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IGNORED

MPU für unter 25-jährigen


wagman84

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Allerdings wäre dann der § 45 derart missverständlich formuliert, dass er einer richterlichen Prüfung u.U. nicht standhalten würde.


Nööö, denn

1. ist § 45 nur die waffenrechtliche ausformulierung einer allgemeinen Regelung des Verwaltungsrechts (vgl. §§ 48, 49 VwVfG),

2. ist doch das neue WaffG (so steht es jedenfalls schon in der Einführung der Begründung zum seinerzeitigen Regierungsentwurf) doch insbesondere auch deshalb erlassen worden, weil es so viel übersichtlicher und leichter verständlich ist als das alte Gesetz. 021.gif021.gif021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

2. ist doch das neue WaffG (so steht es jedenfalls schon in der Einführung der Begründung zum seinerzeitigen Regierungsentwurf) doch insbesondere auch deshalb erlassen worden, weil es so viel übersichtlicher und leichter verständlich ist als das alte Gesetz.
021.gif021.gif021.gif


Ich bin ja kein Rechtsgelehrter und nehme Euro Ausführungen mal so hin, obwohl ich immer noch nicht restlos davon überzeugt bin und ich den Gegenbeweis im Moment auch nicht antreten kann.

Mit Deinem obigen Satz hast Du allerdings recht! chrisgrinst.gif

Harlekin

Geschrieben

Moin!

Ich war gestern mal auf der Behörde, die Sachbearbeiterin war leider krank, so musste ich zur Vertreterin!

Die kramte auf meine Frage hin alles raus, was sie über Waffenrecht hatte, laß sich das mal durch (incl. den Anmerkungen ihrer Kollegin) und kam zu dem Schluss, dass sie es so verstehe, dass ich keine MPU erbringen müsse, ich solle doch aber mal nachfragen, wenn die Kollegin wieder da sei.

So wie es aussieht haben die noch keine richtigen Durchführungsverordnungen! An manchen Stellen stand nämlich sowas wie "Altfälle zurückstellen"!

Naja, wir werden sehen!

Grüße vom Westwall!!!

wagman

Geschrieben

In Antwort auf:

Durchführungsverordnungen zum Waffenrecht, der war gut !!!


Aber manchmal kommt es einem doch wirklich so vor, dass einige SB ohne Erlass, wie sie den Stempel zu halten haben, gar nicht wissen, dass sie überhaupt stempeln können. mad1.gif

Max

Geschrieben

Erfahrungbericht vom TÜV:

Hallo Leute, habe mich heute mal zum TÜV gewagt, nachdem mir das noch eine der günstigen Alternativen schien.

Nach telefonischer Terminabsprache (gestern) hatte ich für heute Termin. Nach abkassieren der 129 Euro crying.gif erst mal warten, was übrigens meine Hauptbeschäfftigung war. Man fühlt sich schon etwas seltsam zwischen den Verkehrs-MPU Kandidaten...

Es folgten eine kurze ärztliche Untersuchung (Herz, Puls Blutdruck), dann ein Sehtest ( Rot-Grün Schwäche, Tiefensehen, Sehtest), dann ein Computertest mit 2 Teilen. Darin musste man hauptsächlich Fragen zum Verhalten und zur persönl. Einstellung bearbeiten. Sprich das ganze hat auf Soziale Kompetenz, Risikobereitschaft, Umgang mit Finanzen und so weiter abgezielt.

Zum Schluss folgte dann noch ein sehr interessantes Gespräch mit einem Psychologen. Allerdings hat der arme Mann nicht besonders viel Ahnung von der Materie Waffen... Aber was solls, ich fands gut.

Das Ergebnis folgt dann in 1-2 Wochen. Ich denke mal positiv wink.gif.

Das einzige Manko war das Warten. Insgesamt 3,5 Stunden war ich da drin... icon13.gif

Fazit: Der Test ist genauso sinnlos wie vieles im neuen Gesetz. Ein normaler Mensch muss sich aber keine Sorgen machen.

Gruß Stefan

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein normaler Mensch muss sich aber keine Sorgen machen.


Ich denke mal, mehr kann auch gar nicht verlangt werden. Ist halt die Frage, ob auf diese Weise die potentiellen Psychopathen herausgefiltert werden können.

Frage: Was ist ihr Lieblingsfilm?

Antwort: Schlitzer Teil 1

Frage: Und ihr zweiter?

Antwort: Die Killermaschine

Ob dem Doc da die Alarmglocken klingeln?

Gruß

Max

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Ergebnis folgt dann in 1-2 Wochen. Ich denke mal positiv


Na hoffentlich musstest Du keine Frage beantworten welche wie die folgende aufgebaut war....

Sie kommen mit Ihrem KFZ an eine Kreuzung wobei Ihr Lichtzeichen grün zeigt.

Ein Rentner kommt von links und geht unbeeindruckt von dem roten Männchen über die Strasse.

Wie verhalten Sie sich?

[ ] 1. Ich gebe Gas damit ich noch vor dem alten Herrn über die Kreuzung komme.

[ ] 2. Ich Hupe um den Rentner auf mich aufmerksam zu machen.

[ ] 3. Ich lege eine Vollbremsung hin damit mir der nachfolgende Verkehrsteilnehmer auffährt und mir dann ein neues KFZ bezahlt.

[ ] 4. Ich fahre den Oppa platt.

[ ] 5. Ich halte an um mit dem Handy meine Muter um Rat zu fragen.

[ ] 6. Ich beeile mich nach Hause zu kommen um meine Frau zu verprügeln.

[ ] 7. Halber Tacho.

[ ] 8. Keine der vorherigen Antworten.

Die Analyse der jeweils angekreutzten Antwort könnte jetzt folgendermassen aussehen:

zu 1. "zu hohe Risikobereitschaft"= Ungeeignet

zu 2. "Vorsätzliche Ruhestörung" = Ungeeignet

zu 3. "Versicherungsbetrug" = Ungeeignet

zu 4. "Vobildliches Verhalten gegenüber den Sozialkassen, da dies aber eher nicht normal ist" = Ungeeignet

zu 5. "Ödipuskomplex" = Ungeeignet

zu 6. "Gewalttätig" = Ungeeignet

zu 7. "Hä??" = Ungeeignet

zu 8. "mangelnde Entschlusskraft" = Ungeeignet

Fazit: Du hast keine Chance..... nutze sie!

021.gif

MfG

Michael

Geschrieben

Hö hö. Gut, Michel. Hab heute auch das erste Gutachten vom TÜV bekommen. Auch der Betroffene hat dort über 3 Stunden verbracht und die 129 Eurolinchen abgedrückt (beim Gesundheitsamt ist es sicherlich billiger !!!). Über Sinn und Zweck der Testfragen (bzw. über den gesamten Test) kann man sicherlich streiten.

Aber ich würd auch sagen: wer normal ist (gibt es das überhaupt noch ? gr1.gif) braucht keine Angst zu haben...

Geschrieben

Wie siehts denn mit unter 25-jährigen Personen aus, die von Beruf Polizist oder Soldat sind ?

Hab mal vor längerer Zeit in einem BW-Forum erfahren, dass man von diesen Personengruppen keine Psychotests einfordern will. Stimmt das ?

Geschrieben

§4 Abs 7 der VO:

Dienstwaffenträger können an Stelle des in § 6 Abs. 3 des Waffengesetzes genannten Zeugnisses eine Bescheinigung ihrer Dienstbehörde vorlegen, dass eine Begutachtung ihrer geistigen Eignung durch einen sachkundigen Gutachter bereits stattgefunden hat und dass sie uneingeschränkt zum Umgang mit Dienstwaffen berechtigt sind.

So wie ich das in Erinnerung habe, fallen Soldaten nicht darunter, da sie werder entsprechend Begutachtet wurden noch uneingeschränkt zum Umgang mit Dienstwaffen berechtigt sind. Selbst bei Polizisten dürften hiernach nicht alle von dem Gutachten befreit sein.

Spannend wird's, wenn der erste Polizist durch die MPU durchfällt.... rolleyes.gif

bye knight

Geschrieben

Moin!

Das mit den Soldaten ist mir auch untergekommen! Meines Wissens sind nur Dienswaffenträger in dem Sinne gemeint, wenn sie immer die tatsächliche Gewalt über ihre Dienstwaffe ausüben dürfen, d.h. wenn sie sie auch mit nach Hause nehmen dürfen!

Ich muss ja am Montag sowieso nochmal bei der Behörde anrufen, da frag ich gleich mal mit nach, kostet ja bekanntlich nix!

Grüße vom Westwall!!!

wagmnan

Geschrieben

Ich glaube, zur Thematik Dienstwaffenträger kann ich etwas beitragen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ordnungsamt - und nachdem die Herren dort sich erstmalig mit dem Problem auseinandersetzten - wurde vom OA festgestellt, dass eine solche Bescheinigung von der polizeilichen Dienststelle vom OA akzeptiert wird.

Zumindest für den Bereich der Bereitschaftspolizei (hier Bayern) behält sich aber das Präsidium das Recht vor, solche Bescheinigungen auszustellen. (Der Anteil der unter 25 Jahre alten Dienstwaffenträger im Einzeldienst dürfte sich auch in Grenzen halten...)

Hier wurde nun wiederum festgestellt, dass das Kriterium "uneingeschränkt" nur von Beamten erfüllt wird, die auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind - also voll ausgebildet und zum Führen der Waffe auch außerhalb des Dienstes berechtigt.

Aus dem gleichen Grund wird eine solche Bescheinigung für Soldaten von BMI und BMVg generell abgelehnt.

Als Beispiel mein eigener Fall:

Fünf Jahre Bund - keine Bescheinigung.

Momentan bei der Polizei, aber noch in Ausbildung - keine Bescheinigung.

Ich hoffe, das hilft.

STEELEYE

Geschrieben

Moin!

War eben nochmal auf der Behörde und hab heute auch die Sachbearbeiterin angetroffen!

Fazit: Ich muss zum Idiotentest (hoffentlich besteh ich 021.gif)!

Ich hab auch zum Thema Dienstwaffenträger nachgefragt, worauf die nette Frau auch gleich nachgeschaut hat!

In ihren Unterlagen steht: Dienstwaffenträger sind auch Zeit- oder Berufssoldaten der Bundeswehr!

Tja da werden wir mal sehen, ob wir zur Bundeswehr gehen oder zum Psychiater?

@Stefan Klein: Ich hab der Sachbearbeiterin mal von deinem Test erzählt. Wenn deine Beurteilung genauso dürftig ist, wie deine Untersuchung, kanns mit der Behörde Probleme geben. Mir wurde gleich gesagt:"Wenn sie ein Gutachten bringen, mit einem Satz nach dem Motto "hat teilgenommen", können sie das wieder mitnehmen. Sowas nehm ich nicht an!"

Jetzt würd mich interessieren wie dein gutachten aussieht und was deine behörde dazu sagt?

In diesem Sinne...

Grüße vom Westwall!!!

wagman

Geschrieben

Hallo Wagman84,

folgendes gilt zu sagen. BW-Angehörige fallen leider nicht unter die Regelung als Dienstwaffenträger. Ich weiß nicht genau wo es steht, es sind aber glaube ich die Begründungen zur VVO. Das übrigens hat uns das BMVg eingebrockt pissed.gif.

Man hielt es dort nach Rückfrage durch das BMI nicht für nötig, Soldaten von der Altersbeschränkung zu befreien.

So viel zum Dienstherr...

Habe mein Gutachten gestern bekommen. Hat etwa 5 oder 6 Seiten, auf denen haarklein die Untersuchungsmethode erläutert wird und dann deine Testergebnisse aufgezählt und bewertet werden. Im Anschluss findet sich dann eine Stellungnahme des beurteilenden Psychologen über das Gespräch und dann letztendlich eine Wertungsaussage.

An sich ist es also schon ein Stoß Papier, wobei ich wetten könnte, dass der Psychologe die Auswertung des Gesprächs quasi während der Unterhaltung schon mitgetippt hat (Und daran auch nachträglich nichts mehr geändert hat). Satzbau und Länge ist nämlich so, wie man es in der Grundschule lernt. Subjekt, Prädikat, Objekt, Punkt

Also quasi nach dem Prinzip: Stell eine Frage und schreib die Antwort aus deiner Sicht stichpunktartig zusammen.

Ansonsten habe ich nätürlich bestanden.

Ich bin tatsächlich in der Lage mit Schusswaffen und Munition verantwortungsvoll umzugehen... Was ein Blödsinn.

Na ja. Dann wollte ich noch was zu deiner Sachbearbeiterin sagen. Frag sie doch mal, wo bitte steht, was genau in dem Gutachten drinstehen soll und was geprüft und bewertet werden soll. Das kann sie dir nämlich selbst nicht beantworten. Wenn du also mit einer Seite kämst, wo draufsteht.

Hiermit versichere ich, dass der Begutachtete nicht in den letzten 5 Jahren in einem Behandlungsverhältnis....

Nach dem anerkannten psychologischen Testverfahen (Psycholog.Gespräch) bin ich zu dem Schluss gekommen, dass Herr... in der Lage ist...

gez. Hampelmann, Dipl. Psychologe

Was will die Sachbearbeiterin denn dagegen sagen?

Genau das ist ja im Endeffekt auch was bei mir drin steht. Meins ist halt nur über 5 Seiten verteilt.

Die Sachbearbeiterin von mir meinte übrigens, es sei ihr egal wo ich es machen lasse und bei wem, es wäre eh Quatsch.

Gruß Stefan

Geschrieben

Moin!

Meine Sachbearbeiterin vertritt auch die Meinung, dass die ganze Schoße für den A.... ist! Sie muss sich aber an ihre Richtlinien halten, was ich auch verstehe!

Ich komm mit der Frau echt gut aus und sie macht ihre Sache ordentlich. Sie kennt mich mit Namen (obwohl ich echt selten bei ihr bin) und war immer freundlich. Desweiteren kommen von ihr solche Aussagen:"Wenn ich ihnen jetzt eine Waffe genehmigen soll, ich nehm ja an, sie wollen noch ein paar, müssen sie die MPU gleich erbringen, ansonsten haben sie ja noch Zeit!"

Bei der Frau verscherz ich mirs nicht!!!

Grüße vom Westwall!!!

wagman

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