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Katja Triebel

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Beiträge von Katja Triebel

  1. vor 3 Stunden schrieb JDHarris:

    Die Verfassung soll den Bürger vor politischer Willkür schützen, selbst wenn dies eine Forderung der Mehrheit wäre!

    Danke, das ist des Pudels Kern.

     

    Unsere Verfassung gibt uns Abwehrrechte GEGEN den Staat. 1999 sagte Leutheuser-Schnarrenberger in einem Interview (das war vor 11 Jahren): 

    Zitat

     

    Ich spreche von der Gefahr einer Entwicklung hin zu einem autoritären Schutzstaat, weil die Bedeutung der Grundrechte, so wie sie die Mütter und Väter des Grundgesetzes konzipiert haben, heute an Gewicht zu verlieren droht. Seinerzeit interpretierte man die Grundrechte als Schutz vor staatlichen Eingriffen, also als Abwehrrechte gegenüber dem Handeln des Staates.
     

    Aber es existiert auch der Ansatz, das Grundrecht als Schutzpflicht des Staates bzw. als Schutzrecht des Einzelnen auf Handeln des Staates zu betrachten.
     

    Die Politik muss alles dafür tun, sich dem Schüren von Ängsten der Bürger entgegenzustellen, die in der Forderung gipfeln, der Staat müsse alles tun, um ihn zu schützen. Politiker haben meiner Meinung nach die Aufgabe zu verhindern, dass sich eine solche öffentliche Atmosphäre entwickelt. Und genau da liegt einiges sehr im Argen.
     

    Gerade aus dem Umfeld der großen Volksparteien werden derzeit häufig bewusst Ängste mit erzeugt, potenziert oder geschürt, um am Ende unter Berufung auf dieses Grundverständnis massiv in Grundrechte einzugreifen. Das ist ein sehr konservatives und staatsorientiertes Denken, dem man als liberale Partei entschieden entgegentreten muss.

     

     

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  2. Am 20.6.2020 um 02:25 schrieb OsiLu:

    Jaaa...das würde ich gerne sehen. Leider ist die GRA aber kein Verein mit allem was dazugehört, also Mitgliederverwaltung, Inkasso usw. Natürlich wäre die GRA prädestiniert. Aber dazu müßte man die Organisation umbauen bzw. erweitern. Eine schlaggkräftige Organisation braucht Mitglieder und Einnahmen um Lobbyarbeit zu betreiben. Das ist derzeit nicht möglich.

     

    Die GRA ist nicht die NRA.
    Der DSB könnte eine NRA werden, will er aber nicht.
    Die Verbände-Allianz könnte das FWR als NRA-ILA nutzen, wollen sie aber auch nicht.

    Der NRA gehören viele Schießstände (wie dem DSB). Viele Mitglieder sind dort nur Mitglied, weil sie von dort eine super günstige Haftpflichtversicherung erhalten, wenn sie den Schießstand nutzen wollen. Die NRA hat sich seit 1975 stark waffenrechtspolitisch orientiert - gegen den Willen der damaligen Vorstände. 

    Die GRA kann keine schlagkräftige Organisation mit Millionen von Mitgliedern werden. Dazu ist das Thema Waffenrecht in diesem Land zu marginal.

     

    Wir können nur pieken, d.h. unbequem sein, indem wir einige NRA-Aktionen kopieren, wie z.B. die Klageunterstützung oder PR via soziale Medien und im TV und Aufklärung in Bezug auf waffenrechtspolitische Themen.

     

    Ron hatte 2013 diesen Artikel über die NRA geschrieben, aus dem ich ein paar Auszüge zitiere: 
    https://german-rifle-association.de/die-national-rifle-association-of-america-und-warum-sie-so-erfolgreich-ist/

     

    Zitat

    Deshalb wurde im Jahr 1975 das NRA Institute for Legislative Action (NRA-ILA) gegründet, dessen Aufgabe es ist, die waffenbezogene Gesetzgebung zu beeinflussen und lokale Politiker sowie Kongressabgeordnete für ihre Sache zu gewinnen. [3] Ein Meilenstein in der Entwicklung der NRA war die sogenannte Cincinnati Revolution von 1977. Bis dahin hatten sich die Aktivitäten der NRA eher auf die praktischen Belange von Sportschützen und Jägern bezogen. Dazu kamen noch Aspekte des Umweltschutzes dazu. Heute kaum vorstellbar, aber damals bestand der Vorstand der NRA aus einem Altherrenclub, der in Ruhe seinen Hobbys nachgehen wollte. Die Mitglieder des Vorstandes – oft mit einer militärischen Karriere hinter sich – waren es einfach nicht gewohnt, politisch zu arbeiten. Es kursierte sogar die Idee, das Hauptquartier der NRA ins beschauliche Colorado zu verlegen, um weit weg von Washington zu sein, wo alles angefangen hatte, politisch zu werden und Lobbyisten aller Couleur anfingen Einfluss zu gewinnen.

    An der Basis brodelte es jedoch. Es kam das Gefühl auf, dass der alte gemütliche “Colonels’ Club” Vorstand den Herausforderungen der neuen Zeit nicht mehr gewachsen war. Auf der NRA Convention in Cincinnati kam es zu einer Wende. Die jüngeren und aufstrebenden Mitglieder taten sich zusammen. Unter der Federführung von Neal Knox besetzte man über Nacht zig Posten neu. [4] “Good Morning, Gun Lobby!” waren die ersten Worte von Neal Knox in seiner Rede im Januar 1978 als neuer Executive Director der NRA-ILA. Fortan hat sich die NRA verstärkt als eine politische Organisation verstanden, die begann konsequent Allianzen mit Pro-Gun Politikern, allen voran mit den Republikanern, einzugehen.

    Die größte Stärke der NRA ist aber die Basis mit ihrem Fokus und ihrem Enthusiasmus. Die Mitglieder der NRA haben ein persönliches Anliegen ihr Recht auf den Waffenbesitz für sich und die zukünftigen Generationen zu erhalten. 

     

    Nicht zu unterschätzen ist auch der NRA Civil Rights Defense Fund, der ausgewählte Gerichtsverfahren, die maßgeblich für die Interpretation der Waffengesetze sind, juristisch und finanziell unterstützt. [8] Einst eingeführte restriktive Gesetze werden dank des Einsatzes der NRA häufig wieder rückgängig gemacht.

     

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  3. vor 5 Stunden schrieb Rapp:

    Aber jetzt sammelt Ihr unter eigener Flagge und deshalb würde ich es gut finden, wenn auch offen kommuniziert würde, wer beauftragte Kanzlei und Anwalt ist

    und was in dem jetzigen Fall mit einem eventuellen Überschuß an Spendengeldern geschehen würde.

    Das würde sicher manche interessieren.

     

    Wir haben bereits im März angekündigt, dass wir das zweite Konto eingerichtet haben, dass nur für Klagen genutzt wird.

    Nicht nur solche, die wir selber anstoßen, sondern auch für solche, die es sich lohnt, finanziell zu begleiten, und von anderen Klägern stammen.

     

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  4. vor 36 Minuten schrieb highlower:

    Meine Frage ist nun: Wofür genau haben die beiden Jäger die restlichen 28.000 Euro Spendengelder von euch bekommen?

     

    Von uns hat niemand was bekommen. Wir haben in deren Auftrag Geld gesammelt und dann einen Stopp eingeführt und vorher gesagt, dass wir für die beiden sammeln, von denen mindestens einer hier im Forum war. Es fielen auch vor der Verfassungsbeschwerde Kosten für Rechtsanwälte an, einer hatte auch noch seine Arbeit nachträglich abgerechnet (#1287).

    Wir durften vertraglich mit dem Geld gar nichts anderes machen, als dies für genau diese Beschwerde zu verwenden und an die Kläger auszuzahlen.

    Uns lagen fast 38.000 Euro an Rechtsanwaltrechnungen vor, die wir bezahlt hatten. Der Rest ging dann an die Kläger.

    Siehe unsere Webseite: https://german-rifle-association.de/archiv/verfassungsklage/

     

    Bitte daher die Frage an die beiden Kläger stellen, nicht an uns.

    Diese hätten auch der GRA eine Summe Geld spenden können.

    Wir hingegen durften keine Mittel einbehalten.




     

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  5. vor 17 Stunden schrieb Yachthund:

    Warum muss denn die GRA alleine  Klage einreichen.? 

    Die GRA als Verein wird keine Klage einreichen. Wir unterstützen nur vier Beschwerdeführer finanziell durch das Fundraising. 
    Daher ist der Vorwurf gegen die Verbände nicht berechtigt.

     

    Zur Demo der Landwirte: es gibt in Brandenburg oder Meck-Pom Bestrebungen der Waffenbehörden, den Jagdschein einiger Landwirte einzuziehen, die mit Treckern an einer nicht genehmigten Demo teilnahmen. So las ich es jedenfalls in den sozialen Medien.

    Die Jägerdemo in Düsseldorf war erfolgreich, weil der Jagdverband sie organisiert hatte. Bei der vorangegangenen privaten "1000 Hörner Aktion" in Düsseldorf wurden die beiden Veranstalter mit Morddrohungen belästigt und beim Arbeitgeber angeschwärzt. Auch unser Vorgehen (der GRA) gegen den Gesetzentwurf hat einen Shitstorm bei einer kleiner lokalen Bank verursacht, weswegen unser Konto dort aufgelöst wurde. Jetzt haben wir eines beim gleichen Bankverband (Volksbank), aber in einer Großstadt (Berlin). Die sind sicherlich etwas leidensfähiger.

     

    Und aus dem gleichen Grund (Shitstorm) werden wir auch nicht die Kanzlei benennen. Das haben wir auch bei der Verfassungsbeschwerde zum Jäger-HA-Verbot nicht getan.

    Sollten wir genügend Gelder zusammen bekommen, um zusätzlich noch ein hochschulprofessorliches Gutachten erstellen zu lassen, werden wir dieses natürlich veröffentlichen, wenn der Professor nichts dagegen hat. Es ist leider heutzutage so, dass es sehr wirksame Netzwerke gibt, die auf politische Gegner mit unfairen Mitteln draufhauen und dann noch von Politik und Medien darin unterstützt werden.

    So, ich werde euch weiterhin auf dem Laufenden halten. Und es ja nicht so, dass ich im Vorfeld nichts getan hätte. Die Beschwerde jetzt konnte erst nach dem 20. Februar kommen, nicht vorher.

     

     

     

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  6. vor 14 Stunden schrieb highlower:

    Ich sags nur sehr ungern, aber bei der letzten Aktion der GRA, in der es ebenfalls um eine Verfassungsbeschwerde ging und bei der dann ca. 20.000 Euro AN SPENDEN zusammenkamen, wurde dieser Betrag an einem einzigen Wochenende von der beauftragten Kanzlei aufgebraucht (war der deutlich überteuerte Wochenendtarif, da der Termin für den Beschwerdeeingang irgendwie recht kurzfristig war).

     

    Im Endergebnis wurde die Verfassungsbeschwerde abgelehnt und das gesamte Geld war weg. In zwei Tagen.

     

    Meine Frage wäre nun: Handelt es sich bei der von der GRA erwähnten Kanzlei um die gleiche wie bei der letzten Verfassungsbeschwerde?

     

    Wie ich schon eben schrieb, hatten wir überhaupt keinen Einfluss auf das Verfahren und die Kosten. Wir hatten uns nur sofort zum Geldsammeln bereit erklärt, da das Bundesverwaltungsgericht über Ostern eine sehr kurze Frist angesetzt hatte, in der es überhaupt möglich war, gegen dessen Urteil vorzugehen. Es war also "Gefahr im Verzug", dass das Urteil wirksam werden könnte.

     

    Damals war das Problem, dass zwei Jäger - ohne sehr guten Rechtsbeistand - mit ihren Klagen in der 3. Instanz ein totales Halbautomatenverbot für Jäger bewirkt hatten. Die GRA hatte null Einfluss auf das Verfahren oder die Kanzleien. Wir hatten nur Geld - wie ein Notar - für Dritte gesammelt und - wie vereinbart - übergeben. Hätten wir selber das Verfahren geführt, hätte es womöglich weniger als die Hälfte gekostet oder wäre vielleicht sogar in der 3. Instanz zu unseren Gunsten ausgefallen - ohne Verfassungsbeschwerde.

    Die Verfassungsbeschwerde läuft noch, d.h. sie ist nicht eingestellt, nicht abgelehnt, nicht zurückgezogen. Da zwischenzeitlich ein neues Gesetz verabschiedet wurde, ist sie m.E. hinfällig. Aber wie gesagt, ich habe auf dieses Verfahren keinen Einfluss. Es kann sein, dass die laufende Beschwerde Einfluss hatte auf das damals verabschiedete Gesetz. Generell kann man sagen, dass immer häufiger verfassungswidrige politische Entscheidungen vor Gericht angegangen werden. So auch jetzt bei der Corona-Krise. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

     

    Diesmal ist es anders. Wir sind mit den Beschwerdeführern und der Kanzlei in Kontakt, BEVOR irgendeine Aktion stattfindet. 

     

    Es ist auch eine andere Kanzlei, die selber an einem guten Ausgang interessiert ist und nicht nur "Geld machen will". Trotzdem wäre es gut, wenn so viel Geld zusammenkäme, dass wir auch noch ein weiteres Gutachten eines unabhängigen Hochschulprofessors beauftragen könnten. Hier kommt es ganz auf euch an, mit wie viel "Munition" wir weitermachen können.

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  7. vor 16 Stunden schrieb chapmen:

    Ist noch Geld aus der Sammlung mit dem Thema "HA Jäger 2 Schuss" vorhanden?

    Nein, dieses hatte wir nur - wie bei einem Notaranderkonto - für die beiden Jäger gesammelt. Dazu gab es vorab einen Vertrag. Wir durften den Rest nicht behalten, sondern haben diesen an die Jäger überwiesen. Das war übrigens auch der Grund, warum wir - sobald die 50.000 erreicht waren - die Sammelaktion für beendet erklärt hatten und alle nachfolgenden Beiträge zurück überwiesen hatten. 

     

    Wir hätten ja gedacht, die beiden Jäger würden uns für unsere Mühen was dalassen - leider Pustekuchen. Wir haben alles an die beiden ausgezahlt - so wie in dem Vertrag vereinbart. Siehe Finanzbericht. Ob die beiden uns was gespendet haben, weiß ich nicht.

     

    Diesmal sammeln wir anders - und zwar generell für Gerichtsklagen. D.h. wir können künftig, wenn Geld ist, damit auch Klagen von anderen unterstützen, wenn wir das für sinnvoll erachten. Deswegen auch das zweite Konto. Das eine Konto für die regelmäßige Vereinsarbeit mit Kosten für Webserver, Reisen und PR. Das zweite nur für Klagen und Beschwerden.

     

    verfassung.PNG

  8. vor 17 Stunden schrieb Sebastians:

    Eine deutsche Frage:

    Ist eine Spende an die GRA absetzbar?

     

    Ist das hier eine Spende? Man bekommt ja was dafür...

    Nein, die ist nicht absetzbar, da wir keine Gemeinützigkeit haben. So steht es auch auf der Webseite unten:  https://german-rifle-association.de/spende-jetzt-fuer-deine-rechte/
     

    Zitat


    [1] Spende ohne Spendenquittung. Da wir nicht gemeinnützig sind, könnt ihr Eure Unterstützung nicht beim Finanzamt geltend machen.

     

    Für uns ist es bereits schwer, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Die letzte Bank hat uns einfach gekündigt, weil sie unser Anliegen als "schmutzig" empfand. Die jetzige Bank macht das auch nur, weil mein Bankberater selber Sportschütze ist und unser Anliegen als demokratisch empfindet.

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  9. vor 17 Stunden schrieb CZM52:

    Bissle lächerlich, wenn eine   Waffen Pro Organisation ein System nutzt, das einer Anti Waffen Firma Geld bringt 🙈🙈

    Da hast du völlig Recht. Es ist jedoch so, dass auch in der Vergangenheit viele Spender lieber Paypal nutzen als eine Überweisung auszufüllen. Von daher bieten wir halt auch Paypal an. Wir nutzen ja auch Google und Facebook, obwohl beide Werbung für Waffen verbieten.

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  10. Wie war das nochmal mit Zitaten?

    Bevor der Spiegel seinen Artikel (paywall) über die Schützenlobby, die er in der Überschrift als "Waffennarren" diffamiert, veröffentlichte, wurde ich per Email um ein Zitat gebeten.

    Das wurde jedoch nicht gedruckt:

    Zitat

    "Ein Waffengesetz, das die achte Waffe strenger als die erste prüft, trifft die falschen Ziele. Die erste Waffe erhöht drastisch das Sicherheitsrisiko, nicht jedoch die achte oder die achtzehnte."


    Und dann bemerkte ich noch an: Da die EU-Feuerwaffenrichtlinie mittlerweile sehr detailliert ist, sollte das Waffengesetz - so wie in Luxemburg - auf den Text der EU-Feuerwaffenrichtlinie reduziert werden und mit einigen, wenigen nationalen Bestimmungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Aufbewahrung und Transport ergänzt werden.

    Das Gesetz ist seit 2003 so kompliziert, dass nicht einmal Richter es verstehen. Dadurch produzieren wir "Papercrime" und Bürokratie. Ich fände einen echten "runden Tisch" mit Betroffenen (Polizei, Behörden, Verbänden) sinnvoll, an dem auch Kriminologen, Psychologen und Risikoforscher ihr Wissen beitragen.

    Daraus wurde dann beim SPIEGEL: >>Inzwischen, nach Hanau, sagt Triebel, sie sei weiterhin gegen jede Verschärfung des Rechts, fände aber einen runden Tisch mit "Kriminologen, Psychologen und Risikoforschern" gut.<<

    Zu meiner Erkenntnis eines "runden Tisches" bin ich nicht nach Hanau gelangt. Diese Erkenntnis habe ich schon seit 20 Jahren, da jede Änderung des Waffengesetzes die "Papercrimes" erhöht, ohne positiven Effekt auf die Sicherheit.

    Woher das Bild von mir stammt, weiß ich nicht. Unvorteilhafter geht es ja nicht, von unten fotografiert.

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  11. Die GRA hat ein Sammelkonto für Gerichtsklagen errichtet. Damit wollen wir, wenn möglich, nicht nur Klagen von GRA-Mitgliedern, sondern auch andere waffenrechtlich relevante Klagen von anderen unterstützen:  https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/  Die letzte Sammlung für die HA-Verfassungsbeschwerde war zweckgebunden. Damals waren wir nur Sammler und hatten keinen Einfluss darauf, wohin die Gelder fließen. Dies ist diesmal anders. Und ich habe Verfügungsgewalt über das Konto.

     

    Aktuell geht es natürlich um die nationale Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtilinie im Dritten Waffenrechtänderungs-Gesetz.

     

    Mein Grundgedanke ist ein anderer, als oben beschrieben. Auch wenn ich mit der EU-FWR überhaupt nicht einverstanden bin, nehmen wir sie als gegeben hin.

     

    Die Bundesrepublik hat jedoch "Gold-Plating" betrieben. Sie hat mit der Begründung, die EU-FWR umzusetzen, mehr verboten als nötig: Dual Use, Magazinkörper, Gelbe WBK, kein legaler Zugang zu großen Magazinen für Sportschützen, Sachverständige, Sammler, Reservisten außer mit höchst restriktiver Ausnahmegenehmitung nach § 40, erhöhte Bedürfnisprüfung, Anzeigepflicht Pfeilabschussgerät u.a.

     

    Ich habe in meiner Stellungnahme im Bundestag auf die Falschinterpretation in Bezug auf Magazinen und Bedürfnis ausführlich hingewiesen.

     

    In der Drucksache 19/13839 steht: 

    Zitat

    Im vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich allerdings bei den erfüllungsaufwandauslösenden Vorgaben um eine 1:1-Umsetzung einer EURichtlinie, wodurch die Kompensationspflicht entfällt.

     

    D.h. im Umkehrschluss, dass alle Texte, die keine 1:1 Umsetzung sind, eine Kompensaitonspflicht haben und national begründet werden müssen in Bezug auf Übermaßverbot und Rückwirkungsverbot.

     

    Zitat

    Da sich das Anforderungsniveau des Waffengesetzes insgesamt bewährt hat, werden im Gesetzentwurf die vorhandenen Spielräume, die die Richtlinie 91/477/EWG bietet, genutzt

    Das stimmt nicht. Es wurden nicht alle vorhandenen Spielräume genutzt, sondern die Richtlinie für ein Magazinverbot missbraucht.

     

    Zitat

    Die Richtlinie gibt vor, dass Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) zu verbotenen Gegenständen erklärt werden müssen. Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen

    Auch das stimmt nicht. Der Zugang soll - wie bei Munition - auf Bedarfsgruppen beschränkt werden. Es gibt umfängliche Beschreibungen dafür, wer als Bedarfsgruppe gilt und welche Auflagen - insbesondere bei Sportschützen - erfüllt werden müssen. Es geht in der EU-FWR nicht nur um Altbesitz, sondern auch um Neuerwerb. Zudem wurde der EU-Feuerwaffenpass auf die Kategorie A ausgeweitet. Auch das fehlt beim Gesetz. (Steht in meiner Stellungnahme).


    Die EU-Kommission mag so etwas nicht. Sie mag es gar nicht, wenn behauptet wird, die EU hätte was gefordert, wenn das nicht stimmt. Das nennt die EU "Gold-Plating".

     

    Daher wäre m.E. eine Klage vor dem EUGH von Interesse. Dort wird nicht die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes beurteilt, sondern die Umsetzung von Vorschriften.

    Die Klage aus Tschechien hatte sich gegen die EU-FWR gewandt und ist daher hier unwichtig.
    Der Aspekt GG20 ist diesem Verfahren völlig irrelevant. Den könnte man national in Bezug auf Auflagen für Kategorie B und C-Waffen in einem anderen Verfahren nutzen.

     

    Von daher meine Bitte an alle hier:

    • Schaut euch das Gesetz an und die EU-FWR (am besten auf Englisch) im Vergleich an und listet alle Punkte auf, die keine 1:1 Umsetzung sind.
    • Schaut euch dabei auch die anderen Gesetze, wie AWaffV und das NRW-Gesetz an, ob da auch Gold-Plating betrieben wurde.
    • Und ja, spendet Geld. Wie Mark F. schrieb, ist solch eine Beschwerde/Klage kein Ding, dass ein Rechtsanwalt mal so ehrenamtlich erledigen kann. 

     

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  12. vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

     

    Wir von der GRA sind nicht der Meinung, dass wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. 


    Jeder Verband hat unterschiedliche Interessen. Diese sind nicht unbedingt deckungsgleich mit den Interessen der eigenen Mitglieder. Da geht es den Sportschützenverbänden nicht anders als den Parteien.

    Und genau deswegen wird es NIE EINE Interessengemeinschaft geben, die ALLE Interessen vertreten wird. Genauso gibt es auch keine Anti-IG, die alle Interessen bündelt. Dafür sind wir Menschen einfach zu verschieden.

    Meiner Meinung nach sind die Verbände der Sportschützen, Jäger und Hersteller zu sehr von der Regierung abhängig: Sportförderung, Jagdförderung, Behördenaufträge. Lediglich die Sammler und Händler sind ein bisschen unabhängiger.

    Die Youtuber und die Waffenrecht-IGs - wie prolegal, FvLW und GRA - sind da unabhängiger als die Verbände und die Verbände-Allianz FWR. Aber auch diese Leute schaffen es nicht, zusammen zu arbeiten. Statt sich gegenseitig zu bekämpfen, sollten wir gemeinsam - auf unterschiedlichen Wegen - das gemeinsame Ziel verfolgen. Das macht weniger Spaß, als sich gegenseitig zu dissen, ist aber erfolgreicher.

     

    Unsere Gegner schaffen es, öffentlich als Einheit aufzutreten. Wir jedoch nicht!

     

    Und ja, bei einigen Äußerungen des DSB fällt es mir schwer, Einigkeit zu zeigen, z.B. wenn Garmeister Zuverlässigkeit mit Bedürfnis verwechselt - wie aktuell in Bezug auf Hanau.

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  13. vor 6 Minuten schrieb Cascadeur:

    Und wie verhält sich das mit Teilesätze ohne Lauf und Verschluss?

    Weiß ich nicht, weil Deko nicht mein Metier ist.
    Bitte den Leitfaden des BKA lesen. Gehäuse, Verschluss und Lauf sind wesentliche Teile.
    Wenn noch Fragen offen ist, bitte Kommentare bei uns hinterlassen: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/

    Wir leiten die Fragen gebündelt an den VDB bzw. die Fragen zu "wesentlichen Teilen" gebündelt ans BKA weiter.

  14. vor 7 Minuten schrieb Olt d.R.:

    ???

    D.h., ich behalte eine Deko Waffe = keine Meldung erforderlich.

    Nach 2 Jahren entscheide ich mich doch sie zu verkaufen = ich muß sie melden

    Und das geht ??

    ???

    Ich bin verwirrt ( oder habe zu wenig IQ, um das zu kapieren ).

     

     

    Nein, du darfst sie in 2 Jahren nur verkaufen, wenn du sie nach der neuen EU-Richtlinie deaktivierst. Und der Erwerber muss sie anzeigen.

    Wenn du sie heute schon nach den neuen Regeln deaktivierst, dann darfst du sie auch ins Ausland mitnehmen, wenn sie angezeigt ist.
    Aber diese Richtlinie bedeutet, total-Zerstörung, da die EU-Richtlinie nochmals schärfer ist als unsere alte, best funktionierende vorletzte Regelung.

  15. vor 27 Minuten schrieb Raiden:

    Und was ist denn nun mit Altdekowaffen (z.B. solche mit Rautenstempel)?

    Anmeldepflicht? Sind die (unveränderten) Einzelteile verbotene, wesentliche Teile?

    Ich bin sonst nicht so schwer von Begriff, aber ich steige langsam nicht mehr durch.

    Alles, was nicht verkauft wird und mit denen nicht ins Ausland verreist wird, ist als Dekowaffe nicht meldepflichtig.

    Bitte beachten: man darf eine Dekowaffe nicht zerlegen und die Einzelteile verkaufen.

     

  16. Sorry Ken, aber dein Verhalten ist des Öfteren in den letzten 10 Jahren nicht der Sache zuträglich, sondern eher eine HB-Männchen-Aktion.

     

    Für alle, die nicht auf FB sind, drei kleine Infos:

    1. Ich habe Ken, eventuell zu Unrecht, vorgeworfen, in seiner Gruppe selber Zensur betrieben zu haben, weil wir gerade auf der Facebook Gruppe Waffenlobby extrem zensieren müssen. Unsere Gruppe ist öffentlich, seine privat. Wir werden zu Hauf von Trollen unterwandert, er kann exklusiv mit echten Waffenbesitzern chatten. Er hatte nur extrem viel Zulauf, als ich seine Gruppe vor einigen Jahren öffentlich verlinkt hatte. Ich kann mich schwach erinnern, dass er damals zensiert hatte. Er verneint dies. Sei's drum. Wir zensieren auf Facebook ähnlich wie hier.

    2. Die GRA teilt seine Gunvlog-Videos nicht in dem Ausmaß, wie Ken das für richtig befinden würde.
    Sorry dafür, aber ich bin einfach keine Youtuberin und kann mit Videos nicht so viel anfangen.
    Trotzdem teile ich einige, die kurz und prägnant sind, halt nur nicht alle. Aber dies gilt auch für Christian Schindlers Videos oder die von anderen Erstellern.

    3. Ken und ich - und die Leute von Gunboard sind vor zig Jahren hier auf WO in Ungnade gefallen und rausgeschmissen worden.
    Mittlerweile sind Ken und ich wieder hier. Ich sehr sporadisch. Das für die, die 2009 noch nicht hier waren, als Erklärung.

    So, jetzt könnt ihr wieder lästern - oder ihr könnt euch auf das Wichtige konzentrieren: das Waffengesetz und wie manche Regulierungen noch bis 01.09.20 gekippt werden könnten: 

     

    Zitat

     

    Gerichtsklagen

    Diese Regelung zu Magazinen ist nach der EU-Feuerwaffenrichtlinie konform für Museen, Sammler und Sicherheitsunternehmen. Sie verstößt jedoch gegen die EU-Richtlinie für Sportschützen. Die EU hat explizit Auflagen vorgegeben, bei deren Erfüllung alte und neue Sportschützen diese Magazine erwerben und nutzen dürfen. Die jetzige Regelung verstößt gegen die Richtlinie, weswegen die GRA Klagen unterstützen wird bzw. Mitglieder der GRA selber dagegen klagen werden. Sie verstößt auch gegen das Rückwirkungsverbot.

    Wer diese Klage unterstützen möchte, kann auf unser neues “Klage-Konto” seinen Obolus überweisen (DE84 1009 0000 2780 4910 11). Diesmal wird nicht für eine einzige Klage gesammelt, sondern generell für waffenrechtlich relevante Klagen. So können wir wichtige Klagen finanziell unterstützen.

     

     


    Zitat von meinem Beitrag heute: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-kl

     

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  17. Am 31.12.2019 um 10:04 schrieb Schwarzwälder:

    Also dieser Vergleich FWR vs. GRA ist nicht korrekt.

    Zum einen brauchst Du nur mal unter  "Aktuelles" schauen, was die GRA das gesamte Jahr 2019 an Infos geliefert hat  - im Vergleich zum FWR https://www.fwr.de/news/?no_cache=1

    Von der GRA gab es kontinuierlich Infos, Warnungen, Kritik am kommenden neuen Waffengesetz.https://german-rifle-association.de/category/aktuell/page/3/

    Man hat eine Petition gestartet (zum genau richtigen Zeitpunkt, als alle anderen zu schlafen schienen) und im Rahmen der Möglichkeiten Öffentlichkeitsarbeit geleistet -

    im Rahmen seiner Möglichkeiten.

    Im wertvollen ersten 3/4 Jahr 2019 hat das FWR ganze 5 News-Beiträge dem Waffenrecht geliefert.

    Die GRA hat in derselben Zeit 18 Beiträge konkret zum neuen Waffenrecht gebracht: Infos, Fakten, Stellungnahmen, Hintergrundrecherchen, Interviews, Hilfestellungen für eigene Briefe (Adressen etc.), eine Petition usw.

     

     

    Und das ist der Punkt, den Du vollkommen ausblendest:

    Das FWR hat GANZ ANDERE finanzielle Möglichkeiten!

    30.000 Fördermitglieder a 17 EUR Jahresbeitrag ergibt schon mal über 1/2 Million Einnahmen Jahr für Jahr.

    Hinzu kommen satte Beiträge aus der Industrie, aus irrsinnig teuren Vollmitgliedschaften, aus Spenden, aus Unterorganisationen/Werbung ggf. zahlt auch ÖRAG was usw.

    Ich weiß nicht, was da in den letzten 22 Jahren regelmäßig reinkam, aber ein früherer Anwalt, der für das FWR tätig war, soll WO-Angaben zufolge ein Jahresgehalt im niedrigen sechsstelligen Bereich bezogen haben (was für gute Arbeit natürlich ok ist) und ordentlich Spesen obendrauf - und der hatte m.W. nicht nur das FWR als Einnahmequelle... um's mal freundlich zu formulieren.

    Das FWR kann und konnte finanziell stets aus dem Vollen schöpfen.

     

    Die GRA hat einen Kontostand im drei- bis vierstelligen Bereich. Kleinspenden sind offenbar die Haupteinnahmequelle. https://german-rifle-association.de/finanzen/

    Ein finanzieller Zwerg im Vergleich zum FWR.

    Gemessen an seinen finanziellen Möglichkeiten, hat die GRA viel geleistet und dafür meinen Dank!

     

    Bei GRA gibt's im Vergleich zum FWR ganz klar viel mehr Waffenrecht fürs Geld!

     

     

     

     

     

    Vielen Dank an Schwarzwälder für diese Antwort.

    Sorry, dass ich mich so selten melde. Aber ich besuche leider dieses Forum nur noch ab und zu, wie auch alle anderen Foren in den letzten Jahren. Zeit ist endlich und ich verbringe diese eher auf "Fratzebuch", wo ich auch mit Politikern und Chef-Redakteuren von Mainstream-Zeitungen "befreundet" bin. Meines Erachtens ist das hilfreicher für die Sache an sich. Twitter tue ich mir auch ab und zu an, wobei das wirklich schrecklich dort ist. Bei Instagram bin ich raus. Ich kann mit Bildpost only definitiv nix anfangen. Die Kurzmitteilungen bei Twitter sind schon schrecklich, aber Bilder allein - das geht gar nicht. Dabei ist Instagram bei Leuten unter 30 die Top-Plattform, während Facebook und Twitter ja was für Ü40 sind. Da ich Ü50 bin, passt das schon.

    Obige Einleitung als Erklärung, warum ich hier so selten bin.

     

    Jetzt die Info zur Kritik von Kenneth Smith (gunvlog) und zu Schwarzwälders Antwort:

     

    Ja, die GRA hat keine voll- oder halbamtlichen Mitarbeiter. Unsere finanziellen Mittel sind minimal. Wir arbeiten daher alle ehrenamtlich. Der Finanzbericht kann, im Gegensatz zu denen des FWR oder prolegal öffentlich eingesehen werden.

    Ja, ich persönlich könnte noch sagen, dass meine ehrenamtliche Arbeit als "Werbung" für die Firma durchgehen könnte. Aber die hier geäußerten Beiträge könnten auch genau das Gegenteil vermuten lassen. Also käme man eventuell auf das gleiche Level: die GRA und ich polarisieren. Das kann gut oder schlecht für meine Firma sein. Hier im Forum überwiegt das Negative, draußen in der nicht-Forum-Welt überwiegt das Positive.

    Würde es mir keinen Spaß machen, Politiker zu kritisieren, dann würde ich weder bei der GRA, noch bei FU mitmachen. Denn auszahlen tut sich diese Arbeit nicht wirklich.

     

    Es ist aber, wie es ist. Ich mag es einfach, Gesetzesentwürfe auf ihre Praktikabilität zu untersuchen, Aussagen von Poiltikern und Medien zu hinterfragen. Mein eigener Blog beschäftigt sich in letzter Zeit häufiger mit Themen, die nicht waffenrechtlich sind.

     

    Die GRA ist kein Mitbewerber zu den Verbänden oder des FWR.
    Wir wollen gar nicht "hinter dem Vorhang" verhandeln, so wie es prolegal jetzt will.

    Die GRA bleibt vor dem Vorhang, bleibt "Wadenbeißer", stellt sich Anfragen von Zeitungen und TV, kritisiert und uns ist es völlig egal, ob wir mit dieser Kritik "Lobbykontakte" auf's Spiel setzen, da wir keine Klinken putzen.

    Gerade hatte ich frontal21 im Haus, letztens den FOCUS, diese Woche den SPIEGEL, der womöglich mich am Montag im Print zitieren wird.

    Die GRA ist in den Medien.

    Man kann auf Facebook unsere Medienkontakte verfolgen: Our Story: https://www.facebook.com/GermanRifleAssociation/

    Wir stellen uns den Medien, auch wenn es unangenehm ist. Frontal 21, Focus, Spiegel Galileo sind nicht unbedingt Medien, denen man vertrauen kann. Doch wir gehen das Risiko ein. In den allermeisten Fällen geht es einigermaßen gut aus. So war der Frontal 21 Beitrag zu Hanau tatsächlich neutral, die beiden Galiloe-Beiträge Werbung für das Sportschießen. Lediglich Focus und WDR hatten extrem enttäuscht. Den Spiegel können wir erst nächsten Montag lesen. Mal sehen, was der so schreibt.

    Wir können uns den Medien auch deswegen stellen, weil wir eine Minderheit in der Branche darstellen. Falls wir uns dämlich anstellen, fällt das nicht unbedingt auf zehntausende oder eine Million zurück.

     

    Meine Stellungnahme im Bundestag

    Natürlich hätte ich diese Stellungnahme lieber für eine andere Partei abgegeben. Aber letztendlich ist es mir völlig egal, wer Fakten präsentieren will. Meine Stellungnahme ist als Drucksache auf dem Bundestags-Server für eine gefühlte Ewigkeit abgespeichert. Mir haben zwei andere Sachverständige, die anwesend waren, dafür großes Lob ausgesprochen. Beide sagten, dass ihre Stellungnahmen dagegen mickrig erscheinen würden. Und ja, meine Stellungnahme ist einzigartig, weil ich fast live an der Gesetzgebung in Brüssel - zusammen mit dem FIREARMS UNITED - Team teilgenommen hatte, wogegen die anderen Verbandsvertreter mehr national engagiert sind. Ich habe einfach durch die FU-Mitglieder Informationen, die unsere deutschen Verbände nicht haben.

     

    Ich habe mehrere Tage an dieser Stellungnahme gearbeitet, monetär für nichts. Als Vertreterin der GRA bezahlt nicht einmal der Bundestag Geld. (Ich hatte es versucht). D.h. obwohl uns niemand zuhören will, wir von der GRA nicht ins Hinterzimmer eingeladen werden, sollen wir ehrenamtlich erscheinen, um unsere Rechte zu verteidigen. Geld gab es sicherlich für den völlig ungeeigneten Journalisten, der keinen Verein vertrat und uns angegriffen hatte.

     

    GRA kuscht nicht, sondern will klagen.

    Die Verbände wollen ihre "guten Kontakte als Lobbyisten" nicht gefährden. Von daher braucht auch niemand glauben, dass die Verbände - wie die DUH - vor Gericht ziehen werden. Wir dagegen sind uns nicht zu fein dazu. Gerade weil wir eh nicht ins Hinterzimmer des BMI eingeladen werden, können wir offensiv vorgehen. Aktuell sind wir mit einigen Rechtsanwälten in Gespräch, um die Waffengesetz Novelle vor den Kadi zu bringen. Mein persönlicher Favorit ist EUGH und der Vorwurf des "Gold-Platings". Wir sind aber noch in der Entscheidungsfindung. Diese wird aber nicht mehr lange auf sich warten lassen. Aktuell kann man für den Gerichtsprozess schon Geld spenden. Und wir erwarten, dass unsere betroffenen Rechtsanwälte, so einiges "pro bono" abrechnen: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/

    Zu guter Letzt:
    Ihr könnt jetzt wieder auf mich oder die GRA einprügeln. Dieses Recht habt ihr, weil ich Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter - neben Waffenbesitz - ansehe. Es wäre nur schön, wenn ihr dieses Mal eure Kritik begründet, so wie ich alles versuche zu begründen.

     

     

     

     

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  18. Am 4.2.2020 um 20:59 schrieb Bautz:

    Zu der Aktion von Frau Triebel habe ich in dem entsprechenden Faden genügend geschrieben und so ist es ja auch gekommen.

    Bei der Petition auf der Seite des Bundestages war das Quorum schon erfüllt als ich mich durchgerungen hatte die Petition zu zeichen. Daher war dies nicht mehr nötig.

    Mir ist kein Beitrag dazu aufgefallen. Gerne hätte ich dazu einen Link.

     

    Aber ich wiederhole mich gerne: Meine Petition, die sechs Monate lief, um über 64.000 Menschen per Email zu erreichen, war NOTWENDIG, um eine Bundestags-E-Petition im November, die lediglich vier Wochen lief, eine Vielzahl von Mitzeichner zu bringen. Mir ist bewusst, dass nicht alle 64.000 Leute auch die E-Petition unterschrieben haben. Aber mit Sicherheit ein großer Teil. Denn einen Flut von Mitzeichnern gab es genau in dem Moment, wo ich die Openpetition-Mitzeichner informiert hatte.

    Diese Petition hatte auch Leute annimiert, Postkarten an Seehofer zu schicken (Oktober 2019). Selbst die Messer-Hersteller hatten mich kontaktiert.

    Wir sind nicht wirklich vernetzt, denn 60.000 zu 1,4 Millionen ist ein Klacks.  
    Aber ich kann euch versichern, dass es ohne die openpetition nicht wirklich gereicht hätte. weil wir medial ignoriert werden.
    Insbesondere, weil die Verbände sich sträuben, Petitionen zu teilen. Sie würden damit ja ihre "guten Lobbykontakte" gefähren.

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  19. Am 13.11.2019 um 15:26 schrieb Overbore:

    Sehr geehrter Herr XXXXX, die EU-Feuerwaffenrichtlinie schreibt eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses vor, was Sie in Ihren Forderungen ablehnen. Deswegen möchte ich hier kurz ins Detail zugehen: 

    Und genau hier irrt das BMI:

    Das BMI begründet die regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses mit Nachweisen des regelmäßigen Schießens für den andauernden Besitz von Waffen der Kategorie B und C mit Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 der im Jahr 2017 novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie.

     

    Die nationalen Sonderbedingungen Deutschlands, wie Verbandszwang und regelmäßiges Training für Sportschützen gibt es in der Richtlinie jedoch nur für Waffen der Kategorie A, jedoch nicht für Kategorie B und C.

     

    Diese Begründung ist falsch, da die EU eine Bedürfnisprüfung mit regelmäßigen Schießterminen nur für Waffen der Kategorie A verlangt.

    Nachzulesen in meiner Stellungnahme auf Seite 12: https://www.bundestag.de/resource/blob/667748/837230d45b3eece52e4ff5e86d420050/A-Drs-19-4-391-C-data.pdf

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  20. Am 13.11.2019 um 18:44 schrieb ZaphodBeeblebrox:

    Nee, die wurde hier http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/2019/11/e-petition-ablehnung-des-entwurfs-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-waffengesetzes/

    gestartet. Die GRA unterstützt die Petition aber ausdrücklich. Katja hatte ja ihre Petition bei openpetition gestartet, weil die Zeichnungsfrist 1. länger geht 2. leichter zu zeichnen ist und 3. um ein Gefühl über die Anzahl Zeichner zu bekommen. Bei der offiziellen Petition hat man ja nur ~1Monat Zeit um das Quorum von 50k zu erfüllen.

    und 4. um bis zu 50.000 Mitzeichner mit Emailadresse, die auf dem Laufenden bleiben wollen, zu unterrichten - da ja die Verbände hierbei als Verteiler regelmäßig ausfallen. Gestern habe ich diese per Email informiert.

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  21. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht, die Empfehlungen der Ausschüsse, die drei Anträge aus NS, HE und SA und den Beschluss vom Freitag zu lesen:

     

    Wer erwartet hatte, dass die Ausschüsse die fehlerhafte Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie im Gesetzentwurf anprangern würde, wurde enttäuscht. Keine Regelung, die wir moniert hatten, stieß auf Kritik bei den Ausschüssen oder dem Bundesrat:

    • Ständige Befürfnisprüfung
    • Verbot von privaten Salutwaffen
    • Kein erleichterter Erwerb von Verschlüssen, Gehäusen, Wechselschäften und -sets für Langwaffen
    • Nachtzielverbot
    • Verbot großer Magazine und deren Gehäuse

    Es gab nur eine einzige Rücknahme: Die Vorderlader waren bereits im Juni von der vorgesehenen Erwerbsscheinpflicht befreit worden.

    Stattdessen hat der Bundesrat noch einige “Schippen obenauf” gelegt. Zwar werden wenige Vorschläge des Bundesrats zu Gesetz, doch stammen von den sieben zusätzlichen Beschränkungen fünf aus den Ausschüssen. Das Parlament folgt oft den Empfehlungen seiner eigenen Ausschüsse. Von daher steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung.

    Ohne Bezug zur EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde zudem beschlossen:

    • Regelabfrage beim Verfassungsschutz
    • Persönliche Abholung kann erzwungen werden
    • Bedürfnis für Sportschützen nach 10 Jahren nur mit Trainingsnachweis
    • Nachtsichtzielverbot
    • Anzeigenbescheinigung für Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge behandeln (Antrag aus Sachsen-Anhalt)
    • Armbrüste den Feuerwaffen gleichstellen (Antrag aus Hessen)
    • Datenzugang zum NWR für Vollstreckungsbeamte
    • Verbesserung für Jäger bei invasiven Arten und Nutzung von Lichtquellen
    • Erleichterung der Anzeigepflicht für Finder, Erben, Gerichtsvollzieher
    • Anerkennung ausländischer Kennzeichnungen von SRS-Waffen
    • Verlängerung der Inkrafttretung des Gesetzes

    Nicht angenommen wurden:

    • Schalldämpfer für Kleinkaliber
    • Kennzeichnung der Softairwaffen laut EU
    • Messerverbote und Waffenverbotszonen (Antrag aus Niedersachsen/Bremen)

    Link zum Beschluss: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19(B).pdf

     

    Auch wenn es erfreulich ist, dass (zunächst) der Antrag aus Niedersachsen und Bremen zu Messer und Waffenverbotszonen nicht angenommen wurde, ist der “dickste Hund” neben den Magazinverboten (wir berichteten) die Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Weshalb wir uns erneut damit heute beschäftigen.

    Regelabfrage bei der “Geheimpolizei”

    Der Bundesrat will allen Bürgern, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, die Waffenbesitzkarten entziehen. Wenn die Speicherung beim Verfassungsschutz als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gilt, bedarf es vor Gericht keiner aufwendigen Belege mehr.

     

    Weiterlesen hier:  https://german-rifle-association.de/degunban-bundesrat-will-waffenrecht-verschaerfen/

     

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