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Katja Triebel

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  1. Erstmal muss eine deutsche Genehmigung für die Einfuhr vorliegen mit Adresse des EU-Verkäufers und Waffenart , Mod. etc., sowie des Privat-Empfängers. Bei Lieferung an einen deutschen Händler mit EU-Handeslerlaubnis KANN die Einfuhr-Erlaubnis entfallen, muss aber nicht. Dies ist noch nicht EU-mäßig generell geregelt. Es gibt hier noch keine Regularien, was wer darf und was nicht. Am besten den Belgier fragen, was von deutschen Händlern a priori akzeptiert wird bzw. welche Papiere benötigt werdne. DANN beantragt der Belgische Händler/Privatmann eine Verbringungserlaubnis nach Deutschland zum Privatmann oder Händler. Wenn er diese hat, kann er versenden. Es fallen KEINE Einfuhrsteuern an, sondern man zahlt die Steuern des Versenderlandes: wir sind in der EU eine Zoll-Union! Wir machen das laufend für Exporte an EU-Privat- und Händleradressen, jedoch bisher seltenst für Importe.
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