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IGNORED

Neuer Verein... wie macht man es richtig ? ;)


Oddball357

Empfohlene Beiträge

Hallo Kanzler,

die SLG'en im BDMP sind vom Gesetz her Vereine.

Meines Wissens sind jedoch die meisten SLG'en aus Unkenntnis heraus nichtrechtsfähige Vereine, leider mit all den persönlichen Rechtsgefahren. Nur wenige haben sich als e. V. gegründet. Früher gab es gar Funktionäre, die vehement gegen einen e. V. waren. Seit dem Präsi Dr. Schilling ist da mehr Verständnis aufgekommen, auch was die gleichzeitige Zugehörigkeit zu anderen Dachverbänden anbelangt. Eine aus meiner Sicht heute besonders unglückliche Lösung ist die sogenannte Einzelmitgliedschaft. Die Einzelmitglieder gehören keiner SLG an, sondern dem "Verein" Landesgruppe/Landesverband. Daß sich die nicht um jedes Einzelmitglied kümmern können liegt auf der Hand. Und auch hinsichtlich waffenrechtlicher Bedürfnisse ist es für Einzelmitglieder sicherlich schwieriger.

MfG frankmichael

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  • 4 Jahre später...

hallo leute,

warum einen verein gründen. beim bds kann man eine einzelmitgliedschaft beantragen. der bds ist dann quasi der verein. als schießsportgemeinschaft könnt ihr dann einen stand mieten. fast null bürogratie!

gruß horscht

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hallo leute,

warum einen verein gründen. beim bds kann man eine einzelmitgliedschaft beantragen. der bds ist dann quasi der verein. als schießsportgemeinschaft könnt ihr dann einen stand mieten. fast null bürogratie!

gruß horscht

Das der Thread von 2003 ist hast du gesehen?? Damals hatte ein Verein noch die Möglichkeit, Waffenbefürwortungen auszugeben....hatte also schon Vorteile!!!

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Das der Thread von 2003 ist ...

hat er vermutlich nicht gesehen, trotzdem fand auch ich den Thread interessant, besonders diesen Post

die SLG'en im BDMP sind vom Gesetz her Vereine.

Meines Wissens sind jedoch die meisten SLG'en aus Unkenntnis heraus nichtrechtsfähige Vereine, ....

Da dies vermutlich immer noch gilt, werde ich bei unseren SLGern mal nachfragen.

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hallo leute,

warum einen verein gründen. beim bds kann man eine einzelmitgliedschaft beantragen. der bds ist dann quasi der verein. als schießsportgemeinschaft könnt ihr dann einen stand mieten. fast null bürogratie!

gruß horscht

Nicht alle Landesverbände des BDS stellen Einzelmitgliedern Bedürfnisbescheinigungen aus. Ist also nur eine Lösung für jemanden, der schon alle Sportgeräte hat die er braucht.

Gruß Tauschi

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  • 9 Monate später...

Hallo, ich hänge mal eine Frage zur Vereinsgründung hier hinten an. Die Idee ist eine Gruppe IPSC-Interessierter (Der Personenkreis ist schon vorhanden) ein gemeinsames Training zu ermöglichen. Da einige Schießsportanfänger sind, hat nicht jeder eine WBK. Das soll über den Verein abgefedert werden. Ab einer Abnahme von 5 Waffen machen einige Händler ja schon schöne Angebote.

Die Fragen die sich stellen sind: Wie ist es geregelt Waffen auf eine Vereins-WBK zu bekommen? Gibt es zeitliche Rahmenbedingungen-kurz: Ab wann bekommt man eine Vereins-WBK? Wo findet man weiteren Lesestof zu dieser Thematik?

Danke, ich konnte bisher leider diesbezüglich nur §10 WaffG und einige Antragsformulare finden.

Sport Frei!

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Nicht alle Landesverbände des BDS stellen Einzelmitgliedern Bedürfnisbescheinigungen aus. Ist also nur eine Lösung für jemanden, der schon alle Sportgeräte hat die er braucht.

Beim BDMP ist es meines Wissens auch nicht mehr möglich (oder zumindest seehr schwierig), als Einzelmitglied Bedürfnisbescheinigungen ausgestellt zu bekommen. Es soll sich möglichst jedes Mitglied einer SLG anschließen (oder mit Gleichgesinnten eine gründen).

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Also mal ins Eingemachte:

Was oben schon mal kurz bemerkt wurde, ist falsch.

Ein "Bedürfnis" darf ein Verein heute überhaupt nicht mehr ausstellen. Bedürfnisbestätigungen stellt der Dachverband aus.

Was jedoch der Verein tun muß, ist nachzuweisen, dass er einen Schießstand hat, auf dem die Disziplin für welche die Waffe beantragt wird, geschossen werden kann.

Hat der Verein keinen eigenen Stand, ist der Nachweis über einen Mietvertrag nachzuweisen.

Ich weiß leider jetzt nicht genau, ob z.B. BDS-Disziplinen auf einem DSB-Stand überhaupt rechtlich zulässig sind, was ich aber sicher weiß, ist, dass die meisten DSB-Schießstände mit Zuschüssen gebaut worden sind, oder ggfs. Zuschüsse irgend wann einmal beantragt werden.

Ich denke, dass der DSB sicher etwas dagegen hat, wenn DSB-Schützenvereine ihren bezuschussten Stand gegen Kohle an einen Verein eines anderen Verbandes vermieten.

Also gibt es in einem so gelagerten Fall (DSB-Schießstand, BDS od. BDMP-Verein) gewisse rechtliche Probleme bei der Ausfertigung des Mietvertrags.

Darüber sollte auch nachgedacht werden.

es giebt einen paragraffen, wenn ich danach beantrage reicht eine vereinsbescheinigung und meine schiessbücher

auch wenn die stände bezuschuss sind darf ich vermieten,wenn der stand nach ,oder nur für dsb regeln abgenommen ist ,dürfen die gäste auch nur danach schiessen

der stand muss nicht für die disziplinen, sondern für das caliber zugelassen sein

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es giebt einen paragraffen, wenn ich danach beantrage reicht eine vereinsbescheinigung und meine schiessbücher

Welcher wäre das? Bedürfnisbescheinigungen seit 2003 nur über den Verband.

der stand muss nicht für die disziplinen, sondern für das caliber zugelassen sein

Das ist falsch. Es gibt Stände, die haben z.B. keine Zulassung für dynamische Disziplinen. Der Stand muss also nicht nur für bestimmte Kaliber zugelassen sein, sondern auch für die Diziplinen für die er genutzt wird.

Gruß Tauschi

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jetzt muss ich mich aus Interesse auch mal reinhaengen:

Ist es zwingend notwending einen Mietvertrag mit einem Stand zu haben um waffenrechtliche Beduerfnisse ausstellen zu koennen UND 1-3 Vereinswaffen zu besitzen (hier ist gemeint das der e.V. diese 1-3 Waffen hat und nutzt nicht ich)

Genuegt nicht auch die reine Moeglichkeit auf einem Stand trainieren zu koennen ohne das da erst ein Haufen Papier schwarz gemacht wird.

Bspw. im Antragsformular auf Befuerwortung sowas wie: fuer Disziplin X wird Waffe Y im Kaliber Z beantragt, der e.V. schiesst regelmaessig auf Stand A und B in C.???

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jetzt muss ich mich aus Interesse auch mal reinhaengen:

Ist es zwingend notwending einen Mietvertrag mit einem Stand zu haben um waffenrechtliche Beduerfnisse ausstellen zu koennen UND 1-3 Vereinswaffen zu besitzen (hier ist gemeint das der e.V. diese 1-3 Waffen hat und nutzt nicht ich)

Genuegt nicht auch die reine Moeglichkeit auf einem Stand trainieren zu koennen ohne das da erst ein Haufen Papier schwarz gemacht wird.

Bspw. im Antragsformular auf Befuerwortung sowas wie: fuer Disziplin X wird Waffe Y im Kaliber Z beantragt, der e.V. schiesst regelmaessig auf Stand A und B in C.???

Welcher Verband?

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@Pointman272: am besten erkundigst Du Dich beim LKA am Platz der Luftbrücke. Der Umfang der Vereins-WBK hängt ab von der Anzahl der Mitglieder und der Anzahl der vorhandenen Waffen dort. Es wird bestimmt nicht für jedes waffenlose Mitglied eine Vereinswaffe genehmigt, eher eine für alle. Der Stand in Wannsee setzt waffen- und disziplinmäßig so ziemlich keine Grenzen mit seiner Mehrdistanz-, Langwaffen- (100 + 300 m) und Stahlscheibentauglichkeit, evtl. nur bei .50 BMG (ich habe dort noch keine gesehen). Denkt bei den Vereinswaffen auch an die Lagerkapazität, einer von Euch bewahrt sie ja auf und sie benötigen Schrankplatz (z.B. max. 5 KW im B-Schrank). Unser Verein mit 14 Aktiven hat gerade mal 2 Vereinswaffen, die aber auch so gut wie nie genutzt werden, da inzwischen alle mit eigenen versorgt sind.

Just my 0,02 €, Jake C.

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Ist es zwingend notwending einen Mietvertrag mit einem Stand zu haben um waffenrechtliche Beduerfnisse ausstellen zu koennen UND 1-3 Vereinswaffen zu besitzen (hier ist gemeint das der e.V. diese 1-3 Waffen hat und nutzt nicht ich)

Wenn Du in Bayern einen Verein gründest und beim BDS anmeldest, musst Du zwingend Mietverträge für entsprechende Stände nachweisen. Sonst geht gar nix..... Es werden beim BDS-Bayern aber auch keine Bedürfnisse für Einzelmitglieder bestätigt. In Berlin, bzw. beim LV01 muss das aber nicht zwangsläufig so sein. Am besten ist Du erkundigst dich bei deiner Geschäftsstelle.

Wenn es Dir um `ne Vereins-WBK und nicht um eine Vereinsgründung geht, habe ich sowieso etwas falsch verstanden. Dann ignoriere einfach mein Geschreibsel... :)

Gruß Tauschi

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... Wie macht man nun so einen Verein auf ? ...

Das bayerische Justizministerium gibt eine sehr gute Broschüre zu dem Thema Verein heraus. Daran haben wir uns orientert, als es um unseren Schützenverein ging. Die Besonderheiten betreffend Schützenwesen sind in der Broschüre natürlich nicht berücksichtigt. Aber sie ist mit Abstand das Beste, was auf diesem Gebiet zu finden war. Da kamen auch die Vorlagen der diversen Verbände nicht mit.

Falls Du nicht aus dem glücklichen Bayern kommst, schau mal auf der Seite des für Dich zuständigen Justizministeriums nach, vielleicht gibt es da auch was. Aber Vereinsrecht ist meines Wissens Bundesrecht. da kann man auch in anderen Ländern die bayerische Broschüre zu Rate ziehen.

Klaas

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Hallo,

Ich hol den Thread nochmal nach oben. Vielleicht hat noch jemand Infos oder Hilfestellung, Ansprechpartner etc. zu den Schwerpunktthemen Vereinsgründung und Vereins-WBK. Der konkrete Fall spielt in der Bundeshauptstadt-also Mitglied im BDS-LV1.

Die grundlegendsten offenen Fragen mit o.g. Prämisse wären:

a) Muss ein Mietvertrag mit einer Schiessstätte vorliegen?

B) Welche Vorraussetzungen müssen für das Ausstellen einer Vereins-WBK erfüllt werden?

c) Hat jemand einen Richtwert, auf wieviele Mitglieder eine Waffe auf Vereins-WBK bewilligt wird?

d) Kann man einen Richtwert nennen, was der Grundbetrieb eines 10 Mann Vereins jährlich etwa kosten würde?

Ziel ist es ein Team auf Ebene Landesmeisterschaften IPSC, Mehrdistanz u.ä. starten zu lassen, welches sich kurzfristig im Mittelfeld etablieren soll. Ein unterstützender Sponsor wäre auch an Bord.

Das Problem ist, dass nur sehr wenige Gründungsbereite eine WBK besitzen. Daher nimmt der Part "Vereins-WBK" eine zentrale Rolle ein. Ebensowichtig ist eine geeignete Schiessstätte, die regelmässige Trainingszeiten anbietet. Die DEVA-Anlage in Wannsee steht auf der Liste ganz oben.

Sollte von seiten des LKA in Berlin Schwierigkeiten bereitet werden bezüglich der Vereinswaffen (auf 10 Mann werden 5 Waffen angestrebt, weniger wäre dem sportlichen Anspruch nicht gerecht) bin ich für einen Hinweis auf eine liberale Stelle im Brandenburger Land dankbar. Der Vereinssitz kann ja dank eines gemeinsamen BDS-LV1 (B-BB) flexibel gelegt werden.

Gruß und Danke für sachdienliche Hinweise.

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