erstezw
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Die Messerer der letzten Zeit sind alle im Vorfeld der Tötungsdelikte strafrechtlich auffällig geworden. An dem Punkt hätten Optionen des Handelns bestanden, am wirkungsvollsten die Beendigung Aufenthaltes hier. Man müsste nur wollen.
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Da ist ja grundsätzlich nichts problematisches dran. Ich sehe da keinen Widerspruch: Wer sich wie ein Bürger benimmt, hat alle Rechte. Wer fehltritt, wird bestraft.
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Das ist halt, was die "bewaffneten" Trachtenvereine bewegt. Durchaus legitim, wenn auch nebensächlich.
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Man kann das deutlich kürzen.
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Ich weiß. Zeit und Raum sind relativ.
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https://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Altes Waffenrecht/Geltendes_Waffengesetz.pdf
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"Da beide das 12. Lebensjahr vollendet haben..." Haben sie das Grenzalter für Einheimische jetzt um 2 Jahre gesenkt?
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Eigentlich ist jeder einzelne Mitglied im BDMP und kann sich einer SLG anschließen. Die SLG kann einen rauswerfen, im Verband ist man dann immer noch.
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Der eine wird als Überlebender wegen einer fremdenfeindlichen Tat länger weggesperrt. Der andere (wegen was auch immer) nur kurz.
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Stimmt doch gar nicht. Die versuchen durchaus, sich die Butter aufs Brötchen zurückzuholen. Zur Not in dem sie dem Bürger versprechen was er haben will. Versprochen ist versprochen und wird morgen schon gebrochen...
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Funktioniert oft auch. „Der Beamte von der Versicherung hat gesagt...“
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Ich vermute, dass uns nicht gerade die geistigen und sozialen Eliten der Herkunftsländer beglücken. Insofern solltest du deine Theorie noch einmal überprüfen.
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Mach dir da mal keine Illusionen. Wer auf Gesetze und Gesellschaft scheixxt kümmert sich auch nicht ums Affengesetz.
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Weil die meisten glauben, sie wären gegen/für so etwas nicht versichert. Die Versicherung freut es, die Versichertengemeinschaft grundsätzlich auch. Ich kann mit Präzedenzfällen leider nicht dienen, ich hab noch nichts kaputt gemacht.
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Dass ein Auto einmal eine Beule bekommt, ist auch normal, damit müsste der Vermieter rechnen. Deswegen kann man es trotzdem Versichern (VK). Eine gute Privathaftpflicht deckt das Risiko beim typischen Fehlschuss auch ab. Exemplarisch: Das wäre ja auch der Schießstandbesuch. In 08/15 heißt es: Da bin ich schon der Meinung, der typische Fall von "Ups, das war jetzt aber überraschend" ist da inklusive.
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Weil es mich grundsätzlich interessiert, hab ich mal gegoogelt. Ergebnisse 1) http://www.ziel-im-visier.de/inhalt/Versicherungsschutz_bei_Veranstaltungen/ für Mitgliederwerbung in den Landesverbänden des DSB. Zum Glück sind die sich einig... Was genau versichert ist, bleibt erst einmal unklar. 2) Etwas konkreter wird es dann beim Badischen Sportschützenverband https://www.bsvleimen.de/sonstige_formulare.html 3) Noch konkreter wird es dann bei der ARAG https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/vereine-verbaende/merkblatt_bsbs.pdf Ich interpretiere das so, dass auch Schäden, die ein Mitglied oder Gast dem Verein verursacht, grundsätzlich mitversichert sind. Zumindest im exemplarisch betrachteten Verband.
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Eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung halte ich auch für sinnvoll. Ersteres verlangt die Bank eh, letzteres kostet nicht viel und schützt im Fall der Fälle* vor Totalverlust. *... das muss kein Einbruch sein, bei dem etwas weg ist
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Würde die Anzahl der ILBW explosionsartig vermehren. Zum einen, weil die Leute es schlicht nicht mitbekommen. Zum anderen, weil Gesetze ja nur für Deutsche gelten.
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Was steht denn da in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu versicherten Risiken und der Deckungshöhe?
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So sieht das dann aus: Gekennzeichnet ist die Flasche als Druckluft-TG für 200 bar: Dass nicht mehr auf die Flasche gestempelt wird ist vielleicht ganz sinnvoll, wie man hier sehen kann. Auf Dauer ist es schwer, immer einen neuen Platz zu finden. Die neuere ist derzeit "zum TÜV", mal sehen wie die ursprünglich markiert ist. Eine alte kleine hab ich auch noch, die ist von einem Atemgerät, mal schauen wie die markiert ist.
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Meinen schon. Der ist damit zufrieden. Ich würd Uran nehmen. Das spart deutlich Platz. Und hält den Schrank warm.
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Jeder wie er meint...
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Ich muss mal nachschauen, eine ist grad zum TÜV, die andere steht daheim. Die dritte ist für technische Luft, da kann ich auch mal schauen.
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Warum ist da ein Unterschied? Bislang hab ich gedacht, es würde nur zwischen Atem- und technischer Luft unterschieden.