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@Custom: Na meinen Segen hast Du... Gruß mit DVC von Jake C. (Glock 35)
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@MagnumMax: Hallo Bernd, wenn Du mich schon fragst: ich bin kein Freund von Wechselsystemen. Wenn Du das Geld für eine SIG/Sauer ausgeben und bei IPSC in der Production Division starten willst, empfehle ich Dir die o.a. Allround. Wie Wahrsager schon schrieb, hat sie den Serienabzug der normalen P 226, während die X Five einen verstellbaren Single Action Abzug (auch Position des Züngels verstellbar) mit einer Daumensicherung hat. Von der Behördenseite her behältst Du die Option für eine .40 oder .45 Matchwaffe, da Du mit der 9 mm Pistole die Disziplinen "über 9 mm" im BDS eben genau nicht ausüben kannst. Wenn Du in der Standard Division ins IPSC-Schießen einsteigen willst, ist es Deine Entscheidung ob Du "Major" oder "Minor" gewertet werden willst und dementsprechend .40 oder 9 mm als Waffenkaliber wählst. Dem Anfänger würde ich immer zur 9 Para raten, auch wenn er deshalb bei gleichen Treffern einen niedrigeren Hitfaktor bekommen würde. Zur Leistungssteigerung kannst Du dann auch nach einer Weile eine Majorpistole beantragen, wenn Du mit Deinen 9 Para Ergebnissen unzufrieden bist. Aber wie gesagt, es ist alles Deine Entscheidung... Gruß mit DVC Jake C.
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@MagnumMax: die SIG-Sauer X Five ist eine schöne, präzise und wie Du völlig richtig vermutest, nicht ganz billige Waffe (2189 € im Frankoniakatalog). In der Urausführung mit Single-Action Abzug und Sicherung à la 1911 ist sie für die Standard Division konzipiert. Die neuere X Five Allround (1699 €) hat den Double-Action Abzug und den Entspannhebel der P 226 und ist in der Production Division einsetzbar, dort ist sie z.Zt. IMHO die Highend-Pistole. Die PD ist auch ohne Nachteile für das Kaliber 9 Para, dort ist Minorwertung für alle. In der Standard Division wird 9 Para nur Minor gewertet, da gibts für C und D Treffer jeweils einen Punkt weniger als in der Majorwertung ab .40 S&W. Für Einsteiger würde ich, wie gesagt, die PD empfehlen. Gruß mit DVC aus Berlin von Jake C.
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@MagnumMax: mit dem MR 73 könntest Du in .38 Spl. oder .357 Mag. in der Revolver Standard Division starten. Ohne SuRT kannst du IPSC trainieren, aber nicht an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen. Hier in Berlin macht man den SuRT mit der Pistole, da sie komplizierter zu bedienen ist als der Revolver. Wenn man mit der Pistole besteht, beherrscht man den Revolver auch, umgekehrt möglicherweise nicht. Die Coonan .357 mag eine schöne Pistole sein, bei IPSC ist sie konkurrenzunfähig (zu langsam zu schießen, zu wenig Patronen im Magazin). In der Open Division benutzt man 9 Para oder .38 Super o.ä. mit ca. 25-27 Schuß im Magazin. Waffe hat Optik + Kompensator. Für Einsteiger empfiehlt sich, wie hier schon oft gesagt, die Production Division, bei der eine Dienstwaffe wie die Glock 17 mit billiger 9 Para Fabrikmunition genommen werden kann. Da sind dann die Kosten erstmal überschaubar. Gruß mit DVC Jake C.
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Hi Andi, nun mal gaaaaanz langsam und ruhig! Es war die Rede davon, den SA-Abzug auf 2,5 lbs Mindestwiderstand zu setzen und (stichprobenartig?) zu testen. Der DA-Abzug liegt doch wohl immer noch bei 5 lbs (knapp 2,3 Kg). Abzugsüberprüfungen, egal ob DA oder SA, sollten mit einem digitalen Prüfgerät recht schnell machbar sein. Gruß mit DVC von Jake C. aus Berlin
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@Shaguar: tagchen, trotzdem bleibt der Nachweis schwierig, ob es ein Triggerjob eines womöglich fabrikunabhängigen BüMas oder nur eine gut eingelaufene Waffe ist. Just my 0,02 € Schöne Grüße aus Berlin Jake C. Pinto (sinngemäß): natürlich ist mir klar, daß einige Innenteile nicht wie bei einer Glock einfach eingebaut werden können, sondern auf die Waffe abgestimmt werden müssen und das ist in Ordnung. Was wir aber nicht erlauben wollen, ist "Schleifen", "Polieren" oder "Spezielle Abzugsüberarbeitungen" von wem auch immer, besonders von unabhängigen BüMas, die nichts direkt mit dem Originalhersteller zu tun haben. Natürlich ohne Gewähr... Ich hoffe, trotzdem geholfen zu haben. Gruß, Jake C.
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Das einzige, was ich dazu auf IPSC.de oder IPSC.org nachlesen konnte, war daß eine Regeländerung bzgl. des SA-Mindestwiderstands in der Planung ist. Wenn ein Abzugstuning nur ein Polieren der Schloßteile ist, also quasi das Schießen mit der Waffe mit dem dabei erfolgenden Einschleifen der Teile aufeinander, vorwegnimmt, so gibt es dagegen keine Handhabe. Wie gesagt, wenn die Regeln einen Mindestwiderstand von 2,5 lbs (1134 g) für den SA-Abzug vorsehen (der ja für eine Dienstwaffe schon sehr niedrig ist), schiebt dieses extremem Schloßtuning einen Riegel vor. Gruß mit DVC Jake C.
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@PJS: bisher haben alle hier gesagt, daß Du als Besitzer einer Alt-gelben WBK mit einem Einzellader in .375 H&H oder .458 Win Mag wohl keine Probleme haben wirst. Garantien kann Dir hier aber natürlich niemand geben. Mit .50 BMG habe ich keine Erfahrung (weder bzgl. des Erwerbs noch des Gebrauchs...), theoretisch sollte ein EL auf Alt-gelb möglich sein, du solltest aber schon einen dafür zugelassenen Stand in Reichweite haben. .50 BMG spielt IMHO schon in einer anderen Liga als .375 H&H oder .458 Win Mag. Mit Schützengruß Jake C.
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Bei einer Patrone ohne "Magnum" im Namen fängt BDS-"Hochleistungsgewehr" (4105) bei 68 mm Hülsenlänge (ohne Mindestgeschoßdurchmesser), bzw. ab Geschoßdurchmesser .354 bei 62 mm Hüsenlänge an. 9,3x62 mm ist also vom Handbuch her kein Problem. Es wird allerdings auf 300 m liegend mit Optik geschossen, da ist die Verwendung von Großwildkalibern mglw. gesundheitsgefährdend für den Schützen. IMHO ist ein Snipergewehr in .300 Win Mag. oder etwas Leistungsähnliches dafür die optimale Wettkampfwaffe. 7,62 mm Geschoßdurchmesser ist auch bei "Magnum"-Patronen, deren Hülsen kürzer als 68 mm sind, das Minimum. Safe Shooting wünscht Jake C., der sich letztes Jahr eine 98er Mauser in .375 H&H auf Neu-Gelb gekauft hat, ohne daß ihm lästige Fragen über die Disziplin vom SB gestellt wurden. Unser Stand (Wannsee) geht auch bis 7000 J. Ich werde sie aber wohl nicht bei einer LM schießen...
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@Wolli: es heißt "C'est la vie" Gruß von Jake C., mit ein paar Jahren Französischunterricht in der Mittelstufe Aber die Behörden arbeiten fleißig daran, daß es in Zukunft nicht noch mehr werden. Und das wird ja wohl niemanden ernsthaft verwundern. Eine Gesetzeslücke wird per Verwaltungsvorschrift geschlossen... Safe Shooting! Jake C.
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Einem Schützenkameraden ist es mit seinem XR 15 auf dem DEVA-Stand in Berlin Wannsee so ergangen, daß er von LKA-Beamten (Berliner Waffenbehörde), die wohl zufällig dort waren, beim nachmittäglichen Übungsschießen kontrolliert wurde. Sie wollten die WBK sehen und maßen auch noch die Lauflänge nach (M5 mit 425 mm Lauf). Sie vermuteten wohl, eine illegale M4 in Vollauto durch das Türfenster gesehen zu haben. Sie waren recht überrascht, als sie in der WBK den Stempel ihrer eigenen Behörde fanden ("Was, das haben WIR genehmigt ???"). Der Kamerad war aber kooperativ und hat alles sofort vorgezeigt, bzw. geschehen lassen, er hatte ja auch nichts zu verbergen. Ob das Vorgehen der Behördenvertreter tatsächlich rechtmäßig war, darauf bin ich auch neugierig, nicht zuletzt weil ich jetzt das besagte Gewehr besitze... Grüße aus Preussen von Jake C.
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@Peter Pan: PM ist raus !
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Off Topic: es sind auf jeden Fall alles schöne Beispiele dafür, daß sich trotz eines Regierungswechsels in NRW nüscht jeändert hat und die Direktiven von SPD-Steegmann fröhlich weiter gelten... Grüße vom recht fassungslosen Jake C., der froh ist, in Berlin zu leben
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Interessant ist auch, das bei sämtlichen Auktionen dieses Anbieters der gleiche Bieter (henri666, mit 0 Bewertungen) derzeit das Höchstgebot hält. Entweder braucht da einer SEEEEHR dringend 9 Para Hülsen, oder es ist ein SEEEEHR plumper Versuch den Preis zu treiben... Grüße aus Berlin von Jake C.
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Es ging mir primär darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Viele (s.o.) meinen ja, sie müßten erst ihre Magazine laden, da sie selbige nicht geladen transportieren dürfen. Und dem wollte ich eben mit meiner Frage abhelfen. Gruß aus Berlin Jake C.
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@Jennerwein: Danke für Deine Antwort @Alle: Dann ist es also OK, so wie ich es oben beschrieben habe, oder gibts noch Gegenstimmen? Gruß Jake C.
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Zusatzfrage: hier wird bei den Sportschützen immer angeführt, daß sie im V-Fall immer erst das Magazin laden müßten. Ist es nicht erlaubt, ein geladenes Magazin oder Speedloader bzw. ein paar Patronen lose in der Tasche (für Revolver), bei sich zu haben? M. W. unterliegt das Führen von Munition keinen Vorschriften. Wenn die Waffe im abgeschlossenen Koffer verpackt ist, ist sie doch sicher von der Munition, die ich im Magazin in der Gürteltasche habe, getrennt. Und mehr wird doch nicht verlangt, oder? Grüße Jake C.
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Jeder kann nur seine eigene Verwarnungsstufe sehen.
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@Norbert S: oder hast Du etwa etwas aus Oberndorfer Plastik, womöglich in GRAU, nach Berlin importiert ??? Ungläubig staunende Grüße aus der Nachbarschaft, von Jake C.
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Bzgl. Steuerfeder: es wird empfohlen, nicht die 2 Kg Steuerfeder (markiert mit "-") zu nehmen, sondern die unmarkierte 2,5 Kg Steuerfeder, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Gruß mit DVC Jake C.
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Als es bei uns noch gefragt war, reichte es, "siehe Aktenlage" zu schreiben. Jake C.
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Zumindest in den Antragsformularen der Berliner Waffenbehörde (LKA 573), steht diese Frage, wie auch die detaillierte Frage nach den vorhandenen Waffen, gar nicht mehr drin... Grüße aus der Hauptstadt Jake C.
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@Jennerwein: Danke für die Klarstellung, als Nicht-Weidmann habe ich nur in WBK-Kategorien gedacht. Und dabei hatte SW500 es doch von Anfang an geschrieben... Gruß mit WeiHei! Jake C.
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@SW500: notfalls reicht ja ein neues "Upper", also ein Wechselsystem mit sportlich zugelassenem 420 mm Lauf. Einer der Vorteile des AR 15 Systems ist ja die leichte Ausbaumöglichkeit, z.B. für weitere Disziplinen. Zum Erwerb brauchst Du nur eine eingetragene Grundwaffe im gleichen oder größeren Kaliber und nach dem neuen Waffengesetz brauchst Du das Wechselsystem dann gar nicht mehr eintragen zu lassen. Just my two cents Jake C.
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@Hunnnter: ich zumindest wüßte nicht, wieso Dich irgendwer in die Pfanne hauen sollte. Es wäre aber schon interessant zu erfahren, welches LKR Dich betreut. Ansonsten sollen sich die Exekutivbeamten und -angestellten um die Ausführung der geltenden Gesetze und Vorschriften kümmern und nicht eigene nach ihren Gusto fabrizieren. Der Sportschütze, der mit korrekt ausgefüllten und abgestempelten Papieren zum Amt kommt, ist kein Bittsteller, sondern nimmt sein Recht wahr! Alles andere steht weiter oben und ich wiederhole mich nur ungern. Grüße von Jake C., der mit den Berliner SBinnen bisher gut klar kam.