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IGNORED

Altbesitz von Messern (seit 01.04.03 verboten...)


Last_Bullet

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Hallo!

Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass ich über Nacht zum "Kleinkriminellen" geworden bin. Butterflymesser, Wurfsterne, Fall- und Faustmesser rütteln an meinem guten Ruf und ängstlich schaue ich jeder Polizeistreife hinterher, ob sie denn zu mir im Auftrage der Staatsanwaltschaft auf den Weg ist, um meine Wohnung zu durchsuchen, meine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen und mich in die aktuelle Fahnung beim BKA einzuspeisen. Bewaffnet, Gewaltätig!! Was für ein Alptraum!!

Aber mal im Ernst: Ich bin ein kleiner Hobbysammler von verschiedenen Messern, die ich mir im Laufe der Zeit angeschafft habe. Ich sehe aber nun nicht ein, mich von meinem Altbesitz kostenlos zu trennen, nur weil einige Idioten damit Straftaten begangen haben und der Gesetzgeber somit Handlungsbedarf sah. pissed.gif

Nun wurde hier schon mal geschrieben, man könne eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen. Hat denn schon wer in vergleichbarer Situation eine Antwort bekommen, und wenn ja welche? Wie genau wurde dieser Antrag begründet, denn mit "ich find meine Messer schön und würde sie gerne behalten" wird es ja wohl nicht getan sein, oder? confused.gif

Gibt es einen Ansprechpartner beim BKA dafür? Müssen Bilder der Gegenstände mitgeliefert werden? Und besteht nicht die Gefahr, dass man sich selber "anschwärzt" und später zu nachweispflichtigen Abgabe gezwungen wird? Ich bin für jede Antwort dankbar, denn auf die Enteignung durch die kalte Küche habe ich echt keine Lust. crying.gif

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In Antwort auf:

Nun wurde hier schon mal geschrieben, man könne eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen. Hat denn schon wer in vergleichbarer Situation eine Antwort bekommen, und wenn ja welche? Wie genau wurde dieser Antrag begründet, denn mit "ich find meine Messer schön und würde sie gerne behalten" wird es ja wohl nicht getan sein, oder?
confused.gif

Gibt es einen Ansprechpartner beim BKA dafür?


Also, Du mußt einen Antrag beim BKA stellen (ich glaube Dezernat 25 - kann mich aber auch schwer vertun, ruf halt vorher mal da an.) Als Grund würde ich vorbringen, daß es sich bei Deinen nun verbotenen Gegenständen um WERTgegenstände handelt, die Du nicht zu vernichten bereit bist. Der Staat kann ja erstmal nicht einfach ohne Entschädigung an Dein Eigentum - obwohl das bei 'verbotenen Gegenständen' anders ist. ALLERDINGS hast Du die Sachen ja rechtmäßig erworben, als diese noch legal waren.

Ich würde denen also höflich schreiben, daß Du als pflichtbewußter Sportschütze (a) auf keinen Fall mit dem WaffG in Konflikt kommen willst, aber (B) auch nicht einsiehst Deine Wertgegenstände, an denen auch noch ein ideeller Wert (Sammler) hängt, zu vernichten.

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@Last Bullet:

Gaanz wichtig: Schick Deinen Antrag per Einschreiben mit Rückschein an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Denn mit der Abgabe des Antrages bis zum 31.8.03 wird das Verbot bis zur Rechtskraft des Entscheides über den Antrag nicht wirksam.

Bedenke aber, daß verbotene Gegenstände mindestens in einem B-Tresor verwahrt werden müssen.

Gruß,

frosch

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Ausnahmegenehmigung beantragen:

Anschreiben an Karl-Heinz Volk

Bundeskriminalamt ZV 25, PLZ Wiesbaden

(kommt so an, die haben ein eigenes Großpostfach). Soll allerdings was kosten , kann man aber zur Not gegen klagemäßig angehen. In jedem Fall besser als Wegwerfen oder bei der Polizei entsorgen.) grlaugh.gifcool3.gifgaga.gif

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Vielen Dank für die Antworten. Ich habe (um fünf Ecken herum) ein Schreiben ausgetan, welches vielleicht ganz interessant sein dürfte für Leute, die sich mit meinem Problem beschäftigen. Ich habe aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen alle Daten unkenntlich gemacht, die auf den Absender hinweisen könnten. Das mit dem Internet finde ich recht gut, wenn es denn funktioniert, denn ich habe bis heute auf meine Mail ans BKA keine Antwort erhalten (ist ja auch nicht soooo wichtig, wir haben ja Zeit... crazy.gif).....

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Faustmesser sind wohl die wo die Kling quer im Griff sitzt und zwischen den Fingern rausragt.

Ich rege mich darueber auf, dass das ganze eine gewaltige Wertvernichtung ist. Ich kann zwar meine Messer anmelden, aber ich werde sie nicht mehr verkaufen koennen. crying.gif Materieller Wert NULL. pissed.gif Oder kann man spaeter einen Antrag zum Erwerb stellen? Ich habe auch nicht alle meine Messer in Deutschland. Mitnehmen kann ich die wohl nun nicht mehr. Oder reicht beim Zoll, die Anmeldung vorzulegen? Man kann ja evtl. schon mal fuer die Zukunft anmelden. Z.Z. besitze ich 5 Auto's und 3 Fallmesser, haette aber nichts dagegen, in dne naechsten Jahren noch aufzustocken und melde daher 100 Automatikmesser und 50 Fallmesser an. AZZANGEL.gifAZZANGEL.gif Ich importiere dann solange bis mein Kontignent voll ist. Wenn sich so jeder Sammler ein Kontingent schafft, gibt es wenigstens nicht nur den Schwarzmarkt. An wen koennte ich sonst mein Microtech HALO verkaufen. Ladenpreis US$520, und das gebe ich mit Sicherheit nicht entschaedingslos ab. Es geht mir nicht einfach nur um das Geld, jeder Sammler verkauft ab und zu ein paar seiner Sachen und bei einigen Messern hat es bisher auch Wertseitgerungen gegeben. Nun wohl nicht mehr?

Warten wir es ab. Als naechstes werden Messer verboten, die sich mit einer Hand oeffnen lassen. Ein Spyderco Police z. B. habe ich fast so schnell offen, wie ein Springmesser.

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  • 3 Wochen später...

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