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IGNORED

MPU für Alt-WBK-Besitzer unter 25


Völker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine Frage an die findigen Rechtsverdreher:

Gesetzt den Fall, ein junger Sportschütze, ca. 19 Jahre alt und am 1.4.2003 im Besitz von GK-Waffen auf WBK-grün.

§58WaffG:

In Antwort auf:

(9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit

einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März

1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so
hat sie binnen eines Jahres
auf eigene Kosten der

zuständigen Behörde ein
amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
über die

geistige Eignung nach § 6 Abs. 3
vorzulegen
. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von

Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.


Wenn der Schütze nun seine WBK "aufräumt", also alle GKs verkauft, dann muß er doch trotzdem den Test machen und das Gutachten vorlegen - oder?

Was passiert, wenn er die MPU nicht ablegen will (z.B. aus Angst um seinen Führerschein)?

Was passiert, wenn die MPU (falsch) zu dem Ergebnis kommt, daß er geistig noch nicht reif genug ist...? Hier dürfte doch der Passus mit dem nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen greifen und die WBK - komplett - widerrufen werden müssen? (§45 Abs. 3 WaffG)

BTW: Ich bin es nicht, bin (zum Glück!) schon gut 10 Jahre zu alt für den Sch*** - sozusagen "Gnade der frühen Geburt".

Geschrieben

Völker,

einfach mal am Amt nachfragen, sie werden vermutlich analog zum Verfahren beim Führerschein (alte Klasse 2 bei über 50-jährigen) auf die MPU verzichten.

Karl

Geschrieben

In Antwort auf:

Was passiert, wenn die MPU (falsch) zu dem Ergebnis kommt, daß er geistig noch nicht reif genug ist...?


..ja, und was passiert wenn die MPU zum Ergebnis kommt, daß er doch geistig reif

genug ist. Dann hat er seine GK's umsonst verkauft.

Ich würde sagen alles erst mal kommen lassen. Abwarten ob die Behörde überhaupt eine

MPU will. Wenn ja, den Seelenklempner aufsuchen. Wenn's schief geht, kann man immer

noch auf's Amt gehen und sich die GK's austragen lassen, mit der Begründung daß man

so einen Psychosch... nicht mitmacht.

Vielleicht noch mit dem Hinweis "Nur weil man kein grünes Abitur hat..."

Geschrieben

In Antwort auf:

Was passiert, wenn er die MPU nicht ablegen will (z.B. aus Angst um seinen Führerschein)?

Was passiert, wenn die MPU (falsch) zu dem Ergebnis kommt, daß er geistig noch nicht reif genug ist...?


Na, vielleicht erwischt es dabei mal den richtigen? Soll es ja auch geben.

Geschrieben

Der 19-jährige geht zu einem NICHT-Amts- aber Facharzt und fragt nach einem entsprechenden Gutachten.

Fällt das Gutachten nicht wie gewünscht aus, wird das Niemand erfahren. Der Arzt ist an die Schweigepflicht gebunden und der 19-jährige wird das Gutachten wohl nicht vorlegen.

Wo liegt dann das Problem?

Geschrieben

In Antwort auf:

Der 19-jährige geht zu einem NICHT-Amts- aber Facharzt und fragt nach einem entsprechenden Gutachten.

Fällt das Gutachten nicht wie gewünscht aus, wird das Niemand erfahren. Der Arzt ist an die Schweigepflicht gebunden und der 19-jährige wird das Gutachten wohl nicht vorlegen.

Wo liegt dann das Problem?


Tja, und wo bleibt da eigentlich der Gewinn für die innere Sicherheit?

Schliesslich kann das ja auch bedeuten, dass ein kurz vor seiner Tat stehender Psychopath, der die Arztpraxis ev schon mit Schaum vorm Mund betreten hat und das "abmetzeln seiner ganzen Schule" bereits im Artztgespräch ankündigt (...ich weis, ist etwas übertrieben), nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann - er zerreist die negative Beurteilung einfach wieder und geht am nächsten Tag - etwas besser gelaunt - zu einem anderen Arzt (solage bis es klappt) und holt sich dort seine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Ein abgebrühter Typ wie Robert Steinhäuser hätte da sicherlich noch sein persönliches Vergnügen mit gehabt, zuvor nochmal alle an der Nase herum zu führen.

Also wo bleibt nun der Schutz vor solchen Taten?

Geschrieben

In Antwort auf:

Tja, und wo bleibt da eigentlich der Gewinn für die innere Sicherheit?


Tja, den gibts nicht... nach der polemisch vorangetriebenen Gesetzesänderung auf Kosten der Legalwaffenbesitzer, einer Hexenjagd durch sämtliche Medien und sich in Dummvorschlägen gegenseitig überbietenden Politclowns gabs wohl nur einen Gewinn an Wählerstimmen bei der letzten Bundestagswahl... und nur dafür war der ganze Zirkus (ad hoc Anlassgesetzgebung) ja auch gedacht! mad1.gif

Geschrieben

Genau das wissen die Waffengegner eben auch - und deshalb wird es bei dem Psychotest in dieser Form wohl nicht bleiben.

Das wird man jetzt ein paar Jahre so durchlaufen lassen - und nebenbei noch kräftig die Gebühren abkassieren - und dann etwas später (spätestens beim nächsten Vorfall) in die nächste Runde gehen.

Wartet ab und denkt an meine Worte!

Geschrieben

Stand in der Verordnung nicht, dass die Ärzte das Ergebnis des Tests an die Behörde weitergeben müssen, eben damit man nicht bei negativem Gutachten zum nächsten Arzt geht? Die Schweigepflicht dürfte dem auch nicht entgegenstehen, schliesslich gibt es auch meldepflichtige Krankheiten.

Geschrieben

Nein!

Weder darf der Gutachter das Gutachten direkt der Behörde übergeben, noch wird hier die Schweigepflicht aufgehoben. Der Gutachter darf der Behörde noch nicht einmal mitteilen, dass er ein Gutachten erstellt hat.

Soweit aber Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Betroffene sein für den Umgang mit Waffen ungeeignet und gibt ihm deshalb die Behörde die Beibringung eines Gutachtens auf, so hat er der Behörde den Namen des Gutachters und dessen Anschrift mitzuteilen.

Für die unter 25-jährigen trifft der letzte Satz ausdrücklich nicht zu. Die können also von Gutachter zu Gutachter ziehen, bis das Jahr vorbei, das Geld zu Ende oder das passende Gutachten erstellt ist. Im Notfallen trennen sie sich von allen GK-Waffen und umgehen so die Verpflichtung ein Gutachten vorzzulegen.

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