Zum Inhalt springen
IGNORED

Kurze Frage zur Gelben WBK


Akula

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi, ich habe mal eine kleine Frage an die Rechtsexperten hier (na ja, wahrscheinlich muss man für die Frage kein Experte sein smirk.gif):

Mit dem neuen Waffengesetz kann man ja auch einschüssige Kurzwaffen auf die gelbe WBK erwerben.

Braucht man für die Waffen dann eigentlich auch eine Disziplin in dem Verband, dem man angeschlossen ist?

Konkretes Beispiel: Eine Thompson/Center Encore in einem DSB-Verein.

Danke für eure Hilfe.

Geschrieben

Nix mehr mit Western-Single-Shot-Varianten (Sharps, Springfield, Remington Rolling Block) auf DSB.

War zwar im ersten Moment recht hübsch zu lesen, dass man für bestimmte Waffen kein "Bedürfnis" mehr braucht, dass aber der entsprechende Verband entsprechende Disziplinen im Handbuch haben muss ist da wohl "reingerutscht". crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

ja


Was macht dich da so sicher? Ich sehe das anders. Das Bedürfnis muss nur bei der Beantragung der neuen gelben WBK allgemein bescheinigt werden, danach kannst du kaufen, was die WBK hergibt. Im Gesetz konnte ich nichts gegenteiliges finden.

bye knight

Geschrieben

@ knight

Mit Deiner Sicht des Gesetzes gebe ich Dir völlig Recht,

aber ich werde trotzdem wohl die ersten (mit Sicherheit

sehr schnell folgenden !!!) Gerichtsurteile in dieser

Hinsicht abwarten ! confused.gifconfused.gif

Denn wie Du weisst,

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ! gr1.gifgr1.gifgr1.gif

Geschrieben

Grundsätzlich wird die neue Gelbe mit einem allgemeinen Bedürfnis eines anerkannten Schützenverbandes und ihrer genehmigten Sportordnungen beantragt.

Allerdings wird das Bedürfnis nur beim erstmaligen beantragen mit der jeweiligen zu schießenden Disziplin z.B. Ordonanzgewehr (Mehrlader-Repetierer DSB) gefordert.

Ansonsten ist alles ohne weitere Bedürfnisprüfung im Rahmen der gegebenen Erwerbsberechtigungen (Einzellader,-Mehrlader.-und einschüssige Kurz.- Waffen)erwerbbar.

Dieses wurde nochmals vom Parlamentarischem Staatssekretär im BMI Fritz Rudolf Körper bestätigt.

§ 14 Abs.3 stellt somit die Einzige positive Neuerung im WaffG dar.

MfG

BigBoreMike

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.