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Stiftung Warentest und die Waffenschränke


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vor einiger Zeit gab es doch die Nachricht, dass die Stiftung Warentest herausgefunden hat, dass einige Waffenschränke nicht der Sicherheitsklasse entsprechen, unter der sie verkauft wurden. Weiß jemand, wo man an diese Liste kommt, um sicher zu gehen, dass man einen "echten" Klasse B Schrank hat?

Gruß

Blacksmith

Geschrieben

Der letzte mir bekannte Test wurde unter der Überschrift Serie Einbruchssicherheit (III): Heimtresore im Testheft 1/98 veröffentlicht. Der Bericht enthält insgesamt 9 Tresore VDMA B; 2 Tresore VDMA A und einen Widerstandsklasse 1.

Von den B-Schränken wurden 4 mit mangelhaft bewertet.

Siehe Testheft 1/98.

Geschrieben

ich kenne den Test nicht , habe aber folgendes selbst erlebt :

auch sehr bekannte Tresor-Anbieter (im Internet und den Waffenzeitschriften) sind fast nie Hersteller , sondern eben nur Vertriebe. Sie lassen irgendwo Tresore im Metallbau herstellen, oft im Ostblock , die dann hier als Eigenprodukte vermarktet werden.

Es gibt für jeden einzelnen Tresor keine Dokumentation , die Identifikationsschilder nur eingeklebt ( bewusst NICHT dauerhaft angebracht, wie eingenietet !! beim Typenschild Moped oder Auto). Masse sind permanent variabel, innen und aussen.

Wer es nicht glaubt, ruft mal spasseshalber bei der Firma x an und fragt nach zusätzlichen Einlegeböden , für einen Tresor aus dem Programm des betreffenden zu testenden Pseudoherstellers. Ohne das der Kunde "nach seinem Mass" bestellt , ist eine Auftragsabwicklung nicht möglich . Die Firma wird auch bei Nennung der Seriennummer , soweit es überhaupt eine ist und kein Zierrat) , nicht mehr feststellen können, was passt, was nicht. Selbst bei Vorlage des Auftrages, der Rechnung nicht.

Kunden werden geradezu abgewimmelt mit horrenden Preisen für E I N E N Einlegeboden (80 x 30cm für rund 100 euro !) oder mit einem Lächeln in den nächsten Baumarkt geschickt, dort könne man sich eine Spanplatte zuschneiden lassen.

Heisst: wer bei einer Tresorfirma einen Stahlschrank bestellt , bekommt ein Produkt eines unbekannten Herstellers geliefert , meist durch eine Spedition . Diese ist oft auch für andere Tresorfirmem tätig , was man bekommt, oft Glückspiel. Und mittels Klebeetiketten wird selbst ein Kühlschrank zum Tresor. Ich wollte man bei einem vollmundigen Hersteller die Produktion sehen , was aber verweigert wurde mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse.

Geschrieben

Hallo tanzbaer,

diese Aussagen kenn' ich doch schon aus...wo habe ich sowas schonmal gelesen.....????

@mafe:

Bin mir nicht sicher, ob die Polizei in Wesel da richtig und nach dem Gesetz handelt- so wie ich das Gesetz gelesen habe -NEIN!!!

Geschrieben

Alternative : gewerblichen Schrank gebraucht kaufen , siehe Ebay , wenn der Transport geklärt ist und Du um die Ecken kommst. Die stehen auch in reginalen Zeitungen ! Ich meinen Schrank geschenkt bekommen , da durfte der Profitransport was kosten. Platz satt und den schleppt keiner mehr weg.

Geschrieben

In Antwort auf:

@mafe:

Bin mir nicht sicher, ob die Polizei in Wesel da richtig und nach dem Gesetz handelt- so wie ich das Gesetz gelesen habe -NEIN!!!


Hallo Maxe2k,

so sehe ich das eigentlich auch, sollte auch nur ein weiterer Hinweis auf die Klassifizierung von Waffenschränken sein.

Wer blickt momentan überhaupt noch durch gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Aber recht hast Du icon14.gif

Geschrieben

Hallo Tanzbär,

deine Feststellungen stimmen genau mit dem überein was ich erlebt habe.

Bei der renomierten Tesorfirma mit dem Kubus als Logo habe ich im letzen Jahr einen Waffenschrank bestellt.

Alles weitere aus meinem Beschwerdeschreiben.

Habe bis heute nicht bezahlt und sollte die Tesorfirma mit geldlichen Forderungen auf mich zukommen, gibt es einen heftigen Rechtsstreit.

Gruß

Callahan

Der Brief:

xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx, den 10.02.2003

xxxxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxx

xxxxxxxx Tresore xxxxxxxx

xxxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxf

Per FAX an xxxxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

am 10.12.2002 habe ich bei Ihnen, Filiale Düsseldorf, zwei Waffenschränke mit Transport frei Verwendungsstelle bestellt.

Ich hatte Ihnen zuvor den Transportweg beschrieben und um einen Besichtigungstermin gebeten. Ein Ortstermin war nach Ihrer Meinung nicht notwendig.

Darauf hin habe ich Ihnen die Bestellung gefaxt, mit der Beschreibung der Transportwege.

Die Lieferung des Waffentresors WT 280-04 erfolgte am 22 Januar 2003. Die polnische LKW Besatzung,2 Mann, scheiterte beim Treppentransport.

Der Tresor wurde dann mit ausgehängter Tür in der Garage abgestellt.

Ich informierte Sie telefonisch von dem nicht erfolgten Transport in den zweiten Stock.

Darauf hin beauftragten Sie das Unternehmen xxxxxxx ” Geldschrank und Tresormontagen.

Die Firma xxxxx transportierte den Tresor am 24.01.2003 mit Kran und weiteren Hilfsmitteln zur Verwendungsstelle. Mit der Firma xxxxxx habe ich direkt abgerechnet.

Ich bin nicht bereit die vollen Transportkosten zu übernehmen, da der Transportweg in der Bestellung genau dokumentiert war und Sie einen von mir gewünschten Besichtigungstermin nicht für notwendig hielten.

Die Tresorbezeichnung WT280-4 ist auf der VDS Plakette nicht zu finden, statt dessen München 8000/17. Das Gewicht des bestellten WT280-4 ist mit 450 kg in technischen Unterlagen und in der Auftragsbestätigung angegeben. Auf der VDS Plakette stehen 514 Kg. Nur die baulichen Abmessungen und die Innenausstattung lassen auf den Tresor WT 280-4 schließen.

Außerdem habe ich nachfolgend aufgeführte Qualitätsmängel gefunden, die sie bitte innerhalb einer Frist von 4 Wochen beheben.

Die Bohrlocher der Türinnenverkleidung stimmen nicht mit den Bohrlöchern im Türrahmen überein. D. h. die selbstschneidenen Blechschrauben müssen teilweise schief eingeschraubt werden. Teilweise sind die Schrauben ab Werk überdreht worden. Bei den ca. 40 Befestigungsschrauben gibt es zwei verschiedene Schlüsselweiten und zwei verschieden Längen.

Schweißarbeiten im Schoßinnenbereich sind bei lackierter Tür durchgeführt worden. Sehr unsauberes Erscheinungsbild durch angekohlten Lack. Schweißspritzer sind überhaupt nicht entfernt worden.

Laut technischer Beschreibung des WT280-04 ist die Tür mit einer Spezialfüllung ausgestattet. Diese ist nicht vorhanden.

Bei geschlossener Tür ist der Türspalt auf der Scharnierseite unregelmäßig und daher teilweise zu groß.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxxx

Geschrieben

tja, manche Sachen lassen sich besser an abgefütterte und bierselige Schnäppchenkäufer verschnacken , bei "Sonderpreis-Sommerfesten". Bei einem Bekannten, der ebenfalls von einer polnischen Spedition beglückt werden sollte , hat dieser die Abnahme + Bezahlung des Trümmerhaufens abgelehnt. Er hätte aber andere Tresore direkt vom LKW zum halben Preis, aber ohne Rechnung haben können. Sondertransport in den 2. Stock gegen etwas Cash sofort möglich.

Komische Verkaufsmentalität : Schlips + Kragen im Verkaufsbüro , dubiose Lieferanten , alles nur schöne Fassade ?

Ganz nebenbei: in seinem Schrank war KEIN Typenschild, aber der LKW Fahrer hätte ganz unbürokratisch sofort vor Ort aushelfen können.

Geschrieben

Dann frage ich doch einfach mal umgekehrt:

Wo kann man denn einen guten Tresor bekommen?

Vielleicht wäre das ja auch mal ein Thema für Visier & Co???

bye knight

Geschrieben

schwieriges Thema mit Rücksicht auf gewerbliche Anzeigenkunden - anonyme Testkäufe bei Tresoren kaum durchführbar - gewerbliche Schränke auch in mittleren Sicherheitsklassen sind erheblich besser verarbeitet , weil im Schadensfalle dann Versicherungen die Einhaltung der Qualitätsnorm prüfen würden - einziger Ausweg aus meiner Sicht: nur Schränke direkt aus der Ausstellung nach sorgfältiger Prüfung kaufen und auf der Rechnung sich die Einhaltung der Normen genau für den Schrank garantieren lassen. Vielleicht wissen Handelsargenturen gar nicht, was geliefert wird , aber dann hat die Qualitätssicherung versagt.

Geschrieben

An deiner Stelle würde ich das gar nicht so genau wissen wollen ... Wenn Klasse B VDMA blabla draufsteht würde ich mir keine weiteren Gedanken machen. Genauso wenig wie ich mir Gedanken machen muss ob der TüV eine korrekte Untersuchung vorgenommen hat oder nicht. Ist in beiden Fällen deren Problem.

In Antwort auf:

Vor einiger Zeit gab es doch die Nachricht, dass die Stiftung Warentest herausgefunden hat, dass einige Waffenschränke nicht der Sicherheitsklasse entsprechen, unter der sie verkauft wurden. Weiß jemand, wo man an diese Liste kommt, um sicher zu gehen, dass man einen "echten" Klasse B Schrank hat?

Gruß

Blacksmith


Geschrieben

Falcon: Warum hört man bei Deinen Antworten eigenlich immer den Rechtsanwalt heraus? chrisgrinst.gif Ich geb ja zu, daß bei der deutschen Anwaltsschwemme das (Über)Leben in der Branche schwierig ist, aber was soll die Leimrute hier? grlaugh.gif

P.S. War als Joke gedacht - ncht böse sein AZZANGEL.gif

Geschrieben

Was Dirty Harry sagt , könnte nach meinem Wissen falsch sein: erfüllt ein Schrank eine geforderte Norm nicht oder wird das angezeifelt , kann die Behörde den Nachweis der Sicherheitsrichtlinien verlangen. Bei eingeklebten und vergänglichen Typenschildern ist das so eine Sache. Es können Rechtsstreitigkeiten zwischen Kunde und Tresorvertrieb vorprogrammiert sein , und was gerichtstaugliche Gutacher kosten , ist vielen nicht bewusst. Viel mehr, als so ein Schrank kostet.

Lehnt die Behörde eine getunte polnische Keksdose mit Digitalschloss aus China ab , hat der Kunde das Problem , auch wenn er es als original Fort Knox tauglich beschriftet gekauft hat.

Geschrieben

Wenn ein Hersteller versichert dass sein Schrank Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA erfüllt, wieso soll ich das nachprüfen ? Dazu bin ich genausowenig verpflichtet wie dass ich bei einem neu gekauften Auto noch einmal selbst nachprüfen muss, ob es der Typ vom Hersteller ordnungsgemäß in Deutschland zugelassen wurde. Das sind deren Probleme - nicht unsere.

In Antwort auf:

Was Dirty Harry sagt , könnte nach meinem Wissen falsch sein: erfüllt ein Schrank eine geforderte Norm nicht oder wird das angezeifelt , kann die Behörde den Nachweis der Sicherheitsrichtlinien verlangen.


Geschrieben

In Antwort auf:

Da irrst Du , Dirty Harry , nachzulesen in den Aufbewahrungsvorschriften


In welchen Aufbewahrungsvorschriften?

Meinst du etwa die am Bundesrat vorbeigeschmugelten Hinweise zur Durchführung des Waffengesetzes von B. aus B., die den rechtlichen Status einer Privatmeinung und nicht den Status einer Vorschrift haben?

Wenn die Behörde mich fragt, ob mein Schrank ein A-Schrank ist, dann ziehe ich die Rechnung hervor und sage "Gugst du hier." Ehrlich gesagt, kann ich mir bei meiner Behörde nicht vorstellen, dass die mir dann noch einen Strick drehen wollen. Aber wenn, dann wird mal bei der Rechtsschutzversicherung angerufen.

bye knight

Geschrieben

Tanzbär, sei so nett gehe bitte mit all deinen Waffen noch mal zum Beschussamt. Könnte ja sein, daß das Beschusszeichen auf deinen Waffen zu Unrecht drauf ist ? Und wenn du schon dabei bist, lass auch noch mal deinen Personalausweis, WBK's, Pass usw. durch die Behörde gegenchecken. Könnte ja, sein daß ein Mitarbeiter bei der Ausstellung einen Fehler gemacht macht ...

In Antwort auf:

Da irrst Du , Dirty Harry , nachzulesen in den Aufbewahrungsvorschriften


Geschrieben

In Antwort auf:

Vor einiger Zeit gab es doch die Nachricht, dass die Stiftung Warentest herausgefunden hat, dass einige Waffenschränke nicht der Sicherheitsklasse entsprechen, unter der sie verkauft wurden.


Dann hat dies wohl klarerweise derjenige zu verantworten, der die falsch deklarierten Sicherheitsschränke in Umlauf gebracht hat.

Wär ja noch schöner, wenn der Kunde im falle einer behördlichen Beanstandung die alleinigen Konsequenzen tragen müßte ...

Grüße

Toni

Geschrieben

In Antwort auf:

die klassifizierung von behältnissen im gesetz ist objektiv und nicht subjektiv. tanzbär hat recht.


Ich denke, darum geht es gar nicht. Die Frage ist doch, ob ein Typschild mit der Klassifizierung bzw. ein Schreiben des Herstellers als Nachweis für die Klassifizierung ausreichend ist oder nicht. Meiner Meinung nach habe ich damit einen entsprechenden Nachweis erbracht. Und wenn die Behörde das nicht glaubt, dann ist erst mal die am Zug diesen Nachweis zu widerlegen.

Irgendwo (glaube sogar hier im Forum) habe ich gelesen, dass die Prüfung auf Klasse A oder B eine zerstörende Prüfung ist. D.h. wenn man den Tresor auf A oder B prüft, weiß man hinterher, dass er A bzw. B war....

bye knight

Geschrieben

wieder falsch : der Schrankbesitzer ist in der Beweislast nachzuweisen, daß sein persönlicher Schrank der Norm in vollem Umfang entspricht. Kann er das nicht oder will er das nicht , oder wird das angezweifelt , wackelt die WBK.

Die Rechtsschutzversicherungen werden u.U. Klagewellen abzuwickeln haben.

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