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rainers-messerwelt

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  1. Schon richtig. Aber die GRA ist kein Verein - Verband o.ä. Die haben keine Mitgliedsbeiträge. Nur eine kostenlose Anmeldung.
  2. Eine Organisation die angeblich für den legalen Waffenbesitz arbeitet, dann jedoch eine Firma unterstützt die ihr sinnloses Sicherheitsequipment per Gesetz zwangsweise an die LWB verhökern will, ist für mich nicht mehr vertrauenswürdig. Insbesondere dann wenn die dafür Verantwortlichen immer noch in der Führungsriege sitzen. Mangelnde Information gebetsmühlenartig mit dem Hinweis auf Geheimdiplomatie zu rechtfertigen, und die danach unweigerlich folgende Phrase "wir haben das Schlimmste verhindert, es hätte auch noch schlimmer kommen können" ist meiner Meinung nicht das gelbe vom Ei. Aber es verhindert messbare Erfolge. Wie schön, sonst müsste man ja eventuell noch detailliert Rechenschaft ablegen. Aber es ist jedem seine eigene Sache ob er das FWR unterstützt oder nicht. Ich jedenfalls werde es nicht mehr tun. Der Unterschied Europa - USA, deutsche und amerikanische Interessenvertretung: In Europa verkünden Politiker eine Waffenrechtsverschärfung. Ein ganzer Katalog mit sinnlosen Maßnahmen wird veröffentlicht. In der Öffentlichkeit laufen unsere Verbände Sturm dagegen. Dann ....... geht es in die Geheimdiplomatie. Zum Schluss werden nur die Hälfte der sinnlosen Maßnahmen durchgesetzt. Die Verbände brüsten sich mit ihren vermeintlichen Erfolgen, und dann die unweigerlich folgende Phrase "wir haben das Schlimmste verhindert, ............................... Wenn in den USA eine Waffenrechtsverschärfung droht, werden sicherlich auch Verhandlungen geführt und danach verläuft alles im Sande. Kein großes Geschrei, keine Siegerposen. Die NRA hat Siegerposen vor dem Hintergrund einer Niederlage ganz einfach nicht nötig Sicher sind die Verhältnisse in den USA nicht mit denen hier zu vergleichen, aber sollte es hier mal eine Interessenvertretung geben die auch nur annähernd den Biss der NRA hat, werde ich sie auch unterstützen. Vielleicht ist es ja die GRA? Mal abwarten.
  3. Ja, Du schreibst selbst "so gut wie weg" Ich glaube abhaken können wir das noch nicht. Und die Folgeschäden sind da. § 20 WaffG.
  4. Ja? Schon vergessen, dass wir führenden Leuten des FWR den "Aufstieg" der Firma Armatix zu verdanken haben?
  5. Hast Du schon mal gelesen was auf der gelben WBK ganz oben fett draufsteht? "Waffenbesitzkarte für Sportschützen"
  6. Um das mal richtig zu stellen. Ich habe geschrieben wenn der Händler auf der gelben WBK sehen kann, dass die 2/6 Regelung ausgeschöpft ist und trotzdem ohne Rücksprache verkauft wird er Ärger bekommen. Wenn der Käufer eine Vereinbarung mit dem SB hat, muss sich der Händler zumindest beim SB darüber informieren und nachfragen. Wenn der Händler auch noch die Grüne sehen will, na ja, dafür habe ich zwar ein gewisses Verständnis, mache ich selber nicht, und halte es auch für überflüssig. Gründe dafür wurden hier schon genug genannt. Wie viele Grüne hat der Kunde etc.
  7. Die gesetzliche Grundlage ist das WaffG. Das schreibt die 2/6 Regelung vor. Verstößt der Schütze dagegen bekommt er Ärger. Wenn der Händler das hätte sehen können (auf der Gelben) hätte er nicht verkaufen und eintragen dürfen. Ja, der bekommt auch Ärger. Damit ist Dein Beitrag PetMan ja auch beantwortet.
  8. Qnkel das ist schon richtig. Aber wo werden die meisten Käufer hin gehen, wenn sie durch die Behörde erfahren haben: "Du hast die Waffe zu früh gekauft."? Und was werden die meisten Händler machen, wenn sie den Kunden nicht verlieren wollen?
  9. Was ist an dieser Aussage so lustig?
  10. Sorry, ich muss den meisten hier widersprechen. Der Voreintrag in der Grünen berechtigt zum sofortigen Erwerb der Waffe. Er würde also mit dem Voreintrag die Erlaubnis geben die 2/6 Regelung zu missachten. Eine Auflage: Erwerb ab....... wäre denkbar, ist aber im Ermessen des SB. Bei der gelben ist der Schütze selbst für die Einhaltung der 2/6 Regelung verantwortlich. Beim Kauf einer Langwaffe kann der Händler in der Regel die Einhaltung nur anhand der Gelben prüfen. Wird die 2/6 Regelung beim Kauf einer Langwaffe in Verbindung mit der Grünen verletzt, wird der Eintrag von der Behörde verweigert, der Händler muss die Waffe zumindest auf Zeit zurücknehmen. Daher ist auch zu verstehen, dass der Händler bei einem solchen Kauf auch die Grüne sehen möchte.
  11. Wenn Du weißt, von wem Du welche Waffe in Tschechien kaufen willst, besorgst Du Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importgenehmigung. (Verbringungserlaubnis) Die wird auf eine bestimmte Waffe mit Waffennummer den Angaben über den Lieferanten in Tschechien und Deinen Personalien ausgestellt. (Bekommst Du natürlich nur, wenn Du hier eine Genehmigung zum Kauf dieser Waffe hast. Sprich Voreintrag in der WBK) Die schickst Du dem Tschechen, und der bekommt damit bei seiner Behörde eine Exportgenehmigung. Dann kannst Du rüber fahren, und die Waffe dort kaufen. Oder Dir nach Deutschland schicken lassen. Zollgebühren fallen keine an, da innerhalb der EU. Wenn Du dort abholen willst sind die beiden Genehmigungen mitzuführen. Das ist alles was Du brauchst. Aber kalkuliere mal, ob sich das wirklich lohnt. Die Verbringungserlaubnis hier kostet 25.- €, die tschechische Genehmigung wird auch etwas kosten. Plus Porto bzw. Fahrtkosten.
  12. Cornid, sieh zu, dass Du die WBK findest. Vergleiche die Einträge mit den vorhandenen Waffen. Dann beantragst Du die Erben WBK. Wenn eine Waffe fehlt, wie Du vermutest, und Du sie nicht wieder auffinden kannst, sprich den Leihnehmer nicht mehr ausfindig machen kannst, musst Du die Behörde über die fehlende Waffe informieren. Wenn Du die Erben WBK hast, kannst Du die Waffen einem BüMa überlassen. Wenn der die Waffen in seinem Handelsbuch einträgt, und in seinem Bestand übernimmt, ist die Blockade der Waffen vom Tisch. Allerdings bist Du dann auch Deine Erben WBK los, da die Waffen als veräußert gelten. Wenn Du dann über Schützenverein oder Jagdschein ein eigenes Bedürfnis hast, kannst Du die Waffen von dem BüMa wieder in Deine neue WBK eintragen lassen. Du solltest dem BüMa also schon vertrauen können. Wenn Du den Weg über den Schützenverein nimmst, bedenke dass ein Schütze nur 2 Waffen in 6 Monaten erwerben darf. Möglicherweise bekommst Du als Schütze keinen Voreintrag für die Kurzwaffe, wenn die zum sportlichen Schießen nicht geeignet ist. Für einen Jäger gilt diese Regelung nicht. Der Jagdschein wäre also die bessere Alternative.
  13. Wozu denn die Mitgliedschaft im Verband und Rechtsschutzversicherung? botack hat es schon ganz richtig geschildert. (Bis auf seine letzten Tipps.) Cornid, wenn Du selbst keine waffenrechtlichen Genehmigungen hast, musst Du damit rechnen, dass die Behörde die Auflage macht, dass die Waffen blockiert werden müssen. Das kann recht teuer werden. (rechne mal mindestens mit 200 Euro pro Lauf. Also bei einem Drilling 600 Euro)
  14. Wenn dem so ist, war unsere Verfassungsbeschwerde von Anfang an ein totgeborenes Kind. Wobei ich mich dann aber wirklich fragen muss, wusste das, oder konnte das die Kanzlei nicht wissen?
  15. Dann sollten wir zuerst mal den Vorstand fragen, ob er sich diese Arbeit im Interesse aller noch mal machen will. Das kann erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt. Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei? Dann sollten die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden, und wir müssen klären ob die noch erforderlichen finanziellen Mittel hier mit Spenden aufzubringen sind. Weiterhin sollten wir im Auge behalten, ob die Verfassungsklage der ABW zur Entscheidung angenommen wird.
  16. Ich muss mir jetzt doch die Frage stellen, warum war die RA-Kanzlei im Vorfeld eigentlich relativ sicher, dass die Klage zur Entscheidung angenommen wird? Entweder war die Erwartung der Kanzlei zu optimistisch, oder die Ablehnung ist krass gegen sonstige juristische Gepflogenheiten erfolgt. Wenn letzteres stimmt, warum werden dann von der Kanzlei die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als wenig erfolgversprechend bezeichnet? Ich kann nicht glauben, dass in anderen europäischen Ländern eine solche Einschränkung der Bürgerrechte widerspruchslos hingenommen würde. Es bringt jetzt absolut nichts, wenn wir das Wieso und Warum hier diskutieren. Wir sollten darüber diskutieren, ob wir auf europäischer Ebene weiter machen wollen. Wenn, dann sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, dass noch einige Spenden für diese Sache erforderlich sein werden. Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.
  17. War, so glaube ich, die richtige Entscheidung. Wir kommen sonst vom 100-sten ins 1000-ste, und hier einen Themenwirrwar rein. Aber wenn wir wieder beim Thema sind, wäre nett vom Manfred wenn er mal wieder den Stand unserer "Kriegskasse" angeben würde. Hatten wir noch weitere Kosten? (Rechtsanwalt)
  18. Mal nur so am Rande ist die Auslegung definitiv falsch! Aber das ist die Macht der Länder und die Ohnmacht der Jäger. Bis denn endlich einer mal klagt. Wäre nicht das erste Mal, dass NRW-Auslegungen des WaffG für nicht gesetzeskonform erklärt werden. Ich befürchte, wenn Du die mit einbinden willst, ist Armatix eine Woche später gesetzlich vorgeschrieben.
  19. Wie weit wollt Ihr Euch denn noch von der Realität entfernen? >Kopfschüttel< DDR 2.0 Unliebsame Meinungen werden jetzt in eine imaginäre Diktatur zurück gewünscht. Und den Diktaturstaat gleich mit dazu. Die Überlegungen von NO357 sind gar nicht mal so abwegig. Ich darf daran erinnern, dass vor einigen Jahren irgend ein Schlaukopf mit einer Klage vor dem VG durchgekommen ist. Grund: Die Familien, die Kinder haben müssen in den Beiträgen zur Sozial- oder war es Rentenversicherung besser gestellt werden, als Familien ohne Kinder. Er hat Recht bekommen. Und was haben die Politiker gemacht? Die Beiträge für Kinderlose sind angehoben worden. Der Schlaukopf hat dann zwar weniger bezahlt als andere, aber immer noch genau so viel wie vorher. Ich bin nicht der Meinung von NO357. Auch nach dem alten WaffG war es möglich bei begründetem Verdacht Kontrollen durchzuführen. Und ein begründeter Verdacht ist im Zweifelsfalle recht schnell konstruiert. Das Problem was jetzt anliegt, ist die Tatsache, dass sich einige Städte die neue Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen zur Pflicht machen. und darin auch eine Möglichkeit sehen, Gebühren zu kassieren. Die Pflicht zur Kontrolle ist eine rein irrige Interpretation der jeweiligen Städte und Gemeinden, so nicht gesetzeskonform, und meiner Meinung auch so nicht vom Gesetzgeber gewollt. Dagegen wehren wir uns letztendlich. Meiner Meinung sollte das Gesetz der Behörde lediglich die Möglichkeit geben die Aufbewahrung zu kontrollieren wenn der LWB sich z.B. permanent weigert die Aufbewahrung zu dokumentieren oder nachzuweisen. So wird es z.B. in unserem Landkreis gehandhabt. Ohne Gebühren! Und das finde ich auch in Ordnung. Da aber die Auslegung des WaffG Ländersache ist, ist es nicht möglich diese einzelnen Auswüchse zentral zu unterbinden. Aus diesem Grunde muss der § 36 Abs. 3 per Verfassungsklage in den ursprünglichen Wortlaut von 2008 zurückgeführt werden. Meine Meinung. Muss nicht von jedem geteilt werden. Aber in die DDR 2.0 oder GB ziehe ich deswegen trotzdem nicht. Gruß Rainer
  20. Leute, mit Geh weg!! macht ihr es Euch zu einfach! Wir verlangen Toleranz von Leuten, die mit Waffen nix am Hut haben. Wo bleibt unsere Toleranz, wenn wir eine Meinung vorgesetzt bekommen, die uns nicht passt?
  21. In manchen Fällen sicherlich richtig. Aber so ist es mir lieber, als wenn ein "Waffenrecht" "Zum Letzten" wird. LG Rainer
  22. "H" ist das, was man Hat! "S" ist das, was man haben Sollte!!!!!!
  23. Der Achim Schäfer (Waffenverwertung) ist ein absolut korrekter Geschäftsmann! Aber eben ein Geschäftsmann. Vielleicht bekommst Du auf eGun für Deine CZ mehr!? Vielleicht bekommst Du Deine Marlin auf eGun billiger!? Weiß jemand die Lottozahlen von nächster Woche? Der Gebrauchtwaffenmarkt ist z. Zt. unter dem Gefrierpunkt. Und Frankonia gibt zwar Rabatte auf Neuwaffen, aber Gebrauchtwaffen dort verkaufen?? Muss jeder selbst wissen, worauf er Wert legt. Sicherheit beim Waffenhandel, Vabanquespiel beim Verkauf, Dumpingpreise ohne Garantie. Alles ist möglich.
  24. Wirst Du auch nicht können. Auf der IWA werden von fast allen Ausstellern nur Bestellungen entgegen genommen. Geliefert wird dann nach der IWA nur an Händler, Behörden etc. Kleinigkeiten kann man hin und wieder schon kaufen. Aber nichts, wofür Du Deine WBK bräuchtest. Das kannst Du. Und träumen darfst Du auch. Da sind auch Waffen zu sehen, deren Preis Dein Jahresgehalt wohl übersteigen wird. Du musst nur an den richtigen Stand gehen. Aber auch ne gute Gelegenheit Dich mal bei der FvLW vorzustellen. Die haben da auch nen Stand.
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