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IGNORED

Munition anmelden


Waldkater

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  • 2 Wochen später...

Mein Waffenbereichsbeamter sagte: Nur Munition für die ich keine Erwerbsberechtigung habe. Also....

frown.gif .38 Spezial anmelden, wenn nur .357 Magnum in der WBK

confused.gif .44 Spezial anmelden, wenn nur .44 Magnum in der WBK

mad.gif .22 kurz anmelden, wenn nur .22 lfb in der WBK

mad1.gif 12/70 anmelden, wenn nur 12/76 in der WBK

Und zwar alles mit genauer Anzahl.

Mein Händler sagt dazu: gaga.gif

Mein FWR meint: pissed.gif

Aber was ist nun richtig?

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In Antwort auf:

Aber was ist nun richtig?


Manchmal meint man echt..... Solche Sachbearbeiter gibt's also auch noch....

Na jut:

§58 Abs(1): Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 28. Februar 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.

Wenn man hier nach den Buchstaben geht, ist jede Munition anzumelden, die erlaubnispflichtig ist, egal ob MEB vorhanden oder nicht. Nach den Hinweisen zur Durchführung des Waffengesetzes ist nur Munition anzumelden, für die keine Besitzerlaubnis vorliegt.

§14 Abs (2): Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition [...]

Da .38 spez (auch) für .357 mag bestimmt ist und .44 spez (auch) für .44 mag bestimmt ist und 12/70 (auch) für 12/76 bestimmt ist, gilt die MEB auch für die Kaliber, von der dein Sachbearbeiter meint, sie seien zu melden. Wenn die MEB aber gilt, und wenn nur Munition anzumelden ist, für die keine MEB vorliegt, braucht diese Munition nicht gemeldet zu werden.

Und außerdem war das im alten Gesetz schon genauso geregelt und die nach dem alten Gesetz ausgestellten MEBs gelten uneingeschränkt fort.

Also entweder wäre alle Munition anzumelden oder gar keine. Dein Sachbearbeiter liegt daher je nach Auslegung des Gesetzes immer um 50% daneben AZZANGEL.gifAZZANGEL.gifAZZANGEL.gif

bye knight

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also, auch wenns quasi zum hundertsten mal kommt:

1. anmelden von munition nur der art nach (patronenmunition, katuschenmunition,...), nicht kaliber oder stückzahl. begründung: ausdrücklicher gesetzeswortlaut

2. in vielen fällen ist das anmelden unverzichtbar, nämlich immer dann, wenn man munition besitzt, für diese aber keine besitzerlaubnis hat, weil auch keine erwerbserlaubnis (mehr) da ist. beispiel: waffe verkauft, munerwerb erloschen, noch 2 patronen da.

2.a. will jemand das risiko eingehen, beim aufräumen eine exoten-patrone zu finden, die man vor 50 jahren vom opa geschenkt bekommen hat?

3. für ausnahmslos ALLE bürger, ob mit oder ohne erlaubnisse, ist die anmeldung ausgesprochen nützlich! warum, das mag jetzt jeder selber autüfteln; ausdrücklich werde ich es hier nicht sagen.

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@fungun:

In Antwort auf:

Aber was ist nun richtig?


...im Zweifel das was im Gesetz steht, glaube ich. Und genau darauf bezieht sich meines Empfindens nach das Musterformular der Munitionsanmeldung des FWR.

Gruß

Spopi

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In Ergänzung zu falcons Posting:

1. Was falcon geschrieben hat ist völlig richtig

2. Es gilt nur das Gesetz und nur dessen Wortlaut - NICHTS anderes egal wer es sagt, schreibt oder will. Auch die Gesetzesbegründung gilt nichts, wenn der Wortlaut entgegen steht.

3. Wer nicht meldet ist selber schuld.

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