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IGNORED

Waffe und Munition getrennt transportieren?


Knuddel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

wie sieht es rechtlich genau aus, wenn ich eine Sportpistole mit 100-200 Patronen zum Schießstand transportiere. Darf die Munition zusammen mit der Waffe in einem abgeschlossenen Koffer (Schlüsselschloss oder Zahlenschloss) transportiert werden oder muss die Munition auf jeden Fall in einem anderen Behältnis transportiert werden?

Es gibt da sehr wiedersprüchliche Aussagen. Die einen sagen in einem abschließbaren Koffer kann beides rein, andere sagen es muss getrennt sein.

Muss schließlich auch die Munition in einem abschließbaren Behälter transportiert werden oder würde auch eine Tüte reichen?

Geschrieben

Zitat § 12 WaffG:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; ... Zitatende

Um Risiken und Diskussionen zu vermeiden, transportieren (= eine Art des Führens) die meisten ihre Waffe in einem verschlossenen Behältnis und legen die Munition in einem separaten Behältnis dazu.

Geschrieben

@Knuddel

Auf diese Frage an den Leiter der für mich zuständigen Behörde erhielt ich zur Antwort, die Munition muß nur getrennt von der Waffe sein. Das ist auch dann der Fall, wenn Munition und Waffe sich im selben Behältnis befinden, z. B. Waffenkoffer. Also nicht unbedingt separate Behältnisse jeweils für Waffe und Munition erforderlich.

frankmichael

Geschrieben

@knuddel

interessante Frage, die ich mir auch schon oft gestellt habe...

mal sehen was am Ende der Beiträge rausgekommen wird...

Gruß

xylo

Geschrieben

@ knuddel

schau mal hier im waffenrecht etwas zurück, ich hatte die

frage gestellt -- der alte klassische waffenkoffer--

das zielt ja auch in diese richtung (oben die waffen in den

klemmen unten,in der lade, die munition)

ist aber wohl in dieser form als gesetzeskonform (tolles wort) zu werten.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Ein Transport in getrennten Behältern ist nirgendwo gefordert. Selbst ein geladenes Magazin, entnommen aus der Pistole/dem Gewehr ist bereits getrennt. Wobei ich dazu jedoch nicht raten würde. Waffe ohne Magazin,geöffneter Verschluß, Munition in Originalverpackung oder Plastik-Box,Behältnis geschlossen und möglichst im Kofferraum - hätte ich vor keiner Kontrolle Sorge. Zusätzlich noch das Behältnis verschließen(Schloß,Kette,Nummernkombi etc.)macht nicht viel Mühe und Aufwand - dokumentiert aber zusätzliche Sorgfalt und kommt deshalb immer gut an grin.gif

Mouche

Geschrieben

Solange keine Munition in der Waffe ist und diese nicht zugriffsbereit ist (also die Sache mit den wenigen Handgriffen schussbereit machen und so...) können die dir garnix.

Einfach in den Koffer rein und dann in den Kofferraum. Abschließen ist für die Katz. Wenn mir einer vormacht, dass er während der Fahrt an seine Waffe im Kofferaum kommt, schließ ich meinen Koffer auch ab!

Da kommt jetzt sicherlich einigen die Idee: Man kann ja schnell anhalten und das Ding aus dem Kofferraum holen.

Darauf würd ich sagen: Das sind keine wenigen Handgriffe mehr!

- Motor ausmachen und PKW abstellen

- Sicherheitsgurt lösen

- Tür offnen

- Kofferraum öffnen

- Koffer öffnen

- Munitionsschachtel öffnen

- Trommel/Magazin laden

- ggf. Durchladen

Wenn das wenige Handgriffe sind...

Grüße vom Westwall!!!

wagman

Geschrieben

Hi Mouche,

das mit dem geladenen Magazin habe ich schon anders aufgeschnappt. Soll angeblich als zugriffsbereit betrachtet werden. Kann mich leider nicht mehr an die Quelle dieser Behauptung errinnern. Vielleicht liest der Eine oder Andere hauptamtliche Ordnungshüter mit, und kann uns genaue Auskunft geben, wie es seine Kollegen sehen würden.

Gruß

George

Geschrieben

Hallo George,

da hat Mouche offensichtlich recht, denn auch das aufmunitionierte Magazin ist lt. meiner Behörde beim Transport erlaubt, wenn außerhalb der Waffe. Mit "getrennt" sei lediglich gefordert, daß sich in der Waffe keine Patrone befinden darf, nicht mehr und nicht weniger. Gut der Mann!

Trotzdem würde mir es nicht einfallen, zum Transport die Magazine mit Patronen zu füllen. Strapaziert unnötig die Magazinfedern. Und ich finde es gut, wenn andere Sportschützen Munition und Waffe generell in verschiedenen Behältnissen transportieren, um langwierige Diskussionen bei Kontrollen zu vermeiden.

frankmichael

Geschrieben

In Antwort auf:

geöffneter Verschluß


@Mouche: Warum das? Ist das nicht eher schlecht für die Waffe (Repetierer mit locker offenem Verschluß - Revolver mit ausgeschwenkter Trommel? Allem anderen stimme ich zu, aber einen offenen Verschluß lehne ich ab.

In Antwort auf:

das mit dem geladenen Magazin habe ich schon anders aufgeschnappt. Soll angeblich als zugriffsbereit betrachtet werden.


Ich denke das ist irgendwo auch Auslegungssache. Das geladene Magazin im Kofferraum im Munkoffer und die Waffe auch im Kofferraum im Waffenkoffer macht sicher keinem Richter Bauchschmerzen. Die nur mit Reissverschluß verschlossene Waffentasche auf dem Beifahrersitz, das geladene Magazin in der offenen Jackentasche ... und dann am besten noch der Verschluß der Pistole offen (hallo Mouche wink.gif ) damit man nur noch Tank rein und Schlittenfang runter machen muß ... da würden wohl die meisten hier im Forum auch nur noch achselzuckend sagen "selber Schuld" wenn die WBK weg ist.

Bei Auslegungssachen finde ich es immer am einfachsten, dem der mir was will im Rahmen des zumutbaren möglichst wenig Argumente zu geben. (Ich erinnere mich allerdings auch noch an meine Zeit als Mini-Fahrer ... mit Kofferraum war da nicht viel, und im Wagen war eigentlich alles zugriffsbereit. Da hab ich dann auch zur Beruhigung meiner Nerven eine handvoll (gleichschließender) Vorhängeschlösser an meinen Taschen gehabt.

Geschrieben

Hi Rodney -

der göffnete Verschluß ist bei mir kein Credo. Ich hab das nur als eins von mehreren Mitteln verstanden haben wollen.

Bei Gewehren ist er halt offen, weil der Kammerstengel sonst den Koffer blockieren würde, bei der SpoPi ist die "Rote Fahne" drinne-war bei der AW93 serienmäßig (aber nicht DSB konform rolleyes.gif)dabei, die 9 Para liegt geschlossen und ohne Magazin im Koffer, und die Roll Block und Flinten liegen einfach so drinne, mit Pufferpatrone im Lauf.

Mouche

Geschrieben

Also Vorhängeschlösser o. dgl. kommen mir nicht an die Tasche. Analog zu dem hier bereits gesagten erscheint mir der Transport von Waffe(n) und Munition in einem Behältnis durchaus gerechtfertigt und zumutbar, wenn die Sachen getrennt voneinander in der Tasche/ im Koffer / in der Box transportiert werden.

Dies bedeutet:

- Waffe in der RangeBag, im Lumpen eingewickelt oder in einem kleinen Futteral

- Munition in Schachteln o. dgl. in der RangeBag

- Magazine (bei mir in der Regel entladen) lose in der RangeBag

- Je nach Wettkampf- oder Trainingszweck kann es auch vorkommen, dass ich Munition in einer separaten RangeBag trage, das aber nur, um nicht die ganze Last auf einer Schulter tragen zu müssen

Damit sollte im Regelfall den Anforderungen Genüge getan sein.

Wenn dann das ganze Gerödel im Kofferraum steht/ liegt, dann halte ich das durchaus für "getrennt voneinander transportiert" ... ein geladenes Magazin könnte im Fall einer Kontrolle die Polizei beunruhigen, daher lasse ich es, auch wenn es anders natürlich bequemer wäre. Eine Kurzwaffe mit offenem Verschluss zu transportieren halte ich nicht für zweckmäßig. Und schließlich befinden sich an meinen RangeBags so viele Klett- und Reißverschlüsse, dass ein Inanschlagbringen einer Waffe oder gar das fertigladen nach erreichen des Kofferraums meines Wagens ungefähr so lange dauert, wie die zubereitung eines mehrgängigen menüs wink.gif

Geschrieben

Wie viele meiner Vorredner schon bemerkt haben, bin ich auch der Meinung, daß Waffen und Munition beim Transport NICHT in getrennten Behältnissen aufbewahrt werden müssen.

Ich lege immer alle meine Waffen incl. zugehöriger Munition in meinen Alukoffer, schließe ihn mit den zwei Schlössern ab und gut is. Dann kommt er hinter den Fahrersitz. Im Kofferraum fällt er mir nur hin und her und außerdem hab ich Zentralveriegelung und somit ist er während der Fahrt offen. Wenn ich an der Ampel stehe braucht nur jemand den Kofferraum öffnen.....Koffer raus...und weg damit......nix da. Und jedesmal das Kofferraumschloß umzustellen hab ich keine Lust.....und würds evtl. sogar vergessen. Ich hab ihn lieber in sicherer Nähe. Da kommt dann ne Jacke drüber und wenn das Schutzmännchen mit der Funsel reinleuchtet sieht er rein gar nix und kommt erst gar nicht auf die Idee, was ich dabeihaben könnte.

Und sowas wie Pufferpatrone oder Sicherheitspatrone hab ich gar nicht. Wüßte auch nicht, was sowas bei einem Transport zwingend zu suchen hätte. Ich halte nichts von vorauseilenden Gehorsam.

Im Sommer wenn ich mitm Moped fahr, pack ich alles in einen normalen Ruchsack. Ohne Schloß.

Da soll mir ein MIG mal vorwerfen, daß die Eisen zugriffsbereit wären......

Maschine aus...Handschuhe aus....Bauchgurt vom Rücksack lösen....Rucksack runter....Reisverschluß auf....Eisen rausgepult....und das alles in "wenigen Handgriffen"...no chance.

Grüße

Sentenced7

Geschrieben

Weist Du Sentenced - von vorauseilendem Gehorsam halt ich auch nichts rolleyes.gif-von der serienmäßigen roten Pufferpatrone die ab Werk bei der Waffe war aber schon eine ganze Menge mehr - darüber freut sich nämlich mein Schlagbolzen beim Entspannen der Waffe ungemein wink.gif. Und ich glaub nicht,daß die Firma FWB auch nur einen Cent-Artikel an ihre Waffen verschwenden würde,wenn er so völlig unnötig wäre grin.gif

Mouche

Geschrieben

Eine "Sicherheitspatrone" mglw. noch mit rotem Fähnchen ist nicht aus dem Waffengesetz oder der Verordnung hervorgegangen.

Das ist eine Regelung des DSB und seiner Teilverbände.

Beim Transport ist eine solche Unsinnigkeit nicht notwendig.

Allerdings beim Transport der Waffe innerhalb einer Schießanlage des DSB oder seiner Teilverbände ist das notwendig, wenn man vom Wettkampf nicht disqualifiziert werden will.

Es wird beim Fehlen des Fähnchens auch niemand wegen eines Verstosses gegen das WaffG belangt, sondern nur gegen die "Schießstandordnung" des DSB.

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