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IGNORED

Künftig: Verein ohne Verbandszugehörigkeit?


ripper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Neulich hab ich mich mit einem Bekannten unterhalten (na ja, fast schon gestritten), der schon zig Jahre einem Schützenverein angehört, welcher bisher keinem Verband angeschlossen war und anscheinend auch nicht beabsichtigt, dies zu ändern, weil, so mein Bekannter im Brustton der Überzeugung, sich auch durch das neue Waffengesetz nichts für ihn ändern werde: keine Verbandszugehörigkeit - keine Verbands-Bedürfnisbestätigung erforderlich, wie bisher auch.

Er berief sich darauf, daß an entsprechender Stelle im neuen WaffG (wie im alten schon) die Formulierung stehe "...in der Regel...", was nicht heiße, daß dies ohne Ausnahme für alle (Sportschützen) gelte.

Vielleicht kann jemand das Thema hier mal etwas aufhellen?

Besten Dank und Grüsse, RIP

Geschrieben

Der Bekannte wird sich noch wundern.

Es sei denn, das Clübchen will auch die nächsten 100 Jahre mit dem vereinseigenen Prügel den Vogel abschiessen.

Soll's auch geben ...

grlaugh.gifAZZANGEL.gifgrlaugh.gif

Geschrieben

....stimmt, richtig, so einen Verein kenn ich auch icon14.gif-

die schießen ausnahmslos Luftgewehr und -pistole chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif-

und brauchen dafür auch weiterhin keinen Verband rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Also - ich muß vielleicht noch erwähnen, daß es sich um einen "Polizei-Schützenverein" handelt, in welchem überwiegend (aber nicht nur) Polizisten die Mitglieder ausmachen. Mir ist aber nicht bekannt, daß ein solcher Verein rein rechtlich etwas anderes darstellt als ein (Sport-)Schützenverein, oder?

Jedenfalls ist dieser Verein bis dato keinem Schützenverband angeschlossen und die Mitglieder benötigten in der Vergangenheit deshalb keinerlei Verbandsbestätigungen irgendwelcher Art, konnten sich also problemlos mit allem versorgen, was das Herz begehrte, solange sie einen Schießstand nachweisen konnten, der für die beantragten Waffen/Kaliber zugelassen ist.

Nicht, daß ich falsch verstanden werde - ich persönlich habe kein Problem mit solchen Vereinen, aber ich war der Meinung, daß dies mit dem neuen WaffG nicht mehr möglich sei, jedoch mein Bekannter (und sein Verein) sieht das ganz anders.

Mich würde daher schon interessieren, wer jetzt Recht hat.

Grüsse, RIP

Geschrieben

Es kann an meiner Lesefähigkeit liegen, aber ich finde im neuen Waffengesetz die Formulierung "in der Regel" an den entsprechenden Stellen nicht.

barlow

Geschrieben

In Antwort auf:

Mich würde daher schon interessieren, wer jetzt Recht hat.


hoffentlich der verein - dann haben wir für e.l.f. eine grundlage.......

halt mich bitte auf dem laufenden - wenn nötig auch per mail.

wir haben nämlich auch keine lust uns als verein irgendeinem verband anzuschliessen - ich halte es für besser wenn jeder einzelne dort, wo er dabei sein möchte, einzelmitglied ist.

ein verbandszwang ist eine absolute ungerechtigkeit und es wird sich zeigen, ob dies rechtlich überhaupt so vorgeschrieben werden darf.

Geschrieben

Ich denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. "In der Regel" konnte ich im Waffengesetz an den entsprechenden Stellen nicht finden.

Die Verbandszugehörigkeit vereinfacht den Bedürfnisnachweis. Man kann damit über §14 Abs 2 i.V. mit §8 Abs 2 leichter sein Bedürfnis begründen. Ohne geht das meiner Meinung nach auch, aber dann muss man das Bedürfnis über §8 Abs 1 begründen, was etwas mehr Papierkram bedeuten könnte. Die gelbe WBK wird es jedoch für Mitglieder dieses Vereins sicher nicht mehr geben.

Falls die DSU mit ihrer Verfassungsklage Recht bekommen sollte (ich hoffe mal die klagen auch wegen Verletzung der Koalitionsfreiheit), sieht das natürlich wieder gaaaanz anders aus.

Aber das ist nur meine Ansicht des Paragrafendschungels.

bye knight

---

aus affengesetz wurde Waffengesetz rolleyes.gif

Geschrieben

Das neue WaffG führt einen verfassungswidrigen Vereinszwang ein. Bleibt nur eins - vor Gericht niederkämpfen und gewinnen. Gesetze und höhere Rechtsgrundsätze - insbesondere das GG - gelten auch für den sogenannten Gesetzgeber mit seinem Möchtegernwaffengesetz.

Geschrieben

Sorry, verstehe nicht ganz den Zusammenhang mit meinem Anliegen hier:

Ich wollte definitiv wissen, ob sich für Angehörige eines Vereins, der keinem Schützenverband angehört und in der Vergangenheit deshalb nie irgendeine Art Verbandsbestätigung benötigte, mit dem neuen WaffG etwas ändert oder nicht - sprich: müssen sich solche Sportschützen jetzt einem (staatlich anerkannten) Verband anschließen und ihre Waffen ggfs. vom Verband genehmigen lassen oder geht`s für sie wie bisher unverändert weiter?

Grüsse, RIP

Geschrieben

@ripper:

Solange Du keine neuen Waffen benötigst, kann alles beim alten bleiben.

Neue Waffen gibt es für Sportschützen nur noch über den anerkannten Verband.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Die Verfassungsbeschwerde der DSU.

Gruß,

frosch

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