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IGNORED

Neue Gelbe WBK in Baden Würtemberg?


Tackleberry

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

UMeisen hat vollkommen recht.

@Fuchs: prima Formular icon14.gif. Das ist echt gut gelungen. Mal sehen, wann ich so eins auf den Tisch bekomme. confused.gif

Weiß nicht, wers weiter oben gepostet hat: mit welcher Begründung soll denn in die alte gelbe WBK nix mehr eingetragen werden können, wenn § 58 Abs. 1 doch ganz klar den Fortbestand der alten Erlaubnis im genehmigten Umfang sichert ? gaga.gif

Geschrieben

....im Prinzip richtig,UMeisen ABER: In BW wird nach meinen Infos die 2/6 Regelung auch auf die alte Gelbe angewandt icon13.gif-oder hat der berühmte Erlaß vom 26.1.04 dazu auch was gesagt, Sachbearbeiter confused.gif?Ist die Fehlinterpretation jetzt endlich vom Tisch?

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Würd ich auch nicht machen lassen, selbst wenn's auf Deiner Behörde so gehandhabt würde, die alte Gelbe ist zwar auf EL-Gewehre beschränkt, hat dafür aber auch nicht die angeblichen Beschränkungen der neuen ("2/6", Bedürfnisnachweis für einzelne Waffe), die man nun versucht,in die neue Gelbe hinein zu lesen.


Und die alte gelbe ist nicht an die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband gebunden.

bye knight

Geschrieben

Mit Verlaub gesagt:

Euer Württembergischer Schützenverband ist hinter dem Mond.

Man muß nur mal auf die Wepage klicken, und wird mit der Behauptung "Es gibt noch keinen anerkanten Schießverband noch eine anerkannte Sportordnung".

Trotzdem gibt es ein Formular - muß zwar noch an die aktuelle Anerkennungssituation angepasst werden, aber wenigstens ist was da.

http://www.wsv1850.de/media/files/Waffen/B...chverbandes.pdf

Schlafen die alle ?

Geschrieben

Genau Fuchs! Und nicht nur deren Verband sondern wohl auch deren Behörden.

Die warten da "sehnsüchtig" auf ein Formular crazy.gif (s. oben)

Erstens entwickle ich mir das selber (bin ja auch Beamter) wenn ich ein´s brauche um später irgendwas in den Akten zu haben und zweitens ist es doch so wie NitroXpress es schreibt: Die Rechtslage ist doch klar. Diese Rechtslage mit Leben zu erfüllen ist Aufgabe der Behörden. Dazu brauch ich nicht unbedingt ein "Formular", streng genommen reicht es wirklich mein "Begehren" auf Klopapier zu Form zu bringen.

Mich würde ja wirklich interessieren was ein Verwaltungsrichter, vor dem ich wegen einer Untätigkeitsklage stehe, sagt wenn ich als Begründung für meine Untätigkeit "ICH HABE KEIN FORMULAR" bringe 021.gif

Ich muss mich ja etwas rurückhalten hier weil es sonst aussieht ich würde "unserem" Sachbearbeiter was schlechtes wollen. Bei der Gelegenheit möchte ich nochmal bekunden dass das wirklich nicht so ist.

Aber wenn ich das hier so alles lese.... kann ich mich nicht zurückhalten.

Überlegt doch mal Leute. Wie schon gesagt, es fehlt an einem Formular: -WIR machen halt eins-

Es fehlt am Vordruck für die neue gelbe: -Wir ändern die alte entsprechend ab-

undwasweisich was noch alles HIER war.

WIR Bayern sind wohl nicht nur entscheidungsfreudiger, wir dsind damit wohl auch Bürgerfreundlicher. Wahrscheinlich weil aufgrund unserer Mentalität die Leute mit dem Traktor oder mit der Mistgabel in´s Amt fahren würden wenn wir sagen müssten/wollten ES SCHEITERT AN EINEM ANTRAGSFORMULAR

*kopfschüttel*

Geschrieben

Ich selbst kann das Formular ja nicht machen, weil der Verband bescheinigen soll und nicht die Waffenbehörde ! Meine eigenen hab ich schon lange unter Dach und Fach...

@Mouche: Der Erlass vom 26.1. stellt klar, dass die 2/6-Beschränkung generell für alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen gilt und somit auch für die gelbe WBK.

Was leider nicht drin steht, ist wie es mit den alten gelben WBK weitergeht. Wie ich schon mehrfach gepostet habe, sehe ich durch § 58 Abs. 1 den Fortbestand gesichert und insofern sind auch dort weitere Eintragungen und natürlich auch die Neuausstellung einer "alten " gelben WBK möglich. Es gibt aber wie immer auch andere Auffassungen dazu.

confused.gifconfused.gif

Geschrieben

Was gibt es denn für ein Problem, das Formular des WSV nach der Vorlage des BSSB abzuändern ?

Eigentlich keins - also muß man nur dem Verantwortlichen des WSV auf die Füße treten.

Das kann natürlich nicht ein Beamter machen, sondern das muß von den Schützen selbst kommen!

Geschrieben

Oder- und das meinte ICH damit- ich kann als Sachbearbeiter der massig Anträge auf dem Tisch hat für die die Bescheinigung des Verbands fehlt auch ein paar Zeilen "aufsetzen" (kann ja vom BSSB abgekupfert sein wink.gif), dem VERBAND schicken mit der Frage ob der Verband die Zustimmung gemäss § 14.....erteilt eek2.gif

DAS wäre mal Bürgernähe cool3.gif

Sind wir denn heutzutage nicht etwas mehr "Dienstleister" als "Obrigkeit"

Geschrieben

Da muss ich Dir widersprechen, Smithy. Wenn das BMI und die Chefs der Landesverbände bundeseinheitliche Vordrucke entwickeln wollen, kann ich nicht als kleine Pik 7 ankommen und dem Verband empfehlen, "meine" Bescheinigung zu bestätigen. Die sollen verdammt noch mal die alten Bescheinigungen für die grüne nehmen, nach bayerischem Vorbild ummodeln (die gefällt mir echt gut, obwohl ich sonst die Bayern nicht so mag, sorry dafür confused.gif) und gut is !

Geschrieben

In Antwort auf:

@Mouche: Der Erlass vom 26.1. stellt klar, dass die 2/6-Beschränkung generell für alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen gilt und somit auch für die gelbe WBK.

Was leider nicht drin steht, ist wie es mit den alten gelben WBK weitergeht. Wie ich schon mehrfach gepostet habe, sehe ich durch § 58 Abs. 1 den Fortbestand gesichert und insofern sind auch dort weitere Eintragungen und natürlich auch die Neuausstellung einer "alten " gelben WBK möglich.


In NRW (Ruhrgebiet) verfährt man in allen Punkten genauso.

Die alte Gelbe erhalten aber nur diejenigen, die schon vor dem 01.04.03 eine derartige waffenrechtl. Erlaubniss hatten. Ist ja auch korrekt.

Geschrieben

In Antwort auf:

So seh ich das auch, andere aber eben nicht. Blöd ist nur, dass ich irgendwann keine alten gelben WBK mehr habe und dann die neuen abändern muss...
crazy.gif


Naja, ein schwarzer Strich auf der Vorderseite mit nem Edding wird ja wohl noch zu machen sein.

Geschrieben

Ich fürchte, dass ich pro WBK einen ganzen Eddingstift brauchen werde... chrisgrinst.gif Der hohe künstlerische Wert wird sicherlich eine hohe B-Note bringen und der WBK-Inhaber wird stolz sein, so etwas besonderes in Händen halten zu dürfen. grin.gif

Geschrieben

vom gebrauch eines "Eddingstift" ist abzuraten, weil es zu einer 'durchfärbung' auf der rückseite kommt, was wiederum zu einer möglichen 'unleserlichkeit' führen kann.

Geschrieben

Ist ja echt spannend. Ich frag mich auch schon die ganze Zeit, was passiert. chrisgrinst.gif Sorry Georg, musste sein.

Ja, Eddingstift wäre wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Ich werd die Dinger durch die gute alte Schreibmaschine jagen und mit tausend x-en malträtieren, bis sie zur alten gelben WBK mutieren. Aber wenn so viele Kreuzchen drauf sind, ist sie am Ende gar nicht mehr gelb ! crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Heute ist mein Antrag für die neue Gelbe raus.

Mal sehen wie lange es dauert und was passiert.


Viel Glück, ich warte seit 304 Tagen, 01.04.2003 beantragt.

Früher war unser Bundesland PDS toleriert, das war Scheisse.

Heute wird Rechtsbeugung toleriert, das ist erst Scheisse !

Ordonanz

Geschrieben

In Antwort auf:

Was ich meinte ist daß die Alte nicht in eine neue Gelbe durch entsprechenden Eintrag/Nachtrag erweitert werden kann.

So long.....


falsch. genau diese zusage habe ich von meinem SB bekommen.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Was ich meinte ist daß die Alte nicht in eine neue Gelbe durch entsprechenden Eintrag/Nachtrag erweitert werden kann.

So long.....


falsch. genau diese zusage habe ich von meinem SB bekommen.


Genau so isses. Auch mein SB hat mir zugesichert, dass die noch nicht vorhandenen Formulare kein Hinderrungsgrund seien. tongue.gif

Dennoch werde ich noch ein Weilchen auf die neuen Formulare warten, ich habe noch eine komplett leere Gelbe für Einzellader, die möchte ich mir nicht versauen. AZZANGEL.gifwink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist ja echt spannend. Ich frag mich auch schon die ganze Zeit, was passiert.
chrisgrinst.gif
Sorry Georg, musste sein.


Naja passieren kann einiges.

Ich will halt nicht, daß Sie

a) mir den Perkussionsrevolver auf die Grüne Schreiben

B) irgendwelche Formulare nicht anerkannt werden

c) besondere Bedürftnisse oder Nachweise gefordert werden.

d) bis zum St. Nimmerleinstag warten

Aber ich mus auch sagen, dass die SB bei uns echt in Ordnung sind und keinen Grund zur Klage bieten icon14.gificon14.gif . Allerdings ist das Thema neue Sportschützenwbk noch so unübersichtlich, daß es sicherlich z.Z. noch Reibungsverluste gibt.

Da ich mir schon lange kein Neues Sportgerät gekauft habe (ja ja die Kinder) wird es eh ne Weile dauern, bis die Überprüfungen gelaufen sind. Und vielleicht herrscht bis dahin mehr Klarheit.

Geschrieben

seit dem 26.1. gibts auch beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Freiburg die " neue Gelbe".

Eine Woche nachdem man mir meine UHG auf die Grüne einegetragen hat und 56,00 Teuro abgeknüpft hat. Jetzt wollen Sie noch mal 12,00 und an den Verband hatte ich ja auch schon 15 Teuro abgedrückt. Anfang des Jahres hat man mir auf dem Amt ausdrücklich erklärt es bleibt alles so wie es ist!!!!!!!! mad1.gif

Mein Kollege hat gestern früh für zwei UHG (auch 45-70)

ohne Voreintrag 25,00 Teuro bezahlt.

Habe Anwalt(FWR-Rechtsschutz) eingeschaltet, denn jedem

Sportschützen steht laut Gesetz schon seit dem November 2003 de gelbe Sportschützen-WBK zu!!!! pissed.gif

Archiviert

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