich etwas schwarz auf weiß finde, alles andere hat eh keinen Zweck

Bis bald

jürgen

Geschrieben

@ Völker: wie fiele denn die Berechnung unter der Annahme, dass das die Deutschen Teilnehmer an der WM-IPSC in CZ geschlossen in einem Doppeldeckerreisebus anreisen ? 80/90 Schützen, jeder hat so 3000 Schuß plus stille Reserve dabei... wie viele Feuerlöscher müßten dann an Bord sein gaga.gif

Nene, Behörden.... pissed.gif

DVC, Wolle

Geschrieben

Diese Bezeichung steht doch auch auf jedem originalen Munitionspaket (z.B. 1.000er .45ACP) drauf. confused.gif

Ist nichts neues.

Gruß

Dirk

Edit: Ok das "s" ist neu aber das steht auch auf der letztens von mir gekauften originalen 1.000er Verpackung von meinem Munitionshändler drauf, die er per DPD bekommen hat.

Geschrieben

Also handelt es sich doch um das Nettogewicht des Explosivstoffes und nicht um das Bruttogewicht der Patronen.

Also 1kg NC-Pulver sind doch schon einiges an Patronen, wenn man nicht unbedingt 50BMG schießt.

Ist also halb so schlimm. rolleyes.gif

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo Völker,

das kann ich so nicht bestätigen.

Wenn Du richtig schaust dann ist 1.4s sowohl beim Nettogewicht von 1 kg als auch bei Bruttogewicht von 5 kg.

Nur die Nummern der näheren Klassifizierung sind anders. Suche gerade nach der Bedeutung der einzelnen Nummern.

Also bisher steht die Chance 50:50! chrisgrinst.gif

Gruß

Dirk

Edit: Eh Völker, das gilt nicht! Du kannst nicht einfach den Text nachträglich ändern, sodass mein Post überflüssig ist. chrisgrinst.gif

Geschrieben

@Dirk: Bin gespannt - ich hoffe, Du hast recht!!!

Edit: Die nachträgliche Änderung war zeitgleich mit deinem Postig!

Hiermit erkläre ich trotzdem: Asche auf mein Haupt, ich habe nicht aufmerksam genug die Tabelle studiert und deshalb zuerst Stuß geschrieben.

Geschrieben

So jetzt habe ich mal auf dem Paket genau nachgeschaut da steht auf dem DPD-Aufkleber folgende UN-Nummer drauf.

0012 für die Patronen

und

0044 zusätzlich für die Zündhütchen

und somit sind Patronen tatsächlich mit 5kg Bruttogewicht als Maximum erlaubt. crying.gif

Wenn es nicht irgendwo für private Verbringer bzw. Transporter Ausnahmen gibt. confused.gif

So dürfte man nicht einmal ein 1.000er Paket 9mm Para auf einmal transportieren, evtl. noch ein 500er Paket KK. eek2.gifeek2.gif

Ich kann es einfach nicht fassen 2 Päckchen .45ACP wiegen je knapp 1kg, dann noch 1 Paket Slugs, 2 Päckchen .308Win und dann darf ich schon nicht mehr fahren???????????? kotz.gif016.gif

Dirk

Geschrieben

Hier die korrekte Bezeichung der UN-Nummern.

0012 Patronen für Waffen mit inertem Geschoss oder Patronen für Handfeuerwaffen

0044 Anzündhütchen

Siehe auch hier: LINK

Gruß

Dirk

Geschrieben

Irgendwie schaffen die es immer wieder, dass sie uns das schießen "madig" machen!!! icon13.gif

Wenn das so weiter geht darf man Munition nur noch auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erwerben pissed.gifpissed.gifpissed.gif

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