Vor ca. einem Jahr rief ein Bekannter an und fragte mich ob ich zwei Revolver von seinem Ex-Schwiegervater vernichten könnte, da der das Land verlassen hat und er gar kein Bedürfnis für GK KW hat.
Na klar, habe ich ihm geholfen und die Waffen vernichtet und natürlich auch so der Behörde gemeldet.
Anfang August diesen Jahres rief die Kripo bei mir an und fragte mich ob ich etwas über den Verbleib einer Büchse wüsste, die in der Fahndung ist, da der Wohnort des Besitzers nicht zu ermitteln ist.
Und der Besitzer ist identisch mit dem, dem die beiden KW gehörten die ich ein Jahr zuvor vernichtet hatte.
Ich rief den Bekannten an (der war mittlerweile in einen anderen Kreis umgezogen) und es stellte sich heraus das sich die Büchse in dem verschlossenen Tresor des Ex-Schwiegervaters befinden könnte, den er beim Umzug mitgenommen hatte. Ich fuhr 150 Km hin und zurück um den Tresor bei Ihm aufzubrechen und die Büchse an mich zu nehmen. Ich meldete das der Kripo und meiner Waffenbehörde, mit dem Vermerk, dass, wenn der Besitzer die Büchse nicht bis zu 01.11.23 abgeholt hat, die Waffe von mir vernichtet wird oder in meine Sammlung eingeht. Am 10.08.23 meldete sich der Schwiegervater bei mir per SMS aus dem Ausland. Er schrieb etwas über den Wert der Waffe. Ich schrieb Ihm dass er bis 01.11.23 Zeit hat, sonst ist die weg.
Am 10.11. sind die drei Monate Frist rum (rote WBK) Vor zwei Wochen hat irgendjemand bei der Nachbar-Behörde angerufen und eine Abholung angekündigt.
Die Behörde hat mich angeschrieben und meinte sie würde die Überlassung dann auf den „Kollegen“ vom Schwiegervater eintragen.
Ich habe gesagt „so einfach bitte nicht überlassen“ sonst bleibe ich auf meinen kosten sitzen. Und länger als bis zum 10.11. kann ich eh nicht warten.
Wie seht ihr das, wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?