Zum Inhalt springen
IGNORED

Verbandsbescheinigungen


Karsten Braun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Morgen zusammen,

kurze Frage zu § 14 Waffg.neu.

Wie seht ihr das, brauche ich für den zweiten

Halbautomat bereits was vom Verband, oder

erst dann, wenn ich das Kontingent von drei erschöpft

habe und einen vierten haben will????

Geschrieben

Nach meiner Lesart ist nach dem neuen WaffG für jedes Bedürfnis (egal ob Einzelbedürfnis oder WBK) nur noch der Verband zuständig, nicht mehr wie bisher der Verein.

Somit bereits ab dem ersten Halbautomat Bedürfnisbescheinigung des Verbands.

Mouche

Geschrieben

Ja, ja. So ein Verband ist nun (fast?!) unersätzlich und erst die Herren dieser e. V.'s und das Fussvolk in den Hierarchien. Hoffentlich heben sie zukünftig nicht ab. Andererseits kann man einige von ihnen dann besser auf Händen tragen. ooo.gifwink.gif

Geschrieben

....eigentlich sollte man hier wieder mal auf eine erstaunlicherweise vielfach ignorierte Realität hinweisen :

Waffen jedes Kalibers ohne Verband und Bedürfnis und ohne zahlenmäßige Begrenzung ab 21 (ab 18 auch schon möglich)

Kurzwaffen, Langwaffen, Ordonnanzwaffen und Sportausführungen, präzis und anspruchsvoll oder just for fun, Wettkampfmäßig einsetzbar, Fabrikwaffen oder Custom -und einzige Beschränkung der eigene Wille und Geldbeutel-Neues WaffG belanglos - das ist möglich in Deutschland!!!!

W i e ? Ganz einfach : Werdet VL Schützen wink.gifwink.gifwink.gif

Mouche

Geschrieben

Ach C M gerade D u weist es doch am Besten, daß die wahre Meisterklasse nix mit den großen Magazinen zu tun hat-nicht wahr wink.gifwink.gifwink.gif E i n (!) Schuß im System und dieser an der richtigen Stelle, am besten....

....Mouche icon14.gificon14.gificon14.gif

Geschrieben

Hey,

danke für die Antwort!

Hab mich gestern mit meinem Amt rumgezankt.

Sind zu volgendem Ergebniss gekommen:

wer nach dem 1.4. einen Antrag auf irgentwas stellt,

egal ob erste Waffenrechtliche Genemigung oder alter Hase

braucht von einem anerkannten Verband eine Bescheinigung,

das er min. 12 Monate in eben diesem Verband geführt ist.

Soll wohl eine art "Pauschalauskunft" sein. Ist dieser Wisch

dann vorhanden braucht man innerhalb des Kontingentes von

Verbandsseite wohl nichts mehr gaga.gif

So die Auslegung von meinem Amtsmann. Allerdings natürlich

unter vorbehalt crying.gif Nur da es ja noch keine anerkannten

Verbände gibt pissed.gif

Geschrieben

Von der "Pauschalbescheinigung" hab ich noch nichts gehört aber ansonsten sehe ich es auch so. Zukünftig muß also der Verband bei erteilung der Sportschützenbescheinigung (Bedürfnis) klären, ob es über das (zukünftige!) Kontingent hinaus geht oder nicht. Dabei wird der Verband sich vom Verein informieren lassen (sonst wohl zuviel Arbeit). Falls mehr als 3.LW bzw 2.KW werden dann Landesmeisterschaften und mehr herangezogen. Falls nicht - gibts Bedürfnis wie früher vom Verein nur eben jetzt mit Verbandsstempel druff.

Wie das bis zur Anerkennung der Verbände aussieht ist wohl noch unklar. Deshalb hab ich Montag als 2.LW SL-Gewehr Kal .223 beantragt und Mittwoch bekommen gr1.gif, um mir den Stress nach 1.4. zu ersparen.

Gruß

Geschrieben

Allerdings kann ich sagen, dass zumindest in einem Landesverband eines von zwei großen deutschen Verbänden die Bescheinigungen ab 01.04. sehr vorsichtig ausgestellt werden. Wir können uns in nächster Zeit keine Schwachstellen erlauben, auf die uns nicht Wohlgesonnene nur warten.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.