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gunnerySergeant

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  1. Der einige Nachteil ist das Griffstück. Nicht für große Hände geeignet.
  2. Ich habe mir die Sig Sauer Mosquito zugetan. Setze sie im BDS für MD, Fallplatte und IPSC ein. Läuft mi cci standard velocity und Standardfeder einwandfrei. War damals im Paket mit Belt, Holster und 5 Magazinen bei Triebe zu haben. Ich bin mit der Mücke zufrieden.
  3. Willst Du 9x19 oder .40S&W? Stahl oder Alu oder Kunststoffgriffstück? Willste viel oder weniger Geld in die Hand nehmen. Oder willst Du einen 40.S&W mit 9x19 Wechelsystem? Fragen über Fragen
  4. http://www.faz.net/aktuell/politik/eilmeldung-leyen-g36-hat-in-der-bundeswehr-keine-zukunft-13552681.html
  5. Wahnsinn was man mit 3 Ratssitzen lostreten kann......
  6. Ich denke mal Fritz Gepperth und die Landesvorsitzende nebst Bundes- und Landessportleiter werden schon schauen, dass das nicht der Fall sein wird.
  7. 2. Anerkennung des IPSC - Schießens als Sport i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 07.03.2014 S 0171 A - 180 - St 53 HMdF-Erlass vom 05.03.2014 - S 0171 A - 219 - II44 - Ich bitte hinsichtlich der Frage, ob es sich beim IPSC-Schießen (International Practical Shooting Confederation) um eine gemeinnützigkeitsrechtlich begünstigte Sportart handelt folgende auf Bund- Länder- Ebene abgestimmte Auffassung zu vertreten: IPSC-Schießen ist keine steuerbegünstigte Sportart i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Der AEAO zu § 52 Nr. 6 S. 2 wurde entsprechend um das IPSC-Schießen ergänzt (vgl. BMF-Schreiben vom 31.01.2014 (ofix: KStG/5/233)). Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO). Wie auch bei Paintball bzw. Gotcha steht das wettkampfmäßige Kriegsspiel durch das Nachstellen kriegsähnlicher Situationen im Vordergrund. Bei bestehenden steuerbegünstigten Körperschaften wird das IPSC-Schießen als Satzungszweck übergangsweise bis zum 31. Dezember 2015 nicht beanstandet. Sollten Körperschaften nach dem 31. Dezember 2015 weiterhin das IPSC-Schießen als Satzungszweck verfolgen, kommt eine Steuerbegünstigung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht. Hinweis der OFD Frankfurt: Ich bitte die betroffenen als gemeinnützig anerkannten Körperschaften vor dem 31.12.2015 von dieser Rechtsauffassung zu unterrichten (z.B. im Rahmen der Veranlagung / Anlage zum Freistellungsbescheid). Körperschaften, die nur das IPSC-Schießen betreiben können letztmals für das Jahr 2015 als gemeinnützig anerkannt werden. Schützen- und Schießsportvereine, die auch das IPSC-Schießen betreiben verstoßen nach dem 31.12.2015 gegen den Grundsatz der Ausschließlichkeit (§ 56 AO), wenn das IPSC-Schießen weiterhin neben den übrigen ("unschädlichen") Schießsportarten betrieben wird. Da das IPSC-Schießen bei Schützen- und Schießsportvereine in vielen Fällen nicht aus der Satzung ersichtlich sein wird, sind die Tätigkeitsberichte dahingehend zu überprüfen. In Zweifelsfällen sollen solche Schützen- und Schießsportvereine einen kurzen Hinweis betreffend dem IPSC-Schießen erhalten. http://www.vereinsbesteuerung.info/schuetzenverein.htm
  8. Da sich Veranstaltungen nun selber tragen müssen, kann es zu höheren Startgelder kommen. Der Sportler muss nun selbst das Verbrauchsmaterial zahlen. Es kann nicht mehr über den Verein abgerechnet werden. Der IPSC'ler schiesst nicht mehr für den Verein, sondern für sich selbst. etc.etc
  9. Wie im DWJ 08/2014 bereits berichtet, hat der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung dem IPSC-Schießen den Status als Sport aberkannt. Der Gesetzgeber bewertet diese Sportart als ein reines Kampfschießen das steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann. Bei bestehenden, als gemeinnützig anerkannten Vereinen, wird das IPSC-Schießen als Satzungszweck übergangsweise bis zum 31.12.2015 nicht beanstandet. Wer nach diesem Stichtag das IPSC-Schießen immer noch als Satzungszweck aufführt, verliert die Anerkennung als gemeinnütziger Verein Vereine, die nach dem 31.12.2015 neben den steuerlich unschädlichen Schießsportdisziplinen auch das IPSC-Schießen betreiben, verstoßen ab diesem Stichtag gegen das Gebot der Ausschließlichkeit. Auch dies führt zum Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit. http://www.dwj.de/magazin/schiesssport/details/items/ipsc-schiessen-noch-bis-zum-31122015-steuerlich-unschaedlich.html Was da wer was genaueres. Im speziellen die BDS IPSC Funtionäre?
  10. http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/sig-sauer-schrumpft-weiter-73-mitarbeiter-muessen-gehen-id9051086.html
  11. es gab jetzt 10 000€ nachlass
  12. Ich will mal diejenigen von euch sehen, die von Deutschland in die Schweiz zum Wettkampf fahren und Ihre selbstgestopfen Hollow Point dabei haben und von der Schweizer Grenzwache einen Verstoss gegen das Schweizer Waffengesetz aufgebrummt bekommen.
  13. Ist leider unmöglich. Das geht erst am 8:00 zu den gewöhnlichen Bürozeiten.
  14. you get what you pay for
  15. Denken ist allen erlaubt. Doch manchen bleibt es erspart

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