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IGNORED

größeres Wechselsystem


Volco

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Geschrieben

hellas.

eine frage mal an die fachleute:

kann ich nach dem neuen gesetz eigentlich auch meine waffe nach oben erweitern - sprich für meine 9para nen .40er wechsellauf erwerben? oder gilt, wie alten gesetz, nur "gleich oder kleiner"?

viele grüße

volco

Geschrieben

gleich oder kleiner - weiss aber nich, wo`s steht .

Ich aber suchen ...

anders wäre es unlogisch.

Bsp.:

Voreintrag .22 lfb dazu WS-System in .45 ACP - schön wär`s crying.gif

Geschrieben

Guggst Du hier: Waffg (neu) Unterabschnitt2 - Erlaubnisfreie Arten des Umganges

In Antwort auf:

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

Quelle: Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de


Aus 2.1 in Verbindung mit 2.2. schlußfolgere ich aber, daß es möglich ist, ein Wechselsystem erlaubnisfrei zu erwerben, dessen Geschoßdurchmesser (Kaliber) zwar kleiner/gleich, aber die Eo trotzdem größer sein kann.

Geschrieben

Hallo

meine Vorredner haben natürlich recht. Gleich oder kleiner.

Was ich aber noch dazu sagen will dass ich sogar für ein Griffstück eines eingetragenen Wechselsystems einen EIGENEN Voreintrag bräuchte mad1.gif

Beispiel: Habe eine .22er Hämmerli und dummerweise das .32er WS extra eintragen lassen (weil Grösser). Weinn ich jetzt für die .32er ein eigenes Griffstück haben wollte weil mir die wechslerei zu dumm ist bräuchte ich einen eigenen Voreintrag für das Griffstück. Den bekomme ich aber nicht da ich schon eine .32 (das Wechselsystem) habe confused.gif

Geschrieben

@Smithy

dann "verkaufe" das Wechselsystem deinem Büchsenmacher, lass es austragen, stell nen Antrag auf die 32er und erwerbe dann dein "ehemaliges" Wechselsystem inklusive neuem Griffstück als Komplettwaffe.

Ist zwar Blödsinnig weil der Endeffekt auf der WBK der gleiche ist aber wird wohl nicht anders gehen....

..oder red mal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter darüber.

MfG

Michael

Geschrieben

Hallo Völker,

gab mal ne ganze Zeit EL Wechselsysteme in .308! und .223 für die 1911 Colt Government. Der Erwerb war kein Problem. Habe damals auch mit dem Gedanken gespielt, aber der Sinn war mir nicht so ganz klar, also habe ich es gelassen.

Es spielt also nicht die Energie eine Rolle, sondern einzig der Geschossdurchmesser und .308 ist nun mal kleiner als .45.

Gruß Stefan

Geschrieben

In Antwort auf:

Es spielt also nicht die Energie eine Rolle, sondern einzig der Geschossdurchmesser und .308 ist nun mal kleiner als .45.


Richtig! (War übrigens irgendwann hier mal diskutiert worden)

Geschrieben

In Antwort auf:

dann "verkaufe" das Wechselsystem deinem Büchsenmacher, lass es austragen, stell nen Antrag auf die 32er und erwerbe dann dein "ehemaliges" Wechselsystem inklusive neuem Griffstück als Komplettwaffe.


Guter Gedankengang, hatte ich auch schon. Lt. Rücksprache mit Hämmerli aber nicht möglich da sonst Griffstück und Wechselsystem unterschiedliche Seriennummern haben.

Geschrieben

Smithy,

das dürfte nicht das Problem sein.

Meines Wissens ist die SN des Griffstücks massgebend, zumindest ist jeweils nur die auf meiner WBK eingetragen.

Zudem gibt's auch WS ohne Serien-Nummer.

Geschrieben

Wenn Dein Büchsenmacher die Waffe aus einzelnen Komponenten "herstellt" kloppt er halt seine eigene Herstellungsnummer und was sonst noch dazu gehört rein. Spätestens dann sollte das kein Problem mehr sein.

MfG

Michael

Geschrieben

@smithy

Ich weiß natürlich nicht wie voll deine WBK ist, wenn du aber nur die hier bekannt gemachten Waffen besitzt, sollte es nach Rücksprache mit Deinem Sachbearbeiter keine Probleme machen, die .22 als zweite Kurzwaffe einzutragen. Dabei ist es unerheblich, ob Griffstück und WSystem unterschiedliche SNummern haben. Auch dafür wird sich ein Platz in Deiner WBK finden.

Geschrieben

Ich kanns ja nochmal versuchen. Auf der WBK wäre noch Platz genug.

Aber damals als ich es vor hatte war es ein riesen Problem. Zwischenzeitlich hab ich ehrlich gesagt mal kurz aufgegeben.

Wie das mit dem zusammenbasteln ist weiss ich nicht. Aber kurz nochmal mein Problem. Die .22er ist als volle Waffe eingetragen. Das .32er WS war als .32er Waffe VOReingetragen, da ich aber nur Das WS gekauft habe wurde die "Waffe" gestrichen und ein WS daraus gemacht (2. Spalte in WBK unter "Art"). Als ich dann ein Griffstück wollte (Anfrage eines Originals bei Hämmerli, nix vom Büchsenmacher) hiess es dann ich bräuchte einen kompletten VOReintrag für eine .32er. Als ich dann darau hinwies (sowohl Amt als auch Hämmerli) hiess es von BEIDEN Seiten dass das nicht ginge da das WS bereits eine Seriennummer hat und das Griffstück von Hämmerli aus mit einer anderen Seriennummer versehen ist (ab Werk).

Aber wenn ich mal wieder Kraft und Lust für solche "Behördenangelegenheiten" habe probier ichs nochmal. grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Auf der WBK wäre noch Platz genug


wenn nich, gibt`s eben `ne neue WBK.Kostet auch nicht mehr und is gleich Platz für neue Einträge grin.gif

Wechselsysteme / -läufe haben zum Teil keine Nummer.

Bei mir steht dann in der WBK unter Herstellungsnummer "keine "

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