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IGNORED

Schreckschußwaffe registrieren oder nicht?


Dirk Z

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe folgende Frage an Euch.

Mir ist eben eingefallen, dass ich noch eine Schreckschußwaffe besitze (für Sylvester Raketen abzuschießen). Muss ich diese eigentlich irgendwo registrieren lassen?

Es hieß doch mal, daß Schreckschußwaffen beim Kauf registriert werden müssen, was ist denn mit dem Altbestand???

Ich weiß nur, daß ich einen kleinen Waffenschein benötige, (den es ja noch immer nicht gibt) um die Waffe Sylvester draußen benutzen zu dürfen.

Danke im Voraus!!

Gruß

Dirk

Geschrieben

moin Dirk,

registrieren lassen braucht niemand, weder beim Kauf einer Neuen noch für den Altbesitz.

Kleiner Waffenschein ist angebracht, sobald du mit deiner Waffe deine Wohnung oder dein befriedetes Besitztum verlässt und sie dabei führst ...

Gruss

Christian

Geschrieben

Hallo Dirk!

1) Du mußt Deinen Altbestand an PTB-Waffen nicht anmelden. Auch beim (Neu)Kauf werden nur Deine Personalien festgehalten, eine Weitermeldung erfolgt nicht.

2) Den Kleinen Waffenschein kannst Du gegen eine geringe Gebühr von 50,- EUR bei deiner "Zuständigen Behörde" (Ordnungsamt, Polizei, ... das hängt von Deinem Wohnort ab) beantragen.

3) Zu Silvester schießen ist eine rechtliche Grauzone, auch mit "Kleinem Wassenschen" (eigentlich tiefschwarz und verboten, aber oftmals geduldet). Bemühe hierzu mal die Suchfunktion von WO.

4) Aufbewahrung: Sicher vor "Unter 18-jährigen" wegschließen, ein Tresor ist nicht erforderlich.

Geschrieben

In Antwort auf:

gegen eine geringe Gebühr von 50,- EUR


grlaugh.gifgrlaugh.gifgrlaugh.gif

der war gut!!!! icon14.gif

Geschrieben

Hi @ll!

In Antwort auf:

Aufbewahrung: Sicher vor "Unter 18-jährigen" wegschließen, ein Tresor ist nicht erforderlich.


Heißt das dann also im Umkehrschluß, daß ich das Ding theoretisch offen liegen lassen könnte, wenn im Haus keine Minderjährigen anwesend sind, also keiner da wohnt und auch nicht zu Besuch kommt?

Ciao, Pemo

Geschrieben

Ich werde den Teufel tun mir soeinen Lappen zu KAUFEN. 50€! Die spinnen wohl! gaga.gif

Dem Staat wird schon genug in den Rachen geschaufelt, hier hört der Spaß für mich auf. Ich kann auch ohne Gaspistole auf der Straße spazieren gehen. cool3.gif

Ausserdem will ich nicht, dass das Waffengesetz am Ende noch als Erfolg gefeiert wird, weil so viele Bürger einen kleinen Affenschwein beantragt haben. (was momentan jedoch nicht der Fall zu sein scheint. gr1.gif )

Am besten läuft man aus Protest mit Pistolenarmbrust und Steinschloßpistole durch die Gegend, um den gesetzlichen Rahmen voll auszuschöpfen. Ach ja, das Katana nicht vergessen! grlaugh.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Steinschloßderringer mit Schrot geladen -legal und besser geht nicht crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

Geschrieben

Vorsicht doch! Eine Perkussionspistole ist schon so eine Sache. Aber geladene Steinschloßpistole aber mit Zündkraut in der Tasche... ist hochgefährlich. Ein Funke oder bloß eine statische Entladung und nicht nur die Hose wird anders aussehen.

shocked.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Vorsicht doch! Eine Perkussionspistole ist schon so eine Sache. Aber geladene Steinschloßpistole aber mit Zündkraut in der Tasche... ist hochgefährlich. Ein Funke oder bloß eine statische Entladung und nicht nur die Hose wird anders aussehen.

shocked.gif


Am besten bei einem Raucher in der Hosentasche laugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Vorsicht doch! Eine Perkussionspistole ist schon so eine Sache. Aber geladene Steinschloßpistole aber mit Zündkraut in der Tasche... ist hochgefährlich. Ein Funke oder bloß eine statische Entladung und nicht nur die Hose wird anders aussehen.

shocked.gif


Dann lässt man das Geschütz halt im Wagen, auch gut. Wobei... da kann man ja gleich eine Muskete nehmen! wink.gifchrisgrinst.gif

Preußische Muskete Kaliber .75 oder so cool3.gif

Geschrieben

So eine alte "Röhm RG79" habe ich auch für Sylvester. Problem ist nur, dass ich damit nun auf dem Grundstück bleiben muss. Bisher rannte ich damit ja um 12 Uhr 3 Meter vor den Zaun auf die Strasse, um die Leuchtkugeln in die Luft zu befördern... tja, nach neuen WaffG würde ich mich nun strafbar machen... muss wohl auf dem eigenen Grundstück ein paar Bäume fällen um freies Schussfeld zu bekommen.... nicht ganz im Sinne der grünen Doktrien, aber was solls... chrisgrinst.gif

Geschrieben

An alle die so zahlreich geantwortet haben!!!

Vielen Dank für Eure Antworten!! icon14.gif

Jetzt kann ich meine Schreckschusswaffe endlich wieder aus dem Tresor holen und sinnvolle "Sachen" dort verstauen chrisgrinst.gif

50 Euro für so einen läppschen Schein ist ja echt eine Frechheit.

Danke noch mal an Alle!!

Gruß

Dirk

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