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IGNORED

Meldung nach § 58 Abs. 1


werner brozio

Empfohlene Beiträge

-Ok. ok - ich war im Urlaub - hab ich jetzt was versäumt?

M e i n (wie das klingt blush.gif) Sachbearbeiter hat mir vorher erklärt, eine Meldung wäre n u r für Mun notwendig,die sich in meinem Besitz befindet (Altbestand)und für die ich keine(!) Erwerbserlaubnis habe.

Sind wir da vielleicht beide auf dem falschen Dampfer?

Mouche-back on board

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"Mein Sachbearbeiter" - klingt, als ob wir uns so was leisten könnten, richtig privilegiert... grlaugh.gif

Echter deutscher Wohlstand: Mein Haus, mein Boot, meine Bank, mein Sachbearbeiter... Man wird zwar in Zukunft nicht mehr sagen können: "Das alles, mein Sohn, wird eines Tages Dir gehören!" Aber der Sachbearbeiter wird bleiben und das ist doch besser als gar nichts... chrisgrinst.gif

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Leute,

was bin ich stolz auf "meine Sachbearbeiter" meines Landkreises! Die haben nämlich eine praxisgerechte Regelung gefunden (Kurzfassung):Die Munitionsanmeldung sei nur für Personen ohne waffenrechtliche Genehmigungen. Für alle anderen (Sportschützen, Jäger, Wiederlader etc. ) mache eine solche Meldung keinen Sinn. (Wie wahr!) icon14.gif

Darüber habe ich einen Aktenvermerk erstellt, der in die "Vereinschronik" kommt und jedes Mitglied erhält im Zuge unserer unermüdlichen Aufklärungsarbeit eine Kopie davon. AZZANGEL.gif

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In Antwort auf:

Ich bekomme heute folgendes Schreiben:

Durchführung des Waffengesetzes ( WaffG )

Ihre Meldung von Munition nach § 58 Abs 1 WaffRNeuRegG

Sehr geehrter Herr...

neben der Angabe, das Sie Munition besitzen sind folgende Angaben zwingend gem. § 58 Abs. 1 erforderlich:

Art und Anzahl der Munition

Die Anzahl ergibt sich aus der Ziffer 10 der Handlungsanweisung zum Waffengesetz.

Ich darf Sie bitten, die erforderlichen Angaben nachzuholen

MfG

Was sagt ihr dazu?

FWR und ÖRAG

Werner


Ist schon arg verwunderlich gaga.gif

Aber schau mal bei den Munitionssammler nach, da war das ebenfalls kurz Thema und ich habe meine (positive = gewusst wie) Erfahrungen gepostet.

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1

chrisgrinst.gifwink.gifchrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

Für alle anderen (Sportschützen, Jäger, Wiederlader etc. ) mache eine solche Meldung keinen Sinn.


Eigentlich klar, denn wenn ich "Gut (zuverlässig) genug" vor eine Sorte Mun. bin, müsste es auch für alle anderen gelten.

Aber Beispiel direkt von mir. In meinem Besitz sind noch ein paar Murmeln .444 Marlin. Diese stammen von einer Vereinswaffe, welche noch vor der Übernahme des "Jobs" (Sportleiter) vom Verein verkauft wurde. In der aktuellen Vereins-WBK steht nix mehr davon, auf meinen WBK'n auch nix.

Frage bei einer möglichen Kontrolle: "Woher?" Jetzt entweder Story erzählen oder Kopie dieses Wisches haben. gaga.gif

Klingt komisch.... ist aber so!

P.S. Hinweise was ich damit mach soll sind zwecklos chrisgrinst.gif

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Hi Hoss-

völlig klar - diese und ähnliche Fälle sind gemeint und auch irgendwie sinnvoll!

Aber wer nur Mun besitzt, für die er eine Erwerbserlaubnis hat, der braucht doch keine Meldung.

Mouche

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In Antwort auf:

Aber wer nur Mun besitzt, für die er eine Erwerbserlaubnis hat, der braucht doch keine Meldung.


Das ist (Gottseisgetrommeltund gepfiffen) korrekt. smirk.gif

(Wozu das ganze aber gut sein soll, konnte mir noch keiner erklären.) Auch für 'ne Patrone die ich als Wiederlader ohne Mun.Erwerb VOR dem 01.04. verladen habe, brauche ich eben jenen Wisch, AB dem 01.04. wieder nicht.

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In Antwort auf:

Für alle anderen (Sportschützen, Jäger, Wiederlader etc. ) mache eine solche Meldung keinen Sinn.


da bin ich anderer meinung: mir ist einmal ein voreintrag verfallen und damit die meb; restmun ist aber noch da, die ich - wenn ich jetzt nicht melde - schon in naher zukunft ohne berechtigung besitze.

für widerlader ist die meldung sogar vorsorglich zu empfehlen.

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