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IGNORED

Wer hat schon eine neue gelbe WBK ???


grizzly45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Münster ist wohl waffenrechtlich echt das LETZTE!

Für diesen Unsinn aber auch überregional in den Polizeibehörden NRWs bekannt und berüchtigt.

Da werden immer noch NUR Einzelladerwaffen auf ALTE GELBE rausgegeben, mit Verweis auf "fehlende Verwaltungsvorschriften"....

Natürlich gehören dazu immer zwei: ein Bürokrat mit Hoplophobie und ein Haufen Schützen, der das mit sich machen lässt.........

Wie wärs damit:

1. Rechtsschutz abschließen

2. WBK beantragen

3. Klagen ??

Geschrieben
Münster ist wohl waffenrechtlich echt das LETZTE!

Da werden immer noch NUR Einzelladerwaffen auf ALTE GELBE rausgegeben, mit Verweis auf "fehlende Verwaltungsvorschriften"....

Hallo

warum werden die Münsteraner nicht mit Klagen überschüttet?

Verstoßen klar gegen das Gesetz. Also gehört denen ordentlich was an die Ohren.

Steven

Geschrieben

...(Mir)... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben .....

Diese Waffenbesitzkarte gilt auch für Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionswaffen und die dazu bestimmte Munition.

Neugelb? Altgelb? Junggelb? Keine Ahnung, jedenfalls nichts von Bedürfnis oder 2/6 :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Jep, Neue Gelbe auf altem Formular aber mit neuer falscher Beschränkung.
Was ist denn eine falsche Beschränkung ? :confused:
Hi,hier in Münster werden immer noch KEINE NEUEN GELBEN WBK`s ausgestellt!!!! :peinlich: e k
Aha, sieh an. Sieh an. Hat sich also doch gelohnt, diesen Thread noch nicht sterben zu lassen. :) Geahnt hab ichs ja irgendwie, aber glauben kann ichs immer noch nicht. :o
  • 6 Monate später...
Geschrieben

Ich grab mal wieder eine Leiche aus, aber aus gutem Grund.

Wie Ihr ja vielleicht alle wisst, bin ich Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach §14.4 WaffG. Leider hatte mir das PP Köln, meine zuständige Waffenbehörde, eine Beschränkung auf die WBK gepinselt. BTW, es handelt sich um das alte Formular, man hat die EL-LW auf der Vorderseite gestrichen und hinten auf der Bemerkung-Seite eingetragen:

"Berechtigung für den Erwerb und Besitz von Unterhebel-Repetier-Büchsen (LWs mit gezogenen Läufen ?) und zugehöriger Munition."

Gegen diese WBK, bzw. die Einschränkung habe ich Widerspruch eingelegt. Das Verfahren hat sich mit der rasanten Geschwindigkeit eines Gletschers bewegt und ist daher durch die Novelle '08 überholt worden.

Ich hab' dann etwas getan, was man nicht tun soll. Ich habe an meinem Anwalt vorbei Kontakt mit der Waffenbehörde aufgenommen. Die Rückmeldung lautet: Wir entfernen die Beschränkung und tragen ein: "Waffen nach §14.4+Munition". Dafür ziehe ich den Widerspruch zurück. Diese Einigung ist mir recht und ich werd's wahrscheinlich machen.

Also: Für mich, in diesem Teilbereich, hat sich die Novelle WaffG rentiert. Allerdings muss man sagen, daß eine (m.M.n.) unkorrekte Handlung richtiggestellt wurde, es hat sich keine echte Verbesserung ergeben. Aber auch kleine Fortschritte soll man ermutigen.

Geschrieben
... Diese Einigung ist mir recht und ich werd's wahrscheinlich machen.

Fände ich persönlich schade. Du hast doch schon Zeit und Geld in eine gute Sache investiert, das du nun wegschmeißen willst?

Wenn du eine Waffe nach 14.4 kaufen willst, beantrag einfach eine weitere Gelbe nach dem neuen (nun dir zugesagten) Rahmen und bleibe bei Deinem alten Verfahren hartnäckig.

Die sollen ruhig auch für Ihren Mist das Geld und die Zeit aufwenden.

Geschrieben
beantrag einfach eine weitere Gelbe

Das gestaltet sich aus Gründen, auf die ich hier nicht eingehen möchte, schwierig. Und außerdem bin ich von Ausbildung und Neigung eher ein Mensch der Probleme beseitigt, sonst gewinnt nämlich die Entropie. (Tut sie zwar eh, aber warum dem Weg bergab noch helfen..)

Speziell das PP Köln hat in der Vergangenheit seine Dickfelligkeit bereits unter Beweis gestellt, warum muß ich vergangene Experimente wiederholen ? Das Geld, daß durch das PP verschleudert wird, ist nämlich auch meines. Aktenkundig ist es bereits, das PP verhält sich nun gesetz-konform, warum muss ich da noch weiter streiten. Geh' ich lieber schießen.

Geschrieben
.....das PP verhält sich nun gesetz-konform....

Doch jetzt schon, 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetztes bzw. 4 1/2 Jahre nach

Anerkennung des ersten Verbandes beim BVA :peinlich:

Stell Dir vor, Du hättest Dich auch nur 1 Tag nicht gesetzeskonform verhalten.

Ob die Behörde Dir gegenüber genau so nachsichtig wäre ?

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