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IGNORED

Transport von Waffenteilen???


MOLA

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

Bin gerade am Überarbeiten eines Gewehres.

Meine Frage: Darf ich z.b. den Lauf mit zu einem Freund in die Firma nehmen um dort mit einem Endoskop mal rein zuschauen ? confused.gif

Oder andere teil zu z.b. polieren oder beschichten. confused.gif

Mach ich mich durch den Transport strafbar( von einzelteilen)

Danke für eure Antworten. smile.gif

MFG Mola

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Beim Transport von wesentlichen Teilen (z.B. Lauf mit Patronenlager ...) solltest Du meiner Ansicht nach die gleichen Bedingungen erfüllen, wie beim Transport der ganzen Waffe. (Also nicht zugriffsbereit - nicht schußbereit (zumindest das zweitere dürfte bei einzelnen Teilen kein großes Problem sein wink.gif )).

Wie's am Ziel damit aussieht, richtet sich denke ich auch danach, ob der Eigentümer der Firma das OK dazu gibt. Sonst wird es doch schnell unerlaubtes führen (Ja ... ich weiß ... wo kein Kläger ...)

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Beim Lauf allein würd ich das auch so sehen. Am Büchsenlauf ist aber das Patronenlager ja i.d.R. mit dran, und dann ist's ein wesentlicher Teil, der auch nicht mehr frei erwerbbar ist. Bei solchen Dingen neige ich immer dazu etwas übervorsichtig zu sein (manch böse Zunge würde evtl. sogar paranoid dazu sagen). Letztendlich bin ich lieber auf der sicheren Seite und hab den Lauf im Waffenfutteral (wo er sicher auch zum Schutz des Materials am besten aufgehoben ist) als ich lande vor einem Waffen-nicht-mögenden Richter und muß mir durch zwei oder drei Instanzen mein Recht erstreiten. (Trotz Örag kostet mich das nunmal zumindest Zeit und Nerven!)

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Ist ja alles schön und gut. Natürlich ist der Lauf ein wesentliches Waffenteil.

Nur hat MOLA hier einen klaren Sachverhalt geschildert und wenn man mal einen Blick in das WaffG und in die Anlage 1 wirft, kann man nicht zu dem Ergebnis kommen, das der Lauf unter die Problematik des Führens fällt.

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Eigentlich wollte ich da nun so tief gar nicht einsteigen, und ehrlich gesagt fehlt mir im Moment die Zeit und die Lust das Gesetz komplett zu lesen, aber in Anlage 1 Unterabschnitt 1, 1.3 steht: Wesentliche Teile v. Schußwaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schußwaffen gleich, für die sie bestimmt sind. [...] Wesentliche Teile sind 1.3.1 der Lauf [...]

In Abschnitt2 (Waffenrechtliche Begriffe im Sinne dieses Gesetzes 4.führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung [...] ausübt

Für mich liest sich das so, als gelte Abschnitt2 4. dann auch für die oben gleichgestellten wesentlichen Teile.

Im Gesetzestext (den ich aber zugegebenermaßen nur überflogen habe) habe ich keinen Passus gefunden, der das aufheben würde.

Im übrigen bin ich (Rechtslage hin oder her) nach wie vor der Meinung, ein Lauf ist schon im Interesse des geschonten Laufes in einem Futteral am besten aufgehoben. (Zumindest bis zur Reviergrenze wink.gif )

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Hallo Leute,

Also wenn Ich Euch richtig verstehe dann heist es also auf gut Deutsch : Wo Kein Kläger Da Kein Richter ! AZZANGEL.gif

Und bloß nicht erwischen lassen oder am besten diese IDEE ganz schnell wieder zu vergessen ! pissed.gifpissed.gifpissed.gif

Danke für eure Antworten

Gruß Mola

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In Antwort auf:

Es gab mal in D eine Gerichtsentscheidung, wonach dieses Führen nicht bei Waffenteilen gelten würde, da man damit nicht drohen kann, natürlich auch nicht schießen.


Wie ... nicht drohen kann ... wenn mir jemand droht mir mit dem Matchlauf einer HW 66 einen über die Rübe zu hauen bin ich schon ganz klein mit Hut ...

(ähh ... tschuldigung ... ich bin schon wieder nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache ...)

btw @Mola: Sie haben Post!

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