Nowlin Posted December 22, 2003 Share Posted December 22, 2003 Ein Schützen Kollege der seit über 30 Jahren dem Verein angehört und GK schiesst, will aus Alters- und gesundheitlichen Gründen aus dem Verein austreten. Nun ist er der Meinung, das er Seine Waffen behalten darf, da Sein Eigentum. Ich meine gelesen zu haben, das in so einem Fall die Waffen abgegeben werden müssen, da kein Bedürfniss mehr vorliegt. Was ist richtig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
38-40 Posted December 22, 2003 Share Posted December 22, 2003 Hallo, Tatort in Bayern:Schütze aus Krankheitsgründen (Erblindet)aus dem Verein ausgetreten,ihm wurde lediglich der Munitionserwerb aus der grünen WBK getrichen.Seine Waffen hat er noch immer. Gruß 38-40 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 22, 2003 Share Posted December 22, 2003 Die einfachste Lösung wäre, nicht aus dem Verein auszutreten, sondern einfach nur die Trainingsteilnahme einstellen. So muß der Verein keinen Austritt an die Behörde melden und gut isses! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBoreMike Posted December 22, 2003 Share Posted December 22, 2003 Hatte so einen Fall vor 2 Jahren. Die Waffen wurden nach 25 Jahren nicht eingezogen.Heute verfährt man in der Regel nach § 8 Abs.1 WaffG. und der langjährige Sportschütze kann seine Waffen behalten, wahrscheinlich ohne Munitionserwerb. MfG BigBoreMike Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted December 22, 2003 Share Posted December 22, 2003 In Antwort auf: Die einfachste Lösung wäre, nicht aus dem Verein auszutreten, sondern einfach nur die Trainingsteilnahme einstellen. So muß der Verein keinen Austritt an die Behörde melden und gut isses! Beste Lösung überhaupt: Der Mann bleibt dem Verein erhalten; dem Verein bleibt der Beitrag erhalten; dem Mann bleiben die Waffen erhalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 22, 2003 Share Posted December 22, 2003 Wenn er aus Alters und Gesundheitsgründen aus dem Verein austreten will-dann könnte er seine Waffen z.B. auch zu einem vernünftigen Preis an junge Schützen abgeben . Was will er denn noch mit den Teilen, wenn er ohnehin keine Gelegenheit mehr zum Schießen hat bzw. haben will? Hab bisher auch noch kaum von Leuten gehört,die den Führerschein abgeben,aber ihr Auto behalten. Natürlich soll er über sein Eigentum verfügen dürfen!!!!!!! Aber: Bei uns gibt es mehrere ähnliche Fälle. Die alten Knaben bleiben im Verein ,zahlen Beitrag und haben ihre Waffen zu vernünftigem Preis an jüngere Vereinsmitglieder abgegeben - DAS macht Sinn Und keiner von den alten Knaben hat ein Problem, wenn er bei irgend einem Vereinsfest mal eine Waffe für ein paar Schuß braucht Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted December 23, 2003 Share Posted December 23, 2003 Und wenn der alte Knabe wirklich so blank ist, dass er sich den Beitrag nicht leisten kann: Zum Ehrenmitglied machen! So ist er im Verein, zahlt aber keinen Beitrag, kann seine Wummen behalten und mal den Newcomern zur Verfügung stellen und alle freuen sich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted December 26, 2003 Share Posted December 26, 2003 Heyheyhey... man MUSS nicht in einem Verein sein, um den Schießsport ausüben zu dürfen... alles andere wäre verfassungswidrig. Ich kann mir aber vorstellen, daß der "Austreter" der Behörde belegen muß, daß er weiterhin tatsächlich den Schießsport ausübt. mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fuchs Posted December 26, 2003 Share Posted December 26, 2003 In Antwort auf: Heyheyhey... man MUSS nicht in einem Verein sein, um den Schießsport ausüben zu dürfen... alles andere wäre verfassungswidrig. Damit hast Du zweifellos Recht. Allerdings spricht der §14 nicht von der Ausübung des Schießsports - das kann jeder ohne Vereinszugehörigkeit - sondern vom Bedürfnis für den Waffenerwerb. Und dieses Bedürfnis wird eben nur anerkannt "bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung". Ende der Mitgliedschaft = Wegfall des Bedürfnisses. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted December 27, 2003 Share Posted December 27, 2003 Hallo, nicht ganz! Nach §14 wird es „vereinfacht“ und somit ist ein Ausübend es Schießsportes nach § 8 und auch Waffenerwerb dazu weiter möglich, nur es wird „erschwert“. BMI hat sich so geäußert und eine Klärung für Niedersachsen habe ich bereits am 27.10.2003 beantragt. Ich gehe davon aus, dass die Antwort bald eintrifft und dann werde ich berichten. Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted December 27, 2003 Share Posted December 27, 2003 Nix fällt weg. Der Grund dafür, daß du ein Bedürfnis für eine Waffe hast, liegt darin, daß du Schießsport betreibst. Als Vereinsmitglied hast du lediglich das Privileg eines erleichterten Bedürfnisnachweises. D.h. dir als Vereinsmitglied nimmt Vater Staat pauschal ab, daß du ernsthaft Schießsport betreibst, als Einzelschütze müßtest du das im Detail nachweisen. mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
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