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IGNORED

Munitionsversand über DPD?


Haini

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Weiß jemand, ob es nun mit dem DPD zu einer Regelung gekommen ist, Munition zu transportieren? Bei Frankonia soll die Munition zum Versand gestapelt liegen! Ab Montag sollte der DPD loslegen. Angeblich hätte dieser nun auch abgewunken! Alles nur Gerüchte???

Gruß

Haini

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Wer sich in den ADR/GGVS Richtlinien auskennt, wird erkennen das spätestens ab 01.07. kein Transport mehr von Kleinmengen möglich ist, kan kein Transporteuer die gesetzlichen Vorlagen erfüllen kann.

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Wer sich in den ADR/GGVS Richtlinien auskennt, wird erkennen das spätestens ab 01.07. kein Transport mehr von Kleinmengen möglich ist, kan kein Transporteuer die gesetzlichen Vorlagen erfüllen kann.


Was heisst das im Konkreten?

Welche gesetzlichen Vorgaben sind das denn?

Wäre schön, wenn Du das posten könntest oder PN, Besten Dank

Gruesse

Muni

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...oder PN


Sorry daß du jetzt dafür herhalten muß, aber das wollte ich schon immer mal loswerden: Warum wird hier jeden Tag in 25 Threads verlangt, daß einem die Antwort bitte per PN geschickt wird? Denkt ihr, das interessiert niemand anders?

Und das bei vollkommenen Lappalien!

Gruß

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Muss nächste Woche mal die Randnummern raussuchen lassen von meinem Spezl...

Spontan fällt mir da z.B. ein das ab 01.07.03 (eigentlich ab 01.01.03 es gibt aber eine Außnahme/Verlängerung bis 01.07.03.) JEDER (!!) der dann mit dem gewerblichen Transport zu tun hat, also der Fahrer z.B. sich einer speziellen Gefahrgutschulung unterziehen muss, die auch in der Personlakte desjenigen vermerkt werden muss.

Wie soll das gehen bei 126 oder ähnlich vielen teilnemenden Unternehmen mit X Mitarbeitern?

Wer trägt die Kosten (Zeitfaktor!)?

Was bzw. Wie wird das bei Subunternehmern gehandhabt die je nach Auftragslage Zeitarbeiter/Aushilfen als Fahrer einsetzen?

Abgesehen von den GGVS/ADR Vorschriften gibt es noch den Knackpunkt der Haftung des Erstspediteurs dafür, das nur der "Berechtigte" das Paket erhält.

Bei den wenigsten Paketdiensten kann man in jedem Ort abholen wie bei der Post. Die meisten sitzen auf der "Grünen Wiese", mal schnell nach Feierabend hinfahren fällt wohl flach, außerdem kann man dann gleich zum nächsten Händler fahren. "Normale" Pakete werden einfach beim Nachbarn etc. abgegeben oder vor die Tür gestellt, eine 2 Anfaht der Zieladresse findet fast nie statt, ist aber jetzt erforderlich. Wer soll denn das bezahlen und wo soll die Zeit dafür herkommen?

DPD befördert ja weder Waffen noch Munition mehr... warum wohl? Bei den Waffen haben die keine Zusammenladeverbote etc. zu beachten... Aber die Logistik der Zustellung ist der Knackpunkt.

Fragen über Fragen... crying.gif

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Hallo,

Schau mal unter 1.1.3.6.3 dort unter Beförderungsgruppe 1

dort gibts genaue Mengenangaben

Da fällt unser besagtes Material doch drunter, oder?

dann steht unter 1.1.3.6.2

--> wenn die menge dort nicht überschritten wird ... ohne das nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind!

-Kapitel 1.3 ADR-Bescheinigung

Daraus folgt für mich, das du nicht für jedes Päckchen nen ADR-Schein brauchst, sondern erst ab ner gewissen Menge....

Oder crazy.gif ? ... mal auf die schnelle gesagt, wenns nicht reicht, tippe ich halt mal länger, habs als Kopie daliegen, da wir das Thema erst hatten, bei einer gewerblichen Unterweisung für eine Erlaubnis nach §7SprengG.

Gruß HUGO

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@glockshooter

Also ist mein Virschlag vielleicht doch noch überlegenswert?

@Hugo Schröder

Hi, kannst Du mal den Text vielleicht scannen und als Anlage einstellen? Wäre doch einfacher als abtippen (und verständlicher....vielleicht?)

Kannst Du mir sie vorab als email-Anhang schicken?

Danke

PS: von dieser neuen Vertriebskette (die aber nur einen Vertrag mit den VDB-Geschäften eingegangen (?) ist) sollte als Preis eines Paketes bis 20 kg etwa 12 Euro kosten...

Bekomme aber noch demnächst die genauen Preise und obs überhaupt zu einem entsprechenden Abschluss kommt.

Wenn aber ab 1.7. dann wirklich obiges -von Glockshooter erwähntes- Szenario eintritt, dann gute Nacht..

Gruesse

Muni

AZZANGEL.gif

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Hugo, das hat doch mit einem ADR Schein überhaupt nichts zu tun! Es geht um eine Schulung des Personals das Umgang (Warenausgang, Fahrer, etc.) mit den Paketen hat. Einen ADR Schein braucht man dafür nicht!!!

ADR Schein wird im Pulverbereich etc. benötigt. Du kannst Munition 1.4S transportieren soviel Du willst und Du brauchst nur ein Beförderungspapier des Überlassers, nicht jedoch einen ADR Schein.

Was noch als Problematik dazukommt, ist die Tatsache das der Fahrer des Wagens zu jedem (!!) Zeitpunkt über die Menge an Gefahrgut in seinem Wagen Bescheid wissen muss, z.B. bei einer Kontrolle. Man muss also zum einen eine Überischt haben was man am Anfang geladen hat, welches Gefahrgut in welcher Menge (hierbei dann noch die Maximalmengen und die Zusammenladeverbote beachten...) und wenn Pakete ausgeliefert wurden, die Änderungen der Mengen des Gefahrgutes beachten. Dann wäre noch ein Begleitpapier (ist einfach zu erstellen) für jedes Packstück und über die Gesamtmenge nötig. Das für die Gesamtmenge ist natürlich dem aktuellen Bestand des Wagens anzupassen....

Bei der Auslieferung ist das vielleicht zu handeln, aber bei der Belieferung der Zentraldepots mit den großen LKW machen alleine die Zusammenladeverbote und Maximalmengen größere Probleme.

Diese Logistikprobleme aufgrund des enorm hohen Aufwandes durch die Anforderungen der ADR/GGVS spielen bei der Entscheidung von DPD, Post und den anderen sicherlich eine Rolle.

Oder würden die sich bei der derzeitigen Lage x-tausend Pakete entgehen lassen im Jahr, wenn sie eine Möglichkeit hätten die Probleme zu lösen?

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@Spahlholz

Diese Info ist falsch! Wenn es so wäre, wäre es noch problematischer, denn 1.3.G macht erheblich mehr Probleme als 1.4.S. DPD hat nämlich 1.3.G von vorneherein abgelehnt...

Patronen für Waffen mit inertem Geschoss sind und bleiben in 1.4.S

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Hi

noch mal was von nem Laien...

mit 1.1 / 1.4 und so, werden die einzelnen Stoffe ( Treibladungspulver, Sprengstoff) in bestimmte Lagergruppen eingeteilt.

Hier ist zuständig "Richtlinie für das zuordnen sonstiger explosinonsfähiger Stoffe zu Lagergruppen (SprengLR011).

1. Zuständige Stelle

Die Lagergruppe wird durch die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung(BAM) bestimmt.

Also fangen wir mal klein an, Treibladungspulver NC wird benötigt, das bedeutet wir müssen bei der BAM nachschauen, was da aufgeführt ist:

BAM

Und wir sehen, z.B. Pulver Kermira N340, Einstufung in Kalsse 1.3 C...

so jetzt beweist ihr mir das Gegenteil mit 1.3g

So auch zum Beipsiel Sportschrotpatrone 28gr, S&B Lagerklasse 1.4s

Also immer genau den Artikel nachschauen / nachfragen den man sucht, nicht verallgemeinern...

Gruß HUGO

chrisgrinst.gif

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Hallo, meine Info ist nicht falsch. Spa


Wenn Du meinst... ich sehe das anders.

"Normale" Patronen für Sport und Jagdzwecke sind IMMER 1.4S, lediglich die Manövermunition der Bundeswehr und einige Exoten fallen unter 1.4C - aber das ist so selten wie sonst was und steht nicht im Zusammenhang mit dem Beförderungsproblem.

Siehe hierzu auch das hier !

Munition für Sport und Jagdzwecke ist immer in UN0012 zu finden, siehe hierzu auch das hier !

Jeder kann diese Info ganz einfach nachprüfen. Man nehme einen Baumustergeprüften Umkarton für Munition, egal welches Herstellers und suche nach der UN Nummer. Auf 99% der Munitionskartons ist die UN0012 in Verbindung mit Klasse 1.4S vermerkt. Ich hab im Keller ewig leere Kartons stehen, da steht immer 1.4S UN0012 drauf, egal ob S&B, Geco, Fiocchi, Magtech, SK - selbst bei der Surplus Munition.

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Hallo, ich habe Herrn Glockshooter erst mal "privat" geantwortet und ihm Fakten zugesandt.

Gruss


Hmm, wäre nett Herr Spahlholz, wenn sie es hier posten würden, denke mal das es mehre Leute hier interessiert, speziel das mit dem Treibladungspulver interessiert mich!

Mit freundlichem Gruß HUGO Schröder

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Hallo,

eins vorweg: Die Möglichkeit zu einer E-Mail habe ich erst jetzt gesehen. Da Ihre falsche Information die Schützen gefährdet, denn bei einer Kontrolle während des Transportes bzw. des Mitführens steht die Zuverlässigkeit auf dem Spiel, möchte ich Sie bitten und geben Ihnen etwas Zeit, Ihre Äußerungen im WO fachlich zu korrigieren, bevor ich die folgenden Fakten und Fundstellen einstelle.

Eine Antwort an mich währe auch nicht schlecht.

Wenn hier über Fakten berichtet wird, ist es wichtig, dass die Angaben korrekt sind, besonders, wenn dadurch Rechtsfolgen zu erwarten sind. Das hier hat nichts mit einer Sichtweise oder Meinung zutun, sonder sind nachlesbare Fakten.

Ich empfehle daher mal einen Blick in die neueren Unterlagen und nicht auf „uralt“ Verpackungen als Grundlage für Transport (auch Kleinmengen) gemäß GGVS, GGVL und GGVW!

Private Informationen, auch aus dem Internet, sind nie amtlich oder verbindlich und sie sind nur so gut, wie der Änderungsdienst des Betreibers!

Seit nunmehr vor über zehn Jahren hat eine Überprüfung der Einstufung von Munition stattgefunden und findet laufend weiter statt!

Es ist somit „Schnee von Vorgestern“, wenn man sich auf zum Beispiel Verpackungen aus dem Produktionsbereich von vor der Umcodung beruft.

Tatsache ist nun mal, dass

z.B. Patrone 7,62 X 51 mm, auch .308 genannt, zwar weiterhin unter UN 0012, aber seit Jahren im Gefahrcode 1.4 C fällt.

Und wenn ich mich nicht irre, ist die Patrone 5,6 X 45 mm (auch .223 genannt) seit ihrer Einführung in die BW bereits ebenfalls in 1.4 C eingestuft! Sie ist es jetzt aber sicher.

Auch die 9 X 19 mm fällt unter diese Einstufung!

Nicht betroffen und weiter in 1.4 S sind zum Beispiel bestimmte MAN, ÜB im Kleinkaliberbereich so wie 5,6 X 16 mm usw.

Weiter ist zu beachten, dass in einer UN Nummer zum Beispiel 0012 mehrere Gefahrcode enthalten sein können.

Man muss sich schon genauer mit solche Themen befassen, bevor man damit öffentlich wird, auch wenn es in guter Absicht erfolgt. Die Folgen können schlimm sein, wenn sich jemand auf die Richtigkeit verlässt!!!

Tatsache ist aber auch, dass zum Teil eine sichtbare Umcodung aus verschiedenen Gründen für „Altbestände“ nicht stattgefunden hat, was an der Rechts- und Einstufungslage überhaupt nichts ändert!!!

Wenn Sie die Möglichkeit haben, bei der BW mal einen FAK – Mun einzusehen, sollten sie es vor dem nächsten Posting machen!

Nichts für ungut, aber falsche Infos sind für unsere Schützen nun mal gefährlich!

Zur Info: Ich habe selber an der Herausgabe des ersten VAK - Mun, der EDV gestützt war, mitgearbeitet.

Zu Ihrer angegeben Bezugsquelle:

Nicht umsonst schreibt Herr Sven Herzfeld als Betreiber:

„Die hier gemachten Angaben stammen aus allgemein zugänglichen Quellen, insbesondere der ADR. Es können aber beim Zusammenfassen, Umschreiben und Vereinheitlichen Fehler aufgetreten sein, auch können die Erläuterungen zur Nomenklatur und die chemischen "Plaudereien" fehlerbehaftet sein. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Angaben lediglich informativen Charakter haben und ausschließlich zu nicht sicherheitsrelevanten Zwecken genutzt werden dürfen. Gedacht ist diese Liste z. B. für Eisenbahnfreaks, die wissen möchten, was über unsere Schienen rollt, für Modelleisenbahner, die der "Inhalt" ihrer Modelle interessiert usw. Ich übernehme keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieses Dokuments entstehen!“

Gruss Gerd Spahlholz


Da es ein Thema ist, was die Allgemeinheit betrifft, anbei die Email von Hr. Spahlholz. Schlißlich geht das Thema jeden an und in der Email steht nichts persönliches. Außerdem habe ich keine Lust alles doppelt zu schreiben.

Meine Informationen habe ich übrigends von einem Gefahrgutbeauftragten bestätigen lassen, von denen von Ihnen genannten Umstrukturierungsmaßnahmen wusste er nichts.

Hiermit möchte ich Hr. Spahlholz dazu aufrufen, aus seiner Sicht für Klärung zu sorgen, damit meine ich im Detail die gesetzlichen Grundlagen, d.h. die Randnummern der GGVS/ADR 2003 zu nennen, damit man selbst nachschauen kann. Danke.

Ich beziehe mich nicht auf "uralt" Verpackungen, sondern auf Neuware. Mir ist noch NIE ein Karton mit Kennzeichnung 1.4C untergekommen, vielleicht kaufe ich aber auch die falsche Munition. Die erst vor wenigen Monaten in der Fachpresse angekündigte DAG .223Rem. (30er Packung) ist neu am Markt und müsste Ihren Angaben zufolge mit 1.4C gekennzeichnet sein, sie ist aber mit 1.4S gekennzeichnet.

Nennen Sie bitte mal ein paar konkrete Beispiele aus der Praxis, welche Munition aktuell mit 1.4C gekennzeichnet ist, Danke.

Im übrigen gibt es für die Bundeswehr gewisse Außnahmen, wir sprechen hier jedoch vom Zivilbereich. Kann es sein das Sie evtl. Zivilbereich und Bundeswehr verwechseln.

Zudem denke ich, das wir hier eine Diskussion führen und Lösungen suchen bzw. die derzeitige Situation darstellen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und wenn jemand selbst Mist baut weil er sich nicht auskennt, dann zählt sicherlich nicht die Aussage, "das habe ich im Internet in einem Diskussionsforum gelesen"...

In Ihrem obigen Posting schreiben Sie, das Sie mir Fakten zugesandt hätten, leider habe ich in Ihrem Posting jedoch keine Fakten (Gesetze, ADR Nr. etc.) gefunden. Also bitte, klären Sie uns auf und nennen die Fakten. Danke.

Ich hoffe Sie verstehen das nicht falsch, ich lerne gerne dazu und würde auch gerne wissen was schlussendlich "Fakt" ist. Von weiteren rein privaten Mitteilungen bitte ich Abstand zu nehmen, ich denke das Thema interessiert sicherlich einen größeren Kreis.

Zusätzlich werde ich mal bei einigen Herstellern und Großhändlern anfragen, ob diese Munition in der Klasse 1.4C vertreiben bzw. ob Kenntniss von dieser Regelung besteht. Infos werde ich dann hier posten.

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Hallo,

ich habe mit den Beispielen Fakten übermittelt.

Die BW erstellt den VAK – MUN, unter Hinzuziehung der Einstufung durch das WIWEB, das wiederum für die reine „Einstufung“ zuständig ist, der von fast allen Behörden als Grundlage genommen wird!

Die Länderinnenministerien stehen größtenteils auch auf dem Verteiler.

Ein Unterschied zwischen ziviler und militärischer Einstufung gibt es hier nicht.

Weitere Daten über Pulver erhalte ich noch heute, die vom WIWEB stammen. Diese werde ich dann einstellen.

Eben weil das Thema so wichtig ist, warnte ich vor „Meinungen“. Man muss sich schon selber von der Richtigkeit überzeugen, denn „Unwissendheit schützt vor Strafe nicht!“.

Nach der Reaktion von Herrn „Glockshooter“ auf mein Angebot diese Sache direkt zu besprechen, habe ich selbstverständlich kein Interesse mehr an einen „privaten“ Kontakt.

Gruss Spa

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Hallo,

ich habe mit den Beispielen Fakten übermittelt.

Die BW erstellt den VAK – MUN, unter Hinzuziehung der Einstufung durch das WIWEB, das wiederum für die reine „Einstufung“ zuständig ist, der von fast allen Behörden als Grundlage genommen wird!

Die Länderinnenministerien stehen größtenteils auch auf dem Verteiler.

Ein Unterschied zwischen ziviler und militärischer Einstufung gibt es hier nicht.

Weitere Daten über Pulver erhalte ich noch heute, die vom WIWEB stammen. Diese werde ich dann einstellen.

Eben weil das Thema so wichtig ist, warnte ich vor „Meinungen“. Man muss sich schon selber von der Richtigkeit überzeugen, denn „Unwissendheit schützt vor Strafe nicht!“.

Nach der Reaktion von Herrn „Glockshooter“ auf mein Angebot diese Sache direkt zu besprechen, habe ich selbstverständlich kein Interesse mehr an einen „privaten“ Kontakt.

Gruss Spa


Mojen,Herr Spahlholz,

wie ich sehe, führen Sie immer nur die Richtlinien der BW und die Klassifikation der Muni (wohlgemerkt mit inertem Geschoss) bei der Bundeswehr an.

Diese Einstufung der BW hat aber nichts mit Transsporten von Munition für JAGD+Sportzwecken zu tun.

Diese wird von der BAM eben jeweils für die Einzelnen Munitionsarten (nach Pulverzusammensetzung etc.) separat vorgenommen. Insofern empfehle ich einmal einen Blick in die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsseiten der BAM.

Dort können Sie schön entnehmen, wann und unter welchen Umständen Munition der Untergruppe 0012 der Klassen 1.4S oder anderen unterfällt. Sie werden auf diesen Seiten auch über die internationalen Klassifizierungen und deren Namen (und welche Beschriftung aufs Packstück muss) unterrichtet. Also schauen Sie mal dort.

Das der Verteilerschlüssel der BW auch die Länderinnenministerien teilweise vorsieht, liegt daran, das die Innenbehörden auch über Gefahrguttransporte der BW unterrichtet sein muss um ggfls. Schaden abwenden zu können, wenn es zu einem Unfall kommt.

Also: Klassifizierung der BW-Munitionen nicht generell verwechseln, mit zivilen Einstufungen. Dafür bedarfs es eines Blickes in die Datenbank der dafür zuständigen BAM. Wer registriertes (und zahlendes) Mitglied ist, hat auch direkten Zugang dazu. Munition (auch für zivile Zwecke) ist durchaus in verschiedenen Gefahrgutklassen vorzufinden die eben durch die Einstufungen der BAM festgelegt werden.Bis 31.12.2002 war aber "Munition für Jagd-und Sportzwecke (mit inertem Geschoss)generell als Klasse 1.4S UN-Gruppe 12 klassifiziert.Die (öffentliche) Datenbank für 2003 wird gerade erstellt. Generelle Aussagen kann man daher ab 1.1.2003 nicht treffen, sondern nur Einzelfall bezogen.

MEN klassifiziert seine Munition nur nach dem BW-Schlüssel, weil das einfacher ist. Die frühere Dynamit-Nobel hat soweit NC-Pulver involviert ist, alle ihre Zivilmunition in 1.4S UN0012 klassifiziert. Bisher habe ich auch von diesen keine Änderungsmitteilung erhalten.

Mfg

SV für tragbare Schusswaffen und Munition

Muni

Hier auch die Faxnummer der BAM: 030-8104-1317

sowie verschiedene Klassifizierungen:

0417 1.3 C Patronen für Waffen, mit inertem Geschoß, oder Patronen für Handfeuerwaffen

0328 1.2 C Patronen für Waffen, mit inertem Geschoß

0339 1.4 C Patronen für Waffen, mit inertem Geschoß, oder Patronen für Handfeuerwaffen

0012 1.4 S Patronen für Waffen, mit inertem Geschoß, oder Patronen für Handfeuerwaffen (Jagd+Sportmunition) AZZANGEL.gif

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Duh!! Auf mein frisch ausgepackte 500 stk. .45ACP Fiocchi steht 1.4C auf der Pappkarton wo die 10 x 50 stk. drin war
rolleyes.gif
en...


Hallo, ja lies mal was ich oben geschrieben habe. Es hängt von der jeweiligen Einstufung durch die BAM ab, und die ist sowohl firmen-als auch inhaltsbezogen unterschiedlich. Deswegen hat Hugo Schröder ja auch darauf hingewiesen, das man generelle Aussagen für alle Sorten und Firmen nicht machen kann. Es hängt vom Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ab..

Welche UN-Nummer ist denn auf Deiner Schachtel aufgedruckt??

Dann kann ich eine Abfrage von hier machen..

Danke wink.gif

muni

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Muni, eins ist klar, mann könnte die Klasszifierungen total zusammenschrumpfen auf warscheinlich 1 oder 2. Wenn du liest die Beschreibung, es ist wie Steuergesetze, keine blickt durch.
confused.gif


Thats a true story!!! icon14.gif

Aber Du weisst ja: Bürokraten sind auf der ganzen Welt gleich..... laugh.gif

gruesse

muni

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