Guest Mouche Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 .....zu dem Ergebnis könnte man kommen,wenn man den § 13 Absatz 3 der VO wörtlich nimmt . Durch das -vermutlich gedankenlose-Weglassen des Wörtchens "mindestens" könnte man bei wortwörtlicher Anwendung der Bestimmung auf die Idee kommen, nur die Lagerung in nicht klassifizierten Stahlblechbehältnissen oder gleichwertigen wäre zulässig. Höherwertige Sicherheitsbehältnisse wären damit für die Muni Aufbewahrung ausgeschlossen . Ich glaube,man wird in so einem Fall sicher keine Probleme kriegen - aber für die Qualität der Vorlage spricht es wirklich nicht . Bin da gerade drüber gestolpert-oder hatten wir das schon ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 27, 2003 Share Posted November 27, 2003 ...bestimmt wird es noch einige Steine geben, über die wir stolpern... ...aber das werde ich mir mal genau zuführen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Kerfent Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Arrrrrrrrrrrgghhhh, ich wusste es. Jetzt habe ich mir den B-Schrank für die Muni umsonst gekauft. Hätte das Zeug doch in die Schuhschachtel legen sollen. Dieses Gesetz ist wirklich der Hammer, oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Der Gedanke kam mir beim Lesen auch, aber ich glaube, daß es im Zweifelsfall ausreicht, den Tresorschlussel in einer an den B-Schrank angeklebten Blechdose zu verschließen, um den niedrigeren Anforderungen des Gesetzes genüge zu tun Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Ha, der war gut !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted November 28, 2003 Share Posted November 28, 2003 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 2, 2003 Share Posted December 2, 2003 Hi Leute, Dass das aktuelle WaffG eines der schlechtesten (nicht nur im eigentlichen, sondern auch im handwerklichen Sinne) Gesetze der letzten 5 Jahre ist, darueber besteht wohl kein Diskussionsbedarf. Um so wichtiger ist es, dass wir nun alle zusammen das FWR staerken und uns als EINE Waffenlobby aufstellen. Denn dieses WaffG wird nicht lange bestehen koennen, dazu ist es einfach zu wirr und sinnlos. Doch bei der naechsten Runde muss es eine echte Reform geben (in UNSEREM Sinne) und keine blosse wirre Verschaerfung. Gruss, Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 2, 2003 Share Posted December 2, 2003 Schrei nur nicht so laut nach einem neuen WaffG - die Illusion, daß da etwas grundlegend und nachhaltig Besseres zu erwarten ist, würde Dir aber schnell genommen,egal wer dann gerade das Sagen in Berlin hat Das jetzige ist wahrlich nicht doll - aber danach käme nur noch Schlechteres Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted December 5, 2003 Share Posted December 5, 2003 Ich glaube, dass wir im nächsten Jahr eine grundlegende Novellierung des neuen Waffenrechts erleben werden. In der derzeit gültigen Fassung steht soviel Müll, dass diejenigen, die damit arbeiten müssen, zwischenzeitlich den Aufstand proben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 8, 2003 Share Posted December 8, 2003 So grundlegend wird das nicht werden. Ein bisschen an den Ecken feilen und die Sache passt. Aber die Gerichte werden noch mächtig Arbeit kriegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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