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IGNORED

Wie lange gilt ein Bedürfnis?


Flintograf

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Geschrieben

Nachdem es z.Z. bei manchen Verbänden Probleme damit gibt, eine Unterschrift für ein Bedürfnis zu erhalten, stellt sich mir die folgende Frage:

VOR dem 1.4. durfte noch der Schützenmeister unterschreiben. Was geschieht, wenn ich heute mit einem versehentlich liegengelassenen Bedürfnis vom März 2003 auf dem OA erscheine - gilt das noch?

Geschrieben

Bei uns in Berlin ist es so, dass die Unterschrift für ein Bedürfnis (Verein/Verband) nur 4 Wochen lang gilt. Traurig aber wahr frown.gif. Wenn man innerhalb von 4 Wochen (nach Ausstellung) mit der Bedürfnisbescheinigung nicht bei LKA war, wird das nicht mehr akzeptiert und das Bedürfnis ist somit verfallen. D. h. das Ganze noch mal von vorne. Unsere Behörde geht davon aus, dass nach 4 Wochen schon die Möglichkeit bestehen könnte, dass gar kein Bedürfnis mehr vorliegt, deshalb hat man sich in Berlin willkürlich auf 4 Wochen festgelegt. gaga.gif

Also herbei ist es jetzt unerheblich ob das Bedürfnis vor dem 01.04. oder nach dem 01.04. ausgestellt wurde.

Wie es in der Zwischenzeit gehandhabt wird kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da bei der neuen Bedürfnisbescheinigung ja einmal der Verband und zum anderen der Verein unterschreiben müssen. Zwischen diesen beiden Unterschriften können auch noch mal 2 Wochen ins Land gehen. Da man bis vor 2 Monaten immer noch das Datum der ersten Unterschrift gezählt hat, hat man, wenn man Pech hat, nur noch 2 Wochen Zeit bis zur Abgabe. crying.gif

Vor 2 Monaten sagte man mir, als ich dieses Problem ansprach, dass man überlegt die Zeit etwas zu verlängern (mehr als 4 Wochen).

Jess Harper

Geschrieben

Zwei Wochen zwischen Vereins- und Verbandsunterschrift?

Nicht schlecht die Leutchen icon14.gif

Aber es zeigt auch dieser Beitrag wieder: Einheitliches Recht in Rot-Grün Land crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Zwei Wochen zwischen Vereins- und Verbandsunterschrift?

Nicht schlecht die Leutchen


Da kann ich Dir einen drauf legen: 2 Tage

Allerdings persönlich zum Bezirksreferenten gefahren und der Mann vom BSSB ist bei uns Mitglied. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Tja Leute, bei mir war heute die Stempelfarbe noch nicht ganz trocken, als ich mit dem Bedürfnis auf dem Amt war!

Schneller geht wohl kaum.

AWO425, der schnelle

chrisgrinst.gif

Geschrieben

@Mouche

im Regelfall geht es in der Bundeshauptstadt auch schneller als 2 Wochen, aber in meinem Fall war es so.

Unterschrift vom Verein, dann den Antrag zum Verband (natürlich per Post).

Der Verbandsbedürfnisunterschriftsberechtigte war eine Woche on Tour (also nicht greifbar) und die Bedürfnisbescheinigungen von anderen Sportschützen stapelten sich (in diesem Falle die Bedürfnisbescheinigungen für die Erweiterungen der gelben WBK und das waren zu diesem Zeitpunkt nicht wenige) chrisgrinst.gif. Nach seiner Rückkehr hatte er einiges zu tun. Dann den Antrag wieder per Post zurück. Da sind unglücklicherweise 2 Wochen zusammengekommen.

Noch blöder ist es, wenn du die vom Verein unterschriebene Bedürfnisbescheiniging zum Verband schickst und der Verbandsunterschriftsberechtigte ist gerade im Urlaub (kann alles vorkommen).

OK, OK in der Zwischenzeit gibt es 3 Unterschriftsberechtigte aber vor 2 ½ Monaten war es noch nicht so.

Jess Harper

Geschrieben

@AVO425

Nicht schlecht, an einem Tag Stempel vom Verein, Stempel vom Verband und noch mit dem Bedürfnisnachweis zum Amt. icon14.gificon14.gificon14.gif

Liegt das bei euch in Sachsen alles um die Ecke? grin.gif

Mal ehrlich wie viel Kilometer hast du heute heruntergerissen?

Aber so etwas schaffe ich auch. Stempel vom Verband, dann mit der Bescheinigung zum LKA, den Sachbearbeiter bitten, ob er mir mal sein Stempelkissen leiht und unseren Vereinsstempel vor seinen Augen auf die Bescheinigung drücken und unterschreiben (wozu bin ich schließlich unterschriftsberechtigt). chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Jess

Geschrieben

@Jeff Harper

In Antwort auf:

Bei uns in Berlin ist es so, dass die Unterschrift für ein Bedürfnis (Verein/Verband) nur 4 Wochen lang gilt.


Wo steht das eigentlich geschrieben? Da macht doch wieder eine Behörde, was sie selber für richtig erachtet, ohne gesetzliche Grundlage und auch in keiner VO habe ich diesbezüglich etwas gelesen. blush.gif

Geschrieben

Vor dem 1.04.2003 galt ein bestätigtes Bedürfnis 1 Jahr, in Sachsen - Anhalt. Gegenteiliges nicht bekannt -steht auch nichts geschrieben, im neuen Waffenrecht.

Ordonanz

Geschrieben

In Antwort auf:

deshalb hat man sich in Berlin willkürlich auf 4 Wochen festgelegt.
gaga.gif


da gibts nur eins: musterklage führen!

das wär ein punkt wo e.l.f. mit einsteigen könnte - gib uns das doch mal mit fakten und unterlagen schriftlich rein!

gruss,

cetus

Geschrieben

@Cetus

Es gibt weder Fakten (außer die mündliche Aussage der Sachbearbeiter) noch schriftliche Unterlagen, da ich immer innerhalb der 4 Wochenfrist erschienen bin und somit auch noch nie einen ablehnenden Bescheid bekommen habe.

Warum Berlin die 4- Wochenregelung (eigenwillig) eingeführt hat (schon lange vor dem 01.04.2003), hat nach Aussage der Sachbearbeiter folgende Hintergründe.

Wenn der Verband oder der Verein ein Bedürfnis ausstellt und der Schütze 6 Monate später kommt,um dieses Bedürfnis in die WBK eintragen zu lassen, kann es sein, dass der Schütze vielleicht schon aus dem Verein/Verband ausgetreten ist oder der Schütze gar nicht mehr zum Training kommt und somit auch kein Bedürfnis mehr hat. Das Melden von ausgetretenen Sportschützen war ja bis vor dem 01.04. eigentlich nicht wirklich meldepflichtig.

Der Verband hat es Ende des Jahres mitbekommen, aber auch der Verband war nicht meldepflichtig.

Die 4 Wochen sind also zeitlich sehr nahe an der Bedürfnisbescheinigung (vielleicht wollen die sich damit auch selber absichern).

Ein weiterer Grund: In den Bedürfnisbescheinigungen stand:

…und das Mitglied seit mindestens 6 Monaten (seit 01.04.2003 seit 12 Monaten) regelmäßig und erfolgreich am Übungsschießen des Vereins nach überörtlichen Regeln teilgenommen hat.

Für das Bedürfnis wurde immer der Zeitraum der letzten 6/12 Monate betrachtet.

Regelmäßig bedeutet 2 x im Monat.

Wenn jetzt jemand nach 6 Monaten kommt und seither nicht mehr auf dem Schießstand war,

hat er natürlich die letzten 6 Monate nicht mehr trainiert. Ohne regelmäßiges Übungsschießen auch kein Bedürfnis.

Von daher kann ich, so blödsinnig diese Regelung auch sein mag, diese willkürlich festgelegte 4- Wochenregelung aus Sicht der Behörde nachvollziehen, auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. rolleyes.gif

Da ich noch niemals mein Schießbuch vorgelegt habe (mein guter Name hat hierfür bisher immer ausgereicht chrisgrinst.gif)und auch nicht vorhabe es zukünftig zu tun, kann ich mit der 4 Wochenregelung ganz gut leben, zumal ich bisher alles bekommen habe was ich wollte (und das ist nicht wenig) AZZANGEL.gif.

Im neuen Waffengesetz § 14 Abs. 2 steht:

... Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und….

Und mein Verstand sagt mir, dass hier die letzten 12 Monate betrachtet werden,

etwas anderes würde keinen Sinn machen.

Das bedeutet, wenn ich die Bedürfnisbescheinigung nicht zeitnahe abgebe, sondern erst nach 3 Monaten, kann es durchaus sein, dass ich in den letzten 12 Monaten nicht regelmäßig geschossen habe und somit mein Bedürfnis wegfallen würde. Es sei denn ich könnte es irgendwie nachweisen, dass ich doch die letzten Monate regelmäßig den Schießsport betrieben habe, entweder durch eine neue Bescheinigung oder durch ein Schießbuch (aber das wollen wir ja nicht wirklich oder?). cool3.gif

Für die gelbe WBK gilt das alles sowieso nicht, außer für den Erstantrag, bzw. die Erweiterung nach §14 Abs. 4 WaffG.

Gruß Jess Harper

Geschrieben

In Antwort auf:

Das bedeutet, wenn ich die Bedürfnisbescheinigung nicht zeitnahe abgebe, sondern erst nach 3 Monaten, kann es durchaus sein, dass ich in den letzten 12 Monaten nicht regelmäßig geschossen habe und somit mein Bedürfnis wegfallen würde. Es sei denn ich könnte es irgendwie nachweisen, dass ich doch die letzten Monate regelmäßig den Schießsport betrieben habe, entweder durch eine neue Bescheinigung oder durch ein Schießbuch (aber das wollen wir ja nicht wirklich oder?).
cool3.gif


Stell' dir vor, du gehst 12 Monate regelmäßig zum Training. Am nächsten Tag beantragst du die Bedürfnisbestätigung vom Verband. Der Verband prüft und schickt dir die Bescheinigung nach einer Woche zu. Am darauf folgenden Tag bist du aus irgendeinem Grund drei Monate außer Gefecht gesetzt, z.B. weil du beruflich ins Ausland musst oder weil du oder ein Familienmitglied krank geworden ist oder weil es beim Hausbau Probleme gibt oder weil du Diplomprüfungen hast oder oder oder ...

Und nu? Jetzt noch mal zwölf Monate regelmäßig trainieren?

Regelmäßig heißt "in der Regel mindestens zwei mal monatlich" aber nicht "zwingend mindestens zwei mal monatlich". Es gibt genügend Fälle, wo man mal ein halbes Jahr oder noch länger nicht schießen gehen kann und dennoch seinen "Sportschützenstatus" nicht verliert. Als ich mich vor Jahren für den Schießsport interessiert habe, bin ich zum Sachbearbeiter aufs Amt gegangen und habe ihn über ein paar rechtliche Dinge gesprochen. Der meinte zu mir sinngemäß: "Wenn Sie mal ein halbes Jahr nicht schießen können, weil Sie ein Prüfungssemester haben, ist das kein Problem." Es heißt eben "Regel", weil es Ausnahmen gibt.

bye knight

Geschrieben

hallo jess!

danke für das veröffentlichen - du hattest mir in der pn noch geschrieben, dass du damit leben kannst.

somit kann e.l.f. auch nicht agieren - leider. das angebot ist da und steht auch weiterhin.

ich bin eben der meinung dass man damit nicht leben kann und dies reine behördenwillkür ist. aber das muss jeder für sich entscheiden und ich repspektiere deine entscheidung, auch wenn ich sie nicht verstehe.

gruss,

cetus

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