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DSU: BVA Vorgabe bezüglich Anerkennung


SC

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Hi Sven, bei uns rief der BDS an und wollte auch Wissen wo und wie unser Training abläuft.

Auf meine Frage wofür, bekam ich als Antwort, daß das Amt diese Infos angefordert hat, weil ein anderer Verband, dieses schon im vorrauseilenden Gehorsam getan hätte und das Amt nun meint, wenn die , dann können das auch alle anderen.

Naja, dann wird wohl bald die "Schießstandkontrolle" ausrücken, "haben denn alle eine "Fahrkarte"?" gaga.gif

Gruß Markus

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Ich frag mich nur was das BVA die "Aktivitäten" wie Vereinsmeisterschaft, Schiessleiter und Sachkundeausbildung etc.pp. angeht?? gaga.gifgaga.gif

Und das auch noch rückwirkend. (nochmals gaga.gif)

Wo steht was davon im Gesetz?

Uberwachungsstaat wir kommen........

MfG

Michael

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Festgelegte und gemeldete Schießzeiten, Standzulassungen etc. sind IMHO beim DSB schon lange Standard grin.gifDer Hinweis auf genaue Einhaltung der Zeiten-teilweise unterschieden nach GK/KK -ist auf mir bekannten Schießständen die Norm.

"Training nach Bedarf" ist wohl bei den wenigsten Vereinen/Ständen üblich-schon wegen der Nachbarn blush.gif.

Vielleicht ist das, was jetzt bei der DSU Hektik auslöst für andere kein Problem,weil schon längst so gehandhabt?

Eine Erklärung für die immer noch ausstehende Anerkennung BDS könnten solche Dinge vielleicht auch sein confused.gif

Mouche

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In Antwort auf:

Eine Erklärung für die immer noch ausstehende Anerkennung BDS könnten solche Dinge vielleicht auch sein
confused.gif

Mouche


Mir wurde am Telefon gesagt, daß die Daten möglichst schnell erhoben werden sollen, damit die Anerkennung des BDS noch diesen Monat über die Bühne gehen kann.

Gruß Markus

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Na Sharps,

meinst Du wirklich, dass Du jetzt so übertreiben musst?

Wir alle haben uns ausführlich über das WaffG während seiner Entstehung ausgelassen. Dass dort viel unnötiger (nicht unsinniger! Die, die das angezettelt haben, wissen schon, warum...) Mist drinsteht, war und ist uns allen klar. Aber §15 listet jede Menge Punkte auf, die die von der DSU von Ihren Vereinen geforderten Angaben mehr als rechtfertigen.

Daran gibt es aus heutiger Sicht absolut gar nichts mehr zu deuteln. Und waren wir uns nicht alle einig, dass wir nach dem zugegebener Maßen für uns unglücklichen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nach erfolgter Verkündung und dem Inkrafttreten des Gesetzes damit vorläufig als gesetzestreue Bürger, die wir ja in besonderem Maße sind, nichts zu ändern vermögen?

Also seid nicht ganz so negativ. Hinweise, dass dies an einen Überwachungsstaat grenzt, können natürlich jederzeit gegeben werden. Aber nun macht diese Angaben einfach, und gut ists.

Gruß, Ronald

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