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23 hours ago, JDHarris said:
Es wär halt eine witzige Möglichkeit, zu zeigen, dass wir da sind und das wir uns genau ansehen, was die Parteien machen.
Sind wir das?
Ich habe wirklich den Eindruck, dass in Deutschland das Grundlagenwissen erst (wieder -- bis 1918 war Waffenbesitz in Württemberg in der Verfassung) geschaffen werden müsste, bevor die Leute ironische und witzige Referenzen verstehen. Vermutlich geht das auch schlecht, wenn man mit gar erschröcklichen tödlichen Waffen anfängt, solange man den Leuten noch erklären muss, warum man in der FDGO einen Politiker, der einem nicht passt, einen "Schwachkopf" nennen darf.
Man müsste auch zwei Selbstbilder unterschieden, die sich kaum unter einen Hut bringen lassen.
Einerseits gibt es das Selbstbild der maximalen Harmlosigkeit, der Breiten- oder gar Leistungssportlers, des Folkloristen, usw. Zu dieser maximalen Harmlosigkeit passt aber Horror eigentlich irgendwie schlecht, sondern da könnte man eher Leute, die nach persönlichem Stil und sogar Aussehen sympathisch wirken, als Sympathieträger hervorkramen.
Andererseits gibt es Gedanken von Waffen in ihrer Eigenschaft als solche, mit der Möglichkeit des Kampfes, als Bürgerrecht. Da braucht man den Horror nicht satirisch darzustellen, da kann man mit der Frage anfangen, warum genau sich ein staatliches Waffenmonopol empfehlen soll, wenn nahezu alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich veranstaltet waren. Das ist aber wirkliche Grundlagenarbeit. Die kann man nicht mit ironischen Referenzen auf als bekannt Vorausgesetztes leisten, denn es ist eben nicht bekannt, noch nicht einmal den meisten Schützen.
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21 hours ago, Piet said:
Ich versuche die Fa.zu erreichen wg.Rep.Revolver.Neuer Lauf 8,2"
Und wo ist die Schwierigkeit? Ich kann kein Portugiesisch, aber für Taurus USA bieten sie auf ihrer Kontakt-Seite eine Postadresse, Telephon, Fax und ein Formular für elektronischen Text mit Antwort per Email an.
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16 minutes ago, Homi said:
Hmm, 400 Intensivtäter bzw. Messerstecher, und ganze 112 davon bekommen ein Messertrageverbot.... das macht Sinn...
Macht auch keinen Unterschied, denn:
QuoteNeben der Sicherstellung des Messers drohen als Ahndung ein Zwangsgeld von 250 Euro, im Wiederholungsfall 500 Euro.
Dass jemand, der auch nur als entferntesten Eventualvorsatz einen Mord vorhat, davon abgeschreckt würde, scheint doch arg unwahrscheinlich.
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On 1/2/2025 at 12:29 PM, maedergolla said:
Wobei sich mir militärisch gesehen, der Sinn eines Level 3 oder 4 Holsters nicht erschließt.🤣
Schutz gegen Abhandenkommen wenn man sich sonst bewegt könnte eine plausible Motivation sein. Ich belasse es für Wettbewerbe mit Klettern, Gewichte herumtragen usw. bei Level II, aber wenn man den Teufel an die Wand malen will, dann könnten gewisse Verrichtungen schon den Entsperrhebel erreichen. Wenn man ganz pragmatisch ist, dann könnte man gar noch (unter der Hand) sagen, dass einige Pistolenträger bei der Truppe die Dinger eh nicht wirklich brauchen. Also gibt man ihnen etwas, damit sie wenigstens nicht abhandenkommen. Bei denen, die sie eher brauchen könnten, kommen dann auch eher wieder die Motivationen wie bei der Polizei ins Spiel.
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5 minutes ago, Cannon Balls said:
Das ist das Zauberwort. Aufwand heißt Zeit + Geld. Also für Gelegenheitseinbrecher, Junkies oder plündernde Osteuropäische Banden eher uninteressant. Und Hochwertziele haben da sicher bessere Möglichkeiten. Und mit Brute Force geht auch fast alles.
Sicher. Wäre im Fall von Waffen das meiste Zeug aber auch so. Das einzige, wofür es einen nennenswerten Schwarzmarkt geben dürfte, wären Gebrauchspistolen. Selbst da sind die Preise im Rahmen und das Risiko hoch im Vergleich dazu, beispielsweise eine Photoausrüstung mitgehen zu lassen.
Im vorliegenden Fall scheint mir aber eine Inkonsequenz darin zu bestehen, wegen eines allgemeinen Verdachts ein Sicherungssystem als verbrannt anzusehen, wo man das sonst im Alltagsleben nicht tut. Sonst wäre z.B. auch der Schlüssel mit dem Zugang zu Abituraufgaben verbrannt, wenn nur einmal ein Pauker seinen Schlüssel für Schüler sichtbar abgelegt oder gar ausgehändigt hätte. Wäre das Sicherheitsgefühl unserer Gesellschaft so, dass man das in meinem Beispiel mit dem Lehrerzimmerschlüssel so sehen würde, sicher, dann wäre auch im vorliegenden Fall ein Schlosstausch vonnöten. Es scheint mir aber unfair und inkonsequent, das nur bei einem ganz bestimmten Thema so zu sehen, obwohl es da erfahrungsgemäß in der Praxis kein großes Problem damit gibt.
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20 hours ago, Cannon Balls said:
Als: bei modernen Schlüsselsystemen gibt es Sicherheitsfeatures in den Schlüsseln selber. Die CNC Fräsen können zwar Material für Bohrmulden oder Kerben schneiden, aber nicht zusätzliche aktive Sperrelement, wie z.B. gefederte Kugeln, hinzufügen. Das geht nur mit den entsprechenden Schlüsselrohlingen ab Werk. Wer die allerdings in seinen Besitz bringt.....
Auf die eine oder andere Weise geht das auch ohne Werk. Hängt halt vom Aufwand ab, entweder bei der Herstellung oder beim Erwerb von Geschicklichkeit in der Verwendung von Hilfswerkzeugen.
Letztlich ist ein mechanischer Schlüssel nichts anderes als ein Träger eines Codes. Ist der Code bekannt, kann man ihn kopieren. (Eine Ausnahme wären Identifikationssysteme, die zufällige mechanische oder elektrische oder gar quantenmechanische Eigenschaften eines Gegenstands oder Lebewesens auslesen, die sich mit bekannten Techniken nicht hinreichend präzise reproduzieren lassen, aber das fällt kaum unter die normale Definition eines Schlüssels im Alltagsverständnis.) Bei einem mechanischen Schlüssel, dessen Code einfach durch Betrachten sichtbar wird, also nahezu allen, ist der Schlüssel damit verbrannt, wenn ihn jemand angucken durfte.
Das läuft letztlich auf die alte Weisheit hinaus, dass Schlösser für ehrliche Leute sind und zusätzlich einen Schutz gegen dumme Leute bieten.
Für nichts, wo es wirklich darauf ankommt, wird man auf ein Schloss als einzigen Schutz setzen, egal wie ausgefeilt und teuer.
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Jetzt weiß ich, woher der Ausdruck "stempeln gehen" kommt...
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28 minutes ago, callahan44er said:
Wenn man den Fall von Kusel nimmt kann es durchaus Sinn machen erstmal alle Waffen sicher zu stellen! Dort hat die Alte auf Druck ihrem Seger auch ihre Kanonen gegeben.
Das mag sozialpädagogisch sinnvoll erscheinen, aber eine Bestrafung (egal ob als Strafe oder sonstiger Rechtsnachteil) für das Verhalten des Ehegatten ist eigentlich unserer FDGO fremd. Was kommt sonst als nächstes? Übernahme ins Beamtenverhältnis nur, wenn man sich vorher vom Ehegatten trennt, der als feindlich-negatives Element bekannt ist?
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21 minutes ago, Schwarzwälder said:
Das Problem mit dem Schlüsseltresor ist halt nur, dass man gar nicht sicher weiß, wie viele Schlüssel es dazu insgesamt gibt (inwieweit der Antragsgegner Nr.1 schon evtl. zu früheren Zeitpunkten Ersatzschlüssel für sich besorgt hat/anfertigen ließ). Wenn er "geheime" Ersatzschlüssel hätte, kann man den Antragsgegner Nr.2+3 natürlich im Falle des Zugriffs auf Waffen nicht so einfach+automatisch eine Unzuverlässigkeit vorwerfen.
Ich habe ja schon öfters darauf hingewiesen, dass streng genommen jeder Schlüssel, den man einmal jemandem verliehen hat oder den einmal jemand abphotographieren oder ein Gedächtniskünstler auch nur anschauen konnte, eigentlich genauso verbrannt ist wie ein Zettel mit einem Passwort, wo das der Fall ist. So gesehen wäre es schlüssig, dass ein Tresorschloss, zu dem ein Unbefugter einmal einen Schlüssel hatte, auch verbrannt ist. Aber es ist doch etwas willkürlich, dass es normalerweise eben -- eigentlich entgegen der Logik -- nicht so gesehen wird, und nur in Ausnahmefällen aus besonderen, politisch unbeliebten Themenbereichen dann schon.
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Allerdings bestätigt das wohl auch die Lebenserfahrung, dass unsympathische Prozessparteien zu schlechten Urteilen führen. Im vorliegenden Fall z.B.:
QuoteNach den Angaben der Frau XXX, die nach jahrelanger häuslicher Gewalt durch den Antragsgegner zu 1 und konkret seit einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit dem alkoholisierten Antragsgegner zu 1 im Juli 2023 (Zerren der schlafenden Frau XXX vom Sofa der damaligen gemeinsamen Wohnung und Treten in deren Bauch im Beisein des gemeinsamen Kindes) von diesem getrennt lebt, sei dieser am 26.05.2024 in betrunkenem Zustand zusammen mit seinem Sohn und in Begleitung eines befreundeten Ehepaars von einem Dorffest zum Haus der Frau XXX gekommen. Dort habe zunächst Frau XXX den Sohn ins Haus genommen und dem Antragsgegner zu 1 den Zutritt zum Haus verwehrt. Die Freunde seien gegangen und kurze Zeit später habe der Antragsgegner zu 1 mit einem Schlüssel das Haus betreten. Er sei Frau XXX und dem Sohn ins zweite Obergeschoss gefolgt und es sei im Weiteren zum Streit gekommen, wobei Frau XXX versucht habe, sich zusammen mit ihrem Sohn in verschiedenen Zimmern des Geschosses (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Badezimmer) in Sicherheit zu bringen und ihr Handy zwecks Hilferufs zu bedienen. Der Antragsgegner zu 1 sei ihr stets gefolgt, habe herumgeschrien, habe sie mit den Worten „Fotze“, „Du bist das Liedrigste“ und „Das Allerletzte“ beleidigt, habe diese mit beiden Händen am linken Oberarm gepackt und zurückgestoßen, sodass diese zu Boden gestürzt sei. Vom Zupacken habe Frau XXX Hämatome am Oberarm davongetragen. Das Kind YYY habe geweint, ständig „Papa, weg!“ gesagt und mit seinem Kuscheltier versucht, diesen auf Abstand zu halten. Weiter habe der Antragsgegner zu 1 die zwischenzeitlich verschlossene Kinderzimmertür durch drei Tritte aufgetreten, das weinende Kind zurückgefordert und Frau XXX als „Hure“ beleidigt. Als diese sich zusammen mit dem Kind schließlich habe im Badezimmer einschließen wollen, habe der Antragsgegner zu 1 sie sofort verfolgt und einholt. Nachdem sie ihm mit der Polizei gedroht habe, habe der Antragsgegner zu 1 mit seiner rechten Faust einen Schlag angetäuscht und geäußert: „Du dumme Fotze, damals beim Adolf hätte man eine wie dich an die Wand gestellt, du gehörst auch an die Wand gestellt!“ und „Wenn ich jetzt ein Gewehr hätte, würde ich dich erschießen der einzige Grund, warum ich es nicht tun würde, wäre, weil du [YYY] hast.“ Frau XXX habe es in der Folge geschafft, mit ihrem Handy ein Telefonat mit ihren Eltern vorzutäuschen, woraufhin der Antragsgegner zu 1 nach unten gegangen sei. Nachdem Frau XXX ihre Mutter tatsächlich telefonisch erreicht habe, seien ihre Eltern gekommen. Schließlich habe der Vater des Antragsgegners zu 1 diesen abgeholt.
Jetzt gilt -- jedenfalls strafrechtlich -- natürlich auch bezüglich der Behauptungen der Frau XXX die Unschuldsvermutung. Aber einmal unterstellt, dass die Behauptungen, insbesondere die missbräuchliche Verwendung eines Wohnungsschlüssels, zumindest glaubhaft seien, dürfte das nicht gerade dazu beitragen, dass das Gericht emotionslos über die zugrundeliegenden Rechtsprinzipien nachdenkt.
Man kann es irgendwie nachvollziehen, dass ein Richter, der vielleicht weniger ein Prinzipienreiter der FDGO als ein auf die Vermeidung von Ärger und Arbeit abzielender Sesselhocker sein mag, lieber das Risiko eingeht, dass ihm ein rechtsfehlerhaftes Urteil einkassiert wird, als das Risiko, dass Antragsgegner 1 wieder einmal mit einem Nachschlüssel wo reingeht, wo er nicht reinsoll. Das soll nicht so sein, aber wenn man sich anschaut, wer Richter wird -- ziemlich gute Noten, aber größeres Bedürfnis nach Sicherheit und Ruhe als nach Geld oder aufregenden Karrierechancen oder intellektueller Herausforderung -- was will man da erwarten?
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On 12/25/2024 at 4:55 PM, BlackFly said:
Ich habe ehrlich gesagt, so rein interessehalber, doch tatsächlich ein paar Briefe abgeschickt. Mal schauen was zurück kommt, aber ehrlich gesagt erwarte ich relativ wenig...
Von den letzten Briefen des Briefgenerators kamen auch nur 2 Briefe und das waren unpersönliche Textbausteine...
Ich denke aber ehrlich gesagt weder das ich mit den Briefen groß was ausrichte noch das dies "die Regierung" wirklich "stressen" wird.
Ich glaube, es gibt da gerade bei Leuten, die sich eben nicht gewohnheitsmäßig, sondern nur einmalig in den politischen Prozess einbringen, oft falsche Erwartungshaltungen.
Es stimmt nicht, dass Politiker, oder deren Büros sich nicht für eingehende Post, Besuche, usw. interessierten. Viele Politiker zeichnen sich im Gegenteil eher dadurch aus, dass sie sich für Sachthemen nur begrenzt interessieren, für Zustimmung dagegen sehr. Deswegen können oft auch kleine Gruppen erfolgreich für etwas lobbyieren.
Es ist aber absurd, zu erwarten, dass die Benutzung eines automatisierten Floskelgenerators durch einige wenige Leute die Politik merkbar herumreißen wird. Würde das so einfach gehen, dann würde ja auch logischerweise z.B. der Herr Grafe alles daransetzen, irgendwie 300 statt 200 Leute zum Abschicken eines automatisch generierten Briefs zu bewegen, um damit die gegenteilige Veränderung zu bewirken. Es ist also nicht einmal wünschenswert, dass es ganz so einfach geht.
Selbst bei den Amerikanern mit dem Zweiten Verfassungszusatz und der fast schon religiös verklärten Entstehung der Nation aus einer Revolte des bewaffneten Volkes und weniger obrigkeitshörigen Traditionen hat es zwanzig Jahre gedauert von der Entstehung der modernen Waffenrechtsbewegung 1977 bis zu den ersten größeren gesetzgeberischer Erfolgen in einigen Einzelstaaten, weitere zwanzig Jahre bis der Oberste Gerichtshof jedenfalls im Prinzip erklärt hat, dass der Zweite Verfassungszusatz bedeutet, was drin steht.
Natürlich wird ein Brief, dazu noch ein automatisch generierter, eines Bürgers nicht die Politik herumreißen. Auch ein etwas größerer Einsatz, z.B. ein persönliches Gespräch in einer Bürgersprechstunde oder ein Artikel, den man veröffentlicht, wird das nicht tun. In der Summe und über die Zeit haben diese Dinge aber durchaus Wirkung.
Um einmal ein Beispiel mit höherem persönlichen Einsatz zu nehmen, selbst in einem wirklich durch und durch undemokratischen Staat, der aber den Anspruch hatte, demokratisch zu sein: 1975 hat die DDR die Schlussakte von Helsinki unterzeichnet, mitsamt ihrer Zusicherung von Menschenrechten wie Meinungs- und Reisefreiheit. Man wollte ja dazugehören und sich international geachtet fühlen. Das wurde auch brühwarm und stolz im Neuen Deutschland veröffentlicht. Allerdings hat das dazu geführt, dass freche Bürger dann Eingaben mit Verweis auf diese von der DDR unterzeichnete Akte gemacht und ihre Rechte eingefordert haben. Zunächst einmal hat das natürlich nur zu Verlust von Arbeits- oder Studienplatz, mit Pech zu Haft und mit Glück dann zum "Freikauf" geführt. Aber längerfristig hat diese Diskrepanz, das offensichtliche Unrecht, Leute zu verfolgen, die nur wollten, was selbst Honecker feierlich zugesichert hatte, erheblich zur Destabilisierung der DDR beigetragen. Diese Diskrepanz musste auch dem Parteisekretär von Wusterwitz auffallen und ihn über die Zeit demotivieren. Die Briefeschreiber haben etwas erreicht, auch wenn das unmittelbare Resultat nur Ärger war. Fünfzehn Jahre später gab es die DDR nicht mehr, und diese Eingaben hatten einen Anteil daran.
In Deutschland ist beim Waffenrecht, denke ich, erst einmal Grundlagenarbeit erforderlich, bevor man etwas reißen wird. Positionen zu Meinungsfreiheit und Waffenrecht korrelieren erfahrungsgemäß stark. Solange man den meisten Leuten noch erklären muss, warum man in der FDGO einen Politiker, den man für unfähig hält, einen "Schwachkopf" nennen darf, ohne dass einem deshalb das Haus auf links gedreht wird, wird ein Argument gegen den Bedürfnisquatsch sich nicht durchsetzen, nicht einmal verstanden werden. (Ein Argument, das den Bedürfnisquatsch anerkennt, und nur eine bestimmte Sache oder Gruppe privilegiert haben will, hat es als offensichtliche Privilegiensuche ohne Prinzip immer schwer.) Es kann schon ein Anfang sein, wenn z.B. ein Vereinskamerad, der auch gegen den Bedürfnisquatsch ist, das aber nicht sagt, weil er fürchtet, sich damit zu isolieren, merkt, dass er nicht alleine ist. Es kann schon ein Anfang sein, wenn ein Politiker merkt, dass es vernünftige Argumente für Dinge wie Meinungsfreiheit und Waffenbesitz gibt, die von normalen, sympathischen Leuten vertreten werden.
Das Himmelreich gleicht bekanntermaßen einem Senfkorn, dem kleinsten aller Samen, den ein Mensch aussät im Vertrauen, dass er aufgehen wird.
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1 minute ago, Valdez said:
Keiner, konnte die Glock unter 5 Minuten aus dem Holster bekommen, bis er den "Trick" kannte.
Also doch ein Geheimholster mit einem speziellen Trick? Oder eben Safariland ALS und SLS, vielleicht mit Guard? Also Guard-Hebel zurück, SLS-Hebel runter, SLS-Hebel vor, ALS-Hebel nach hinten, ziehen?
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6 minutes ago, Valdez said:
Ist das ein Geheimholster?
Nö:
https://www.marklsupply.com/Safariland-6070-Level-IV-Duty-Holster_p_1412.html
Die Level IV-Bezeichnung scheint aber nur von diesem Verkäufer dafür verwendet zu werden, nicht von Safariland selbst.
Die angegebene Modellnummer Safariland 6070 ist lediglich die Gürtelmontage.
Für das Holster wird vom Verkäufer Leder als Material angegeben. Laut Safariland-Katalog machen die aber gar keine Holster mit hohen Retention-Levels aus Leder. Der Schutzbügel oben sieht aus wie von einem Safariland 7304, allerdings ohne den Daumenschild (der von vielen gerne entfernt wird).
Seltsame Konstruktion.
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1 hour ago, Valdez said:
Ich habe ein Glock17 Level 4 Holster von Safariland, da bekommt keiner die Waffe raus, auch wenn er weis wo der Drücker ist. Zumindest nicht in der Zeit, die er bräuchte......
Ist das ein Geheimholster? Safariland verwendet doch eigentlich nur die Bezeichnungen Level I, II, und III+, oder? Andere Hersteller verwenden bisweilen "Level IV", zählen da dann aber auch den Reibschluss als eine Sicherung, was Safariland nicht tut.
Ansonsten ist eben die Frage, gegen welche Gefahren man sich schützen will. Bei mir geht's bei den Holstern für die Waffen in voller Größe um Wettbewerbe mit turnerischen Einlagen, also wirksamen Schutz gegen unabsichtliches Herausfallen. Bei anderen geht's um unbefugte Entnahme, aber dem steht eben gegenüber, dass damit auch die befugte Entnahme unter Stress schwieriger wird, und die meisten Cops üben jetzt nicht so arg viel.
Wenn eine physisch flinke Person das Entwaffnen fleißig üben würde, dann wäre da sicher viel möglich. Talentierte Trickdiebe überwinden ja einiges. In der Praxis scheint das aber kein großes Problem zu sein, weil die entsprechende Klientel eben eher auf rohe Gewalt als auf Geschicklichkeit und Üben steht. Wenn man an ein geeignetes Opfer mit Doughnut in der einen Hand und Kaffe in der anderen von hinten herankommt, dann kann man ebensogut einfach zuschlagen wie die Holstersicherung überwinden, und da ist das Prinzip einfacher zu verstehen.
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1 minute ago, GermanKraut said:
Der @steven hat aber ganz klar gesagt, dass die AfD genau das machen will, und hat sogar schon hier im Forum gefragt, welche Sonderwünsche es dazu von LWB geben würde, damit er diese dann mit der AfD-Parteispitze diskutieren kann.
Es hat auch bestimmt einer von der FDP ganz klar gesagt, dass er für Redefreiheit sei und jedenfalls das Sonderstrafrecht für Politikerbeleidigung und den Verfassungschutz-Phänomenbereich Delegitimierung streichen will. Das glaube ich dem von der FDP auch gerne -- also, dass er als Person das will, nicht dass seine Partei es machen würde. Von der Partei als Ganzem und den entscheidenden Personen hört man das aber genauso wenig wie als Stimmungsbild der Basis.
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6 hours ago, Valdez said:
Anscheinend gibt es nur eine Partei pro Gun.
Das Forum Libertäre Pickelgesichter (FLP) mit fünfzig Mitgliedern?
Es gibt in Deutschland keine nennenswerte Partei, die sich auch nur konsequent für Redefreiheit einsetzen würde. Insofern Positionen zum Waffenrecht und zur Redefreiheit überall stark korrelieren, aber die Idee eines freien Waffenrechts dem Michel gar nicht mehr vertraut ist, ist es da doch gar kein Wunder, dass es auch keine nennenswerte Partei gibt, die sich für ein freies Waffenrecht einsetzen würde.
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39 minutes ago, karlyman said:
Art. 13 Abs. 2 GG steht in Bezug zu Abs. 1, somit geht es dort um Durchsuchungen der Wohnung.
Und die lesen das echt nicht so wie es geschrieben steht als allgemeinen Schutz vor Durchsuchungen (was mit der Unverletzlichkeit der Wohnung natürlich in sachlicher Verwandtschaft steht, aber sich nicht darauf zu beschränken braucht)? Ist ja nicht so, dass sie bei einem engeren Geltungsbereich nicht "einer Wohnung" in (2) hätten schreiben können? (Die ganzen Absätze (4) und aufwärts mit ihrem Bezug auf Wohnungen können dazu nichts beitragen, weil sie erst nachträglich hinzugefügt wurden. Absatz (3) ergibt ebensoviel Sinn, wenn man (1) als auf Wohnungen und (2) als auf Durchsuchungen bezogen liest.)
Wenn man es nicht aus Artikel 13 lesen will, dann wird Artikel 2 aber einerseits manchmal windelweich, andererseits bisweilen abenteuerliche Dinge begründend gelesen. Die Vorstellung, dass das Grundgesetz nichts dagegen hat, dass ein Uniformierter auf der Straße ohne Grund sagt "Die Papiere! Hände an die Wand und Beine spreizen!", vier Jahre nachdem es mit der Gestapo vorbei war, ist jedenfalls auch aus Artikel 2 angesichts der Entstehungsgeschichte ziemlich seltsam. Art. 8 EMRK könnte man auch noch bemühren.
Gut, bei mir steht's glücklicherweise deutlicher:
QuoteThe right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no warrants shall issue, but upon probable cause, supported by oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.
Da ist "unreasonable" natürlich auch aus der Geschichte erklärungsbedürftig, aber jedenfalls das Grundprinzip ist doch klar.
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3 minutes ago, BlackFly said:
Und irgendjemand hier glaubt das ein Richter das auch so urteilen würde?
Der einzige sinnvolle Satz, den eine gewisse Dame im Laufe ihres Lebens herausgebracht hat: "Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen."
Wenn ein Richter, gar noch das Verfassungsgericht wo es nötigenfalls eben einmal hinmüsste, hinschreibt (oder im Fall der höheren Gerichte stehenlässt), dass Art. 13 keinen Schutz vor einer Durchsuchung der Person ohne Anlass an einer Vielzahl von nicht klar abgrenzbaren öffentlichen Orte bietet, ohne weitere Einschränkung nach bestimmten Personen, Vorgehensformen, Anlässen, was auch immer, dann weiß man wenigstens, wo man steht.
Man kann den Verfassungsfeind nicht zwingen, zum Verfassungsfreund zu werden, aber man ihn demaskieren und ihn dazu bringen, dass er seine Verfassungsfeindschaft immer grotesker herausbrüllt.
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7 minutes ago, JoergS said:
§42c WaffG
Und das ist noch nicht vor Gericht auf sein Verhältnis zu Art. 13 (2) GG untersucht worden, der da sagt:
QuoteDurchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Gefahr im Verzug ist wohl kaum, wenn überhaupt kein konkreter Anlass besteht.
Die einzige mit Art 13 konforme Interpretation von §42c WaffG wäre, dass die Behörde einen zwar "befragen" aber keine Aussage erzwingen darf, dass sie auch in der Öffentlichkeit offen getragene Dinge angucken darf, aber Taschen aufmachen, anfummeln, usw. nicht ohne richterliche Anordnung. Ansonsten scheint es mit, dass Art. 13 vollständig entkernt wäre.
Freilich, mit hinreichender Unverschämtheit könnte ein Gericht zu Ansicht kommen, dass Art. 13 von Anfang an durch Absatz (7) vollständig entkernt war, also eigentlich nur symbolisch drinsteht, und jeder wegen allem oder auch ganz ohne Grund durchsucht werden dürfe. Dann sollen sie sich aber nicht beleidigt fühlen, wenn ihre Form der Grundrechtsauslegung mit der gewisser vergangener deutscher Staaten verglichen wird.
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On 12/17/2024 at 10:39 AM, Ebert79 said:
Ich würde per se immer Antrag stellen und nichts angeben.
[...]
Ich meine aber es gibt noch keine Fälle, in denen das eigentliche Verschweigen von Ausschlusskriterien dazu führt, dass eine WBK entzogen wurde. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege.
Ist aber ein Risiko, so zu verfahren. Im Amerikanischen gibt's den Rechtsspruch "It's not the crime, it's the coverup." -- sie verknacken Dich nicht für den Sachverhalt, den sie Dir nicht anhängen können, sondern dafür, dass Du darüber gelogen oder ihn sonst verbotenerweise verschleiert hat.
Im vorliegenden Fall: Dass Dinge wie Diabetes, der Besuch eines Seelendoktors in der frühen Pubertät, ein fehlender Arm usw. eine mangelnde Eignung begründen könnten, wäre zumindest arg angreifbar, auch wenn Behörden das versuchen oder gar vor manchen Gerichten damit durchkommen mögen. Jedenfalls theoretisch finden sowohl das Grundgesetz wie auch zahlreiche Gesetze und Konventionen sachfremde Diskriminierung von Menschen wegen angeblicher oder tatsächlicher Gebrechen gar nicht gut. Dass eine bewusste Lüge auf einem waffenrechtlichen Antrag eine mangelnde Zuverlässigkeit begründet, scheint weit plausibler.
Mit Pech warst und bist Du dann also geeignet, aber als waffenrechtlicher Lügner nicht mehr zuverlässig...
Unterschiedlich vom Rat, nicht zu lügen, ist natürlich, nichts zu sagen, wozu man nicht gefragt wurde und nicht mehr zu sagen als man muss.
Wenn gefragt wird, ob man unter einer "Geisteskrankheit" "leide", dann könnte man sich schon auf den Standpunkt stellen, dass nach Duden dieses Wort nicht nur unverschämt diskriminierend ist, sondern dass die beiden einzigen im Duden angegebenen Bedeutungen "Psychose" und "geistige Behinderung" sind. Eine Depression, ohne psychotische Empfindungen und ohne Schwere, die einen Behindertenausweis rechtfertigen würde, fällt da plausibel nicht darunter, sonst wären viele "geisteskrank".
Idealerweise -- will man etwas Geld in die Hand nehmen -- betreibt man da in Zweifelsfällen Outsourcing der Verantwortung an jemanden, der dafür bezahlt wird. "Mein Rechtsanwalt war das Meinung, das müsse ich nicht angeben." ist der Zuverlässigkeit wenn's Ärger gibt weniger abträglich als "Das wollte ich nicht angeben."
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2 minutes ago, JoergS said:
Sehr guter Punkt - zumal vielen Kritikern der neuen "Massendurchsuchungen" noch gar nicht aufgefallen ist, dass Faeser nicht nur der Polizei diese neuen Berechtigungen verliehen hat. Das Recht der jederzeitigen anlasslosen Durchsuchung steht nämlich ALLEN "Behörden" zu. Im Prinzip darf jede Politesse und jeder Ordnungsamt-Küchenschabeninspektor beliebige Passanten zwingen, die Hände an die Wand zu pressen und kann dann eine Leibesvisitation vornehmen.
Nach welcher Rechtsnorm denn? Haben die an ein Gesetz gemacht? Ich dachte, die machen einfach so.
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10 hours ago, Hypnodoc said:
Ich schreddere grundsätzlich nach 10 Jahren alle Patientenakten.
Ich musste als ich in Amerika studieren wollte denen nachweisen, dass ich die Windpocken hatte. (Einfach nachspritzen wäre nicht nur unnötig gewesen, sondern damals in Deutschland gar nicht so einfach verfügbar, wäre also etwas logistischer Aufwand gewesen.) Glücklicherweise hatte der Homöopathie-Fuzzi, zu dem meine Mutter mich als Kind geschleppt hat, noch eine vollkommen unleserlichen Hieroglyphen, aus denen die mir einen Zettel geschrieben haben...
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9 minutes ago, Sal-Peter said:
Auch hat GoGun ein Pressluft-F-Gewehr im Sortiment, das bringt (in Holland) bis zu 1600 Joule, wenn man will. Nicht oft, aber es bringt das, Im Kaliber .68 - möchte ich nicht im Wanst stecken haben,
Schon, aber für jemanden, der eine Heimschutzwaffe sucht und es allgemein nicht so mit Waffen hat, vielleicht nicht die optimale Wahl... Und das dürfte bei "weil die Menschen Angst bekommen" wohl doch der häufigere Zweck sein als z.B. etwas, mit dem man im Notfall Jagen/Wildern könnte.
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1 hour ago, Last_Bullet said:
Sie sind bei weitem nicht so schlimm, wie Du denkst, ich habe da Kontakt zur örtlichen BuPo, die sind bei uns dafür zuständig.
Vielleicht, vielleicht nicht. Kann auch sein, dass einfach weniger aggressiv getestet wird und Beschaffungsskandale weniger wahrscheinlich in der Zeitung landen. (Bei den Amis ist durch die Konkurrenz einer größeren Zahl von Behörden vielleicht die Wahrscheinlichkeit des Durchstechens an die Öffentlichkeit größer.) Von außen ist das schlecht zu beurteilen.
Es entspricht jedenfalls der Lebenserfahrung, dass die Produktivität von Organisationen, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass etwas nicht passiert, das auch so kaum passiert, und wo die Effektivität der getroffenen Maßnahmen wenig transparent ist, sich normal in Grenzen hält. Bei manchen zeigt es sich dann ja im Nachgang, dass die Produktivität vielleicht sogar stark negativ ist, z.B. wenn sich das halbe Umfeld von Terroristen als vom Verfassungsschutz beliefert und protegiert herausstellt.
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
in Waffenlobby
Geschrieben
Solche Drohungen sind für sich alleine ein sehr starkes Warnsignal, völlig unabhängig davon, worauf sie sich beziehen.
Mir hat eine Ex einmal angedroht, dass wenn ich "Drogen" -- was darunter fällt, bestimmt sie -- nähme, sie mir die -- noch nicht gezeugten -- Kinder wegnehmen würde und ich sie auch nicht mehr sehen dürfte. Auf meinen Hinweis, dass das wenn sonst nichts ist jedenfalls ohne massiven Meineid schlecht gehen werde, meinte sie, dann sei das eben so. Es ging dann noch ein paar Wochen, aber ich hätte mir sehr viel Ärger erspart, wenn ich einfach da mein Zeug eingepackt und die Sache für gescheitert erklärt hätte. Der Witz dabei: Ich hatte keinerlei, wirklich keinerlei Interesse an "Drogen" jenseits von Koffein und Alkohol, hier und da mal etwas Nikotin, plus üblichen Küchengewürzen, alles in sozial üblichen gemäßigten Dosen, gezeigt oder gehabt.
Es gibt Leute, die sind machtgeil. In unterschiedlicher Ausprägung bei Männern wie bei Frauen. Da sollte man nicht laufen, sondern rennen. Irgendein Konflikt kommt in jeder Beziehung einmal, und wenn die andere Seite schon im Voraus klarmacht, den mit der Strategie der verbrannten Erde ausfechten zu wollen, dann wird das auch einmal kommen. Wenn Du bei den Waffen nachgibst, was wenn Ihr dann mal unterschiedliche Ansichten bezüglich irgendwelcher Problemen mit einem Kind habt, was auch immer? Sagen wir, nur als Beispiel mit einer im Grunde auch ziemlich nichtigen Sache, die manche Leute dann existentiell machten, unterschiedliche Ansichten, ob das Kind gegen Corona hätte gespritzt werden sollen, vielleicht auch bei entsprechendem Alter mit eigenen Ansichten des Kindes...