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Katja Triebel

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Alle Inhalte von Katja Triebel

  1. Ich finde Carcano hat nun genug Wind um die Sache gemacht. Es mag bekannt sein, dass ich eine der eifrigsten Gegner von Armatix bin und dass unsere Firma gerade wegen Armatix und der Erbwaffenblockierung 2002 aus dem FWR ausgetreten ist (mittlerweile sind wir wieder drin). Man kann dem DJV nicht vorwerfen, dass sie bei der Eröffnungsrede keine Armatix-Debatten-Eklat ausgelöst haben. Darum nutzt diesen Thread, um euch bei der CSU zu beschweren! Und lasst das DJV-Bashing.
  2. Aktuelle Kurznachrichten hier - vom Januar 2015: https://www.lexdejur.de/infothek/nachrichten
  3. Das ist mittlerweile üblich. Auch Firearms United hat solch eine Meldung bei einigen "Trusted Web Site Tools". Antigunners und Jagdgegner benutzen weltweit Blacklist-Tools, um die Seriösität einer Seite anzugreifen. Ich empfehle ein anderes Tool zu nutzen, z.B. WOT, um die Seriösität einer Seite zu überprüfen.
  4. Bannerkunde : Ist wohl familiär begründet - war auch auf den FB-Seiten drauf... sobald 6 neue zahlende Bannerkunden auftauchen, wird er wohl ersetzt... Mehrwert: bitte beachten: gilt nur für Crowdfunder und nur im allerersten Jahr.
  5. Ich glaube, Ihr versteht hier was falsch. Natürlich darf der private Lizenznehmer ein Urteil downloaden und es seinem Rechtsanwalt geben. Denn er ist der private Nutznießer und beauftragt nur seinen Rechtsanwalt damit. Das ist keine gewerbliche Nutzung! Etwas anderes ist, wenn der Betroffene keine Lizenz hat. Dann darf der beruflich agierende Rechtsanwalt nur dann die Urteile nutzen, wenn er eine gewerbliche Lizenz für die Datenbank besitzt. Auch nach der Crowdfunding-Zeit wird mit großer Sicherheit eine private Lizenz angeboten, die dann aber zeitlich begrenzt sein wird. D.h. auch dann können Betroffene nach Urteilen suchen. Der einzige Unterschied zu jetzt: ihr bekommt jetzt einen Mehrwert, den es nach dem 1.11.14 nicht mehr geben wird.
  6. Neue Kurznachricht: Diese Annahme stimmt nicht. Natürlich können Anwälte bei Gerichten Urteile abrufen, aber dazu müssten sie erstmal wissen, bei welchem Gericht welches Urteil gefällt worden ist. Die angeblich "relevanten" 800 Urteile bei juris sind für jeden dort angemeldeten Anwalt abrufbar, jedoch nicht die anderen 2600 Urteile, um die sich lexdejur jetzt bemüht. Man sieht an obigem Beispiel sehr schön, dass auch Rechtslaien mit der Datenbank Erfolg haben können, wenn sie - mit Unterstützung des Landesverbands - ihrer Waffenbehörde ein positives Urteil vorlegen. Damit kann man einen eventuellen Prozess bereits im Vorfeld verhindern. Sobald die Behörde jedoch Anklage erhebt, muss man natürlich einen Rechtsanwalt beauftragen. Aber auch hier kann die Datenbank helfen, wenn man vorab mit Volltextsuche die passenden Urteile dem Rechtsanwalt zur Verfügung stellt. Aber es wird niemand gezwungen, 20 Euro für einen persönlichen Mehrwert locker zu machen bzw. alternativ die o.g. FvLW-Mitgliedschaft zu erwerben, mit der man automatisch Lifetime-Member bei lfd wird.
  7. Erster Erfolg mit der Datenbank Einem Sportschützen wurde der Voreintrag von der Behörde verweigert. Er hatte ins Crowdfunding investiert und sich dort ein Urteil rausgesucht, dass seinen Anspruch rechtfertigte. Waffenbehörde hat mit dem Verband telefoniert. Verband hat gesagt, sie klagen, falls verweigert wird und wiesen auf das Urteil hin. Waffenbehörde hat den Vorteintrag bewilligt. GENAU dafür ist die Datenbank gedacht. Und obwohl erst 40 Entscheidungen drin stehen, war bereits eine erfolgreich, einen Prozess zu verhindern und das Recht des Bürgers durchzusetzen. Information aus der FB-Gruppe Waffenlobby
  8. 1. Ich profitiere persönlich wie jeder hier: mit der Lifetime-Membership. 2. Meine Firma profitiert von meiner Unterstützung, da wir dort (noch) kostenlos oben ein Werbebanner haben. Ich finde es überhaupt nicht verwerflich, wenn die Projektleute damit auch irgendwann mal Geld bei anderen verdienen wollen (den Rechtsanwälten und evtl. Waffenbehörden), da sie aktuell ehrenamtlich arbeiten. Das Geld vom Crowdfunding wird zu 100% in die Einholung von Gerichtsurteilen gesteckt. Profitieren tut da aktuell nur das Finanzamt (Umsatzsteuer), die Bezahldienste (Paypal 6 Co.) und die Gerichte. Auch ist es bisher nicht klar, ob ein späterer Zugangsverkauf überhaupt die laufenden Kosten decken wird (neue Urteile einholen, Serverkosten, Datenbankpflege). Ich würde es mir jedoch wünschen, wenn sie damit Erfolg haben. Einen üblen Beigeschmack kann ich nicht erkennen. Und die Projektleute haben auch nie behauptet, dass sie völlig ehrenamtlich ohne wirtschaftliche Interessen daran arbeiten wollen.
  9. Bitte offizielle Beleg mitteilen (am besten mit Links) und ausformulieren, dann ändere ich die Passage zum Mittelalter. Wiki akzeptiert nur Aussagen, die belegt sind.
  10. Stimmt! Erst wurde 1928 registriert. Dann wurde ab 1938 dem Normalbürger die Kurzwaffen und Mauser 98 abgenommen, sowie alle Staatsfeinde und "Entartete" entwaffnet. Dann wurden diese beschlagnahmten Waffen den Staatsfreunden ausgehändigt (Funktionäre der NSDAP, höhere Chargen der SS und der Hitlerjugend vom Bannführer an aufwärts). Diese brauchten auch keinen Waffenschein zum Führen. Und im Gegenzug durften die Normalbürger dann ohne Erwerbserlaubnis Langwaffen wie Zimmerstutzen, Flinten und Drillinge kaufen, um die "Wehrtüchtigkeit des Volkes" zu stärken. Ich hatte das Thema vor 2 Jahren selber recherchiert und mit Belegen ins echte Wiki geschrieben und da steht es heute noch: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)#Mittelalter_bis_1945
  11. Diese Lifetime-Membership ist bis 31.10.14 und bis zur Summe von 30.000 Euro begrenzt. Danach wird das Projekt mit anderen Konditionen aufwarten, mit geringen Gebühren für den Einzeldownload oder Jahreslizenzen für Nichtgewerbe und höheren Gebühren für Gewerbekunden. Nur so kann es sich dann auf Dauer tragen, sprich laufend neue Urteile publizieren, Kommentare schreiben, Urteile analysieren.... Das Crowdfunding mit Lifetime-Lizenz wurde nur für den BEGINN des Projekts gestartet, da nur FvLW und PL bereit waren, Geld zu investieren. Alle anderen angeschriebenen Organisationen wollten oder durften aufgrund ihrer Statuten nicht mitmachen, da es letztenendes doch ein gewerbliches Projekt ist.
  12. Ja, habe ich Schritt für Schritt hier beschrieben: http://german-rifle-association.de/crowdfunding-fuer-mehr-transparenz-und-wissen/
  13. https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/aktuelle-kurznachrichten
  14. Natürlich darf man später auch die Datenbank gewerblich/dienstlich nutzen - aber natürlich nicht mit einer 20 Euro Lifetime-Lizenz. So wie ich es verstanden habe, werden später gewerbliche Lizenzen angeboten, die dann natürlich jährlich zu zahlen sind und etwas höher ausfallen.
  15. Mich hat gerade ein Jurastudent und Sportschütze kontaktiert, der die Urteile - ebenfalls kostenlos - analysieren will.... Schade, dass einige den eigenen Mehrwert und den möglichen Mehrheit für die Allgemeinheit nicht sehen und das Projekt kleinreden....
  16. Bereits während der Crowdfundingphase werden die Lizenzgelder zum Ankauf von neuen Urteilen benutzt. Aktuell wurden 138 Entscheidungen angefragt: https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/aktuelle-kurznachrichten
  17. Die Geleitworte der beiden Polizeirepräsentanten sind dafür gedacht, dass auch Sachbearbeiter aus den Waffenbehörden sich an dem Unterhalt beteiligen. Wie die Urteile lauten, wissen auch die Ostgathe & Hexels nicht. In jedem Fall haben sie in der Vergangenheit viele Urteile sehr kritisch beurteilt hinsichtlich ihrer Rechtsprechung - und zwar immer in unserem Sinne, wenn auch sehr gesetzestreu. Wir haben gerade den aktuellen Fall, dass das bayrische Innenministerium die Sprengstofferlaubnis einschränken will: Diese Email habe ich letzte Woche anonym erhalten: Es gibt zumindest ein Urteil, das dies ganz anders sieht: http://www.liberales-waffenrecht.de/wp-content/uploads/2014/07/gerichtsurteilwiederladen.pdf Dieses Aktenzeichen ist merkwürdiger Weise NICHT auf openjur vorhanden: http://openjur.de/suche/10+A+6817%2F03/ Stattdessen gibt es dort nur ein späteres Urteil, das anders lautet als das positive: http://openjur.de/u/105744.html All in all - wir sind zwar keine Juristen, aber es gibt Juristen, die damit etwas anfangen können. Und deshalb ist es wichtig, dass 3000 Urteile einsehbar sind und nicht nur 800. Jeder 20er wird für den Ankauf von 1 bis 2 Urteilen verwendet. Ich finde, dass schafft Transparenz. Und ich möchte auch absolut hirnrissige Urteil verreißen.... Vielleicht findet sich ja irgendwann auch mal ein Verein, der - analog zur NRA - Urteile dazu benutzt, um die bis nach oben durchzuziehen... (Die Hoffnung stirbt zuletzt)
  18. Dieser Beamte der Bundespolizei hatte vorher die LexdeJur Seite betrieben, die sehr kritisch die Urteile betrachtet hat. Evtl. kann sich noch jemand an die Bremer Zeit der Waffensteuer erinnern. Aber man kann natürlich jede ehrenamtliche Arbeit kaputt reden. https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/liveticker-window?tmpl=component
  19. Und es ist echt toll, dass die FvLW dafür Geld bereitstellt. Danke dafür.
  20. So jetzt klappt es - oben im blauen Balken die Cookies aktivieren (sonst kann man sich nicht anmelden) Registrieren : https://www.lexdejur.de/internes/lizenzieren Zahlung geht auch mit Überweisung. (Habe ich ausgewählt und anschließend mit meinem Bankprogramm online bezahlt). Die Freischaltung erfolgte unverzüglich.
  21. Wenn es dabei hilft, dass ein Sachbearbeiter vorher in die Datenbank reinschaut, bevor er in der irrtümlichen Annahme, er könne Munition im Kaliber .38 spec. beschlagnahmen, weil in der WBK .357 Magnum drin steht, dann gibt die Datenbank auch für Behörden einen Vorteil: Die können sich dann einen Rechtsstreit sparen...
  22. Geleitworte von FvLW, prolegal, Andre Busche, DPolG, GDP und mir findet ihr hier: https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/geleitworte-zum-projektauftakt (bitte nicht von den polizeilichen Geleitworten abschrecken lassen....)
  23. Waffenrechts-Datenbank mit Unterstützung der FvLW und prolegal Crowdfunding für mehr Transparenz und Wissen! Intransparenz höhlt den Rechtsstaat aus. Nur, wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. Im Februar stellte mir Dirk Ostgathe, den ich schon von lexdejur® kenne und schätze, das neue Projekt vor, über 3000 Urteile zum Waffenrecht zu publizieren. Ich war sofort Feuer und Flamme, da ich es bei meinen Recherchen selber erlebt hatte, dass nur sehr wenige Urteile online einsehbar sind; meist auch nur die aus der zweiten und dritten Instanz. Zudem gibt es bisher keine komplette Datenbank zur Rechtssprechung im Waffenrecht. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ist eine universelle Ausrede für die Unberechenbarkeit von Gerichtsprozessen. Dieses Projekt ermöglicht Ihnen, ähnliche Urteile zu finden und diese Ihrem Rechtsanwalt vorzulegen. So kann er bereits vor dem Prozess mögliche Einwände des Staatsanwalts oder Richters analysieren und sich besser vorbereiten. In meinen Online-Recherchen bin ich auf einige unwürdige Urteile gestoßen, die später vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurden. Je besser Sie und Ihr Anwalt vorbereit sind, desto eher können Sie Ihr Recht wahrnehmen und auch gegebenenfalls in Berufung gehen. Unsere Zuverlässigkeit und unser Bedürfnis wird in den letzten Jahren immer stärker vor Gericht angezweifelt. Auch hat es mich erschreckt, mit welchem Unwissen im Waffenrecht und im Leben manche Richter urteilten und wie stark bei manchen die Angst vor Waffen ist. Daher bietet diese Datenbank neben dem individuellen Mehrwert beim eigenen Prozess auch die Möglichkeit, unsinnige Urteile aufzubereiten und diese publizistisch anzuprangern. Auch können wir sie nutzen, um den Politikern zu zeigen, wie sich ihre Gesetze in der Praxis erweisen. Gut gemeint ist im Waffenrecht im seltensten Fall auch gut gemacht. Doch dazu benötigen wir mehr Wissen! Darum bitte 20 Euro für eine Lifetime-Lizenz* locker machen und von diesem Projekt anderen erzählen, damit es ein Erfolg wird. https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/von-uns-fuer-sie-zur-idee * Die Liftime-Lizenz gibt es nur während der Crowdfungingphase vom 01.08. bis 30.10.2014
  24. Die Bonusgeschichte ist original Quelle/Otto-Masche Früher hieß es in den Anschreiben an die Katalogkundinnen, die gewisse Umsätze erfüllt hatten: Liebe Sammelbestellerin.... Damit versuchen die Versandhäuser eine Art Tupperware-Party im Kleinen zu veranstalten. Hausfrau A outet sich als Sammelbestellerin und kauft für alle ihre Freundinnen und Verwandten. Ab 5000 € Umsatz hat sie sich dann für die ganze Arbeit einen Bonus von 150 € erwirtschaftet zzgl. X € für die entfallenen Portokosten (Sammelbestellerinnen bekommen alles portofrei, macht das Frankonia auch?). Die Rennerei, das Geld von den Freundinnen zu bekommen, macht die Hausfrau A umsonst - sie hat ja Zeit. BTW: Bei Quelle waren vor 15 Jahren sowohl die Bonusgrenzen niedriger als auch die Bonuspunkte höher.
  25. Hallo Globetrotter, ich sehe erst jetzt, dass das Wort Führen benutzt wird, was in D gleichbedeutend mit Waffenschein wäre. Auch bei uns ist dies ja für die meisten verboten. Können Sie die Gesetze auch mal für Erwerben durchforsten? Oder unterscheidet das rumänische Gesetz nicht zwischen diesen beiden? LG Katja Triebel
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