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Proud NRA Member

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Beiträge von Proud NRA Member

  1. Ich glaube das diese Erklärung nicht ein mal ein müdes Lächeln bewirken wird... Sorry wenn ich das so direkt schreibe.. aber die drei Punkte sind für den Arsch weil sie nie umgesetzt werden.

    Das hängt in einer Demokratie vom Volk ab. Hätte man als das Siebzigerjahre-AffG eingeführt wurde sicher auch von der gleichgeschlechtlichen Ehe gesagt. Wenn die heiratswütigen Schwulen besser auf ihr Anliegen aufmerksam machen als die Waffenliebhaber, und gar die Waffenliebhaber verdruckster und verschämter um ihre Waffen herumreden ("nur ein Sportgerät", selbst bei einem Taschenrevolver oder der Desert Eagle in .50) als die Schwulen um ihre sexuelle Präferenz zu einer Zeit als das tatsächlich mit Risiken und Ausgrenzung verbunden war, dann braucht man sich über das Ergebnis nicht zu wundern.

  2. Die jungen USA z.B. mussten noch hohe Schutzgelder an diese Staaten zahlen, damit ihre Handelsschiffe unbeschadet Europa erreichen konnten - als die militärische Macht der USA es erlaubte, haben sie den Spieß eben umgedreht.

    Ich weiß nicht, ob es die militärische Stärke war oder einfach ein Wandel der Ansichten. Die Briten waren damals den USA als Seemacht haushoch überlegen und haben trotzdem Schutzgeld gezahlt. Die Amis haben im ersten Barbareskenkrieg auch noch Lösegeld gezahlt. Zehn Jahre später was es ihnen zu blöd und sie haben das Problem gelöst, vielleicht auch aus Frust über das Ergebnis des Kriegs von 1812.

  3. Und beides hat nichts auf einer Waffe zu suchen (meine Meinung). Es gibt Dinge, für die schäme ich mich als christlich erzogener Mensch und die Kreuzzüge sind ganz vorne mit dabei.

    Warum denn nicht? Ich habe bisher noch keine Bibelsprüche extra auf Waffen angebracht, aber immerhin die auf meinen Trijicon-Teilen nachgeguckt. Ich muß auch zugeben, schon darüber nachgedacht zu haben "Ps 144:1" auf meiner Wettbewerbswaffe einlasern zu lassen--meine Hände könnten ein wenig Beistand brauchen. :lol: Daß das Verhalten der Kreuzfahrer bisweilen unter aller Sau war brauchen wir nicht zu diskutieren, aber andererseits denke ich nicht, daß es unter damaligen Rechtsvorstellungen von vornherein verwerflich war, die vorher von den Muslimen eroberten ehemaligen christlichen Kernländer zurückholen zu wollen.

  4. Da ist nichts grau. Für die Erfüllung der Bedingung "Geschosse durch den Lauf treiben" reichen die Pulverpartikel, die eine Platzpatrone ausstößt. Das Vorhaben ist nichts anders als die erlaubnispflichtige Herstellung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe.

    Wird das Ding wie geplant angewendet reichen die Stratatbestände vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (weil das Ding nicht funktionierte) bis zum Mord (Mordmerkmal der Heimtücke) wenn das Opfer zu Tode kommt.

    Und dafür sitzt man auch in Ländern, wo der Selbstbau einer Schußwaffe ohne Erlaubnis, Beschuß, und sonstiges Brimborium erlaubt ist, und zwar lange. Die Herstellung ist dort vielleicht noch eine Grauzone (mit etwas Kreativität könnte man sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, daß ein Benchrestgewehr mit Fernauslöser nichts Verbotenes ist) aber spätestens wenn man das Ding installiert, nicht zu reden davon, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt, gibt's richtig Ärger, und das ist m.E. auch gut so. Also besser etwas weniger starkes Kraut rauchen bevor man so etwas macht...

  5. Aber kann sich schon Fragen, wo denn die Lichterketten und Demontrationen für mehr Sicherheit beim Hatsch sind, angesichts der erneuten Vorfälle. :sad:

    Stimmt schon. Andererseits hat eine Freundin von mir, die damals in Berlin wohnte, schon Mitte der Neunziger Jahre vorausgesagt, daß die Love Parade so lange jährlich stattfinden wird, bis eine Katastrophe mit einer größeren Zahl Toter passieren wird. Im Vergleich der Besucherzahlen, gemeinsamer Sprache, deutschem Ordnungssinn usw. ist die Love Parade wesentlich leichter zu organisieren als der Hadsch und wir haben es trotzdem vergeigt.

  6. Was die Theorie "die müssen ja aus Todesgefahr geflohen sein, sonst hätten sie die gefährlichen Überfahrt nicht riskiert" betrifft, so sollte man sich mal die Mentalität in diesen Ländern und die islamische Lehre vergegenwärtigen.

    Dagegen spricht das von mir schon angesprochene Beispiel der zahlreichen europäischen Auswanderer nach Amerika vor hundertfünfzig oder zweihundert Jahren. Manche von denen waren auch religiös motiviert, die meisten eher wirtschaftlich, und auch das waren nicht die Ärmsten, denn die hatten kein Geld für die Überfahrt (einmal abgesehen von der Möglichkeit der Überfahrt gegen zeitlich begrenzte Knechtschaft, aber das betrifft mehr die Kolonialzeit und die Briten als die später nachfolgenden Deutschen und Skandinavier).

  7. 1. Dann sollte man überlegen, ob dieses Kärtchen überhaupt einen sinnvollen Effekt auf irgendwas in diesem Bereich hat.

    2. Dann sollen die Cops was ermitteln, der StA was anklagen und der Typ soll von mir aus verknackt werden, bis dahin: Unschuldsvermutung. Außerdem ist niemand dazu verpflichtet, an seinem eigenen Unheil mitzuarbeiten.

    Versteh mich nicht falsch, der Sache nach stimme ich Dir vollkommen zu. Die Frage, auf die sich mein Beitrag bezog, war aber nach etwas, das einigermaßen realistisch zu fordern ist. Nachdem man in Deutschland schon die Brennwertheizung mit blitzblankem Edelstahlkamin zwangsweise kaminkehren lassen muß, dürfte eine völlige Abkehr von Kärtchen als erster Schritt nicht durchsetzbar sein, auch aus Sicht auf die Schengener Vereinbarungen. Von daher waren meine Vorschläge so formuliert, daß sie mit ein paar kleinen Änderungen im WaffG, die sich alle direkt aus dem Wertesystem des Grundgesetzes gut begründen lassen, durchführbar wären.

  8. Integration kann man auch anders probieren, da müssen keine Waffen im Spiel sein. Und kampfmäßig an der Waffe ausgebildet?. Ich denke da ist der bogen von dir aber arg überspannt worden Joker. Ich sehs bloß ned ein das ein Flüchtling überhaupt die möglichkeit bekommt an eine Waffe zu kommen.

    Von mir aus integriert die im Fußball verein oder nem anderen, wo es keine potenziell tödlichen Waffen gibt.

    Nun, zumindest in gewissen ländlichen Teilen Deutschlands ist der Schützenverein wohl gar keine schlechte Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Schon finanzielle Gründe werden da aber wohl dafür sprechen, mit der Luftpumpe anzufangen. Ich würde da auch keinen Interessierten abweisen.

  9. Das wäre völlig falsch, sollte die Behörde diesen Verdacht haben, dann wäre immer noch diese in der Beweispflicht. Wir wollen doch hier nicht schon wieder juristische Grundsätze aushebeln.

    Na ja, ich habe meinen Vorschlag unter der Annahme geschrieben, daß das WBK-System im Grundsatz erhalten bleibt, weil die Stimmung und die allgemeine Regulierungsliebe in Deutschland und wohl auch das Europarecht einer in Lösung ohne Anmeldung vermutlich entgegenstehen. Wenn man aber die Waffen schon auf Kärtchen einträgt, dann braucht man wohl auch eine Kontrollmöglichkeit, wenn die Umstände danach aussehen, daß diese Waffen tatsächlich nicht im Besitz des WBK-Inhabers verbleiben (sagen wir mal, die Freundin eines vorbestraften Motorradclubmitglieds kauft sich fünfzehn identische Billigpistolen im Jahr). Eine frei zu vereinbarende Zählung im Fall eines begründeten Verdachts bei grundsätzlich unbegrenztem Erwerb wäre jedenfalls ein massiver Fortschritt gegenüber der existierenden Reglementierung.

  10. Doch, so einfach ist das!

    Das anglikanische Rechtssystem mit seinen Präzedenzfällen unterscheidet sich nunmal grundsätzlich von unserem auf dem Römischen Kaiserrecht fußenden.

    Das hatten wir größtenteils bis ins 19.Jhd. auch, aber seitdem ist es eben anders.

    Also anglikanisch ist bloß eine gewisse Kirche. Du meinst wohl das common-law system mit der stare decesis Regel.

    Das ist aber, glaube ich, für unsere Frage nicht so wichtig. Den Amerikanern wurde ihr Waffenbesitz nicht durch die Verfassung gerettet, und schon gar nicht durch das common-law System--letzteres ist schon durch den Fall Englands klar gezeigt. Über mehr als ein Jahrhundert haben die Gerichte, mit den abstrusesten Begründungen oder ganz ohne Begründung, den zweiten Verfassungszusatz vollkommen ignoriert. Manche Gerichte tun das heute noch--bei einer Klage gegen das Verbot on "Sturmwaffen" (sprich: Halbautomaten) hat ein Richter den Nerv gehabt, ein Verbot des Besitzes praktisch aller neueren beliebten Gewehre deshalb als gerechtfertigt zu bezeichnen, weil die Bürger sich so sicherer fühlen würden, auch wenn unbestritten war, daß Gewehre nur äußerst selten kriminell mißbraucht werden.

    Der Unterschied zwischen Amerika und Deutschland liegt eher darin, daß sich bei den Amis seit der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts viele Leute politisch für den Waffenbesitz engagiert haben, jeder auf seine Weise. Das geht von Juraprofessoren, die sich mit einer Konzentration auf Waffenrecht ihre Karriere ruiniert haben, bis zum einfachen Bürger, der einfach still im Waffenladen das Wechselgeld in die NRA-Sammeldose schmeißt, und natürlich zur aktiven Teilnahme an der Demokratie, nicht nur bei Wahlen, sondern auch wenn man z.B. im Rathaus auftaucht, wenn eine Stadtsatzung zur Schikane der Waffenbesitzer beschlossen werden soll.

  11. Genauer gesagt, werden wir es überhaupt nicht bekommen, da die Verfassung eine völlig andere ist.

    So einfach ist das nicht. In Alaska gibt es das erlaubnisfreie Tragen und dergleichen noch nicht so lange. Das stereotyp als waffenliebend geltende Texas war bis vor nicht allzulanger Zeit auch recht restriktiv. In diesen Dingen hat das auch wenig mit den jüngeren Urteilen des obersten Gerichtshofs zu tun, denn die sind eher relevant in den Gegenden, in denen das Waffenrecht restriktiver als in Deutschland war (z.B. Städte, die versucht haben, einfach alle Kurzwaffen zu verbieten, ohne Ausnahmen für Bedürfnisse). Der Wendepunkt in Amerika war wohl am ehesten der Gun Control Act von 1968, der dann dazu geführt hat, daß die Waffenbesitzer genug hatten und daß die NRA nicht mehr nur ein Dachverband für Schießsport war sondern sich zu einer wirksamen politischen Stimme von Millionen Waffenbesitzern entwickelt hat. Dann hat es zwanzig Jahre zähe Lobbyarbeit gebraucht, und ab Ende der achtziger Jahre kamen die Dinge in vielen Staaten in Bewegung. Die Frage ist halt, ob der deutsche Michel seinen Allerwertesten hochkriegt, oder ob er nicht eher stolz darauf ist, mit seinem Kärtchen "privilegiert" zu sein.

  12. Das ist IMHO eher ein Indiz dafür, dass die Passage übers Mittelmeer hinein ins "Gelobte Land" (EU, im engeren Sinne DE und SE) als gefährlicher angesehen wird als das Bleiben im eigenen Land. Aber auch, daß das Gelingen dieser Passage für die dahinter stehende Familie von unschätzbarem Wert zu sein scheint.

    Vielleicht auch einfach nur dafür, daß uns in unserer Wohlstands- und Vollkaskogesellschaft der Pioniergeist verlorengegangen ist. Vor 150 Jahren haben sich nicht wenige Deutsche nicht nur auf den Weg nach Amerika gemacht sondern als sie da ankamen auch in den noch unerschlossenen Westen. Von denen waren viele auch nicht die Ärmsten, sondern Leute, die einen kleinen Hof hatten, den sie verkaufen konnten, um die Überfahrt zu bezahlen oder dergleichen. Im Falle Schwedens hat Vilhelm Moberg die dahinterstehenden Motivationen wirtschaftlicher und auch religiöser Art sehr lesenswert in seiner Utvandrarna-Trilogie dargestellt (und für Lesefaule gibt's das, allerdings nur auf Schwedisch, als Kurzfassung im Musical Kristina från Duvemåla).

  13. Was wäre die Alternative zu den bestehenden Waffengesetzen?

    Alle "Verbote und Bedürfnisse" konsequent abschaffen und stattdessen auf die freiwillige Selbstkontrolle und das individuelle und von der Menge her selbst bestimmbare Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Bürgers gegenüber der Allgemeinheit setzen?

    Ein Waffenrecht nach Art von Vermont oder Alaska (sprich: praktisch keines, außer dem was bundesstaatlich, also bei uns von der EU, vorgeschrieben ist) werden wir vermutlich so schnell nicht bekommen. Das haben aber auch die meisten Amis nicht. Es ließen sich auch innerhalb der bestehenden Strukturen viele Verbesserungen erreichen, mit denen man gar nicht so weit davon weg wäre, aber trotzdem dem deutschen Bedürfnis nach Regelung von allem Rechnung trüge:

    • Anerkennung von Schutz des eigenen Lebens als regulärer Grund für WBK und Waffenschein. Insofern der Leben jedes Bürgers im Wertesystem des Grundgesetzes eigentlich schützenswert ist, wäre das nur ein logischer Ausfluß des Grundgesetzes. Gleichzeitig hätte jeder ein Bedürfnis und es entfiele der ganze Bedürfnisquatsch mit "Befürwortungen" für Waffen und dergleichen, wenn man nur zuverlässig und sachkundig ist.
    • WBK "hellgelb" für Waffen, bei denen eine kriminelle Verwendung ihrer Art nach besonders unwahrscheinlich ist, sagen wir Vorderlader, einschüssig, und alles, was vor 1945 produziert wurde. Auf der WBK hellgelb könnte z.B. ein Verkauf einfach durch Eintragung des Käufers und Unterschrift von Käufer und Verkäufer dokumentiert werde.
    • Beliebige WBK schließt allgemeinen Munitionserwerb ein.
    • Abschaffung von Erwerbsstreckung für die meisten Bedürfnisse und möglichst schnellem Erwerb für Sammler, was schon in sich widersprüchlich ist. Wer zuverlässig ist, kann im Prinzip so viel erwerben wie er will. Wer Mengen erwirbt, die auf irregulären Waffenhandel hindeuten, bekommt die Auswahl einen Hausbesuch zu vereinbaren oder die Waffen auf dem Amt vorzuzeigen um zu beweisen, daß er seine Waffen alle hat; kostenlos natürlich.
    • Abschaffung der unbegründeten Hausbesuche. Wenn Schutz des eigenen Lebens anerkannt ist, dann kann man natürlich auch seine Waffe den ganzen Tag daheim im Holster haben, so einem das denn nicht zu schwer ist.

    Das alles wäre mit EU-Recht vereinbar und organisatorisch gar kein so großer Schritt, im Sinne der bürgerlichen Freiheit aber schon.

  14. Wenn ich mal Beitrag 256 beantworten dürfte, die Antwort bezieht sich auf das rheinland-pfälzische Polizeigesetzt (POG):

    [...]

    Wenn du also Waffen mitführst, musst du die WBK dabeihaben. Die WBK musst du ohne Wenn und Aber an die Polizei zur Überprüfung aushändigen. Um zu Überprüfen, ob die mitgeführten Waffen auch die sind, die du laut WBK mitführen darfst, müssen die Nummern abgeglichen werden.

    Damit kommen wir doch schonmal weiter. Danke! Die Frage jetzt wäre ob sich im allgemeinen Fall (also außerhalb der separat geregelten Tatbestände im Straßenverkehr) daraus wirklich eine Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Gegenstände ergibt, ohne daß ein Verdacht vorliegt, daß mit den Dokumenten etwas nicht in Ordnung sei. Um ein Beispiel aus der Liste herauszugreifen, darf sich der Cop Warenmuster oder Kundenlisten in einem verschlossenen Behältnis anschauen, um zu überprüfen, ob eine ausgeübtes Reisegewerbe mit der Reisegewerbekarte übereinstimmt? Wenn es bei Waffen anders ist als bei Reisegewerbekarten stellt sich die Frage warum?

    PS: warum werden hier so abwertende Bezeichnungen für die Polizei wie "Kontroletti", "Schnapper" oder "Mützenträger" verwendet.

    Ihr alle legt doch so großen Wert darauf, dass ihr höflich behandelt werdet.

    Bei anderen habt ihr das aber nicht nötig??

    Gebt doch mal euren Beruf preis, vielleicht finden wir dafür auch ein paar beleidigende und abwertende Bezeichnungen...

    Das sind doch alles eher humorige und jedenfalls nicht beleidigende Bezeichnungen. Ich rede gelegentlich auch von "Weißkitteln", "Zahnbohrern" usw. ohne eine Abneigung gegen diese Berufe zu haben, und Berufe mit besonderer Autorität sind halt besonders der humoristischen Auseinandersetzung ausgesetzt--das ist, glaube ich, auch ganz gut so. Die Bezeichnungen für die Klasse von Menschen im Allgemeinen in einem Internetforum sind auch andere als man bei einer Begegnung mit den entsprechenden Menschen verwendet. Wenn ich in Amerika von einem Polizisten etwas will sage ich "Officer" oder "Sir"/"Ma'am" und er redet mich in der Regel auch mit "Sir" an--etwas förmlich, aber gut.

    Für mich persönlich: "Bankster" oder "Bonusjäger" von mir aus für meine aktuelle Tätigkeit, dazu noch "Patenttroll". "Klassenfeind" und schlimmeres ist hoffentlich außer Gebrauch.

  15. Das du dich auf meine letztendlich flapsige Formulierung vom Migränestäbchen und dem Schlag auf den Kopf hochziehst um dich hier aufzublasen ist dann wenig verwunderlich. Daraus mir eine kriminelle Handlung zu unterstellen oder das unterschieben von Drogen zu konstruieren ist bei Menschen deines Schlages üblich.

    Als Beamter mit besonderen Rechten, die vom Bürger aus guten Gründen ambivalent betrachtet werden (das Schaft will vom Hirten vor dem Wolf geschützt, aber nicht zum Schlachthof geführt werden, um bildlich zu sprechen) sollte man gewisse flapsige Formulierungen besser unterlassen. Im Übrigen war das mehr als eine, und man könnte aus Deinen Ausführungen schon annehmen, daß Du in Deinem Dienst schneller und stärker zu Gewalt greifen willst als Recht und erst recht Weisheit das hergeben. Selbst wo das Recht Gewalt erlaubt, ist sie nicht immer die beste Methode.

    Du willst doch bei Deinen Einsätzen auch keine Reime von wegen Helm, Nasenbein und Pflasterstein hören. Dem Bürger geht es in bezug auf "Migränestäbchen" genauso.

    Fehlt nur noch die Drohung gegenüber meiner Mutter und einen Besuch meiner Wohnung.

    Die einzige Drohung gegenüber Polizisten in dieser Diskussion war, soweit ich mich entsinne, die von erlaubten Rechtsmitteln und die Hoffnung einiger Schreiber, daß diese Rechtsmittel ernsthafte Konsequenzen haben mögen. Von Hausbesuchen bei Polizisten war von niemandem die Rede. (Die Hausbesuche muß sich nur der brave Waffenbesitzer gefallen lassen, auch wenn das natürlich nicht die Schuld der Ausführenden ist.) Von Gewalt redest in diesem Thread eigentlich vornehmlich Du.
  16. Das schlimme dabei ist das diese Horde das wirklich glaubt und andererseits ständig fordert eine Waffe mit sich führen zu dürfen und einzusetzen. Die sind dermassen geil darauf Hilfspolizist zu spielen das ist erschreckend.

    Für meinen Teil bin ich sogar Besitzer einer (amerikanischen) Erlaubnis, mein Schätzchen auszuführen. Eine besondere Neigung, von der Waffe Gebrauch machen zu wollen (außer auf dem Stand natürlich), habe ich bei den mir bekannten Waffenscheinbesitzern bisher nicht beobachtet. Tatsache ist übrigens auch, daß zivile Waffenscheininhaber in Amerika weniger oft strafrechtlich in Erscheinung treten, erst recht mit ihren Feuerwaffen, als Polizisten. Das mag auch daran liegen, daß Polizisten öfter als andere in Situationen kommen, in denen die richtige Entscheidung schnell getroffen werden muß und schwierig ist, ist aber trotzdem so.

    Wenn die Genehmigungsbehörden von diesen Auswüchsen und Gesinnung Kenntnis hätte wären die Waffen schneller als gedacht weg bzw würden gar keine WBK ausgestellt. Dieses ständige Quatschen von den besonderen Mützen und Unterstellung von kriminellen Polizisten und Förderung einer Diktatur usw ist pathologisch bei diesen Menschen (Horde)

    Die Sorge um die freiheitlich-demokratische Grundordnung, egal ob im konkreten Fall begründet oder nicht, ob logisch oder hanebüchen, ist meines Wissens noch kein Grund für die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Der Wunsch, daß es so sein möge, spricht dagegen Bände.

  17. Der Polizist hat das Recht die genehmigten Waffen auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen und das durch in Augenscheinnahme und Vergleich der Daten in der WBK.

    Alternativ wird der Gegenstand bzw Waffe sicher gestellt und mit auf die Wache genommen und dort überprüft. Eine vorläufige Festnahme des zeternden Waffenbesitzers ist dabei auch möglich.

    Das mag ja sein, aber dann muß es dafür auch eine Rechtsbasis geben. Kannst Du uns allen einen Gefallen tun, und die benennen? Ein allgemeines Recht der Polizei, ohne konkreten Anlaß genehmigungspflichtige oder regulierte Gegenstände in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen gibt es meines Wissens noch nicht. Sonst dürfte als nächstes die Polizei ja noch z.B. Speichermedien überprüfen und Quittungen für alles darauf gespeicherte geistige Eigentum verlangen oder auch dem Rentner die Herztabletten wegnehmen wenn er nicht eine Kopie des Rezepts vorweisen kann. Soweit sind wir aber zum Glück noch nicht. Die Hausbesuche zur Verwahrungskontrolle sind ja extra mit einer separaten Rechtsbasis geregelt. Mag sein, daß es für transportierte Waffen da eine besondere Regelung gibt, aber wenn dem so ist, kannst Du uns die einfach nennen? Das würde, glaube ich, die Diskussion weiter bringen.

  18. Ich denke der pvb könnte sehr für sein Berufsbild tun, wenn er auch Hassan l. Mitglied der stadtbekannten libanesengroßfamilie, unterwegs mit 2 freunden und einem cousinin, seinee getunten e-klasse Coupé einer gesonderten kofferraumkontrolle unterzieht und dies nicht nur bei dem Studenten Timo p 19 Jahre im Golf II und bei Rentnerin Hannelore k. 73 in der b-klasse durchführt. Es erscheint oftmals der eindruck, abgesehen von großen Kontrollen der Bereitschaftspolizei, die Polizei doch nach kontrollautos sucht wo wenig Gegendruck kommt.

    Auch der Hassan hat, wie alle anderen, ein Recht, daß seine Privatsphäre respektiert wird. Ob es eine gute Idee war, ihn ins Land zu holen steht auf einem anderen Blatt, aber wenn die Grundrechte von Hassan fallen, dann fallen auch unsere--übrigens ein Argument gegen die Einwanderung von Bevölkerungsgruppen, deren Verhalten zu Rufen nach mehr Rechten für die Polizei führt.

  19. Nun, gerade du befeuerst diese Sichtweise.

    In der Tat. Die Cops, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren eigentlich alle ziemlich freundlich und haben alle auch mein höfliches Ablehnen unbegründeter Aufforderungen ebenso höflich akzeptiert.

    Einzige Ausnahme war ein Ermittlungsbeamter in Deutschland, der mich wegen eines idiotischen Verdachts, den man sofort hätte ausräumen können, mit Haft bedroht hat, sollte ich nicht sofort gestehen--aber auch der hat mich dann (nach angeblicher oder wirklicher Rücksprache) ziehen lassen und ich habe nie wieder etwas von ihm gehört, noch nicht einmal auf schriftliche Nachfrage nach dem Ausgang des Verfahrens in einer Sache in der ich, wenn sie nicht ganz an den Haaren herbeigezogen war, unwissendes Opfer einer falsch behaupteten Identität war.

  20. Andererseits: Ein Waffenbesitzer (ja, es gibt auch unter uns schwarze Schafe) versucht Drogen zu schmuggeln. Er verpackt sie einfach im Futter der Waffentasche. Dort sind sie dann automatisch super sicher, weil ja kein Cop rein schauen darf.

    Klingt auch irgendwie blöd.

    Wenn ich Sheriff wäre, was ich wirklich nicht bin, würde mir es komisch vorkommen wenn ein Fahrer so ein Geheimnis aus einer verschlossenen Tasche macht. Und glaubt mir, der Verdacht auf Drogen öffnet jede Tasche- egal ob Anwalt oder Obdachloser hinterm Steuer.

    Es hat hier, glaube ich, niemand ein besonderes Privileg für Waffentaschen behauptet. Es geht darum, ob man irgendeine Tasche zu einer anlasslosen Kontrolle aufmachen muß. Die Antwort darauf ist im Allgemeinen nein, insbesondere wenn sie verschlossen und so transportiert wird, daß man selber keinen unmittelbaren Zugriff auf den Inhalt hat. Ob es im Polizeirecht eines oder mehrerer Bundesländer oder sonstwo eine besondere Regelung für Waffen gibt, was vorstellbar wäre, nachdem für (legale!) Waffen ja schon die Wohnung anlaßlos betreten werden darf, weiß ich nicht. Vorstellbar wäre es, aber so eine Regelung müsste benennbar sein.

    Wenn der grundgesetzmäßige Schutz des Bürgers vor unbegründeter Durchsuchung die Durchsetzung des Betäubungsmittelrechts erschwert oder unmöglich macht, dann ist das für meine Begriffe eher ein Anzeichen dafür, daß mit dem Betäubungsmittelrecht etwas nicht stimmt, als daß mit den Grundrechten etwas nicht stimmt.

  21. Wer lesen kann ist immer klar im Vorteil.

    Wer Widerstand leistet und z.B. zur Identitätsfeststellung nicht aussteigt oder sich im Auto verrammelt muss damit rechnen das dieser Widerstand mit unmittelbaren Zwang unter zu Hilfenahme der Lakritzstange gebrochen wird. Ich habe geschrieben das dies regelmässig so ist.

    Ne, ne, wir wollen bei Deinen Worten bleiben, die zur Vermeidung von Zweideutigkeit im Vollzitat waren:

    Hier gibt es nur ein Problem: Grosse Fresse gegenüber allen Beamten mit hoheitsrechtlichen Befugnissen.

    Hier im Forum kann man sich ja auch anonym sehr schön auskotzen.

    Vor Ort gibt es dann regelmässig wegen Widerstand mit dem Migränestäbchen aufs Hirn bis Ruhe ist und ab in das PG.

    Es fängt schon am mit: warum, ja aber usw. alleine schon die Weigerung zur Identitätsfeststellung aus dem Auto zu steigen

    Aus der Konjunktion "dann" ergibt sich, daß Du unter dem "Widerstand" eine "grosse Fresse" verstehst, worauf Du mit "dem Migränestäbchen aufs Hirn" antworten willst und zwar wiederholt "bis Ruhe ist." Also: Lediglich wegen verbaler Äußerungen einen Angriff mit einer gefährlichen Schlagwaffe auf den Kopf, und zwar wiederholt. Anders kann man diese Sätze nach der deutschen Grammatik nicht interpretieren. Der Begriff vom "Migränestäbchen" legt dabei zumindest nahe, daß Dir die Gefährlichkeit von Kopfverletzungen entweder nicht klar ist oder daß Du sie, schlimmer noch, kennst und als eine angemessene Sofortbestrafung für ein loses Mundwerk ansiehst.

    Das erinnert an das Verhalten des Lt. Günter v. Forstner, der genau auf diese Weise und aus diesem Grund, gekränkte Ehre wegen "großer Fresse" und deshalb auf den Kopf gehauen, vor etwas mehr als hundert Jahren eine ganze Regierungskrise verursachte. Nebenbei gefragt: Man sagt ja dem Kaiserreich eine Einstellung des übertriebenen Untertanentums nach, aber kann sich jemand vorstellen, daß heute der Bundestag die Kanzlerin zum Rücktritt auffordert (oder im parlamentarischen System gleich abwählt), nur weil der Dragoner seine hier vorgetragenen Vorstellungen in die Realität umgesetzt hat?

  22. Im/beim letzten Fall hat sich sein Chef mit den Worten entschuldigt: "Es tut mir leid wie das gelaufen ist, aber Du musst verstehen, ich kann nur mit den Ochsen ackern, die ich im Stall habe!".

    Das wiederum ist objektiv richtig, wie bei jeder anderen Organisation auch. Um den Job in allen Lagen perfekt zu erfüllen müsste man eigentlich gleichzeitig Sozialarbeiter, Fachanwalt für Alles, PR-Spezialist, Arzt und Elitesoldat sein, gelegentlich auch Techniker und so weiter, und all das im Schichtdienst und mit einer hohen Frustrationstoleranz. Das alles kann kein Mensch perfekt und wenn einer nahe dran ist, dann hat er andere Karriere- und Gehaltsmöglichkeiten als den Polizeidienst. Wenn Dir also einer blöd kommt, ist vielleicht der Gedanke daran, daß auch er im Grunde bloß eine arme Sau ist, hilfreicher als unnötig patzig zu sein, jedenfalls solange es nicht um wesentliche Rechtspositionen geht. Man kann manchmal auch nett sein, wenn der andere im Unrecht ist.

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