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IGNORED

Beschneidung der neuen gelben WBK


Majortom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Auch ich bin der Überzeugung, daß dem RdErl 44.3.2600 (neu) § 14 von Dr. Steegmann nur durch einen schnellen Prozeß vor dem VerwG beizukommen ist. Solche Verfahren können Jahre dauern, sind kostspielig und belasten die Kläger seelisch, der muß nämlich mit Schikanen

der "Beklagten" rechnen.

Daher wäre es Sache des Forum Waffenrecht, sich dieser Unsäglichkeit (Erlaß Steegmann) schnellstens anzunehmen, damit endlich in dieser entscheidenden waffenrechtlichen Frage Klarheit geschaffen wird. Oder hat sich das FWR in dieser Sache schon in Bewegung gesetzt?

hemo

Wenn gelb so gehandhabt wird, dann hätte grün gereicht!!

pissed.gif


Nein, fWR sagt nur aus, das seine auffassung eine andere ist als die im NRW Innenministererlaß.

Major Tom

Geschrieben

...das tun wir doch auch alle rolleyes.gif-fürchte nur,damit allein wird man keine Änderung erreichen tongue.gif...

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Nein, fWR sagt nur aus, das seine auffassung eine andere ist als die im NRW Innenministererlaß.


Das ist ja eine klasse Aussage!

Damit hilft uns das FWR ja sehr! kotz.gif

Und was macht das FWR nun? confused.gif

Dirk

Geschrieben

Weitere Vorgehensweise.

Der RSB hat ein Befürwortungsformular im Netz. Dort steht nichts von Kontingent und Einschränkung.

Habe bisher aufgr. Zeimangel noch niemand Maßgeblichen beim RSB erreicht, der mir sagen kann wie der RSB gedenkt damit umzugehen, da mein Vortrag sein wird eine unbeschränkte Befürwortung für alle auf neue gelbe erhältlichen zu bekommen. Leider wird mir mein Besitzstand bei der argumentation im wege sein. Aber es gibt trotzdem gute und trotzdem ehrliche Argumente.

Der Frau Meller vom FWR werde ich auch noch mal mailen

und damit versuchen zu koordinieren.Ich schrecke nicht vor einem Widerspruchsverfahren zurück, jedoch muß es auch Wege geben die Erlaßbegründung in sich zu erschüttern, denn das ist in NRW sowie Bundesweit unter Altschützen bestimmt kein Einzelfall.

Major Tom

Geschrieben

Hm, die Verbände werden doch nicht unterschiedliche Bedürfnisbescheinigungen für die neue gelbe WBK ausstellen, denn darauf würde es ja hinauslaufen, wenn die sich Gedanken übers Kontingent machen würden. gaga.gif

Fakt ist doch, dass § 14 Abs. 4 WaffG zum Erwerb der dort aufgeführten Waffenarten berechtigt. Und das bescheinigt der Verband entweder oder er tut es nicht. Die Sache mit dem Kontingent hat damit also nichts zu tun sondern dessen Einhaltung ist vielmehr Sache des Erlaubnisinhabers, überprüft von der Waffenbehörde, die das ganze am Schluss absegnet (oder auch nicht tongue.gif).

Geschrieben

Hallo

also ich habe mir heute eine E-Lader Kurzwaffe eintragen lassen, nachdem eine Rep-Langwaffe im Oktober eingetragen wurde. Gab keinerleoi Schwierigkeiten. Die VWV vom Steegmann interessieren scheinbar kaum jemanden. Auf meine F

rage wg der Kontigentierung auf 2 Waffen pro Halbjahr, sagte man mir, dass alle auf eine Entscheidung des BMI warten. Da will sich keiner in die Nesseln setzen.

Steven

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Status Quo:

Nachdem ich im Jan/Febr. darüber nachgedacht habe ob ich den Verband bitten soll zu kontingentieren,habe ich mich dagegen

entschieden und bewußt die neue gelbe für Ordonanzwaffen beantragt. Eine Stückzahlkontingentierung wurde vom Verband nicht vorgenommen. Die Verbandsbestätigung liegt vor und den Antrag inkl. Verbandsbestätigung habe ich Heute bei der KPB eingereicht. Nach Aussage der Sachbearbeiterin bezieht sich die neue gelbe dann nur auf die beantragte Waffenart

hier : Ordonanzwaffen (Hierbei habe ich berichtigt, das Ordonanzwaffen nur ein DSB Begriff ist und darünter die Waffenart Repetierlangwaffen mit gez. Läufen zu verstehen ist). Ich habe meinerseits dargelegt, das ich den Berenterlaß kenne und mich der Meinung des FWR anschließe, der diesen als

Fehlinterpretation des Gesetzes ansieht.

Ob eine Kontingentierung oder eine neue Bedürfnisbescheinigung erlaubt bzw gefordert werden kann, das bekommen wir später zunächst beantrage und erhalte ich hoffentlich ein Formular der alten gelben mit Erweiterungsstempel drauf und meine jetzige alte gelbe bleibt

unangetastet.

Halte Euch auf dem laufenden.

Ich bitte um Information, wenn schon jemand eine andere Waffenart auf die neue gelbe gekauft und eingetragen bekommen hat in NRW, die in der ursprünglichen Bedürfnisbescheinigung des Verbandes nicht erwähnt war.

ZB. Jemand der sie für Mehrladerlangwaffen mit gez. Läufen

beantragt hatte und dann darauf einen Perkussionsrev. oder

eine freie Pistole erworben und eingetragen bekommen hat.

Major Tom

Geschrieben

@ majortom

da bin ich mal gespannt, ich habe sie beantragt um mir einen

perkussionsrevolver zu kaufen.

aber (ich sehe es so) sie gilt, für perkussionsrevolver,repetierer und einschüssige patronenkurzwaffen und da gehe ich mal davon aus,dass man

diese drei waffenarten auch auf die gelb neu erwerben

kann. tja, wie gesagt, ich,als schütze sehe es so.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

aber (ich sehe es so) sie gilt, für perkussionsrevolver,repetierer und einschüssige patronenkurzwaffen und da gehe ich mal davon aus,dass man

diese drei waffenarten auch auf die gelb neu erwerben

kann.


Einzelladerlangwaffen sollten auch noch dabei sein. wink.gif

JM

Geschrieben

...sogar VL Doppelbüchsen sind noch dabei tongue.gif....

Aber wir wissen doch, was Peter gemeint hat rolleyes.gif....

Mouche

Geschrieben

Gratis Saumagen (bei uns "Schwartemagen") ist natürlich wieder reglementiert. Du bekommst nur zwei Gratisportionen innerhalb von 6 Monaten

Nach dem Motto "Usta, du bist ja schon wieder da, die nächste Portion gibts erst im Juli" 016.gif021.gif

Gruß Usta

Geschrieben

Murmel, den Begriff Saumagen kenne ich erst seit eine Pälzer Birne das Land regierte, obwohl ich rein Landestechnisch schon immer zur Pfalz gehört habe. Erklär einem armen Mitbürger aus dem Sibierien von Rhl.-Pf. bitte den Unterschied. Für mich ist beides Resteverwertung.

Gruß Banause Usta chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...sogar VL Doppelbüchsen sind noch dabei
tongue.gif
....


Fällt auch unter Einzelladerlangwaffe und ist deshalb durch mein Posting mit abgedeckt. tongue.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

aber (ich sehe es so) sie gilt, für perkussionsrevolver,repetierer und einschüssige patronenkurzwaffen und da gehe ich mal davon aus,dass man

diese drei waffenarten auch auf die gelb neu erwerben

kann.


Einzelladerlangwaffen sollten auch noch dabei sein.
wink.gif

JM


@j m ich bin immer noch nicht so ganz sicher,ob die gelb

neue wbk die gelb alt "beinhaltet"

ich dachte (??) wenn ich einen einzellader erwerben will,

erhalte ich weiterhin die gelb alt, wenn ich jedoch

einen repetierer erwerben will (als bsp.) bekomme ich die

gelb neu....... ich habe hier auch schon die unterschiedlichsten meinungen gehört,es ist aber sicher möglich,dass ich hier nicht auf dem neusten stand bin.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

es ist aber sicher möglich,dass ich hier nicht auf dem neusten stand bin.


Nö, das steht schon seit Anfang an im Gesetz so drin:

In Antwort auf:

WaffG(2002) §14

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete

Erlaubnis erteilt, die
zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
,

von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für

Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

(Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten

Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen

zu beantragen.


Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

...sogar VL Doppelbüchsen sind noch dabei
tongue.gif
....


Fällt auch unter Einzelladerlangwaffe und ist deshalb durch mein Posting mit abgedeckt.
tongue.gifchrisgrinst.gif


Nö, oder jein ?Das WaffG jedenfalls unterscheidet hier!

Radio Eriwan würde dazu sagen: Im Prinzip JA - das Gesetz allerdings scheint zumindest die Perkussionsdoppelbüchsen/-flinten als etwas extra Erwähnenswertes anzusehen,was nicht unter die Einzellader Langwaffen zu fallen scheint,sonst wäre eine zusätzliche Erwähnung überflüssig rolleyes.gif.

Warum confused.gif-haben die Verfasser sich dabei was gedacht oder auch nur Unsinn - keine Ahnung grin.gif

Mouche

Geschrieben

Doppelläufige Perkussionslangwaffen sind keine "einschüssigen Vorderladerwaffen" - die sind nämlich frei ab 18 zu erwerben. Sie sind aber trotzdem "Einzelladerlangwaffen", denn jeder Lauf muss einzeln geladen werden.

Geschrieben

In Antwort auf:

das Gesetz allerdings scheint zumindest die Perkussionsdoppelbüchsen/-flinten als etwas extra Erwähnenswertes anzusehen,was nicht unter die Einzellader Langwaffen zu fallen scheint


Wo werden die denn extra erwähnt ?

Meinst Du etwa den Teil "mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) " ?

Das zielt meiner Meinung nach auf VL-Waffen ab, bei denen pro Lauf mehrere Schüsse ohne nachzuladen abgegeben werden können, beispielsweise Vorderladerrevolver und diese "Revolverkarabiner" (wie nennt man die Dinger richtig ?) mit Trommel.

Aber da man nicht den Begriff "Mehrlader", sondern "mehrschüssig" verwendet hat, könnte man die VL-Doppelbüchse mit Perkussionszündung hier auch einordnen.

JM

Nachtrag:

Sowas hab ich gemeint: (ganz unten):

http://www.jagen-waffen.de/Hege/Black-Powder-Aera.html

Geschrieben

Ja JM - genau diese Überlegung hatte ich auch icon14.gif.

Es wäre die einzige Erklärung, die wirklich Sinn machen würde und praktisch vorkommen kann wink.gif.Wobei das Teil auch wieder unter die Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf fallen könnte.Jedenfalls wissen wir,was gemeint ist wink.gif

@ Fuchs:Das ist klar wink.gif - war nicht das Problem hier grin.gif

Mouche

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