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Katja Triebel

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  1. ef hat die Links nicht mitkopiert, die in meinem Blog stehen und ich übersetze den Inhalt meiner Links nicht vollständig. Wenn jeder Artikel in meinem Blog jeden Sachverhalt vollständig behandeln würde, wären die Artikel noch länger als sie jetzt schon sind. Deshalb gibt es ja Links, wo man dann das hier lesen kann:
  2. Laut der EC gab es 5000 Schusswaffenopfer. Davon 1000 Tötungsdelikte (von 10.000) und 4000 Selbstmorden (von 62.000). Fabio Marini hatte sich im April 2013 damit selbst ein Ei gelegt gehabt, als er davon schwafelte, dass es 5000 Opfer gäbe und diese 20% darstellten. Man sollte Anti-Gun-Regierungsprojekten wie der UNODC oder Small Arms Survey nicht blind vertrauen, sondern lieber selber nachschauen. http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201304/20130425ATT65090/20130425ATT65090EN.pdf
  3. Die Bonusgeschichte ist original Quelle/Otto-Masche Früher hieß es in den Anschreiben an die Katalogkundinnen, die gewisse Umsätze erfüllt hatten: Liebe Sammelbestellerin.... Damit versuchen die Versandhäuser eine Art Tupperware-Party im Kleinen zu veranstalten. Hausfrau A outet sich als Sammelbestellerin und kauft für alle ihre Freundinnen und Verwandten. Ab 5000 € Umsatz hat sie sich dann für die ganze Arbeit einen Bonus von 150 € erwirtschaftet zzgl. X € für die entfallenen Portokosten (Sammelbestellerinnen bekommen alles portofrei, macht das Frankonia auch?). Die Rennerei, das Geld von den Freundinnen zu bekommen, macht die Hausfrau A umsonst - sie hat ja Zeit. BTW: Bei Quelle waren vor 15 Jahren sowohl die Bonusgrenzen niedriger als auch die Bonuspunkte höher.
  4. Anscheinend hatte die USA bis 1994 Konkurrenzprodukte aus China bezogen: 15% aller Waffenimporte kamen aus China. 40% aller Gewehrimporte stammten aus China. Dann haben sie wohl einen Riegel vorgeschoben. 1997 wurden wieder 75% aller weltweit produzierten Kleinwaffen in den USA hergestellt, das meiste für den eigenen Markt. Wenn man bedenkt, dass die USA fast 50% aller Schusswaffen, die exportiert werden, importiert, ist natürlich ein noch billigerer Massenhersteller für die eigenen Wirtschaft abträglich. Hier Auszüge aus dem SAS Report 2001: http://www.smallarmssurvey.org/fileadmin/d...apter-01-EN.pdf China started to export weapons in 1950 and between 1964-78 exported weapons to more than 60 countries, including 4.2 million small arms and 4.3 billion rounds of small calibre ammunition (Jane’s World Armies, 2000, p. 149). During the late 1980s and early 1990s, China became one of the major foreign suppliers of small arms to the US domestic market. It accounted for over 40 per cent of all rifles (including assault rifles) imported into the US between 1987 and 1994, and 15 per cent of total firearms imports during the same period (Diaz, 1999, pp. 73-74).58 Between 1980 and 1990 Norinco earned a total of US$ 12 billion from arms exports, and throughout the 1990s, total sales of military and civilian products have averaged about US$ 2 billion per year Lg Katja Triebel
  5. Na klar sind gefälschte Ursprungszeugnisse ein starker Tobak. Aber: In jedem Fall bleibt es ein Wirtschaftsverbrechen, weil die USA keine chinesischen Waffenteile mehr reinlässt, und m.E. kein illegaler Waffenteilimport, weil die USA den Import von Magazinen ja erlaubt hatte, sofern sie ein EU-Produkt gewesen wären.
  6. Federal authorities allege the weapons parts were Chinese-made, making them illegal for import into the U.S. Also danach lese ich, dass der Import der Magazine zwar erlaubt war, jedoch nicht, wenn die Magazingrundkörper aus China stammen. Lediglich durch die Herkunft der Ware wurden diese illegal. Wenn Herr Kleber die Grundkörper mit Magazinfedern etc. innerhalb der EU umbauen ließ in Magazine, dann hat er sie in der EU veredeln lassen. Wenn nun z.B. der Grundkörper 1 EUR kostet und der Zusammenbau zum Magazin 5 EUR, dann ist die Veredelung mehr wert als der Originalgrundstoff. Inwieweit man dann noch von einem chinesischen Produkt sprechen darf, inwieweit man die Herkunft des Grundkörpers in den Ursprungszeugnissen verschweigen darf, weiß ich nicht. Fakt ist: Kleber wird wegen einem Wirtschaftsverbrechen (falsches oder ungenaues Ursprungszeugnis) angeklagt und nicht, weil er illegal Magazine exportiert hat. Fakt ist auch, dass China in den 90er Jahren der Hauptimporteur der USA bzgl. Waffen war. 15% der US-Importe (40% aller Gewehrimporte und deren Zubehör) stammten damals aus China. Da wir alle wissen, dass China UND die USA vornehmlich Billigware herstellen, ist das Importembargo chinesischer Waffen- und -teile sicherlich nicht entstanden, weil China Menschenrechte verletzt, sondern den heimischen Billig-Waffenmarkt bedroht hat. LG Katja Triebel
  7. Hallo Globetrotter, ich sehe erst jetzt, dass das Wort Führen benutzt wird, was in D gleichbedeutend mit Waffenschein wäre. Auch bei uns ist dies ja für die meisten verboten. Können Sie die Gesetze auch mal für Erwerben durchforsten? Oder unterscheidet das rumänische Gesetz nicht zwischen diesen beiden? LG Katja Triebel
  8. Hallo Globetrotter, ich bitte um weitere Recherchen, da ich mir diese Aussagen nicht vorstellen kann. Viele EU-Händler beliefern mit staatlich genehmigten Verbringungsgenehmigungen Waffen nach Rumänien an Privatpersonen. D.h. der private Waffenbesitz muss irgendwie erlaubt sein. Das können nicht alles korrupte Fälle sein, dazu wären es zu viele. LG Katja Triebel
  9. Hallo Sachbearbeiter, anscheinend kannst Du Gesetzestexte nicht richtig interpretieren. Und wenn Dein Beruf auch Sachbearbeiter in Waffenrecht ist, bist Du leider fehlbesetzt, wenn Du EU-Verbringungen genehmigen müsstest. Eindeutig belegt ist, dass eine Verbringung nach Deutschland NUR mit Genehmigung des Ausfuhrstaates erfolgen darf und nicht ohne Genehmigung. Daraus zu folgern, dass ERST der Ausfuhrstaat genehmigen muss, ist schlichtweg falsch. Beweis: §29 AWaffV Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition (1) Eine Erlaubnis oder Zustimmung nach den §§ 29 bis 31 des Waffengesetzes wird durch einen Erlaubnisschein der zuständigen Behörde erteilt. (2) Für die Erteilung einer Zustimmung nach § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetzes hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen: 1. über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder desjenigen, der die Waffen oder Munition ohne Besitzwechsel in einen anderen Mitgliedstaat verbringt: ... 2. über die Waffen: ... 3. über die Munition: ... 4. über die Lieferanschrift: ... Kompletter Text der AWaffV: http://www.vdb-waffen.de/service/waffenges...ordnung.htm#P29 Diese Einfuhrerlaubnis wird EU-weit mit dem Prior Consent to Transfer Firearms erteilt, in Deuschland mit der Anlage 22 . Erst wenn die Einfuhrerlaubnis vorliegt, kann man die Ausfuhr beantragen. Ausnahmefall : wenn eine Einfuhrerlaubnis nicht nötig ist, was man jedoch beweisen muss, wenn die zuständige Behörde davon noch keine Kenntnis hat. Beim Antrag muss man auch angeben, wie und wann transportiert wird. In Deutschland wird diese Ausfuhr-Erlaubnis mit der Anlage 21 erteilt. Ich habe Deinen Link gelesen. Anstatt jedoch den Ausführungen irgendeiner Jägervereinigung zu glauben, habe ich die Seiten der zuständigen Schweizer Behörde www.fedpol.admin.ch aufgesucht und dort ebenfalls eine Einfuhrgenehmigung gefunden: Gesuch um nichtgewerbsmässiges Verbringen von Waffen Wer diesen BEHÖRDLICHEN Link öffnet findet unten ein Formularfeld: Lieferant D.h. Nur der Versender muss genannt werden, jedoch nicht die Erlaubnis des Versenderlandes. Ist ja auch logisch, da die Ausfuhrgenehmigung erst nach Vorlage der Einfuhrgenehmigung erteilt werden kann. Ich wiederhole mich nur ungern, doch Deine Interpretation der Gesetze ist FALSCH. Immer erst die Einfuhrgenehmigung, dann die Ausfuhrgenehmigung!
  10. Hallo Sachbearbeiter! Ganz schön überheblich, wie Du argumentierst, ohne überhaupt nachzudenken, was Deine Aussage bewirkt: Es kann ja nicht angehen, dass die anderen Länder immer in Vorleistung gehen müssen und wir Deutschen eine Sonderstellung hätten. Würde jedes Land erst auf eine Genehmigung aus dem Ausland warten, käme keine einzige Genehmigung zustande. Ich habe deshalb eben das LKA angerufen und mich für Importe schlau gemacht. Eindeutige Aussager der SACHBEARBEITERIN: Erst die Importgenehmigung, dann die Exportgenehmigung. Das unser Land dies - weil wir jetzt einen EU-BINNENhandel haben - nicht mehr Import und Export, sondern Verbringen von Waffen oder Munition in bzw. aus den Geltungsbereich des Gesetzes nennt, tut hier nichts zur Sache. Das Importland überprüft, ob der Antragssteller die gewünschte Waffe kaufen darf und stellt die Import-Genehmigung aus. Und mit dieser Import-Genehmigung beantragt der EU-Ausländer (Händler oder Privatmensch) die Export-Genehmigung. P.S. Ich lese Gesetze und bin anscheinend in der Lage, deren Anwendung auch ins Praktische zu übertragen. ))
  11. Soll das heißen, daß immer ERST die NICHT-deutschen Genehmigungen vorliegen müssen, damit es eine deutsche Erlaubnis gibt?? Ich bin davon ausgegangen, dass die Exportgenehmigung IMMER eine Importgenehmigung vorraussetzt. Bei Deiner Auslegung des Gesetzes müsste erst eine belgische Exportgenehmigung vorliegen, damit der Schütze eine deutsche Importgenehmigung erhält. Da ich noch nie IMPORTIERT, sondern immer nur exportiert habe, fehlt mir die praktische Erfahrung. Wenn es jedoch so wäre, würde sich ja die Katze in den Schwanz beißen. Oder wie kommt man eine belgische Exportgenehmigung, wenn der belgische vorher eine deutsche Importgenehmigung verlangt, die Deiner Meinung jedoch nur bei vorliegender Exporterlaubnis erteilt werden darf. Ich bitte um Klärung
  12. Erstmal muss eine deutsche Genehmigung für die Einfuhr vorliegen mit Adresse des EU-Verkäufers und Waffenart , Mod. etc., sowie des Privat-Empfängers. Bei Lieferung an einen deutschen Händler mit EU-Handeslerlaubnis KANN die Einfuhr-Erlaubnis entfallen, muss aber nicht. Dies ist noch nicht EU-mäßig generell geregelt. Es gibt hier noch keine Regularien, was wer darf und was nicht. Am besten den Belgier fragen, was von deutschen Händlern a priori akzeptiert wird bzw. welche Papiere benötigt werdne. DANN beantragt der Belgische Händler/Privatmann eine Verbringungserlaubnis nach Deutschland zum Privatmann oder Händler. Wenn er diese hat, kann er versenden. Es fallen KEINE Einfuhrsteuern an, sondern man zahlt die Steuern des Versenderlandes: wir sind in der EU eine Zoll-Union! Wir machen das laufend für Exporte an EU-Privat- und Händleradressen, jedoch bisher seltenst für Importe.
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