Pinky+Brain Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 Das Elend muß ein Ende haben! Heute war wieder einer dieser schönen Tage, an denen man 2,5 Stunden rumsitzt und wartet und dann glücklich ist, nachdem sich endlich jemand erbarmt und für mich die Aufsicht macht. Einziger Ausweg: neue VO beachten. §11, AUFSICHT (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Was ist eine zur Aufsichtsführung befähigte Person? Standaufsichtsschein oder Schießleiterschein? weiter gehts in der VO eine Seite vorher § 10 (6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahren nach §15 des Waffengesetzes. Wodurch wird den nun die Eignung bescheinigt? Auf gut deutsch: Wie heisst dat Ding? Und noch ne Frage: Meine Supervereine kennen einen Trick, wir machen einen internen (von der Polizei anerkannten)Standaufsichtslehrgang und der ist dann NUR für den einen Verein gültig. Wird beim anderen dann nicht anerkannt. Da sind die ganz stolz drauf. Was soll der !%$/&!" ? Ich will eine allgemeingültige Eignungsbescheinigung. Wie mache ich das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 Ich glaube Du solltest den Lehrgang zum Schiessportleiter machen. Der wird sicher überall anerkannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 solange die verbände nicht anerkannt sind, wird §10 punkt 6 der verordnung überhaupt nicht greifen. dieser punkt regelt aber auch nur die qualifikation (lehrgang o. ä) gemäß punkt 4 wird von einer aufsicht zuverlässigkeit, persönliche eignung und sachkunde verlangt. (kinder- und jugendschießen laß ich mal außen vor) gemäß punkt 1 hat die aufsicht 18 jahre alt zu sein. wenn ich das richtig interpretiere, erfüllt man mit der volljährigkeit, ner "sauberen weste" im bundeszentralregister und ner abgelegten sachkundeprüfung die voraussetzungen für ne aufsicht (wie im alten gesetz auch). eigentlich sind das auch genau die voraussetzungen, die du erfüllen mußt, um ne wbk zu bekommen. wie das mit dem "idiotentest" für die unter 25jährigen ist, kann ich nicht deuten (persönliche eignung?). vielleicht könnten sich mal unsere "board-juristen" der sache annehmen, das thema interessiert mich nämlich auch cu klausp Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 Bei einigen Vereinen die ich kenne ist die abgelegte Sachkundeprüfung nicht mehr ausreichend. Ich denke das will uns Pinky sagen. Es wird von vielen Vereinen der Schiessportleiter als Aufsicht gefordert. So auch in meinem Verein (DSB). Hier wird meines Erachtens wieder weit übers Ziel hinaus geschossen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 hmm, dann hab ich pinky's posting wohl mißverstanden. daß aufsichten über das sachkundewissen hinaus geschult werden, dafür bin ich ja auch ein eifriger verfechter: sie sollen wissen, worauf sie sich da einlassen (haftung, rechte und pflichten). bloß das ist mit ein paar sätzen gesagt, nen sportleiter-lehrgang halt ich da auch für etwas übertrieben. cu klaup Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 warum fällt es einigen so schwer, einen 'schießleiterlehrgang' zu absolvieren ? mit sowas ist man immer auf der 'sicheren' seite - oder ? --- ich habe 1991 auch einen schießleiterlehrgang erfolgreich hinter mich gebracht und das noch nicht einmal 'weh getan' Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 Richtig, aber er zieht sich über ein paar Wochenenden hin. Die Zeit habe ich einfach nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 In Antwort auf: Richtig, aber er zieht sich über ein paar Wochenenden hin. Die Zeit habe ich einfach nicht. das stimmt nur bedingt - z.B. bei der DSU ist das genau an einem Samstag erledigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 In Antwort auf: § 10 Aufsichtspersonen (1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte(Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt. Der Erlaubnisinhaber kann selbst die Aufsicht wahrnehmen, wenn er die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (2) Der Erlaubnisinhaber hat der zuständigen Behörde die Personalien der verantwortlichen Aufsichtspersonen zwei Wochen vor der Übernahme der Aufsicht schriftlich anzuzeigen..... Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Aufsichtsperson die erforderliche Sachkunde besitzt Und die " erforderliche Sachkunde " ist schlicht und einfach die Sachkundeprüfung (sprich der Besitz einer WBK) - punkt . So war es und so ist es immer noch . Sorry, eine Entschärfung gibt`s da noch : In Antwort auf: (3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein !!!! dafür muss der Verein dann : In Antwort auf: Für eine Überprüfung hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson zu gewähren. und die Aufsichtsperson : In Antwort auf: hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. und das steht alles im § 10 ich wünsch euch noch einen schönen Sonntagabend KLaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 auf der bescheinigung von 1991 steht folgendes: In Antwort auf: ... - mit Erfolg teilgenommen hat an der Ausbildung für Schießleiter für den Schießsportbetrieb auf genehmigten Schießstätten, entsprechend den Forderungen: für Aufsichtspersonen gem. §§ 33, 34 - 36 der 1. WaffV (WaffG) und die Abschlußprüfung der DSU dazu: 'bestanden' hat. Er/Sie ist somit in der Lage: eigenständig und eigenverantwortlich - einen ordentlichen Schießbetrieb auf einer genehmigten Schießstätte zu beaufsichtigen und zu leiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 @ SC - selbst wenn es so einfach sein sollte, mal kurz morgens in Weißenthurm auf der Matte zu stehen - wird der Lehrgang den auch von anderen Verbänden anerkannt Ich denke mal : NEIN ! Und was nützt er mir dann ? Gewinn an Erfahrung . Denn zur Ausichtsbefähigung brauche ich ihn nicht! Dafür reichen-wie bereits erwähnt- die WBK Kriterien vollkommen. Und dort wo man gerade ist - DSB oder BDS oder BDMP -ob man da überall und immer so einfach hingehen kann und sagt: Ich mach jetzt den Kurs Ich weis es nicht Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 Mouche, seit kurzem sollte das kein Problem mehr sein (siehe hier) und dann gibt es da noch die Erlaubnisbehörde Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 Tut mir leid- das verstehe ich jetzt nicht ? Was hat die neue Anlage der DSU und der Gesetzgeber mit meiner Mitgliedschaft im DSB und BDS zu tun - oder versteckt sich die Lösung im Text ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 nö nö mouche es war noch nie ein Problem - auch @ SC - es ist nur immer eins daraus gemacht worden In Antwort auf: wird der Lehrgang den auch von anderen Verbänden anerkannt es geht um die Anerkennung der Behörde - und da (siehe oben) #139717 - 27/07/2003 21:50 ansonsten , wenn du viel Zeit hast , kannst du dir natürlich auch das ganze Geschwafel zu Gemüte führen : http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1 Einige, wenige , sinnvolle Beiträge möchte ich hier ausschliessen - die Autoren wissen Bescheid - der Rest ist Korinthenkackerei . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted July 27, 2003 Share Posted July 27, 2003 In Antwort auf: warum fällt es einigen so schwer, einen 'schießleiterlehrgang' zu absolvieren ? mit sowas ist man immer auf der 'sicheren' seite - oder ? --- ich habe 1991 auch einen schießleiterlehrgang erfolgreich hinter mich gebracht und das noch nicht einmal 'weh getan' Hi SC, ich teile bei uns im Verein die Aufsichten ein. Wir haben 3 Schießtermine in der Woche: Freitag von 18 bis ca. 22 Uhr Samstag von 13 bis 17 Uhr Sonntag von 9 bis 12 Uhr 30. Da Samstags Schwarzpulver geschossen wird, brauche ich da immer einen entsprechend "Sachkundigen" mit Lehrgang. Unsere Stände sind baulich so angelegt, daß wir 2 Personen brauchen. 3 Termine die Woche sind ca. 12 im Monat, sind ca. 24 "Einsätze". Ich habe, mit Mühe, ca. 45 Personen, wobei höchstens 30 aktive Schützen sind. Wenn ich mit meiner Liste komme, bin ich meist recht unbeliebt. Glaubst Du, daß ich 45 Personen, die ich gerade noch zur Aufsicht bewegen kann, dazu bringe, den Schießleiterlehrgang zu machen? Und wenn ich 10 oder 12 Leute so weit brächte, daß die dann gerne 4 mal so oft Aufsicht machen würden? Wolli p.s. mein Zweitverein hat für 2 von 3 Wochenterminen einen "Hauptamtlichen" eingestellt. Dort war es vorher auf freiwilliger Basis mit einer Person, und das hat nicht funktioniert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 Wir hatten es ja neulich erst in einem anderen Thread mit ähnlich Fragestellung. Zunächst ist die "normale" Sachkunde ausreichend, um Aufsicht zu führen. Die verantwortliche Aufsichtsperson ist zwei Wochen vor der ersten Aufsicht der Behörde zu benennen. Irgendwann fing es dann hier in der Gegend mal an, dass eine Schießleiter Karte notwendig wurde. Die macht z.B. der BDS-LV 4 an einem Wochenende. Einstieg ist eine erneute Sachkundeprüfung. Dann kommt der rechtliche Kram. Und anschließend die Regelungen der Einzelenen Disziplinen. Damit ist das BDS-Programm mit Ausnahme von IPSC abgedeckt. Für IPSC bedarf es einer RO-Prüfung. Der BdMP übernimmt die Schießleiterbefähigung eines BDS-Schießleiters. Bedingung: Dieser nimmt an einem BdMP Schießleiter Kurs Teil. Ob er beim BdMP die Prüfung erneut ablegt bleibt dem Probanden überlassen. Ich hoffe, das ist noch aktuell. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 Ich glaube auch, dass es keine zusätzliche Prüfung bräuchte. Ist aber auch interessant dass (meines Wissens) ausgerechnet der DSB in dieser Richtung nichts anbietet. Kampfrichterausblidung usw. bringt meiner Meinung nach nix für die Aufsicht "an der Front". Da braucht es Leute mit dem Gespür für dass was vorne einer macht und wen man im Auge behalten muss, nicht welche die die Sportordnung mit entsprechenden Kennzahlen runterbeten können, aber nicht wissen wie man eine Waffe im Falle einer Störung richtig übernimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 Die Angewohnheit, eine Schießleiterausbildung von der Aufsicht zu fordern, scheint mir damit zusammenzuhängen, dass nur ein Schießleiter Wettkämpfe korrekt leiten kann. Eigentlich hat das aber nichts mit der Aufsicht zu tun. Es ist nur häufig so, dass die Aufsicht die einzige sonst anwesende Person ist und deshalb diese Aufgabe wahrnehmen muss. Im DSB geht das ja noch an (solange nicht Punktemodus geschossen wird...). Die Sprüchlein dort sind für jeden, der schon ein paar Wettkämpfe bestritten hat, nachvollziehbar und Notfalls aufsagbar (falls nicht eh alle zum Wettkampf erschienenen wissen, was zu tun ist). Im Kurzwaffenbereich müssen eben ein paar Kommandos mehr gegeben werden. Aber die sind ebenso einfach wie eingängig. Bei anderen Verbänden scheinen jedoch die Disziplinen teilweise wesentlich komplexer zu sein, ganz zu schweigen von den Aufgaben eines RO beim IPSC. Meiner Meinung nach sollten wir hier aber dennoch trennen zwischen den (einfachen) Anforderungen an eine Standaufsicht und den komplexen Aufgaben eines RO oder Schießleiters. Insbesondere in kleinen Vereinen kann es nicht angehen, das ein oder zwei Mitglieder als Schießleiter ständig vor Ort sind, wenn Training angesagt ist und deshalb selbst nicht mehr zum trainieren kommen. Ihr solltet immer daran denken, dass die meisten von uns Schießen als Hobby betreiben, für das sie sich die Zeit heftigst abknapsen müssen. Wenn sie dann auch noch an der unmittelbaren Ausübung des Hobbys gehindert werden, indem die engagiertesten zusätzliche Aufgaben übernehmen (müssen), wird sich bald niemand mehr finden, der zur Verfügung steht. Die Standaufsicht wird bei uns übrigens gleichmäßig unter allen volljährigen und sachkundigen Aktiven aufgeteilt, wodurch sich diese Belastung in Grenzen hält. Wichtig wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass eine Einweisung in die Pflichten und Verantwortungen einer Standaufsicht, ob nun in schriftlicher oder ausführlicher mündlicher Form oder beides, angebracht wäre. Danke 700NE für den Hinweis. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
bumper Posted July 28, 2003 Share Posted July 28, 2003 hallo RonaldR und die überigen wissenden... du sprichst richtig von "Wettkampf" eine weitere Variante ist das "angeordnete" Training. Hier ist der Schütze /Schießleiter über den Verband versichert. Anders verhält es sich bei einem "freien Training" auf einem Stand während dieser als "öffentlicher Schießstand" also jeder mit WbK und gegen Gebühr schießen kann. Scenario: Verein hat Stand gepachtet und trainiert z.B. Abends. Während der Tageszeit wird der Stand als öffentlicher Schießstand, mit Schießstandaufsicht, betrieben. Die Standordnung verlangt jedoch von den Mitglieder dieses Vereines, daß diese sich als Schießleiter während der Zeit des öffentlichen Schießens betätigen wenn sie ein , also "Freies Training" absolvieren da die Aufsicht nicht gleichzeitig den Lang- und den Kurzwaffenstand und die Kantine beaufsichtigen kann. Die Haftpflicht dieses Schießleiters macht im Schadenfalle der Schießleiter macht : und dann MfG FWR18066 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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