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IGNORED

Aufbewahrung von Munition in Munitionskisten


Dirk Z

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Aufbewahrung von Munition in ehemaligen BW oder anderen Militär-Blechmunitionskisten.

Ihr kennt doch sicher diese Muntionskisten, meistens in grün, die vorne so einen seltsamen Verschluß haben und die man nach oben aufmachen kann. In der Regel wurden dort ursprünglich 9mm Para gelagert bzw. transportiert.

Dazu habe ich folgende Frage:

Kann man dort Munition lagern, wenn man die Kiste mit einem Vorhängeschloß sichert? Reicht es diese Kisten in einem verschlossenen Raum aufzubewaren oder müssen die am Boden festgeschraubt werden??? Oder sind die total ungeeignet und nur zum Transport zu gebrauchen?

Ich habe zwar einige kleine B-Tresore aber die sind voll mit Munition. Da ich aber in der nächsten Zeit noch weitere Munition kaufe, überlege ich gerade wo ich die unterbringen kann. confused.gif

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo Astanase,

danke für Deinen Hinweis aber den Thread kannte ich schon. Dort steht zwar viel über Aufbewahrung von Munition aber eben nichts konkret über die von mir genannten Munitionskisten. rolleyes.gif

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo Dirk,

wenn Du den Thread aufmerksam gelesen hast, hast Du mitbekommen, dass im Gesetz sinngemäß "Blechschrank mit Schwenkriegelschloss oder vergleichbares Behältnis" steht.

Mehr steht da nicht, und alles weitere ist Auslegungssache.

Ob nun diese Mun-Kisten ein vergleichbares Behältnis darstellen oder nicht, kann Dir wohl kaum jemand verbindlich beantworten.

Entweder Du wartest ein erstes entsprechendes Urteil ab (was Jahre daueren kann),

oder Du fragst Deine Waffenbehörde nach deren Einschätzung (positive Antwort bitte schriftlich!),

oder Du fällst für Dich die Entscheidung, dass diese Kisten bei geringer Modifikation (Vorhängeschloß) ausreichen.

Ich würde Option 3 wählen, aber das muß jeder selber entscheiden.

Gruß

Michael

Geschrieben

Ich habe mir einen unklassifizierten Tresor gekauft für 30,- Euro (mit Zahlenschloss)

Die Dinger sieht man auch öfters in irgendwelchen Holtels (jetzt aber nicht auf die Idee kommen, die Teile aus dem Hotelschrak auszubauen chrisgrinst.gif, spätestens, wenn die Batterien leer sind wird es lustig !)

Das tut es auch, sind günstig und vom Gesetz her vollkommen ok !

Geschrieben

Hallo Michael,

hallo Berettaman,

danke für Eure Antworten!!!

Das habe ich mir ja fast schon gedacht, dass die Sache kompliziert ist. Ich dachte, dass der Verschluss auch eine Art Schwenkriegel oder eben vergleichbar ist und mit einem Vorhängeschloss ich auf der sicheren Seite bin. Nur die leichte Entwendbarkeit der gesamten Kiste machte mich eben nachdenklich. Deswegen auch zuerst die Idee mit dem festschrauben am Boden, dass allerdings die Lagerstelle stark einschränkt. rolleyes.gif

Tresore sind natürlich besser ob qualifzierte oder nicht, aber ich habe eben noch einige von den Munitionskisten im Keller und deswegen wäre es halt schön gewesen, wenns "gepasst" hätte.

Toll, dass jetzt alles so super geregelt wurde im neuen Gesetz! icon14.gif

Also bei meiner Behörde brauch ich gar nicht erst nachzufragen. Schriftlich bekomme ich nur Sachen die 100% klar sind und das ist es ja eben nicht. eek2.gif

Gruß

Dirk

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habe mir einen unklassifizierten Tresor gekauft für 30,- Euro (mit Zahlenschloss)


Bietet sich ja an.

In Antwort auf:

spätestens, wenn die Batterien leer sind wird es lustig !)


Warum?

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ich habe mir einen unklassifizierten Tresor gekauft für 30,- Euro (mit Zahlenschloss)


Bietet sich ja an.

In Antwort auf:

spätestens, wenn die Batterien leer sind wird es lustig !)


Warum?


Weil man im Hotel anrufen muss und um die Zusendung des Not-Schlüssels bitten muss. Spätestens dann sehen die, dass der Schrank leer ist...

Geschrieben

In Antwort auf:


Nur die leichte Entwendbarkeit der gesamten Kiste machte mich eben nachdenklich. Deswegen auch zuerst die Idee mit dem festschrauben am Boden, dass allerdings die Lagerstelle stark einschränkt.


Dirk,

der Gesetzgeber macht einen Unterschied zwischen Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Bei Waffen will er richtige Tresore, die ggf. auch verankert werden müssen. Also Schutz gegen Zugriff und Entwendung.

Bei Munition ist nur ein einfacher Blechschrank (oder vergleichbar) gefordert und da steht nix von Mindestgröße oder Verankerung. Also ein reiner Zugriffschutz.

Ich beware meine Munition im einem Blechschrank mit Stangenschloß (vom Schäfer-Shop) gleich neben dem Waffentresor auf.

Ein größerer Posten an Schrot lagert in einer mit zwei Vorhängeschlössern gesicherten Alu-Transportkiste (ex-BW) im Keller.

Und beiden Gefässe kann man wegtragen. Der Schrank ist zwar etwas unhandlich und die Kiste etwas schwer, aber es ginge.

Also ich an Deiner Stelle würde die Holzkiste nehmen, sie mit einer sog. Falle aus dem Baumarkt versehen und dann mit einem Vorhängeschloß sichern.

Gruß

Michael

Geschrieben

Hallo Michael,

ok dann weiß ich jetzt bescheid. Ich dachte immer man muss die Munition auch gegen Entwendung schützen und nicht nur vor Zugriff.

Vielen Dank für Deinen Tipp! icon14.gif

Ich sehe es nicht mehr ein weitere Tresore zu kaufen, wenn man mal einen Großeinkauf von Muntion tätigt und nach ein paar Wochen oder Monate stehen dann wieder 1-2 von den kleinen Dinger leer. Dafür sind die mir zu teuer. Habe schon zwei kleine B-Tresore aus dem Baumarkt, weil ich dachte sicher ist sicher, aber jetzt ist Schluß mit lustig mit weiteren "richtigen" Tresoren.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Ganz klar und einfach mein Bester - es genügt das leichte,kleine Blechkistchen -solange nix passiert natürlich nur chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Aber warte mal, wie die Sch... dampft wenn Du einen Diebstahl Deiner Muni melden muß shocked.gifshocked.gif

WAS, nur wegtragbare Blechkiste???? Das nennen SIE sichere Aufbewahrung oder vor Zugriff Unberechtigter geschützt???

Ich meine, eine Zeichnung in Multicolor wirst jetzt nicht brauchen um Dir alle Varianten ausmalen zu können,oder... tongue.gif

Meine ganz persönliche Meinung ist: es gibt Dinge, wo man am falschen Fleck sparen kann rolleyes.gif. Je nach Bedarf ein kleiner Baumarkttresor oder der kleinste A Langwaffenschrank bei größerem Bedarf ist eine EINMALIGE Anschaffung. Und wer will Dir einen Diebstahl zum Vorwurf machen, wenn Deine persönlichen Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben klar übertreffen?

BTW: Ein kleiner Baumarkttresor entspricht nicht mal dem Preis von 1000 Schuß durchschnittlicher KK-Muni,ein Baumarkt Gewehr A Tresor (gut für Tausende von Schuß in allen möglichen Kalibern)entspricht ca. dem Preis von 1000 Schuß .357 Magnum oder 500 Schuß .308 Fabrik-Muni cool.gif

Aber das ist halt meine Sicht der Dinge - und : Den Spruch mit dem vorauseilenden Gehorsam-"gähn"-kenn ich schon rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Da kann ich Mouche nur zustimmen. Im Zweifel ist der Waffenbesitzer in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Aufbewahrung sicher war. Aber wenn die Kiste zusätzlich in einem verschlossenen Kellerraum mit stabiler Tür und kleinen oder gar keinen Fenstern steht, wird Dir niemand an den Karren fahren. (Für die ganz Vorwitzigen: nein, der Schlüssel steckt nicht mehr chrisgrinst.gif)

Geschrieben

Mir sind die normalen, billigen Baumarkttresore zu klein zum Munition aufbewahren. Habe bei www.1000angebote.de einen Möbeltresor mit den Aussenmaßen b 460 x h 750 x t 360 mm ( doppelte Ordnerhöhe! ) und Elektronikschloss für € 99.-gefunden, der dürfte gross genug sein. icon14.gif

Gruß,

Kanzler

Geschrieben

Also ein Freund und Schützenkollege und ich haben uns für IKEA (nein,nicht das STÖRBE-Liegeset) ,sondern für den PS-Schrank entschieden.Massig Platz für Muni (60*40*80 cm nutzbarer Raum),Stahlblech,Schwenkriegel mit Schloß für 69.- Euro.Paßt und ist gesetzeskonform.Das Ding steht bei mir im Keller (ehemaliger Luftschutzraum smile.gif ) und tut seinen Zweck.Und fertig.

Alternativ dazu lagert ein mir bekannter Mensch Muni in diesen praktischen Werkzeugboxen aus Stahlblech,mit Vorhängeschloß gesichert (lose auf dem Boden stehend),in einem abschließbaren Raum.Also sollten Deine Muniboxen auch ok sein.

Gruß,Tan

Geschrieben

Hallo Tan,

danke für den Tipp.

Ich habe mir das Teil gerade mal im Katalog angeschaut.

Hat der denn ein Schwenkriegelschloß??

Ich dachte immer ein Schwenkriegelschloß ist ein Schloß, wie man es von alten Truhen kennt. Das so aussieht wie ein Schanier. Oder irre ich mich da? confused.gif

Gruß

Dirk

Geschrieben

Bei einem Schwenkriegelschloß schwenkt durch Schlüsseldrehung ein Riegel ein und aus, um so die Tür zu öffnen oder verriegeln.

Was Du meinst ist eine sog. Falle, die durch ein zusätzliches Vorhängeschloß gesichert wird.

Gruß

Michael

Geschrieben

Hallo Michael,

ja genau das habe ich für ein Schenkriegelschloß gehalten.

Also Falle heißt das Teil, das ich gemeint habe. Dann ist diese Falle ja mindestens gleichwertig zum Schwenkriegelschloß.

Du meist also das pimpfige kleine Riegelchen wie man es aus den Umkleideschränken im Schwimmbad oder in Fabriken kennt? Hm, genau das hat nämlich der Schrank, den der Tan empfohlen hat.

Vielen Dank für die Erklärung Michael. Ich habe von Schlösser soviel Ahnung wie ein Politiker von seinen Wähler. rolleyes.gif

Gruß

Dirk

Geschrieben

Hallo Dirk,

In Antwort auf:


Du meist also das pimpfige kleine Riegelchen wie man es aus den Umkleideschränken im Schwimmbad oder in Fabriken kennt? Hm, genau das hat nämlich der Schrank, den der Tan empfohlen hat.


Ja, Dirk, dieses kleine Blechteil reicht aus.

Es gibt auch noch Stangenschlösser, bei denen schieben sich Stangen oben und unten in den Schrankkorpus.

In Antwort auf:


Ich habe von Schlösser soviel Ahnung wie ein Politiker von seinen Wähler.


Herrlicher Satz, den muß ich mir merken! icon14.gif

Gruß

Michael

Geschrieben

Zu deiner Frage zwei Hinweise:

1. Der § 36 WaffG sagt gegen Wegnahme zu sichern. D.h. nicht, dass Du die Paronen nur einzeln wegnehmen kannst. Wenn das ganze Behältnis verschwindet, dann ist sie auch weggenommen. Dagegen kannst Du Dich durch die Verankerung schützen. icon14.gif

2. Deine Schlossbeschreibung erfüllt die gesetzlichen Forderung nicht, weil das Wesen des Schwenkriegelschlosses darin besteht, dass sich der Schließmechanismus und die eigentliche Verriegelung innerhalb des Behältnisses befindet und deshalb geschützt ist. icon14.gif

Was man von Deinem Vorhängeschloss nicht behaupten kann. icon13.gif

Am Ende also doch nicht geeignet. icon13.gif

Geschrieben

Hallo Nitro,

danke für Deine Information!

Ich glaube die Sache mit den Munitionskisten lasse ich erstmal sein.

Ich schau mir nächstens mal den Ikea-Schrank an.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Eine provokative und eine sachliche Frage:

In Antwort auf:


Der § 36 WaffG sagt gegen Wegnahme zu sichern. D.h. nicht, dass Du die Paronen nur einzeln wegnehmen kannst. Wenn das ganze Behältnis verschwindet, dann ist sie auch weggenommen. Dagegen kannst Du Dich durch die Verankerung schützen.


Wo ist da eigentlich die Grenze? Wenn Einbrecher in mein Haus einbrechen und den "Blechschrank mit Schwenkriegelschloß" aufhebeln, ist die Munition weg. In wie weit komme ich da in Trouble, wo ich doch den Buchstaben des Gesetzes Genüge getan habe?

In Antwort auf:


Deine Schlossbeschreibung erfüllt die gesetzlichen Forderung nicht, weil das Wesen des Schwenkriegelschlosses darin besteht, dass sich der Schließmechanismus und die eigentliche Verriegelung innerhalb des Behältnisses befindet und deshalb geschützt ist.


Das kann ich so nicht stehen lassen.

Wenn ich mir diese vielfach zitierten "Blechschränke mit Schwenkriegelschloß" ansehe, dann reicht ein stabiler Schraubenzieher, um sie aufzuhebeln - von einem Brecheisen ganz zu schweigen.

Dagegen ist eine stabile Überfalle (z.B. ABUS Granit-Serie) ordentlich mit verdeckten Scharuben befestigt und mit einem geeigneten Vorhängeschloß (z.B. aus der gleichen ABUS-Serie) gesichert um Größenordnungen widerstandsfähiger.

In Antwort auf:


Was man von Deinem Vorhängeschloss nicht behaupten kann.
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Am Ende also doch nicht geeignet.
icon13.gif


Einspruch, Euer Ehren! icon14.gif

Michael

Archiviert

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