Hägar Posted October 16, 2003 Posted October 16, 2003 Hallo Gemeinde, ein Bekannter hat die "tatsächliche Gewalt" über eine Böllerkanone. Selbstbverständlich angemeldet und beschossen. Diese gehört der freiwilligen Feuerwehr und steht im Spritzenhaus. Kann mir jemand sagen, ob diese Aufbewahrung rechtens ist oder muß sie in einen Tresor? Gruß Hägar
Völker Posted October 16, 2003 Posted October 16, 2003 Die Böllerkanone ist doch rechtlich ein Vorderlader, Modell vor 1871. Somit "frei ab 18". Ich kann mir nicht vorstellen, daß Jugendliche freien Zutritt zum Spritzenhaus haben, nur unter Aufsicht von Erwachsenen. Somit haben U-18 auch bei Besichtigungen, Übungen usw. nicht die Möglichkeit des "Erwerbes", nämlich der "tasächlichen Gewalt". Also alles in Butter.
Preussens Gloria Posted October 16, 2003 Posted October 16, 2003 Hallo, meines Wissens nach zählen Böller nicht als "Waffen", sondern als "Geräte". Daher darfst Du auch einen Böller selber bauen. Und ohne Waffenschein führen. Die Frage zur Aufbewahrung hat sich damit erledigt. Gruß PG
Nitro Posted October 16, 2003 Posted October 16, 2003 1. Böller sind keine Schusswaffen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. (Anlage 1; Abschnitt 1; UA 1; Nr. 1.1) 2. Böller sind keine tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten. (§1 Abs. 2 Ziffer 2.a) 3. Böller sind keine tragbaren Gegenstände im Sinne des §1 Abs. 2 Ziffer 2.b, die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten, weil sie in diesem Gesetz nicht genannt sind. 4. Böller sind keine Schreckschusswaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.7, weil sie kein Kartuschenlager besitzen und nicht zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind. 5. Böller sind keine Signalwaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.9, weil sie kein Patronen- oder Kartuschenlager besitzen, und nicht zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind. Ein Böller ist also nichts im Sinne des Waffengesetzes. Du kannst in Dir auch in Deinen Vorgarten stellen, Du mußt nur aufpassen, dass man in Dir nicht klaut.
Hägar Posted October 17, 2003 Author Posted October 17, 2003 Vielen Dank auch, hier wird man gut geholfen. Hägar
Rodney Posted October 17, 2003 Posted October 17, 2003 In Antwort auf: 1. Böller sind keine Schusswaffen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. (Anlage 1; Abschnitt 1; UA 1; Nr. 1.1) 2. Böller sind keine tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten. (§1 Abs. 2 Ziffer 2.a) 3. Böller sind keine tragbaren Gegenstände im Sinne des §1 Abs. 2 Ziffer 2.b, die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten, weil sie in diesem Gesetz nicht genannt sind. 4. Böller sind keine Schreckschusswaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.7, weil sie kein Kartuschenlager besitzen und nicht zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind. 5. Böller sind keine Signalwaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.9, weil sie kein Patronen- oder Kartuschenlager besitzen, und nicht zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind. Ein Böller ist also nichts im Sinne des Waffengesetzes. Du kannst in Dir auch in Deinen Vorgarten stellen, Du mußt nur aufpassen, dass man in Dir nicht klaut. Hi, das ist doch mal 'ne Aussage. Und wie immer wenn man das Gefühl bekommt, daß jemand Ahnung hat kommt gleich noch 'ne dumme Frage hinterher: Wie unterscheidet sich nun ein Böller von einer VL-Kanone? Duch die Definition, den Beschuß ...???
Duncan Posted October 17, 2003 Posted October 17, 2003 siehe Nr 1 von Nitro : Stichwort Geschoß durch Lauf - und die (VL-)Kanone sollte wohl mal in iren ureigens angedachtem Sinne so etwas ähnliches vollbringen. Also wohl primär eine Frage der Definition bzw. wo ist die Grenze zw. VL-Kanone und Böller ???
MarcusGoebel Posted October 17, 2003 Posted October 17, 2003 Ganz einfach, - wenn die Kanone scharf beschossen worden ist, dann ist sie eine Waffe. - wenn die Kanone als Böller beschossen ist, dann ist sie wie schon gesagt ein Gerät und KEINE Waffe - Wenn die Kanone garnicht beschossen ist, dann ist es ganz größer Ärger. Bis bald
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