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Katja Triebel

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Beiträge von Katja Triebel

  1. Wie war das nochmal mit Zitaten?

    Bevor der Spiegel seinen Artikel (paywall) über die Schützenlobby, die er in der Überschrift als "Waffennarren" diffamiert, veröffentlichte, wurde ich per Email um ein Zitat gebeten.

    Das wurde jedoch nicht gedruckt:

    Zitat

    "Ein Waffengesetz, das die achte Waffe strenger als die erste prüft, trifft die falschen Ziele. Die erste Waffe erhöht drastisch das Sicherheitsrisiko, nicht jedoch die achte oder die achtzehnte."


    Und dann bemerkte ich noch an: Da die EU-Feuerwaffenrichtlinie mittlerweile sehr detailliert ist, sollte das Waffengesetz - so wie in Luxemburg - auf den Text der EU-Feuerwaffenrichtlinie reduziert werden und mit einigen, wenigen nationalen Bestimmungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Aufbewahrung und Transport ergänzt werden.

    Das Gesetz ist seit 2003 so kompliziert, dass nicht einmal Richter es verstehen. Dadurch produzieren wir "Papercrime" und Bürokratie. Ich fände einen echten "runden Tisch" mit Betroffenen (Polizei, Behörden, Verbänden) sinnvoll, an dem auch Kriminologen, Psychologen und Risikoforscher ihr Wissen beitragen.

    Daraus wurde dann beim SPIEGEL: >>Inzwischen, nach Hanau, sagt Triebel, sie sei weiterhin gegen jede Verschärfung des Rechts, fände aber einen runden Tisch mit "Kriminologen, Psychologen und Risikoforschern" gut.<<

    Zu meiner Erkenntnis eines "runden Tisches" bin ich nicht nach Hanau gelangt. Diese Erkenntnis habe ich schon seit 20 Jahren, da jede Änderung des Waffengesetzes die "Papercrimes" erhöht, ohne positiven Effekt auf die Sicherheit.

    Woher das Bild von mir stammt, weiß ich nicht. Unvorteilhafter geht es ja nicht, von unten fotografiert.

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  2. Die GRA hat ein Sammelkonto für Gerichtsklagen errichtet. Damit wollen wir, wenn möglich, nicht nur Klagen von GRA-Mitgliedern, sondern auch andere waffenrechtlich relevante Klagen von anderen unterstützen:  https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/  Die letzte Sammlung für die HA-Verfassungsbeschwerde war zweckgebunden. Damals waren wir nur Sammler und hatten keinen Einfluss darauf, wohin die Gelder fließen. Dies ist diesmal anders. Und ich habe Verfügungsgewalt über das Konto.

     

    Aktuell geht es natürlich um die nationale Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtilinie im Dritten Waffenrechtänderungs-Gesetz.

     

    Mein Grundgedanke ist ein anderer, als oben beschrieben. Auch wenn ich mit der EU-FWR überhaupt nicht einverstanden bin, nehmen wir sie als gegeben hin.

     

    Die Bundesrepublik hat jedoch "Gold-Plating" betrieben. Sie hat mit der Begründung, die EU-FWR umzusetzen, mehr verboten als nötig: Dual Use, Magazinkörper, Gelbe WBK, kein legaler Zugang zu großen Magazinen für Sportschützen, Sachverständige, Sammler, Reservisten außer mit höchst restriktiver Ausnahmegenehmitung nach § 40, erhöhte Bedürfnisprüfung, Anzeigepflicht Pfeilabschussgerät u.a.

     

    Ich habe in meiner Stellungnahme im Bundestag auf die Falschinterpretation in Bezug auf Magazinen und Bedürfnis ausführlich hingewiesen.

     

    In der Drucksache 19/13839 steht: 

    Zitat

    Im vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich allerdings bei den erfüllungsaufwandauslösenden Vorgaben um eine 1:1-Umsetzung einer EURichtlinie, wodurch die Kompensationspflicht entfällt.

     

    D.h. im Umkehrschluss, dass alle Texte, die keine 1:1 Umsetzung sind, eine Kompensaitonspflicht haben und national begründet werden müssen in Bezug auf Übermaßverbot und Rückwirkungsverbot.

     

    Zitat

    Da sich das Anforderungsniveau des Waffengesetzes insgesamt bewährt hat, werden im Gesetzentwurf die vorhandenen Spielräume, die die Richtlinie 91/477/EWG bietet, genutzt

    Das stimmt nicht. Es wurden nicht alle vorhandenen Spielräume genutzt, sondern die Richtlinie für ein Magazinverbot missbraucht.

     

    Zitat

    Die Richtlinie gibt vor, dass Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) zu verbotenen Gegenständen erklärt werden müssen. Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen

    Auch das stimmt nicht. Der Zugang soll - wie bei Munition - auf Bedarfsgruppen beschränkt werden. Es gibt umfängliche Beschreibungen dafür, wer als Bedarfsgruppe gilt und welche Auflagen - insbesondere bei Sportschützen - erfüllt werden müssen. Es geht in der EU-FWR nicht nur um Altbesitz, sondern auch um Neuerwerb. Zudem wurde der EU-Feuerwaffenpass auf die Kategorie A ausgeweitet. Auch das fehlt beim Gesetz. (Steht in meiner Stellungnahme).


    Die EU-Kommission mag so etwas nicht. Sie mag es gar nicht, wenn behauptet wird, die EU hätte was gefordert, wenn das nicht stimmt. Das nennt die EU "Gold-Plating".

     

    Daher wäre m.E. eine Klage vor dem EUGH von Interesse. Dort wird nicht die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes beurteilt, sondern die Umsetzung von Vorschriften.

    Die Klage aus Tschechien hatte sich gegen die EU-FWR gewandt und ist daher hier unwichtig.
    Der Aspekt GG20 ist diesem Verfahren völlig irrelevant. Den könnte man national in Bezug auf Auflagen für Kategorie B und C-Waffen in einem anderen Verfahren nutzen.

     

    Von daher meine Bitte an alle hier:

    • Schaut euch das Gesetz an und die EU-FWR (am besten auf Englisch) im Vergleich an und listet alle Punkte auf, die keine 1:1 Umsetzung sind.
    • Schaut euch dabei auch die anderen Gesetze, wie AWaffV und das NRW-Gesetz an, ob da auch Gold-Plating betrieben wurde.
    • Und ja, spendet Geld. Wie Mark F. schrieb, ist solch eine Beschwerde/Klage kein Ding, dass ein Rechtsanwalt mal so ehrenamtlich erledigen kann. 

     

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  3. vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

     

    Wir von der GRA sind nicht der Meinung, dass wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. 


    Jeder Verband hat unterschiedliche Interessen. Diese sind nicht unbedingt deckungsgleich mit den Interessen der eigenen Mitglieder. Da geht es den Sportschützenverbänden nicht anders als den Parteien.

    Und genau deswegen wird es NIE EINE Interessengemeinschaft geben, die ALLE Interessen vertreten wird. Genauso gibt es auch keine Anti-IG, die alle Interessen bündelt. Dafür sind wir Menschen einfach zu verschieden.

    Meiner Meinung nach sind die Verbände der Sportschützen, Jäger und Hersteller zu sehr von der Regierung abhängig: Sportförderung, Jagdförderung, Behördenaufträge. Lediglich die Sammler und Händler sind ein bisschen unabhängiger.

    Die Youtuber und die Waffenrecht-IGs - wie prolegal, FvLW und GRA - sind da unabhängiger als die Verbände und die Verbände-Allianz FWR. Aber auch diese Leute schaffen es nicht, zusammen zu arbeiten. Statt sich gegenseitig zu bekämpfen, sollten wir gemeinsam - auf unterschiedlichen Wegen - das gemeinsame Ziel verfolgen. Das macht weniger Spaß, als sich gegenseitig zu dissen, ist aber erfolgreicher.

     

    Unsere Gegner schaffen es, öffentlich als Einheit aufzutreten. Wir jedoch nicht!

     

    Und ja, bei einigen Äußerungen des DSB fällt es mir schwer, Einigkeit zu zeigen, z.B. wenn Garmeister Zuverlässigkeit mit Bedürfnis verwechselt - wie aktuell in Bezug auf Hanau.

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  4. vor 6 Minuten schrieb Cascadeur:

    Und wie verhält sich das mit Teilesätze ohne Lauf und Verschluss?

    Weiß ich nicht, weil Deko nicht mein Metier ist.
    Bitte den Leitfaden des BKA lesen. Gehäuse, Verschluss und Lauf sind wesentliche Teile.
    Wenn noch Fragen offen ist, bitte Kommentare bei uns hinterlassen: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/

    Wir leiten die Fragen gebündelt an den VDB bzw. die Fragen zu "wesentlichen Teilen" gebündelt ans BKA weiter.

  5. vor 7 Minuten schrieb Olt d.R.:

    ???

    D.h., ich behalte eine Deko Waffe = keine Meldung erforderlich.

    Nach 2 Jahren entscheide ich mich doch sie zu verkaufen = ich muß sie melden

    Und das geht ??

    ???

    Ich bin verwirrt ( oder habe zu wenig IQ, um das zu kapieren ).

     

     

    Nein, du darfst sie in 2 Jahren nur verkaufen, wenn du sie nach der neuen EU-Richtlinie deaktivierst. Und der Erwerber muss sie anzeigen.

    Wenn du sie heute schon nach den neuen Regeln deaktivierst, dann darfst du sie auch ins Ausland mitnehmen, wenn sie angezeigt ist.
    Aber diese Richtlinie bedeutet, total-Zerstörung, da die EU-Richtlinie nochmals schärfer ist als unsere alte, best funktionierende vorletzte Regelung.

  6. vor 27 Minuten schrieb Raiden:

    Und was ist denn nun mit Altdekowaffen (z.B. solche mit Rautenstempel)?

    Anmeldepflicht? Sind die (unveränderten) Einzelteile verbotene, wesentliche Teile?

    Ich bin sonst nicht so schwer von Begriff, aber ich steige langsam nicht mehr durch.

    Alles, was nicht verkauft wird und mit denen nicht ins Ausland verreist wird, ist als Dekowaffe nicht meldepflichtig.

    Bitte beachten: man darf eine Dekowaffe nicht zerlegen und die Einzelteile verkaufen.

     

  7. Sorry Ken, aber dein Verhalten ist des Öfteren in den letzten 10 Jahren nicht der Sache zuträglich, sondern eher eine HB-Männchen-Aktion.

     

    Für alle, die nicht auf FB sind, drei kleine Infos:

    1. Ich habe Ken, eventuell zu Unrecht, vorgeworfen, in seiner Gruppe selber Zensur betrieben zu haben, weil wir gerade auf der Facebook Gruppe Waffenlobby extrem zensieren müssen. Unsere Gruppe ist öffentlich, seine privat. Wir werden zu Hauf von Trollen unterwandert, er kann exklusiv mit echten Waffenbesitzern chatten. Er hatte nur extrem viel Zulauf, als ich seine Gruppe vor einigen Jahren öffentlich verlinkt hatte. Ich kann mich schwach erinnern, dass er damals zensiert hatte. Er verneint dies. Sei's drum. Wir zensieren auf Facebook ähnlich wie hier.

    2. Die GRA teilt seine Gunvlog-Videos nicht in dem Ausmaß, wie Ken das für richtig befinden würde.
    Sorry dafür, aber ich bin einfach keine Youtuberin und kann mit Videos nicht so viel anfangen.
    Trotzdem teile ich einige, die kurz und prägnant sind, halt nur nicht alle. Aber dies gilt auch für Christian Schindlers Videos oder die von anderen Erstellern.

    3. Ken und ich - und die Leute von Gunboard sind vor zig Jahren hier auf WO in Ungnade gefallen und rausgeschmissen worden.
    Mittlerweile sind Ken und ich wieder hier. Ich sehr sporadisch. Das für die, die 2009 noch nicht hier waren, als Erklärung.

    So, jetzt könnt ihr wieder lästern - oder ihr könnt euch auf das Wichtige konzentrieren: das Waffengesetz und wie manche Regulierungen noch bis 01.09.20 gekippt werden könnten: 

     

    Zitat

     

    Gerichtsklagen

    Diese Regelung zu Magazinen ist nach der EU-Feuerwaffenrichtlinie konform für Museen, Sammler und Sicherheitsunternehmen. Sie verstößt jedoch gegen die EU-Richtlinie für Sportschützen. Die EU hat explizit Auflagen vorgegeben, bei deren Erfüllung alte und neue Sportschützen diese Magazine erwerben und nutzen dürfen. Die jetzige Regelung verstößt gegen die Richtlinie, weswegen die GRA Klagen unterstützen wird bzw. Mitglieder der GRA selber dagegen klagen werden. Sie verstößt auch gegen das Rückwirkungsverbot.

    Wer diese Klage unterstützen möchte, kann auf unser neues “Klage-Konto” seinen Obolus überweisen (DE84 1009 0000 2780 4910 11). Diesmal wird nicht für eine einzige Klage gesammelt, sondern generell für waffenrechtlich relevante Klagen. So können wir wichtige Klagen finanziell unterstützen.

     

     


    Zitat von meinem Beitrag heute: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-kl

     

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  8. Am 31.12.2019 um 10:04 schrieb Schwarzwälder:

    Also dieser Vergleich FWR vs. GRA ist nicht korrekt.

    Zum einen brauchst Du nur mal unter  "Aktuelles" schauen, was die GRA das gesamte Jahr 2019 an Infos geliefert hat  - im Vergleich zum FWR https://www.fwr.de/news/?no_cache=1

    Von der GRA gab es kontinuierlich Infos, Warnungen, Kritik am kommenden neuen Waffengesetz.https://german-rifle-association.de/category/aktuell/page/3/

    Man hat eine Petition gestartet (zum genau richtigen Zeitpunkt, als alle anderen zu schlafen schienen) und im Rahmen der Möglichkeiten Öffentlichkeitsarbeit geleistet -

    im Rahmen seiner Möglichkeiten.

    Im wertvollen ersten 3/4 Jahr 2019 hat das FWR ganze 5 News-Beiträge dem Waffenrecht geliefert.

    Die GRA hat in derselben Zeit 18 Beiträge konkret zum neuen Waffenrecht gebracht: Infos, Fakten, Stellungnahmen, Hintergrundrecherchen, Interviews, Hilfestellungen für eigene Briefe (Adressen etc.), eine Petition usw.

     

     

    Und das ist der Punkt, den Du vollkommen ausblendest:

    Das FWR hat GANZ ANDERE finanzielle Möglichkeiten!

    30.000 Fördermitglieder a 17 EUR Jahresbeitrag ergibt schon mal über 1/2 Million Einnahmen Jahr für Jahr.

    Hinzu kommen satte Beiträge aus der Industrie, aus irrsinnig teuren Vollmitgliedschaften, aus Spenden, aus Unterorganisationen/Werbung ggf. zahlt auch ÖRAG was usw.

    Ich weiß nicht, was da in den letzten 22 Jahren regelmäßig reinkam, aber ein früherer Anwalt, der für das FWR tätig war, soll WO-Angaben zufolge ein Jahresgehalt im niedrigen sechsstelligen Bereich bezogen haben (was für gute Arbeit natürlich ok ist) und ordentlich Spesen obendrauf - und der hatte m.W. nicht nur das FWR als Einnahmequelle... um's mal freundlich zu formulieren.

    Das FWR kann und konnte finanziell stets aus dem Vollen schöpfen.

     

    Die GRA hat einen Kontostand im drei- bis vierstelligen Bereich. Kleinspenden sind offenbar die Haupteinnahmequelle. https://german-rifle-association.de/finanzen/

    Ein finanzieller Zwerg im Vergleich zum FWR.

    Gemessen an seinen finanziellen Möglichkeiten, hat die GRA viel geleistet und dafür meinen Dank!

     

    Bei GRA gibt's im Vergleich zum FWR ganz klar viel mehr Waffenrecht fürs Geld!

     

     

     

     

     

    Vielen Dank an Schwarzwälder für diese Antwort.

    Sorry, dass ich mich so selten melde. Aber ich besuche leider dieses Forum nur noch ab und zu, wie auch alle anderen Foren in den letzten Jahren. Zeit ist endlich und ich verbringe diese eher auf "Fratzebuch", wo ich auch mit Politikern und Chef-Redakteuren von Mainstream-Zeitungen "befreundet" bin. Meines Erachtens ist das hilfreicher für die Sache an sich. Twitter tue ich mir auch ab und zu an, wobei das wirklich schrecklich dort ist. Bei Instagram bin ich raus. Ich kann mit Bildpost only definitiv nix anfangen. Die Kurzmitteilungen bei Twitter sind schon schrecklich, aber Bilder allein - das geht gar nicht. Dabei ist Instagram bei Leuten unter 30 die Top-Plattform, während Facebook und Twitter ja was für Ü40 sind. Da ich Ü50 bin, passt das schon.

    Obige Einleitung als Erklärung, warum ich hier so selten bin.

     

    Jetzt die Info zur Kritik von Kenneth Smith (gunvlog) und zu Schwarzwälders Antwort:

     

    Ja, die GRA hat keine voll- oder halbamtlichen Mitarbeiter. Unsere finanziellen Mittel sind minimal. Wir arbeiten daher alle ehrenamtlich. Der Finanzbericht kann, im Gegensatz zu denen des FWR oder prolegal öffentlich eingesehen werden.

    Ja, ich persönlich könnte noch sagen, dass meine ehrenamtliche Arbeit als "Werbung" für die Firma durchgehen könnte. Aber die hier geäußerten Beiträge könnten auch genau das Gegenteil vermuten lassen. Also käme man eventuell auf das gleiche Level: die GRA und ich polarisieren. Das kann gut oder schlecht für meine Firma sein. Hier im Forum überwiegt das Negative, draußen in der nicht-Forum-Welt überwiegt das Positive.

    Würde es mir keinen Spaß machen, Politiker zu kritisieren, dann würde ich weder bei der GRA, noch bei FU mitmachen. Denn auszahlen tut sich diese Arbeit nicht wirklich.

     

    Es ist aber, wie es ist. Ich mag es einfach, Gesetzesentwürfe auf ihre Praktikabilität zu untersuchen, Aussagen von Poiltikern und Medien zu hinterfragen. Mein eigener Blog beschäftigt sich in letzter Zeit häufiger mit Themen, die nicht waffenrechtlich sind.

     

    Die GRA ist kein Mitbewerber zu den Verbänden oder des FWR.
    Wir wollen gar nicht "hinter dem Vorhang" verhandeln, so wie es prolegal jetzt will.

    Die GRA bleibt vor dem Vorhang, bleibt "Wadenbeißer", stellt sich Anfragen von Zeitungen und TV, kritisiert und uns ist es völlig egal, ob wir mit dieser Kritik "Lobbykontakte" auf's Spiel setzen, da wir keine Klinken putzen.

    Gerade hatte ich frontal21 im Haus, letztens den FOCUS, diese Woche den SPIEGEL, der womöglich mich am Montag im Print zitieren wird.

    Die GRA ist in den Medien.

    Man kann auf Facebook unsere Medienkontakte verfolgen: Our Story: https://www.facebook.com/GermanRifleAssociation/

    Wir stellen uns den Medien, auch wenn es unangenehm ist. Frontal 21, Focus, Spiegel Galileo sind nicht unbedingt Medien, denen man vertrauen kann. Doch wir gehen das Risiko ein. In den allermeisten Fällen geht es einigermaßen gut aus. So war der Frontal 21 Beitrag zu Hanau tatsächlich neutral, die beiden Galiloe-Beiträge Werbung für das Sportschießen. Lediglich Focus und WDR hatten extrem enttäuscht. Den Spiegel können wir erst nächsten Montag lesen. Mal sehen, was der so schreibt.

    Wir können uns den Medien auch deswegen stellen, weil wir eine Minderheit in der Branche darstellen. Falls wir uns dämlich anstellen, fällt das nicht unbedingt auf zehntausende oder eine Million zurück.

     

    Meine Stellungnahme im Bundestag

    Natürlich hätte ich diese Stellungnahme lieber für eine andere Partei abgegeben. Aber letztendlich ist es mir völlig egal, wer Fakten präsentieren will. Meine Stellungnahme ist als Drucksache auf dem Bundestags-Server für eine gefühlte Ewigkeit abgespeichert. Mir haben zwei andere Sachverständige, die anwesend waren, dafür großes Lob ausgesprochen. Beide sagten, dass ihre Stellungnahmen dagegen mickrig erscheinen würden. Und ja, meine Stellungnahme ist einzigartig, weil ich fast live an der Gesetzgebung in Brüssel - zusammen mit dem FIREARMS UNITED - Team teilgenommen hatte, wogegen die anderen Verbandsvertreter mehr national engagiert sind. Ich habe einfach durch die FU-Mitglieder Informationen, die unsere deutschen Verbände nicht haben.

     

    Ich habe mehrere Tage an dieser Stellungnahme gearbeitet, monetär für nichts. Als Vertreterin der GRA bezahlt nicht einmal der Bundestag Geld. (Ich hatte es versucht). D.h. obwohl uns niemand zuhören will, wir von der GRA nicht ins Hinterzimmer eingeladen werden, sollen wir ehrenamtlich erscheinen, um unsere Rechte zu verteidigen. Geld gab es sicherlich für den völlig ungeeigneten Journalisten, der keinen Verein vertrat und uns angegriffen hatte.

     

    GRA kuscht nicht, sondern will klagen.

    Die Verbände wollen ihre "guten Kontakte als Lobbyisten" nicht gefährden. Von daher braucht auch niemand glauben, dass die Verbände - wie die DUH - vor Gericht ziehen werden. Wir dagegen sind uns nicht zu fein dazu. Gerade weil wir eh nicht ins Hinterzimmer des BMI eingeladen werden, können wir offensiv vorgehen. Aktuell sind wir mit einigen Rechtsanwälten in Gespräch, um die Waffengesetz Novelle vor den Kadi zu bringen. Mein persönlicher Favorit ist EUGH und der Vorwurf des "Gold-Platings". Wir sind aber noch in der Entscheidungsfindung. Diese wird aber nicht mehr lange auf sich warten lassen. Aktuell kann man für den Gerichtsprozess schon Geld spenden. Und wir erwarten, dass unsere betroffenen Rechtsanwälte, so einiges "pro bono" abrechnen: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/

    Zu guter Letzt:
    Ihr könnt jetzt wieder auf mich oder die GRA einprügeln. Dieses Recht habt ihr, weil ich Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter - neben Waffenbesitz - ansehe. Es wäre nur schön, wenn ihr dieses Mal eure Kritik begründet, so wie ich alles versuche zu begründen.

     

     

     

     

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  9. Am 4.2.2020 um 20:59 schrieb Bautz:

    Zu der Aktion von Frau Triebel habe ich in dem entsprechenden Faden genügend geschrieben und so ist es ja auch gekommen.

    Bei der Petition auf der Seite des Bundestages war das Quorum schon erfüllt als ich mich durchgerungen hatte die Petition zu zeichen. Daher war dies nicht mehr nötig.

    Mir ist kein Beitrag dazu aufgefallen. Gerne hätte ich dazu einen Link.

     

    Aber ich wiederhole mich gerne: Meine Petition, die sechs Monate lief, um über 64.000 Menschen per Email zu erreichen, war NOTWENDIG, um eine Bundestags-E-Petition im November, die lediglich vier Wochen lief, eine Vielzahl von Mitzeichner zu bringen. Mir ist bewusst, dass nicht alle 64.000 Leute auch die E-Petition unterschrieben haben. Aber mit Sicherheit ein großer Teil. Denn einen Flut von Mitzeichnern gab es genau in dem Moment, wo ich die Openpetition-Mitzeichner informiert hatte.

    Diese Petition hatte auch Leute annimiert, Postkarten an Seehofer zu schicken (Oktober 2019). Selbst die Messer-Hersteller hatten mich kontaktiert.

    Wir sind nicht wirklich vernetzt, denn 60.000 zu 1,4 Millionen ist ein Klacks.  
    Aber ich kann euch versichern, dass es ohne die openpetition nicht wirklich gereicht hätte. weil wir medial ignoriert werden.
    Insbesondere, weil die Verbände sich sträuben, Petitionen zu teilen. Sie würden damit ja ihre "guten Lobbykontakte" gefähren.

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  10. Am 13.11.2019 um 15:26 schrieb Overbore:

    Sehr geehrter Herr XXXXX, die EU-Feuerwaffenrichtlinie schreibt eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses vor, was Sie in Ihren Forderungen ablehnen. Deswegen möchte ich hier kurz ins Detail zugehen: 

    Und genau hier irrt das BMI:

    Das BMI begründet die regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses mit Nachweisen des regelmäßigen Schießens für den andauernden Besitz von Waffen der Kategorie B und C mit Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 der im Jahr 2017 novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie.

     

    Die nationalen Sonderbedingungen Deutschlands, wie Verbandszwang und regelmäßiges Training für Sportschützen gibt es in der Richtlinie jedoch nur für Waffen der Kategorie A, jedoch nicht für Kategorie B und C.

     

    Diese Begründung ist falsch, da die EU eine Bedürfnisprüfung mit regelmäßigen Schießterminen nur für Waffen der Kategorie A verlangt.

    Nachzulesen in meiner Stellungnahme auf Seite 12: https://www.bundestag.de/resource/blob/667748/837230d45b3eece52e4ff5e86d420050/A-Drs-19-4-391-C-data.pdf

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  11. Am 13.11.2019 um 18:44 schrieb ZaphodBeeblebrox:

    Nee, die wurde hier http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/2019/11/e-petition-ablehnung-des-entwurfs-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-waffengesetzes/

    gestartet. Die GRA unterstützt die Petition aber ausdrücklich. Katja hatte ja ihre Petition bei openpetition gestartet, weil die Zeichnungsfrist 1. länger geht 2. leichter zu zeichnen ist und 3. um ein Gefühl über die Anzahl Zeichner zu bekommen. Bei der offiziellen Petition hat man ja nur ~1Monat Zeit um das Quorum von 50k zu erfüllen.

    und 4. um bis zu 50.000 Mitzeichner mit Emailadresse, die auf dem Laufenden bleiben wollen, zu unterrichten - da ja die Verbände hierbei als Verteiler regelmäßig ausfallen. Gestern habe ich diese per Email informiert.

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  12. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht, die Empfehlungen der Ausschüsse, die drei Anträge aus NS, HE und SA und den Beschluss vom Freitag zu lesen:

     

    Wer erwartet hatte, dass die Ausschüsse die fehlerhafte Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie im Gesetzentwurf anprangern würde, wurde enttäuscht. Keine Regelung, die wir moniert hatten, stieß auf Kritik bei den Ausschüssen oder dem Bundesrat:

    • Ständige Befürfnisprüfung
    • Verbot von privaten Salutwaffen
    • Kein erleichterter Erwerb von Verschlüssen, Gehäusen, Wechselschäften und -sets für Langwaffen
    • Nachtzielverbot
    • Verbot großer Magazine und deren Gehäuse

    Es gab nur eine einzige Rücknahme: Die Vorderlader waren bereits im Juni von der vorgesehenen Erwerbsscheinpflicht befreit worden.

    Stattdessen hat der Bundesrat noch einige “Schippen obenauf” gelegt. Zwar werden wenige Vorschläge des Bundesrats zu Gesetz, doch stammen von den sieben zusätzlichen Beschränkungen fünf aus den Ausschüssen. Das Parlament folgt oft den Empfehlungen seiner eigenen Ausschüsse. Von daher steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung.

    Ohne Bezug zur EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde zudem beschlossen:

    • Regelabfrage beim Verfassungsschutz
    • Persönliche Abholung kann erzwungen werden
    • Bedürfnis für Sportschützen nach 10 Jahren nur mit Trainingsnachweis
    • Nachtsichtzielverbot
    • Anzeigenbescheinigung für Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge behandeln (Antrag aus Sachsen-Anhalt)
    • Armbrüste den Feuerwaffen gleichstellen (Antrag aus Hessen)
    • Datenzugang zum NWR für Vollstreckungsbeamte
    • Verbesserung für Jäger bei invasiven Arten und Nutzung von Lichtquellen
    • Erleichterung der Anzeigepflicht für Finder, Erben, Gerichtsvollzieher
    • Anerkennung ausländischer Kennzeichnungen von SRS-Waffen
    • Verlängerung der Inkrafttretung des Gesetzes

    Nicht angenommen wurden:

    • Schalldämpfer für Kleinkaliber
    • Kennzeichnung der Softairwaffen laut EU
    • Messerverbote und Waffenverbotszonen (Antrag aus Niedersachsen/Bremen)

    Link zum Beschluss: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19(B).pdf

     

    Auch wenn es erfreulich ist, dass (zunächst) der Antrag aus Niedersachsen und Bremen zu Messer und Waffenverbotszonen nicht angenommen wurde, ist der “dickste Hund” neben den Magazinverboten (wir berichteten) die Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Weshalb wir uns erneut damit heute beschäftigen.

    Regelabfrage bei der “Geheimpolizei”

    Der Bundesrat will allen Bürgern, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, die Waffenbesitzkarten entziehen. Wenn die Speicherung beim Verfassungsschutz als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gilt, bedarf es vor Gericht keiner aufwendigen Belege mehr.

     

    Weiterlesen hier:  https://german-rifle-association.de/degunban-bundesrat-will-waffenrecht-verschaerfen/

     

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  13. Es gibt zwei Neuigkeiten:

    Danke für 30.000 Unterschriften, aber wir benötigen noch mindestens 20.000 weitere Unterschriften. Besser noch mehr, da ca. 10 Millionen Bürger von den Plänen des BMI betroffen sind, bei den Waffenverbotszonen sogar jeder Bürger.

    Mir wurden viele Fragen zu der Petition gestellt, die ich auf der Homepage der GRA beantwortet habe: german-rifle-association.de/degunban-petition/

    - Warum eine Petition?
    - Warum bei Openpetition?
    - Wer ist betroffen?
    - Unterschriften sammeln – auch anonym!
    - Welche Auswirkungen haben die Regierungspläne … 
    … für Bürger?
    … für Sportschützen?
    … für Sammler?
    … für Jäger?
    … für Terroristen und Kriminelle?,

    Bisher sind erst sehr wenige Unterschriftslisten hochgeladen worden. Ihr könntet die Mitzeichnerzahl verdoppeln mit ein bisschen Engagement. Hängt doch den Abrisszettel ans Schwarze Brett, druckt die Unterschriftsliste aus und klappert Nachbarn und Familie damit ab. Wer nicht unterschreiben will, dem könntet ihr zur Erinnerung einen Abriss geben.

    Wer offline unterschreibt, dessen Name wird nicht veröffentlicht, nur die Postleitzahl. Auch Straße und Hausnummer werden beim Empfänger der Petition (BMI) später nur gekürzt dargestellt. Sie müssen aber angegeben werden.

    Diese Petition wehrt sich insbesondere gegen das künftige Magazin- und Salutwaffenverbot und gegen die Bundesratsinitiative aus Niedersachsen/Bremen für Messerverbote und bundesweite Waffenverbotszonen. 

    Beide Vorhaben werden Behörden und Polizei belasten, unseren Geldbeutel und zuletzt Anwälte und Gerichte, da viele Menschen legal erworbene Dinge besitzen, die künftig komplett verboten oder beschränkt werden sollen. 

    Das alles ohne Sicherheitsgewinn - wie auch die Polizei bemängelt. 

    Das alles ohne die in Brüssel erkämpften Ausnahmen, die laut EU-Feuerwaffenrichtlinie möglich sind und in Frankreich, Österreich, Finnland, Malta etc. auch genutzt wurden.

    Es wäre daher schön, wenn Ihr noch weitere Mitzeichner findet:
    www.openpetition.de/degunban

    abrisszettel-neu.png

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  14. vor 1 Stunde schrieb Bautz:

    Datenschutz beschränkt sich doch nicht auf Veröffentlichung im Internet. Es geht auch um den Betreiber der Internetplattform, um den Pedenten und den Empfänger der Pedition.

    Was passiert mit den Daten am Ende der Petition?

    Wie lange werden die Daten gespeichert, wann werden sie gelöscht?

    Wie wird verfahren, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

    In welcher Form kann der Pedent Einblick in die Liste nehmen?

    In welcher Form können die Daten an den Adressaten der Pedition weitergegeben werden?

    In welcher Form werden sie weitergegeben?

    Wer entscheidet über die Form?

    Welche Daten kann wer einsehen?

    Welche Daten bekommt wer, wann und in welcher Form?

    Wird geprüft ob der Pedent ein ausreichendes Datenschutzniveau durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherstellt?

    Wer führt die Prüfung durch?

    Ist der Prüfende qualifiziert und zertifiziert?

    Dieselben Fragen die sich auf den Pedenten beziehen, kann und muss man auch in Bezug auf die Stelle, welche die Internetplattform bereitstellt stellen.

    Wie finanziert sich die Stelle, welche die Internetplattform bereitstellt?

    Welchen Zweck verfolgt diese Stelle?

    usw. usf.

     

    Hast Du auf all die Fragen gute Antworten?

     

    Ein paar Fragen werden hier geklärt: https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/faq/faq-fragen-von-unterstuetzern

     

    und ein paar hier: https://www.openpetition.de/content/about_us

    und zum Datenschutz hier: https://www.openpetition.de/content/data_privacy

    •  Von Unterstützenden wird bei öffentlichen Unterschriften nur der Name und der Ort auf der Webseite abgezeigt. Drei Tage nach Unterzeichnung wird für Suchmaschinen der Nachname auf einen Buchstaben verkürzt angezeigt. Sechs Monate nach Zeichnungsende sind die Daten von Unterstützenden nicht mehr öffentlich einsehbar. Fünf Jahre nach Abschluss der Petition werden die Unterschriften gelöscht.
    • Unterstützerdaten von nicht öffentlichen Unterschriften sind zu keinem Zeitpunkt öffentlich auf der Webseite oder für Suchmaschinen sichtbar.
    • Petenten und Petitionsempfänger sehen von allen Unterstützerdaten, also auch von nicht öffentlichen Unterschriften den Namen, die Postleitzahl, den Ort und eine auf 4 Zeichen verkürzte Straße und Hausnummer und ggf. den abgegebenen Kommentar
    • Unterschriftenlisten und Sammelbögen dürfen vom Petenten, außer an den Petitionsempfänger, an niemanden weitergeleitet werden.
    • Nach der Übergabe der Petititon ist der Petent verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterschriftendaten digital oder gedruckt zu vernichten.
    • Nach der Entscheidung über ein Petitionsanliegen ist der Petitionsempfänger verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterschriftendaten digital oder gedruckt zu vernichten.

     

     

    Ich bin der Petent und könnte eure Namen und Anschriften lesen. Aber das mache ich nicht.
    Ich schau nur ab und zu auf die offline Unterschriften, ob die vollständig beim Überfliegen aussehen.

    Openpetition ist als gemeinnütziger Verein anerkannt - seit 2015 und existiert seit 2011.

    Ich habe noch nie von denen eine email erhalten, die nicht zu einer Petition gehörte, die ich nicht unterstützt hatte.

     

    Aber du brauchst nicht unterschreiben. Dazu gibt es keinen Zwang!

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  15. vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

    Andere Frage: Kann man denn irgendwo einreduziert lesen, was meine Volksvertreter im Bundesrat denn letzten Freitag auf ihren Wunschzettel an das Christkind geschrieben haben? Als Video kann ich mir das nicht antun. Und zum googeln bin ich dazu offensichtlich zu doof.

    Die haben GAR NICHTS gesagt, nur Herr Pistorius hat geredet.

    Es gab niemanden, der einen Wortbeitrag hierzu angemeldet hatte.

     

    So wie damals schon beim Antrag aus Thüringen in Bezug auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie. Da hatte auch nur der IM dummes Zeug geredet, d.h. er hat Sachen behauptet, die nicht stimmen.

     

    Ob noch Reden zu Protokoll gegeben wurden (macht man mit allem "Unwichtigen") werden wir erst erfahren, wenn das Plenarprotokoll veröffentlicht ist.

  16. vor 7 Stunden schrieb mwe:

    Also daran gemessen: Die LKR (Liberal-Konservative Reformer) ist unser stärkster Freund im EU-Parlament (von Herrn Lucke abgesehen).

    Und genau diese vier Leute (Kölmel, Trebesius, Stabatty und Henkel) haben die LKR verlassen. Ist nur noch Lucke da. Von daher hat sich die LKR auch erledigt.

     

    Aktuell gibt es einige FDP-ler auf Bundestagsebene (Kuhle und Hocker), die wirklich hinter uns stehen und Frau Beer (Europa-Kandidatin) fiel ebenfalls positiv in der Vergangenheit auf. Bei der AfD sehe ich aktuell eher Hinterbänkler und weil sie eh immer anders ist als die anderen. Wer besser ist? Keine Ahnung! Stehen die FW auch zur Wahl?

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  17. vor 3 Minuten schrieb HangMan69:

    das hieße aber, dass die "aufbewahrungskontrollen" dann auch "sämtliche" magazine des lwb mit umfassen müsste!

    ich habe diesbezüglich aber nichts im entwurf gelesen, das hier eine "verschärfung" der nachschau erfolgen soll!!!

    hieße also: "keine änderung der regeln für die nachschau, kein zugriff des kontrolettie auf meine mags"!!!

    Und wie soll der Kontrolleur erkennen, dass eine Kategorie B-Waffe vor ihm liegt, wenn deren Kategorie nur nach dem eingesetzten Magazin bestimmt ist?

     

    Natürlich werden die meisten Kontrolleure das nicht machen. Aber einige eben schon ....

  18. vor 11 Stunden schrieb PetMan:

    Ich wurde beim Unterzeichnen gefragt " Steht dann mein Name im Internet ?" Anscheinend haben einige damit ein Problem, das ihr Name im Zusammenhang mit der Petition für jeden zu sehen ist. Ok, kann ich je nach Arbeitgeber sogar nachvollziehen. Aber, die Namen der Personen die auf Listen unterschreiben tauchen in der Liste mit den Unterschriften als " Handschriftlich " auf. Der Name wird nicht genannt, nur gespeichert . Genauso wie jemand der Online zeichnet und das anklickt als " nicht öffentlich " in der Liste dargestellt wird. 

    Nur als Info , falls einer der Unterschriften sammelt die gleiche Frage gestellt bekommt. Oder wenn sich einer ziert zu Unterschreiben einfach darauf hinweisen das der Name nicht öffentlich gepostet wird.

     

    Wer offline unterzeichnet, dessen Namen steht nicht im Internet. Es steht nur der Ort und die Bemerkung "handschriftlich" drin.

     

    Übrigens nochmals vielen Dank an alle, die offline Unterschriften einholen und auch hochladen.

     

    Und ja, es ist schwierig, Mitzeichner zu finden, wenn die Verbände zur Mitzeichnung nicht aufrufen. Bisher hat nur der VdB zur Mitzeichnung aufgefordert. All4Shooters, DWJ und einige Händler haben sie auch verteilt. Die Petition der Jäger gegen das ZDF hatte auch Anlaufschwierigkeiten - trotzt Engagement des DJV. Und gegen den EUGunban waren die Deutschen zwar die stärksten Mitzeichner (70.000 von 360.000), aber eben auch nur 70.000 in 6 Monaten. Ich denke doch, dass wir das Quorum schaffen werden, wenn ihr handschriftliche Unterschriften sammelt. Auch wenn es jetzt zäher wird.

     

     

     

    Unterschriften.PNG

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  19. vor 19 Stunden schrieb Thrawn:

    Eine Frage, im Entwurf ist aber nicht von einer regelmäßigen Wiederholung der Bedürfnisrpüfung die Rede, oder überlese ich da was ?

    Das wäre was, was besonders Altschützen ja treffen wird

    Das stimmt. So wie ich aus Emails der Politiker mitbekommen habe, wird der BMI-Entwurf in einigen Punkten verbessert. Darunter fallen anscheinend die Bedürfnisprüfung und auch die Reparturwaffen, Vorderladerwaffen und einige andere Dinge. Es wurde vom Innenausschuss aber immer wieder betont, dass man unbedingt ein Magazinverbot benötige, weil die EU dies vorschreiben würde.

     

    Das ist der Grund, warum ich die Petition auf die Dinge beschränkt habe, für die sich die meisten Verbände nicht so stark interessieren: Verbot von Magazinen, Magazingehäusen, Salutwaffen, Dekowaffen, Vorderlader, sowie die Bundesrats-Initiative für Messerverbote und Waffenverbotszonen.

     

    Ich könnte noch hundert andere Dinge nennen, die mir daran nicht gefallen.

     

    Insgesamt geht es um Solidarität. So wie wir uns pro Paintball, pro Halbautomaten für Jäger, pro Airsoft, gegen Jagdeinschränkungen positioniert haben, so sollten auch die uns unterstützen, die eventuell von dem Gesetzesentwurf sich nicht direkt betroffen fühlen.

     

    Ich möchte aber das Geschrei sehen, wenn ein Kontrolleur, der Waffen nicht mag, bei der Kontrolle erfolgreich seine 11 Dummypatronen in ein Magazin laden kann, weil die Feder ausgeleiert ist und plötzlich der Waffenbesitzer als unzuverlässig dasteht und alles verliert. Dann sind plötzlich auch die betroffen, die aktuell nicht unterstützen wollen.

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  20. Ihr könnt die Petition auch ausdrucken und OFFLINE Unterschriften sammeln.

     

    Dann einscannen oder gut abfotografieren und bei openpetition hochladen. Dazu die Seite mit PC aufsuchen (rechts in der Mitte ist der Button zum Hochladen).

     

    Hier die PDF zum Ausdrucken: 

    https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

     

    Ich habe auch einen Kurzlink erzeugt, den man sich merken kann: https://openpetition.de/degunban

    Es gibt von openpetition auch einen Aushang für das Schwarze Brett mit Abrisszettel zum Mitnehmen:
    Hier die PDF - ist nicht sehr schick. Vielleicht noch das Bild ausdrucken und daneben hängen:
    https://www.openpetition.de/pdf/abrisszettel/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

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