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IGNORED

Aufbewahrung von Böllern


Hägar

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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ein Bekannter hat die "tatsächliche Gewalt" über eine Böllerkanone. Selbstbverständlich angemeldet und beschossen. Diese gehört der freiwilligen Feuerwehr und steht im Spritzenhaus. Kann mir jemand sagen, ob diese Aufbewahrung rechtens ist oder muß sie in einen Tresor?

Gruß Hägar

Geschrieben

Die Böllerkanone ist doch rechtlich ein Vorderlader, Modell vor 1871. Somit "frei ab 18". Ich kann mir nicht vorstellen, daß Jugendliche freien Zutritt zum Spritzenhaus haben, nur unter Aufsicht von Erwachsenen. Somit haben U-18 auch bei Besichtigungen, Übungen usw. nicht die Möglichkeit des "Erwerbes", nämlich der "tasächlichen Gewalt". Also alles in Butter.

Geschrieben

1. Böller sind keine Schusswaffen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. (Anlage 1; Abschnitt 1; UA 1; Nr. 1.1)

2. Böller sind keine tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten. (§1 Abs. 2 Ziffer 2.a)

3. Böller sind keine tragbaren Gegenstände im Sinne des §1 Abs. 2 Ziffer 2.b, die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten, weil sie in diesem Gesetz nicht genannt sind.

4. Böller sind keine Schreckschusswaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.7, weil sie kein Kartuschenlager besitzen und nicht zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

5. Böller sind keine Signalwaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.9, weil sie kein Patronen- oder Kartuschenlager besitzen, und nicht zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

Ein Böller ist also nichts im Sinne des Waffengesetzes. Du kannst in Dir auch in Deinen Vorgarten stellen, Du mußt nur aufpassen, dass man in Dir nicht klaut. chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

1. Böller sind keine Schusswaffen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. (Anlage 1; Abschnitt 1; UA 1; Nr. 1.1)

2. Böller sind keine tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten. (§1 Abs. 2 Ziffer 2.a)

3. Böller sind keine tragbaren Gegenstände im Sinne des §1 Abs. 2 Ziffer 2.b, die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzten, weil sie in diesem Gesetz nicht genannt sind.

4. Böller sind keine Schreckschusswaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.7, weil sie kein Kartuschenlager besitzen und nicht zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

5. Böller sind keine Signalwaffen im Sinne der Anlage 1; Abschnitt 1; UA1; Nr. 2.9, weil sie kein Patronen- oder Kartuschenlager besitzen, und nicht zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

Ein Böller ist also nichts im Sinne des Waffengesetzes. Du kannst in Dir auch in Deinen Vorgarten stellen, Du mußt nur aufpassen, dass man in Dir nicht klaut.
chrisgrinst.gif


Hi, das ist doch mal 'ne Aussage. Und wie immer wenn man das Gefühl bekommt, daß jemand Ahnung hat kommt gleich noch 'ne dumme Frage hinterher:

Wie unterscheidet sich nun ein Böller von einer VL-Kanone? Duch die Definition, den Beschuß ...??? confused.gifconfused.gifconfused.gif

Geschrieben

siehe Nr 1 von Nitro : Stichwort Geschoß durch Lauf - und die (VL-)Kanone sollte wohl mal in iren ureigens angedachtem Sinne so etwas ähnliches vollbringen. Also wohl primär eine Frage der Definition bzw. wo ist die Grenze zw. VL-Kanone und Böller ???

Geschrieben

Ganz einfach,

- wenn die Kanone scharf beschossen worden ist, dann ist sie eine Waffe.

- wenn die Kanone als Böller beschossen ist, dann ist sie wie schon gesagt ein Gerät und KEINE Waffe

- Wenn die Kanone garnicht beschossen ist, dann ist es ganz größer Ärger.

Bis bald

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