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Beiträge von Proud NRA Member

  1. 10 minutes ago, Last_Bullet said:

    Hättest Du noch gute Argumente dafür?

     

    Ich weiß nicht, warum man überhaupt gute Argumente dafür zu liefern bräuchte. Meiner Auffassung von Staat und sogar von Stil würde eher die Frage entsprechen, ob es gute Argumente dagegen gebe. Wenn nicht, warum denn nicht?

     

    Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass z.B. Schlossknackerbanden sich auf Antiktresore spezialisieren würden -- selbst dann, wenn sich da wirklich über die Jahrzehnte früher unbekannte Sicherheitslücken gefunden hätten, existiert das doch einfach nicht als praktisches Problem, und schon gar nicht wenn noch nicht einmal große Werte drin sind.

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  2. 1 hour ago, AWO425 said:

    Ich muß schon alle 5 Jahre meinen LKW Führerschein erneuern, dass ich meine Job behalte. Wenigstens die ärztlichen Kosten trägt der AG.

    Wenn ich jetzt noch aller paar Jahre zum Dichtheitstest muss, der ja sicher nicht nur 10 Euro kostet, dann wirds lustig.

     

    Ich muss alle zwei Jahre zum Fliegerarzt und meine Fliegerei von einem Fluglehrer anschauen lassen. (Tatsächlich ist die Rechtslage etwas komplizierter, weil es zum beidem auch alternative Angebote gibt, aber vom Prinzip her sind die ähnlich.)

     

    Das unterscheidet sich allerdings massiv von einem gar nicht auf konkrete Probleme abstellenden Psychotest. Dass sich bei jemandem die Sehkraft verschlechtert, er Diabetes entwickelt, er etwas am Herzen hat und das anfangs selbst nicht bemerkt, ist soweit plausibel. Ebenso ist plausibel, dass der Steuerknüppel eines Flugzeugs oder das Lenkrad eines Vierzigtonner besonders ungünstige Orte wären, wenn das an diesen Orten zuerst auffallen würde. Dass solche Untersuchungen sinnvoll sein können, zeigt sich auch daran, dass auch Leute, die nicht zu ihnen verpflichtet sind, aus freien Stücken ähnliche Vorsorgeuntersuchungen vornehmen lassen.

     

    Eine Psychobegutachtung, die nicht auf vom Patienten selbst empfundene Probleme oder selbst auf Dritten wirklich massiv auffallende und über politische Ausrichtung, Glaubensüberzeugung usw. hinweg allgemein als solche anerkannte Probleme zurückgeht, ist dagegen schon dem Konzept nach unseriös und übergriffig. Ihre Ergebnisse dürften deswegen auch wenig Korrelation mit später auftretendem massiv selbst- oder fremdschädigendem Verhalten aufweisen. Wenn die Begutachtung gesetzlich vorgeschrieben ist, ohne dass Evidenz für ihre Wirksamkeit vorliegt, dann ist sie logischerweise damit auch von allen Ansprüchen an Evidenzbasiertheit schon dem Konzept nach ausgenommen.

     

    Ich würde da einen Gegenvorschlag machen: Wenn die Politik Psychobegutachtungen von ansonsten nicht auffällig gewordenen Personen für auch nur im Geringsten aussagekräftig hält, sollte man sie nicht zuerst für Politiker und Beamte einführen, speziell für solche, deren Amt die Möglichkeit beinhaltet, die Anwendung von Gewalt anzuordnen?

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  3. On 3/7/2024 at 12:40 PM, Gruger said:

    Jetzt stellt sich die Frage, ob das auch für die EN 1143-1 zutrifft und ob das jemand von der geneigten Leserschaft beantworten kann.

     

    Einen privaten Herausgeber eines urheberrechtliche geschützten Werkes wird man kaum dazu zwingen können, das kostenlos oder überhaupt in einer bestimmten Form zu veröffentlichen.

     

    On 3/7/2024 at 2:29 PM, Qnkel said:

    Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können.

     

    Selbstverständlich. Ich würde aber noch einen Schritt weitergehen. Wenn ein Bezug auf eine Norm überhaupt in einem Gesetz oder einer Verordnung als notwendig erachtet wird, dann legt das mindestens den Verdacht nahe, dass der Staat sich als Ingenieur usw. betätigt, das Leben der Leute in viel zu feinem Detail regeln will, und bestimmte technische Lösungen vorschreibt, wozu er erfahrungsgemäß wenig Talent hat.

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  4. 3 hours ago, scynet said:

    Vermeidbarer Unfall mit Todesfolge aus Blödheit. Gibts sowas?

     

    Dafür wurde ja gerade die Waffenmeisterin verurteilt. Maximalstrafe sind wohl achtzehn Monate, die sie ohne Vorstrafen und angesichts des Umstandes, das sie ein kleines Mädchen unter Baldwins Fuchtel war, vermutlich nicht entfernt bekommen wird. Auch Baldwin ist selbstverständlich wegen einer unabsichtlichen Tötung angeklagt. Das Delikt entspricht im Wesentlichen der fahrlässigen Tötung im deutschen StGB (die einen erstaunlich weiten Strafrahmen von der Geldstrafe bis zu fünf Jahren hat).

  5. On 3/4/2024 at 8:07 AM, meierzwo said:

    So einfach wird sich da eine Schuld auch nicht zuweisen können. Baldwin ist einer von sieben Produzenten und 6 Produktionsfirmen sind beteiligt. War er überhaupt Executive Producer? Schwer zu sagen, wie hoch sein Einfluss auf die Produktion überhaupt war.

     

    Er war Gott am Set. Er ist auf Film festgehalten, wie er beispielsweise die völlig unerfahrene und junge Waffenmeisterin anherrscht "Nochmal! Nochmal! Nochmal! Sofort! Nachladen!" Und er weiß genau, dass sein Wort für ein junges Mädel mit Träumen von Hollywood das Wort Gottes ist.

     

    Er hätte sich einen Typen als Waffenmeister nehmen können, der zwanzig Jahre bei der Marineinfanterie war und da Achtzehnjähirgen gemischter Intelligenz das Schießen beigebracht hat, und der auf eine solche Aufforderung einfach antworten würde: "Es dauert so lange es dauert." Oder er hätte bei dem jungen Mädel als vernünftiger Mentor fungieren können, sie bestärken, dass ihr Job Sicherheit und Kontrolle ist, und jedem, der sie so anherrscht, auf Schwäbisch gesagt den Rost runterholen (Wortspiel...), bis sie selbst das nötige Selbstvertrauen hat. Hat er aber nicht. Er hat ein ihm völlig ergebenes Mädel angeherrscht, sie solle bloß schnell machen.

     

    3 hours ago, Klaas said:

    Ich habe mal oben das Entscheidende hervorgehoben. Meine Frage dazu: Was haben scharfe Waffen an einem Filmset zu suchen? Es gibt spezielle Filmwaffen und die dazu gehörende Film-Munition. Die kosten aber Geld.

     

     

    Ich würde einmal darauf tippen, dass die einen Markt nur da haben, wo sie entweder rechtliche Vorteile bieten oder aber technische (z.B. ein MG, das nur mit einer Durchflussbegrenzung im Lauf mit Platzpatronen läuft).

     

    Patronen aus der Kammer einer Waffe fernzuhalten ist eigentlich nicht schwieriger als Feuerzeuge von pyrotechnischen Gegenständen wegzuhalten usw.

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  6. 3 hours ago, Wenemar said:

    Letzteres stelle ich mir schwierig vor, wenn es da Dritt- oder Viertschlüssel geben sollte. 

     

    Letztlich sind die Dinger eher durch soziale Prozesse als durch die Qualität und Einzigartigkeit von Schlüsseln und Schlössern gesichert. Zufällig hat Lockpickinglawyer gerade ein aktuelles Video zu einem Bankschließfach. Dass ein Experte das Schloss recht schnell zerstörungsfrei aufbekommen kann, hat aber eine Deliktrelevanz von exakt Null. Selbst im etwas wahrscheinlicheren Fall, dass ein gewisser Klan mal versuchen sollte, einfach Bankgebäude und Schließfächer mit roher Gewalt aufzumachen, und auch nicht innerhalb der nötigen Zeit daran gehindert wird: Die nehmen Bargeld und Schmuck mit, aber weder Unterlagen noch irgendwelche Schlüssel. Wozu auch?

     

    Solange der Gesetzgeber nicht sagt, dass nur Zahlenschlösser mit ausschließlich memoriertem Code als letztes Glied in einer Kette von gleichwertig zertifizierten Schlüsseltresoren zulässig sei -- worauf @ASEs Argument hinauslaufen würde, was der Gesetzgeber aber nicht getan hat -- dürfte eine Aufbewahrung in einem Bankschließfach auch gegen die vom Gesetzgeber befürchteten Gefahren als besonders zuverlässig annehmbar sein. Jedenfalls wird z.B. ein amokender Sohnemann augenscheinlich viel plausibler an einem unbeaufsichtigten Tag den heiligen 0er-Schlüsseltresor öffnen als eine Bank leermachen.

     

    Hat man Angst vor wirklich motivierten und fähigen Angreifern mit unbegrenzter staatlicher Finanzierung -- sagen wir für das Originalprotokoll eines Geheimtreffens, das bundesweite Demonstrationen auslösen wird, wenn es rauskommt -- dann dürfte ein reines Vertrauen auf Schlosstechnik prinzipiell nicht geeignet sein, Zugriff zu verhindern. 

     

     

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  7. 4 hours ago, steven said:

    ich stelle auch seit langem fest, dass die Sachbearbeiter keinerlei Ahnung von Waffen haben.

    Da erwartest du, dass die wissen, was 4mm RF lang bedeutet.

     

    Ist aber auch irgendwie eine exotische Konstruktion. Und warum/woher sollen sie denn Ahnung haben? Eine Büxerlehre ist ja nicht gerade Voraussetzung, vermutlich auch kein Schnellkurs.

     

    Man könnte da natürlich die prinzipiellere Frage stellen, warum der Staat denn überhaupt regeln muss, was offenbar mit keinerlei sozialen Problemen verbunden ist, und wofür Sachverstand auf Seite derer, die die Regeln umsetzen sollen, auch mangels entsprechender Probleme nicht für erforderlich gehalten wird. Die Dinger haben ja so sehr Spielzeugcharakter, dass der Gesetzgeber sogar vom heiligen Bedürfnisprinzip eine Ausnahme macht. Da hätte man auch sagen können, freier Erwerb ab 18 und gut ist, selbst wenn man nicht einem prinzipiell freiheitlichen Waffenrecht anhängt.

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  8. 1 hour ago, rider650 said:

    Denn verantwortlich ist der Schauspieler, wenn was passiert, egal wie wenig Ahnung er hat, und unabhängig davon ob nicht andere zusätzlich noch verantwortlich sind.

     

    Nicht unbedingt. Ich würde Baldwins Problem eher woanders sehen, nämlich dass er nicht nur einfacher und Schauspieler und als solcher anweisungsgebundener Angestellter war, sondern auch Produzent. In dieser Eigenschaft hat er wohl einerseits ein unerfahrene und unsichere Waffenmeisterin angeheuert und ihr andererseits unangemessenen Druck gemacht.

     

    Ein Komparse frisch von der Straße oder der Schauspielschule könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er bei Feuerwaffen wie auch allen anderen Gegenständen an einem Dreh, die ihm in die Hand gedrückt werden, darauf vertraut, dass sich jemand anders über die Sicherheit Gedanken gemacht hat, und solange er alle Anweisungen, die er bekommen hat, befolgt, auch nichts passieren wird. Man macht ja auch als Schauspieler keine Überprüfung der elektrischen Sicherheit an Requisiten mit Strom oder der Fahrsicherheit an irgendwie modifizierten Fahrzeugen. Dieses Argument funktioniert aber nicht so gut, wenn es kein einfacher Schauspieler war, sondern ein Produzent, der gerade dafür verantwortliche wäre, sichere Arbeitsweise zu organisieren oder organisieren zu lassen.

     

    1 hour ago, rider650 said:

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn ich jemanden totfahre, werde ich ja auch nicht freigesprochen, weil ich keinen Führerschein habe.

     

     

    Wenn Dir als abhängigem Angestellten der Chef sagt, dass man für den Stapler keine besondere Unterweisung brauche, dazu auch nicht sagt, dass bei dem Stapler die Bremse kaputt ist, und Dich anweist, damit zu stapeln, dann vielleicht schon. Jedenfalls wird hoffentlich der Chef wesentlich mehr auf die Rübe kriegen. Und Baldwin war in diesem Falle nicht der einfache Lagerarbeiter, sondern der Betriebsleiter.

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  9. 2 hours ago, weyland said:

    Der SO ist der (Schweizer) Security Officer, analog dem (Schweizer) Schützenmeister in den klassischen Disziplinen.

     

    Irgendwie erstaunlich, wie die Deutschen Denglisch sprechen, in diesem Fall die im deutschen Wort "Sicherheit" nicht existierende Unterscheidung zwischen "security" und "safety" nicht kannten...

     

    Ein "security officer" ist ein Wachmann gegen Einbrecher usw. Für Unfallsicherheit und korrekten Ablauf ist er nicht zuständig.

  10. 11 hours ago, Pikolomini said:

    Glaubt eigendlich ernsthaft ein einziger User hier, daß die legalen Waffenbesitzer in einer kriegerischen Auseinandersetzung, irgendeine Rolle spielen würden ?

     

    Aus Sicht eines Angreifers auf die FDGO, sei er in- oder ausländisch, ganz bestimmt nicht, denn der erklärt sie natürlich zu illegalen Waffenbesitzern. 

     

    Allerdings ist es doch so, dass ich in einem Land wohne, dessen Gründungsgeschichte es ist, dass sich die Miliz eines kleinen Dorfes gegen mit die bestorganisierten Regierungstruppen der Welt gestellt haben, und das so ausgegangen ist, dass diese Regierungstruppen mit eingezogenen Schwanz und unter Dauerbeschuss, den sie nicht erwidern konnten, in ihre Garnison zurückmarschiert sind. (Dass beide Seiten eigentlich Befehl hatten, nicht zu schießen, und man bis heute nicht weiß, wer zuerst geschossen hat oder nur aus Doofheit eine in die Luft hat fliegen lassen: sei's drum.) Dann ist diese Land heute selbst im Besitz der bestorganisierten und -finanzierten Regierungstruppen der Welt, und diese Truppen mussten in einem Fünfte-Welt-Staat am Ende der Welt ebenfalls den Schwanz einziehen und unter Beschuss abfliegen, nachdem sie das Hundertfache des Bruttosozialprodukts dieses Landes (!!!) in den Krieg dort gesteckt und sogar in diesem Land einiges an Verbündeten hatten.

     

    Natürlich ist das keine absolute Überlegenheit: Die Briten hätten damals zur Strafe Boston samt Bevölkerung abfackeln können und dazu jede andere Garnisonsstadt. Die Russen oder die Amis hätten Afghanistan mit hunderten thermonuklearen Sprengkörpern eindecken und so ebenfalls abfackeln können. Aber nicht jeder Angreifer ist so irrational und kaputt, dass er um jeden Preis einfach Zivilisten töten will, ohne danach überhaupt etwas zu haben, das zu besitzen sich lohnen würde.

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  11. 1 hour ago, fuzzy.77 said:

    Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. 

     

    Ohne konkrete Annahmen wäre es für einen Arzt auch schwierig, zu wissen, was er da eigentlich beurteilen soll. Fertige Standards wie z.B. für verschiedenen Klassen fliegerärztlicher Untersuchungen existieren für das Wiederladen nicht, wären auch nicht besonders sinnvoll, alldieweil auch Versehrte, Rheumatiker usw. einwandfrei und sicher wiederladen können, nur langsamer.

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  12. 25 minutes ago, H.S. said:

    Dann soll mir die Waffenbehörde im WaffG zeigen wo steht, dass ich nicht mehrmals die identische Waffe auf gelb kaufen darf... 

     

    §8 ... Es muss immer noch ein "besonders anerkennenswertes" Bedürfnis vorliegen. Bei Gelb hat der Gesetzgeber das vereinfacht, aber eine Bedürfnis für eine größere Zahl identischer Waffen wäre wohl eher schwer zu begründen. Ersatzwaffe, unterschiedliche Visierung, unterschiedliche Möblierung, vielleicht auch einfach unterschiedlich eingeschossen schiene mir noch plausibel. 

     

  13. On 2/14/2024 at 2:25 PM, Hunter375 said:

    Und man liefert dann gleich noch selbst die passende Schlagzeile "Rechte horten hunderte Waffen" Manchmal ist es einfach besser die Klappe zu halten.

     

    Ich habe sogar einen Hort mit tausenden von Büchern, und Ideen sind allemal gefährlicher als Kanonen. So viele sind das, ich habe ein eigenes Zimmer dafür eingerichtet, und das reicht trotzdem nicht. Und direkt ein Stockwerk darunter ist der Waffenhort.

  14. 6 hours ago, sealord37 said:

    Das ist doch nur wieder typisch grüne Symbolpolitik. Den Zwang wird es so nicht geben. Entweder setzt sich das E-Auto durch, dann will niemand mehr was anderes fahren.

     

    Manchmal aber auch doch.

     

    Das Glühlampenverbot haben sie in Europa wie in Amerika relativ geräuschlos durchgekriegt. Klar, man kann das umgehen. Wer jetzt unbedingt der besseren Farbwiedergabe wegen Halogenlampen haben will, der bekommt die auch. Aber alle, die nicht einen besonderen Aufwand treiben wollen, wurden doch umerzogen. Und das, obwohl in einem Haushalt ohne Klimaanlage, mit längerer Heizperiode und mit propagierter Umstellung auf Stromheizung, die Ineffizienz der Glühbirne nicht einmal so besonders klar ist.

     

    Im Grunde so ähnlich ja auch mit Feuerwaffen. Man kann selbst in Deutschland einiges bekommen, auf Farb-WBK und auf WBK Schwarz. Von beiden Möglichkeiten machen entsprechend motivierte Leute auch Gebrauch. Aber das Verbot ist doch ausgreifend genug, um die unmotivierte Mehrheit so umzupolen, dass die auf Waffen so ähnlich reagieren wie auf Verwesungsgeruch.

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  15. 1 hour ago, Josef Maier said:

     

    Schon. Aber zur gleichen Zeit hat der Staatsfunk auch einen Film mit einem Drehbuch von Ulrike Meinhof produziert und ausgestrahlt. 

     

    Meinhof war damals ungefähr so beliebt wie Martin Sellner heute. Stellt Euch mal vor, im Interesse der Meinungsvielfalt dürfte Sellner heute einen steuerfinanzierten Fernsehfilm über den Verlust der Gemeinschaftsgefühls in einem mitteldeutschen Dorf machen, in dem sich nach der Eröffnung eines Asylantenheims die Gruppenvergewaltigungen häufen. 

     

    Bekloppt waren sie auch damals schon, aber man war noch nicht der Ansicht, dass es unerträglich sei, wenn im Fernsehen mehr als eine Meinung liefe.

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  16. 2 hours ago, MB69 said:

    Das due FDP gerade Schlimmeres verhindert ist Realität.

     

    Und wenn Du denkst, dass unsere Interessen unter schwarz/rot/grün besser vertreten wären… na denn.

    Da hättest Du dringend Nachholbedarf, denn die CDU kann unter Wüst sein - herzlichen Glückwunsch!

     

    Es ist jedenfalls bezeichnend für den Zustand der deutschen Debatte, womit man sich schon in die rechte Sünderecke stellt: Nicht nur mit dem Wunsch nach einem liberalen Waffenrecht, sondern sogar schon mit der Feststellung, dass Kritik an der Regierung in einem freien Land keine "verfassungsschutzrelevante Delegitimation", sondern eine Selbstverständlichkeit ist.

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  17. 59 minutes ago, karlyman said:

    Auch wenn ich nicht mit allem einverstanden bin, aber das ist ein Feld, auf dem er m.E. durchaus Gespür hat.

     

    Und da könnte er durchaus schon von daher auf den Gedanken kommen, dass sein Satz in dieser Allgemeinheit nicht zu halten ist. Vielmehr ist er ja entgegen alter Parteitradition zum Schluss gekommen, dass man den Ukrainern Waffen liefern muss (während die ehemals grünen Positionen auf diesem Feld jetzt von Linken und Teilen der AfD bearbeitet werden). 

     

    Er meint also schon, dass irgendwer Waffen haben soll, auch halb- und vollautomatische. Damit stellt sich notwendig die Frage: Wer?

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  18. 48 minutes ago, Elo said:

    Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und des Polizeipräsidiums Mittelhessen

     

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43648/5710871

     

    Das ist durchaus interessant. Mal ein paar Sätze, etwas komprimiert, aber ich denke nicht unfair aus dem Zusammenhang gerissen:

     

    "[...] bei einer Person sichergestellt, die der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. [...] Wer unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, sondern leugnet und die Grenze zum Strafrecht überschreitet, muss jederzeit mit unangemeldetem Besuch von Ordnungsbehörde und Polizei rechnen. [...] Auch bei Vorfällen, die unterhalb der Schwelle zur Strafverfolgung liegen, werden wir natürlich auch zeitnah im Zuge der Gefahrenabwehr tätig." (meine Hervorhebungen)

     

    Das muss man im Zusammenhang mit dem letzten Verfassungschutzbericht lesen, der schon das Erinnern von Beamten an ihren Diensteid oder die Tätigkeit als Fluthelfer, nicht etwa die Ansicht, man sei toitscher Reichskönig, als "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung" bezeichnet. In die Richtung muss man sich wohl auch vorstellen, dass jemand von der Polizei einer "Szene zugeordnet" wird, weil er "unseren Rechtsstaat leugnet".

     

    Was hat man sich denn unter dem "Leugnen" unseres Rechtsstaats vorzustellen? Wenn jemand sagt, es sei nicht rechtsstaatlich, was Gustl Mollath passiert ist? Wenn jemand sagt, es sei nicht rechtsstaatlich, dass Leute wegen des Vorlesens des Grundgesetzes verprügelt, abgeführt, oder auch nur mit einem Bußgeld belegt wurden? Wenn jemand sagt, dass es eigentlich mit dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht völlig zu vereinbaren sein könnte, dass man sich bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts auf einen Verteilungsschlüssel nach Parteien geeinigt hat, der bis 2016 nur Union und SPD beinhaltete und heute immer noch eine große Oppositionspartei ausschließt, während Grünen und FDP ein Platz am Trog eingeräumt wurde?

     

    Oh weh. Ich hoffe, ich werde jetzt nicht schon der Rechtsstaatsleugnerszene zugeordnet.

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  19. 20 hours ago, erstezw said:

    Offenbar kennst du das eher vom Hörensagen.

     

    Da spielen vermutlich auch psychische Effekte eine Rolle. Einerseits passiert oftmals auch bei weitaus lauterer Exposition nichts unmittelbar merkbares, sagen wir herausgefallener Gehörschutz und lautere Kanonen. Andererseits berichten aber gerade nach Extremsituationen mit eigentlich nicht so furchtbar lauter Schussabgabe Leute von vorübergehendem Gehörverlust, Tinnitus, usw. Es ist ja bekannt, dass solche Effekte im Hören auch von seelischen Leiden wie Depressionen oder Angststörungen verursacht werden können. Da scheint es mir nicht unplausibel, dass das Gehör, das sich eben zu einem großen Teil im Hirn abspielt, auf einen Knall auch anders reagiert, wenn man dadurch einerseits sein Leben gerettet, andererseits ein anderes beendet hat.

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  20. 36 minutes ago, DaTaXi said:

    scheint das einen gefährlichen Präzedenzfall für die Verurteilung von Eltern wegen zukünftiger Schießereien oder "Gesetzlosigkeit" ihrer noch zu Hause lebenden Kinder zu eröffnen.

     

    Es ging bei diesem Fall nicht darum, ob allgemein eine freie Aufbewahrung von Feuerwaffen im Haus, im Auto usw. Fahrlässigkeit begründe. Alleine schon die zusammenfassenden Schlussplädoyers beider Seiten waren jeweils über eine Stunde lang. Da ging es auch wesentlich darum, ob die Eltern wussten, dass ihr Kind dringend psychiatrische Hilfe braucht, und dann in diesem Zustand dem Kind Zugang zu der Waffe verschafft haben. Dazu war die Angeklagte noch maximal unsympathisch. Das soll zwar Urteile nicht beeinflussen, tut es aber unweigerlich. Wenn das eigene Kind die Leben zahlreicher andere Menschen und auch sein eigenes zerstört hat, und man dann vor dem Gericht offen erklärt, man würde im Rückblick nichts anders machen, das wirkt nicht gut. Das wirkt sogar so bescheuert, dass man sich dann schon so seine Fragen stellt, wie es in diesem Haushalt zuging.

     

    Ist so ähnlich, wie im Fall Winnenden. Die Frage, ob es nicht in Ordnung sei, eine Schusswaffe im Nachttisch zu haben, war für diesen Fall nicht die richtig gestellte Frage. Die richtig gestellte Frage war, ob es in Ordnung ist, eine Schusswaffe im Nachttisch zu haben, wenn man seinen Sohn verzweifelt von einem Psychiater oder Psychologen zum nächsten karrt, und die einem sagen, dass der Sohn selbst von seinen Gewaltphantasien spricht. Das sind zwei unterschiedliche Fallkonstellationen. 

     

    Übrigens: Bei dem Schusswaffenangriff auf 1979 auf Cleveland Elementary School, der das Thema der Lieds "I don't like Mondays" ist (das nichts mit Arbeitsunlust am Montag zu tun hat!!!), hat der Vater dem sechzehnjährigen Mädchen, das dann völlig wahllos auf eine Grundschule geschossen hat, nicht nur Alk in Massen gekauft. Laut ihrer Aussage hat er ihr auch das verwendete Gewehr gekauft, nachdem sie ihm von Selbstmordplänen erzählt hat, möglicherweise in der Hoffnung, sie dann los zu sein.

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  21. 3 hours ago, Speedmark said:

    Am Bahnhof oder sonstwo geht man als LWB jedem Ärger klug aus dem Weg und schreit ggf. nach Hilfe ohne seine Achtung zu verlieren!

     

    Das ist allgemein keine blöde Idee. Wenn die Polizei helfen kann, dann soll sie. Wenn nichts anderes haben die mehr Erfahrung mit der jeweiligen Kundschaft, besseren Versicherungsschutz und einen besseren Leumund bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

     

    Was aber, wenn keiner hilft?

  22. Interessant auch, dass das Gericht bereits von sich aus, ohne dass der Kläger dazu etwas vorgebracht hätte, mal schnell in einem Nebensatz schreibt, es "fehl[e] bei ihm auch an einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung."

     

    Nachdem er schon mal fünf Stück hat und die Anzahl der insgesamt verkauften Modelle wohl überschaubar und ein abschließbares Sammelgebiet ist, wäre eine Sammlung der Pfeilabschussgeräte, die ansonsten wohl aus der öffentlichen Sichtbarkeit verschwinden werden, ja technisch und rechts- und sozialgeschichtlich eigentlich gar kein so uninteressantes Sammelthema. Jedenfalls dürfte eine Sammlung "Nach damaligem Waffengesetz freie Pfeilabschussgeräte 2000-2020" in fünfzig Jahren weitaus einzigartiger sein als die x-te Sammlung "Ordonnanzwaffen Preußens".

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  23. 1 hour ago, Schwarzwälder said:

    "Wenn es dem privaten Waffeninteressenten durch den Eigentumserwerb von Waffen obläge, ein "Bedürfnis" zu begründen, wäre das Bedürfnisprinzip als manifestierte Absicht des Gesetzgebers ausgehebelt und verlöre seine Funktion als Regulativ des Waffenrechts. Das mit der Bedürfnisprüfung verfolgte Ziel des Gesetzgebers, die Zahl der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, wäre obsolet."

     

    Einmal von der sprachlichen Schludrigkeit (der Verfasser scheint die Bedeutungen von "obliegen" und "obsolet" nicht so genau zu kennen) abgesehen, kann man dagegen eigentlich nicht so viel sagen, so lange man den Bedürfnisquatsch überhaupt anerkennt. Der Bedürfnisquatsch richtet sich ja nicht nur gegen den Erwerb, sondern auch gegen den fortgesetzten Besitz, z.B. bei mangelnder Schießaktivität. 

     

    1 hour ago, Schwarzwälder said:

    Es gibt als bei Waffenrechtsverschärfungen faktisch keinen Vertrauensschutz mehr.

     

    Bei Kraftwerken, Automobilen, Heizungen doch auch nicht.... Für Kleinbeträge klauende Kassiererinnen schon, denn da entscheiden Arbeitsgerichte, ob noch Vertrauen besteht. 

     

    Im Ernst: "Vertrauensschutz" ist eine von den Gerichten nur schwer eingrenzbare Kategorie. Im vorliegenden Fall wird es besonders schwierig, sich darauf zu berufen, denn bei den Pfeilabschussgeräten war ja offenbar eine wesentliche Motivation vieler Käufer eine Umgehung des Bedürfnis- und Erlaubnisquatsches, und sie konnten sich eigentlich denken, dass die von ihnen vor dem Gesetzgeber erkannte Lücke eine unabsichtliche Lücke und keine Regelung auf Vertrauensbasis war.

     

    Wenn man will, dass dieser Quatsch aufhört, dann muss man sich letztlich an die Politik, zu deren Kontrolle über Wahlen, Meinungsäußerung usw. an das Volk (also als "Populist") wenden. Ein Richter kann da nicht so furchtbar viel tun.

     

    Selbst wenn das Gericht sich etwas mehr Mühe gemacht hätte, im Zusammenspiel mit den Regeln für Erben usw. einen Schutz des Eigentums etwas näher zu betrachten, dann wäre das vermutlich auf eine Verstöpfelungspflicht, Tresorzwang, Hausbesuche usw. hinausgelaufen, die für die meisten Betroffenen ebenfalls einen wirtschaftlichen Totalverlust bedeutet hätten.

     

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