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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Neue Gelbe in Niedersachsen


Kidbalu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo !

Welche Schützen in Niedersachsen haben sich schon die Gelbe

Waffenbesitzkarte ausstellen lassen und gab es Probleme

mit den Ämtern ?

Gruß vom Harz

Kid 021.gif

Geschrieben

Hallo!

Ich habe die neue Gelbe (Stadt Buchholz i.d. Nordheide). Das einzige Problem war, dass es das Dokument noch nicht gab, somit wurden die geänderten Daten als Zusatz unter amtlichen Anmerkungen eingetragen. Mein örtlicher Sachbearbeiter ist supergut und alles ging in Rekordzeit von Statten. Da ein Führungszeignis bereits vorlag, konnte ich am nächsten Tag (!!) die WBK abholen. Seit ich in Niedersachsen wohne, muss ich meine schlechte Meinung über Angestellte im öffentlichen Dienst immer weiter abbauen :-(

Frohes Schaffen,

thecyclone

Geschrieben

In Antwort auf:

... Seit ich in Niedersachsen wohne, muss ich meine schlechte Meinung über Angestellte im öffentlichen Dienst immer weiter abbauen :-(

Frohes Schaffen,

thecyclone


Kamst wohl vorher aus NRW? rolleyes.gif

Geschrieben

@thecyclone:

Hast Du vielleicht auch Frau Kaufmann vom Landratsamt Winsen/Luhe als zuständige Sachbearbeiterin? Die ist wirklich nett und superschnell. Der "Rekord" liegt bei 3 Tagen (per Postweg angemeldet & WBK zurückbekommen). Die haben wohl doch schon den "Transwarp-Antrieb" chrisgrinst.gif

Geschrieben

Also bei uns (Verein im Landkreis Osnabrück / Bezirksregierung Weser-Ems) läuft momentan gar nix...

Der DSB hat an seinen Landesverband untervergeben und der wiederum an die Bezirksverbände...

Bedürfnisbescheinigungen (egal ob gelb oder grün) sind für uns im Moment soweit weg wie der Mars von G.W.Bush... mad1.gif

Dazu die Aussage *meines* Sachbearbeiters am Wohnsitz (NRW) : Gib mir eine Bescheinigung vom Bezirksverband und du bekommst eine Ablehnung...

(der Mann -sonst sehr ok und kooperativ- sieht für eine Bescheinigung durch den BSV einfach keine rechtliche Grundlage und hatte bei meinem letzten Besuch im Dezember 2003 noch nicht einmal den Anerkennungsbescheid des DSB vorliegen... crying.gif )

Gruss

Christian

Geschrieben

Hallo,

damit keine Missverständnisse aufkommen: Das hat ja offensichtlich NICHTS mit Niedersachsen zu tun! Sonder mit dem betreffenden Verband! cool.gif

Hier gibt es vorläufige Reglungen, die auch die Belange der Schützen berücksichtigen. Diese vorläufige Reglung soll das „Loch“ stopfen, bis die „Bundesreglungen“ eingehen. Damit wird aber nicht in den nächsten Wochen gerechnet.

Mit den Sachbearbeitern kommen wir weitgehend gut zurecht.

Auch BDMP Schützen aus Niedersachsen mit Wohnsitz in NRW berichten, dass die Bedürfnisbescheinigungen von hier zum Erfolg geführt haben. grin.gif

Also wohl vorrangig eine Verbandsangelegenheit! blush.gif

Gruss Spa chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Also wohl vorrangig eine Verbandsangelegenheit!


Hallo Spahlholz,

nichts anderes wollte ich mit meinem Posting ausdrücken !

Bis zur *Rückgabe* der Zuständigkeit vom Landesverband (erfolgte am 1. Dezember 2003) an die Bezirksschützenverbände sind die Bedürfnisbescheinigungen ja auch von den Behörden akzeptiert worden... (Ausnahme war aber auch hier die *Neue Gelbe*) - Bei uns gibt es noch nicht eine einzige dieser neuen Spezies - immer DSB bezogen crying.gif!

Gruss

Christian

Geschrieben

Hallo Carsten!

Ich muss nicht ganz nach Winsen, Herr Schmidt aus Buchholz ist für mich zuständig - und der liegt auch noch auf meinem Weg zur Arbeit...

Frohes Schaffen,

thecyclone

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich war heute auf dem für mich zuständigen Amt einer Kleinstadt in Südniedersachsen und habe zur "Gelben" folgendes erfahren:

1) Die "alte Gelbe" gilt weiter, aber nur für die darauf zugelassenen Waffen, also Einzellader-Langwafffen.

2) Die "neue Gelbe" gibt es noch nicht.

3) Eine Erweiterung der "Alten" auf das, was das Gesetz neu zuläßt, gibt es auch nicht.

Ach ja, und eine erneute Änderung des Waffengesetzes soll sich auch schon wieder in Vorbereitung befinden.

Gruß

do

Geschrieben

Änderung im Waffengesetz ??? Schon wieder ???

Sag mal welches Amt für Dich zuständig ist, ich bin auch aus Südniedersachsen ! Würde mich mal interessieren, wer sowas von sich gibt !

Geschrieben

Neue Gelbe in Niedersachsen....

...und kein Ende !

Gestern rief mich ein Vereinskollege an und berichtete von einer neuen, internen Dienstanweisung aus der BezReg Weser-Ems:

Bei Anträgen für die grüne WBK (Voreintrag) wird die nach altem Recht abgelegte Sachkunde nicht mehr anerkannt - die BezReg will einen Nachweis vom Landesverband sehen !!

Gleiches gilt für die Neuerteilung einer gelben WBK : mit Sachkundenachweis vom Verein ist nix - LANDESVERBAND !!!

Heute Nachfrage beim für unseren Verein zuständigen OA wegen Umschreibung Vereins-WBK :

Grüne WBK kein Thema, aber - eine neue Gelbe gibt es nicht, da keine Formulare vorhanden !!!

Daraufhin habe ich auf die Verfahrensweise in anderen Bundesländern hingewiesen (altes Formular mit entsprechendem Erweiterung nach § 14 (4)... - "mir ist nur die interne Anweisung bekannt, ohne Formular keine neue Gelbe !!!!"

Auf meine Nachfrage, ob denn die interne Anweisung bezüglich der Sachkunde von der BezReg vorliegt : "keine Ahnung, es wären soviele interne Anweisungen im Umlauf, man müsse sich erst mal informieren..."

Nach einigem Hin- und Her hat sich die Dame bereit erklärt, mich nach eingehendem Studium der internen Dienstanweisungen wieder anzurufen...

(ich warte immer noch...)

Mir liegt ein Schreiben des "Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport" vom 13.01.2004 in Sachen Erteilung gelber WBK vor, in dem keinerlei Restriktiven hinsichtlich Sachkunde und neues Formular drinstehen.

Hier scheint die BezReg Weser-Ems in ziemlich unbekümmerter Weise Recht und Gesetz mit den Füßen zu treten.

Im WaffG und der AllgVerwV steht mit keinem Wort, dass Sachkundebescheinigungen alter Art ungültig sind !

Warum geht in Teilen von NS nicht, was in NRW, Bayern, BaWü oder sonstwo geht ?

Siehe hierzu auch § 3 (5) AllgVerwV...

Meiner bescheidenen Auffassung nach wird hier vorsätzlich Rechtsbeugung durch die BezReg begangen !

Allen meinen Vereinskollegen, welche nach 12 Monaten Vereins-Mitgliedschaft und entsprechenden Training in den "Genuß" einer eigenen WBK kommen wollen, habe ich - nach zwischenzeitlicher Erteilung der Bedürfnisbescheinigungen durch den Verband - geraten, bei solchen "Ablehnungsversuchen" einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid zu verlangen...

Gleiches werde ich in Sachen Vereins-WBK durchexerzieren, da unter anderem auch ich selbst als "berechtigte Person" auf der WBK erscheinen möchte.

Haben andere Schützenkollegen aus dem Gebiet der BezReg Weser-Ems gleiche Erfahrungen mit diesen absolutistischen "Vorgehensweisen" gemacht ?

Gruss

Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

Siehe hierzu auch § 3 (5) AllgVerwV...

Gruss

Christian


Gehört der Verein dem BSDS an? Dann hätte ich Verständnis, das besagte Sachkundeprüfung gem. § 3 Abs. 5 AWaffV z. Z. nicht machbar ist. Wie gesagt, bezogen auf neue Sachkundeprüfungen!

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei Anträgen für die grüne WBK (Voreintrag) wird die nach altem Recht abgelegte Sachkunde nicht mehr anerkannt - die BezReg will einen Nachweis vom Landesverband sehen !!


Reine Verzögerungstaktik pissed.gif

Bei uns in Bayern kann man die Prüfung im Verein, bei einem anerkannten Prüfer, beim Bezirk (der Sachbearbeiter ist zufällig Prüfer) oder beim Landratsamt machen.

Wo man sie NICHT MACHEN KANN ist der Landesverband confused.gif

Geschrieben

Hallo,

nach dem ich Ende November beim Innenministerium um Klärung gebeten hatte, gab es das Schreiben bzw. den Erlass vom 13.01.2004. Dieser ist herausgegeben worden weil die Verwaltungsbestimmungen noch auf sich warten lassen und das niedersächsische Ministerium die Schützen nicht länger warten lassen wollte. icon14.gif

Für mich erstaunlich war, dass ich von den Anderen, ähnlich wie bei meinem Antrag auf Reglung zum § 58, der dann auch als Schützen freundlicher und gesetzeskonformer Erlass heraus kam, nicht zu sehen und zu hören war!

eek2.gif

Nur gut ,dass die erreichten Erlasse nicht nur für BDMP Angehörige gelten, sonder für alle Schützen!

grin.gif

Mit den Vordrucken kann es eigentlich auch keine Probleme geben, denn die von mir entwickelten, die alle SLG’en erhalten haben, bieten die Möglichkeiten für SLG Waffen nach § 10, für 14 (2); 14 (3) und 14 (4) und wurden bis jetzt von den Behörden anerkannt. grin.gif

Eine Umfrage bei den Mitgliedern hat ergeben, dass es ab und zu abweichende Verfahren gibt, aber keiner wurde abgewiesen. icon14.gif

Mit dem Zwischenergebnis können wir leben. Abzuwarten ist natürlich, was in den Verwaltungsbestimmungen stehen wird, aber da verhandle ich ja nicht mit, dass macht das Präsidium. wink.gif

Gruss Spa

wink.gif

Geschrieben

Kann man den Inhalt des Erlasses denn irgendwo mal einsehen? Ich werde mich in naher Zukunft auch mit der BR Weser-Ems rumschlagen müssen, und da hätte ich gerne ein wenig rechtliche Munition, falls unsere Sachbearbeiterin sich auch in irgendeiner Weise anstellt.

mfg

Trooper

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