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IGNORED

Definition "Jagdwaffen"?


Gast

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Geschrieben

Hallo liebes Forum,

seit längerem schon passiver Mitleser habe ich mich nun registriert. Aber wie es halt so ist: die Leute kommen immer nur wenn sie was brauchen chrisgrinst.gif

Bin seit Jahren Jäger und als solcher darf ich doch "Jagdwaffen", also Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind, erwerben?

Letzten Winter konnte ich öfters mal bei Drückjagden, bzw. Nachsuchen ältere Ordonnanzwaffen beobachten. Haben viele Vorteile, wenn man mit der offenen Visierung zurechtkommt. Sind robust, unanfällig, nehmen den einen oder anderen Knuff nicht übel und kosten recht wenig.

Die Idee gefiel mir ganz gut, also rufe ich vorgestern beim LRA mit der Bitte an mir doch rein prophylaktisch ein Anmeldeformular zuzusenden, da ich in meinem Urlaub ein wenig die Geschäfte unsicher machen möchte. Sachbearbeiter fragt was es denn für eine Waffe sei, ich sage wahrheitsgemäß "altes Ordonnanzgewehr als Büchschen fürs Grobe" er meint, brauche ich gar nicht kaufen, da dies keine Jagdwaffe und es überhaupt ein "Mißbrauch" des Jagdscheines als Sammler-WBK wäre. confused.gif

Habe ich da was übersehen und er vielleicht doch recht? Das WaffG ist doch da recht eindeutig und das Jagdgesetz ebenfalls. Meines Wissens wird doch sogar der Garand als zwei-Schuss-Variante für Jäger angeboten (wenn das Ding nicht so groß wäre, wärs auch ne Alternative). Wieso sollte es da mit einem z.B. kurzen Enfield-Repetierer Probleme geben?

Mich interessiert eure Meinung wirklich sehr. Achja, ich komme aus Mittelfranken, brät Bayern da vielleicht eine "Extrawurst"?

Jeffrey

Geschrieben

Hi und willkommen als Aktiver "an Bo(a)rd"!

Jagdwaffen sind grundsätzlich erstmal alle Waffen, die das BJG nicht ausdrücklich verbietet und (oh Freude) das BJG verbietet GAR KEINE Waffen! Es gibt nur bestimmte Einschränkungen was die Jagdausübung angeht (nicht mit Halbautomaten über zwei Schuß Mag-Kapazität auf Wild schießen, gewisse Mindestanforderungen was Kaliber und Energie angeht bei Hochwild, Fangschuß, Fallenjagd ...)

Daher ist die Anschaffung eines Ordonnanzgewehrs auf Jagdschein kein Problem, es müssen blos bei der Jagdausübung die entsprechenden Einschränkungen beachtet werden.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wieso sollte es da mit einem z.B. kurzen Enfield-Repetierer Probleme geben?


Gerade einen Enfield No.4Mk 1oder 2 halte ich für gar nicht schlecht geeignet, da er fertig geladen und entspannt geführt werden kann (Das Spannen ist dann zwar nicht so komfortabel wie beim R93, aber immerhin. (Ich mein nur die Waffe - ich hab' mich nicht um die Geschoßauswahl in .303brit. gekümmert!)

Geschrieben

Für das, was Du vorhast, gibt es keine gesetzliche Einschränkung!

Kauf Dir die Langwaffe Deiner (auch wenn es eine sog. Ordonanzwaffe ist) und melde sie binnen 14 Tagen Deiner zuständigen Waffenbehörde.

Lehnen die dann den Eintrag ab, bitte um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid mit Begründung.

Und damit gehst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl.

Im Forum Waffenrecht bist ja sicherlich, und die ÖRAG Rechtsschutzversicherung hast Du doch auch, oder?

Sonst tritt vorher schnell bei, denn dann hast Du ab sofort vollen Rechtschutz.

Aber soweit sollte es nicht kommen.

Waidmannsheil

Michael - der einen FR8 (ein klassisches Ordonanzgewehr) als Nachsuchenbüchse führt

Geschrieben

Das Waffengesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs Jagdwaffen. In der Ausbildung zum Jäger unterscheidet man kalte (Jagd-)Waffen und Feuer-(jagd-)waffen. Bei letztgenannten gibt es nur Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Waffen für die Jagd allgemein oder für bestimmte Jagdarten.

Ein Ordonanzgewehr ist für die Jagd verwendbar und somit eine Jagdwaffe. Einschränkungen gibt es bei Halbautomaten, die mehr als zwei Schuß ins Magazin aufnehmen können.

Bayern "brät keine Extrawurst" bzgl. Jagdwaffen. Es soll aber Sachbearbeiter geben, die besonders "gründlich" sein möchten. Im vorliegenden Fall schießt der Herr Sachbearbeiter aber über das Ziel hinaus.

Mein Vorschlag, Waffe kaufen und Eintrag in WBK beantragen. Lehnt der Sachbearbeiter den sofortigen Eintrag ab, Kopie des Antragformulars mit Bestätigung der Einreichung verlangen - das darf der Sachbearbeiter nicht verweigern - bis über den Antrag auf Eintragung in die WBK entgültig entschieden ist, muß die Kopie des Antragformulars oder ein anderer schriftlicher Nachweis, über die beantragte Eintragung, an Stelle der WBK mitgeführt werden. Lehnt der Sachbearbeiter die Eintragung tatsächlich ab, Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung verlangen und Widerspruch einlegen ggf. klagen. Spätestens dann wird die Waffe eingetragen werden. Bis dahin aber genügt der Nachweis, das die Eintragung rechtzeitig beantragt worden ist.

Geschrieben

Hallo,

warum kaufst Du nicht einen Repetierer oder Repetierstutzen?

In meiner WBK steht nur Gewehr bzw. Unterhebelgewehr, sind auch Ordonazwaffen dabei, ausgestellt in Unterfranken.

Waffe musste ich noch keine beim LRA vorführen, hätte ich ja auch nicht dürfen oder?

Gruß Karl

Geschrieben

Hat uns unser Waffensachkundelehrer beim Jagdlehrgang aber auch erzählt, das die Definition "jagdwaffe" manchmal von Sachbearbeitern ziemlich nach eigenem Gusto ausgelegt wird, und man sich sowas nicht gefallen lassen soll. Er sagte ungefähr (aus der Erunnerung wiedergegeben): "Wenn ihr´n ollen 98er im Urzustand kauft, und der Sachfuzzy vom Amt Terz macht, dann weist ihn freundlichst darauf hin, dass diese Waffe nach Jagdgesetz legitim ist. Bei uns im landkreis ist sowas zwar noch nicht passiert aber es wird hier und da immer wieder versucht".

Ein anderes "Ding" haben wir aber bei uns im LK: "Ein Anmeldeformular für WBK-Voreintrag Kurzwaffen (ist ja korrekt nach WaffG) und/oder halbautomatische Langwaffen (ist nicht korrekt, geht laut WaffG auch OHNE Voreintrag für Jagdscheininhaber 016.gif). Wenn´s bei mir mal zur halbautomatischen Langwaffe kommen sollte, kaufe ich die, schicke das stinknormale Anmeldeformular für Langwaffen hin, und warte mal ab, was passiert.... chrisgrinst.gif

Geschrieben

Morgen Freunde,

Danke euch für eure Meinung und für die sehr schnelle Antwort. Werde es genau so machen wie von 700NE beschrieben.

Mich hätte es auch sehr gewundert, wenn da was im Jagdgesetz drin stehen würde (was ich nicht wüßte) und das neue WaffG ist wenigstens in diesem Punkt eindeutig. Wollte wissen, ob ich nicht was übersehen hatte, bevor ich Krach schlage.

Ich kaufe das Gewehr einfach und gehe Freitag aufs Amt. Kann dann auch gleich meine Munitionsmeldung machen. Bräuchte ich zwar nicht, aber hier gibts es ja Myriaden von Diskussionen zu diesem Thema und ich halte es auch für sinnvoll, eine zu machen. Formulare gibt es ja hier zum Download.

@Rodney: ja, genau aus diesem Grund gefällt mir der No.4 Enfield. Sicheres Führen und wenn die Rampe poliert wird, sollten auch die Teilmantel-Patronen von S&B kein Problem sein (Spezialgeschosse finde ich sind bei dem geplanten Einsatzzweck unnötig, da verlasse ich mich lieber auf die Geschossart, die mich seit Beginn meiner Jägerkarriere treu begleitet hat smile.gif ).

Dank an euch alle, nochmals, für eure Statements.

WaiHei, Jeffery

Geschrieben

In Antwort auf:

Gerade einen Enfield No.4Mk 1 oder 2 halte ich für gar nicht schlecht geeignet, da er fertig geladen und entspannt geführt werden kann (Das Spannen ist dann zwar nicht so komfortabel wie beim R93, aber immerhin.


@Rodney: meines Wissens sollte keine Waffe, bei der der entspannte Schlagbolzen Kontakt mit dem Zündhütchen hat, in diesem Zustand geladen geführt werden. Es gab mal einen Artikel im Internationalen Waffen Spiegel bei dem ein 98er im gleichen Zustand, mit einem leichten Schlag mit einem Hammer auf die Schlagbolzenmutter zur Zündung gebracht wurde. In dem Artikel ging es um eine Entspannungssicherung für den 98er, die den Schlagbolzen hinter den Stoßboden zurückzieht und festlegt. An der Mutter wurde eine Handhabe angebracht mit der man dann relativ bequem spannen konnte. Die jetzigen Spannschlosse für den 98er sind eine technische Weiterentwicklung dieses Prinzips.

Schöne Grüße und "Gut und sicher Schuß!" wünscht

Jake C.

Geschrieben

Grüß Dich Jake,

hmm, soweit ich weiß wurde doch bei der No4 (Short Magazine...) auch das Schlösschen so umgebaut, dass der Schlagbolzen in entspanntem Zustand nicht an das Zündhütchen rankommt. Oder liege ich da nun komplett falsch? Dann wirds wohl kein Enfield werden. Sicherheit (grade beim "Groben") geht vor.

Jeffrey

Geschrieben

@Jeffrey:

hallo, bei mir im Schrank steht auch ein No. 4 Mk. 2, den ich mir daraufhin noch einmal genau angesehen habe: bei verriegeltem Verschluß, also heruntergedrehtem Kammergriff steht der Schlagbolzen aus dem Stoßboden heraus. Beim Öffnen wird er dann ca. 3,2 mm zurückgezogen. Allerdings läßt sich das Schloß auch nur bis zur ersten Raste spannen (und damit wird der Schlagbolzen totsicher weit genug zurückgezogen), dann läßt es sich nicht abdrücken, sichern oder öffnen; es ist alles festlegt. Zum Feuern muß dann der Schlagbolzen an seiner Handhabe komplett gespannt werden. Ob eine absolute Fallsicherheit besteht, kann ich Dir aber beim besten Willen nicht sagen. (Ohnehin gilt hier sowieso: ohne Gewähr, jeder Schütze handelt auf eigene Verantwortung... !). Vielleicht liest ja hier ein Experte für die britischen Dienstgewehre (Bernd Rolff ???) mit, der weiß es vielleicht genauer... Aber ist denn für eine Drückjagd- oder Nachsuchewaffe die Forderung nach "geladen und entspannt" so wichtig? Bei Frankonia kostet ein Spannschloß mit Einbau 259,- Euro und ein Jugo-98 K 1948 in 8x57 IS 139,- oder 189,- Euro je nach Zustand. Allerdings gilt ja die Mauser-Flügelsicherung mit der Kammerverriegelung als sehr sicher und für die Nachsuche braucht man ja auch nicht unbedingt ein ZF, so daß die Flügelsicherung dafür dran bleiben könnte.

Gruß aus Berlin, Jake C.

Geschrieben

Hi Jake,

Du hast recht! Ich hatte extra aus dem Grund vor meinem Posting nochmal nachgesehen, dabei aber nicht gemerkt, daß das Öffnen der Kammer schon Einfluß auf den Stand des Schlagbolzens hat (Asche auf mein Haupt!). Danke für den Hinweis! (Ich werd meinen No.4 Mk1 zwar eh nicht jagdlich Führen, aber ist trotzdem gut zu wissen!)

Geschrieben

@Rodney: ich muß zugeben, daß mir das auch erst beim zweiten Blick aufgefallen ist! Ich wollte schon Abbitte leisten da merkte ich, daß der Schlagbolzen beim Verdrehen des Spannstücks zum Vorschein kam. Man ist nie zu alt zum Lernen...

Schöne Grüße nach SH!

Jake C.

Geschrieben

tja,machmal ist es besser das man auf dem amt nicht nachfragt.es soll ja vorkommen das der eine oder andere sa keine ahnung von seinem job hat.einfach kaufen und eintragen lassen.wenn die waffe als rep.büchse eingetragen wird,gibt es keine probleme. smirk.gif

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