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@Sachbearbeiter Immer noch schüttel ich den Kopf, offensichtlich ist dein Selbsterhaltungtrieb recht klein. Das soetwas 2 mal gut gegangen ist, heisst noch lange nicht das es ein 3 mal gut geht. Allenfals zeigt es, das die Tötungshemmung beim Menschen doch höher liegt als allgemein angenommen. Wenn jemand auf die Idee kommt sich einen Waffenschein durch Gewalt zu erzwingen indem er den entsprechenden Sachbearbeiter mit einer Waffe bedroht (egal welche), dann ist das ein klares Indiz für eine geistige Verwirrung. Niemand mit 3 funktionnierenden Gehirnzellen käme auf die Idee, das er mit dieser Methode erfolgreich sein könnte. Nicht mitgezählt das juristische Nachspiel, das Normalerweise folgen sollte. Mit jemanden der offensichtlich nicht mehr zurechnungsfähig (Situationsbedingt) zu argumentieren wenn es nicht um seine eigene Integrität geht, ist nichts anderes als Dummheit!. Wenn dich jemand auf der Strasse mit einer Waffe bedroht um Geld zu kriegen gibst du es ihm. Ich auf jeden Fall würde es tun, ob ich bewafnet wäre oder nicht. Das gleiche gilt eben für einen administrativen Akt, der sowieso ungültig ist weil erpresst worden. Darüber hinaus, jemand der eine andere Person mit einer Waffe bedroht, dem gehöhrt augenblicklich die Waffe entzogen und er muss ein Straffverfahren über sich ergehen lassen. Eine Schusswaffe auf jemanden willentlich zu richten, bedeutet in Kauf zu nehmen, das sich ungewollt ein Schuss löst (kommt vor) und den Tod der anderen Person in Kauf zu nehmen. Solche Leute müssen unschädlich gemacht werden indem ihnen die Waffe wegnommen wird und eventuel eine längerer Aufenthalt im Schatten, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht. Konkret bei den Fällen die du beschrieben hast, heisst das: 1.) Wisch geben 2.) Danach Polizei benachrichtigen. Alles andere ist gefährlich für dich, und für die Allgemeinheit wenn diese Person nicht angezeigt wird. Ich Erinnere an den Fall in Zoug. Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte richtet sich nach den D Gesetzen und nicht nach wissenschaftlichen Untersuchungen. Da das D Gesetz vorschreibt extrem restriktiv Waffentragscheine auszugeben, folgen die Richter dieser Gesetzgebung, die Frage der Gefährlichkeit des Waffentragenden ist ja in diesem Rahmen nur eine Randerscheinung. Im übrigen der Entscheid, den du in deiner Argumentation angibst zeigt dies überdeutlich. Denn es wird nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Antragsgeber eingegangen, sondern über die Möglichkeiten sich anders zu schützen. Im übrigen eine Einheitliche Rechtsprechung bedeutet noch lange nicht, das dies der Wahrheit entspricht oder selbst recht ist. Die Rechtsprechung im 3 Reich war nämlich sehr Einheitlich, alle Richter haben brav ihren Job getan, wie so viele andere auch. Das man daraus zum Beispiel ableiten kann das die Juden eine Minderwertige Rasse sind, wird wohl niemand heute versuchen. OT: Der Prozess von Eichmann den ich mal wieder auf Arte gesehen habe ist in dieser Beziehung sehr Aufschlussreich. Da aber der moderne Sachbearbeiter natürlich soetwas nie machen würde (er kennt ja zu gut die Geschichte) ist das natürlich ein sehr schlechtes Beispiel. Gehen wir mal in ein modernes demokratisches Land, die USA. Dort wird die Todesstrafe gesprochen, mit dem Argument der Abschreckung. Wird durch die dortige Rechtsprechung es plötzlich war das die Todesstrafe abschreckend wird? Nein, es gibt genug Studien die beweisen das die Todestrafe übrehaupt keine abschreckende Wirkung zeigt, nicht destotrotz wird dieses Argument regelmässig angewendet. Um Zurückzukommen zum Waffentragen. Ich wäre dankbar, eine gültige Studie zu sehen die zeigt das Waffentragen ein Sicherheitsproblem ist. Wenn unser lieber Sachberabeiter das nicht kann, solllte er die Konsequenzen ziehen. Joker
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@Sachberarbeiter Wichtig ist hier das Wort persönlich und ich. Das heisst eben persönlich und nicht unbedingt fundiert. Das du keine Waffe brauchst oder möchtest heisst noch lange nicht, das legales Waffentragen ein Problem der öffentlichen Sicherheit darstellt. Die Erfahrungen in den USA und in der CH, 2 grundsätzlich verschiedene Länder was die Gewaltbereitschaft angeht zeigen eben das die öffentliche Sicherheit nicht Gefährdet ist. Also gibt es keinen Grund das Waffentragen zu verbieten. Wenn das Waffentragen erlaubt wäre, zwingt dich niemand mit einer rumlaufen. Ich würde es auch nicht tun, habe es schliesslich nicht getan während den 20 Jahren in den ich es gekonnt hätte. Nichtdestsotrotz bin ich für die Möglichkeit das es andere Menschen tun. Das du eine Erlaubniss werweigert hast mit einer Knarre vor der Stirn? Ich habe sehr viel Mühe das zu glauben. Aber da ich leichtgläubig bin, kann ich nur den Kopf schütteln über so viel Torheit. Was hätte dich gehindert den Wisch auszustellen und die Polizei anzurufen? Ich habe in anderen Gegebenheiten soetwas erlebt. Ich habe vor vielen Jahren in Algerien in einem Spital gearbeitet und natürlich auch Nachts den Notfall übernommen. So gegen 2-3 Uhr Morgens kammen ein paar junge Leute aus der Kashba (man hatte mich vorgewarnt), die wollten eine Krankenschein um nicht zu arbeiten. Nachdem ich mich weigerte mangels Krankheit ihn auszufüllen, haben diese mich dann mit einem Messer bestens überzeugen können. Ich habe aber die Zeugnisse durchgepaust und am nächsten Morgen der Polizei übergeben (die sind dort unangnehme Zeitgenossen). Danach habe ich meine Kollegen gefragt warum sie nicht das gleiche tun würden, das würde doch das Problem schnell aus der Welt schaffen. Antwort: Du bist in 2 MOnaten nicht mehr da, ich muss hier leben, die werden mich finden. Ich bin eigentlich nicht unbedingt schnell eingeschüchtert, aber die Episode mit dem Messer die ich erlebt habe, sowie ein paar andere brenzlige Situationen, lassen mich glauben das bei deiner "Knarre an der Stirn" Geschichte die Tastatur sich unhabhängig gemacht hat. Das relativiert meiner Ansicht nach, dein Expertenwissen auf dem Bereich des Waffentragen. Joker
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Haha, sehr interessant Sachberarbeiter! Kannst du mal die einschlägigen Quellen nennen!! Da in D legales Waffentragen so gut wie unmöglich ist, dürfte es dort auch keine Vorfälle geben wie du sie beschreibst. Die Zahlen in den Staaten zeigen auf jeden Fall ein anderes Bild. Das ist einer der einzigen Orten wo man übrigens einen gültigen Vergleich hat, zwichen Vebot und Erlaubt. Die CH ist ja den Gegenteiligen Weg gegangen. Bis 1999 war Waffentragen erlaubt in der hälfte der Kantone, wohlbemerkt ohne jegliche Prüfung. Resultat, bis 1999 habe ich noch nie gehöhrt, das innerhalb einer Konfrontation ein Krimineller eine Waffe hat entwenden können. Was die Gewalt angeht, ist sie stetig gestiegen seit 1999. Du schreibst aus dem Bauch heraus und verwandelst deine Meinung in Tatsachen. Selbst ein Krimineller ist nicht lebensmüde und versucht eine Schusswaffe, die auf ihn gerichtet ist zu entwenden. Das ist wohl der grösste Unsinn der über das Thema der je geschrieben wurde . Besonders angetan bin ich von der Lebenserfahrung der Kammer. Ich bin dafür, das aubenblicklich alle Polizisten entwafnet werden, sowie die Bodyguards der deutschen Politiker und eventuel gefährdeten Richter. Den nach dem diesem Gerhinbrei der oben zusammengeschrieben wurde, bringt dieser Gruppe eine Bewafnung ja auch nichts wie die Lebenserfahrung zeigt. Glücklicherweise ist Dummheit keine tödliche Krankheit. Der Grundtenor der aber eigentlich vertreten wird, finde ich wirklich Abscheulich. Der heisst nämlich, selbst schuld wenn man überfallen wird. Das ist eine Umkehrung aller Prinzipien. Joker
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Man holt sich die Zahlen die man braucht. Insofern stimmt es was du sagst, nur du sagst nicht alles: Hier die Tötungsdelikte: Hier die Körperverletzungen: ergänzend 2003 wahren es 6'732 Fälle Hier die Vergewaltigungen: 2003 waren es 547 Schlussendlich Raub: Daraus kann man klar sehen das innerhalb von 10 Jahren die Gewaltkriminalität markant zugenommen hat, nur bei den Tötungsdelikten, muss man noch dazurechnen, das die Medizin immer mehr Fortschritte macht und die Verletzten einfach überleben. Aus diesen Zahlen, leite ich sicher nicht ab, das das faktische Verbot des Waffentragen unbedingt eine Rolle gespielt hat. Klar ist hingegen das dieses Verbot in keinster Weise die Sicherheit verbessert hat. Dieser Trend hält übrigens Europaweit an seit den 60 Jahren ohne, das es eine einfache Erklärung gibt. Die erste Schlussfolgerung die man haben kann, Waffentragen ist der öffentlichen Sicherheit nicht abträglich, dazu kann man nämlich mit umgekehrten Vorzeichen die USA zählen. Die zweite Schlussfolgerung ist, wenn die öffentliche Sicherheit nicht tangiert ist, gibt es keinen Grund es zu verbieten. Die dritte Schlussfolgerung ist, es gibt keinen Grund einem unbescholtenen Bürger eine effektive Möglichkeit zu verbieten sich zu verteidigen, also Waffentragen sollte erlaubt sein. Joker
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Ja das war Grauenhaft , jeden Tag Schiessereien für nichtige Problem, wie Parken oder jemanden falsch angeschaut haben. Nicht zu sprechen von den Leuten denen die Waffe abgenommen wurde, und von dieser umgebracht wurden. Glücklicherweise ist seit 1999 der Spuck vorbei. Es gab schon Versuche, das Waffentragen beizubehalten in der Revision des Waffegesetz. Herr Koller (damaliger Ministe für Justiz und Polizei), hatte das richtige Argument gefunden um solch einen Unsinn abzuschmettern "O Ton: stellen sie, sich vor die Drogendealer würden alle mit Waffen rumlaufen". Das faktuelle Verbot seit 1999 vom Waffentragen, hat markant zur Verbesserung der inneren Sicherheit beigetragen. Die Anzahl Körperverletzungen und Morde hat sich von 4673 Fälle/Jahr 1998 auf 6123 Fälle/Jahr im Jahr 2003 verringert. Sachbearbeiter kann aufatmen, den wir werden das Bedürfnissprinzip übernehmen vom Schengenrecht, und können durch diese markante Verbesserung des CH-Waffenrecht eine gleichwertige Verbesserung der inneren Sicherheit erhoffen wie diejenige, die wir erlebt haben seit 1999. Joker
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Hmm, wenn man sich das so anhöhrt, scheint das Leben richtig gefährlich in D zu sein. Mal angenommen CCW würde es in D geben, würde wahrscheinlich nichts passieren, weil einfach nicht sehr oft der Bedarf bestehen würde eine Waffe zu ziehen. Sachbearbeiter, das ein Bösewicht jemanden die Waffe abnimmt, mit die er bedroht wird, würde ich als unwahrscheinlich ansehen, ausser er will selbstmord begehen. Die Fähigkeit eines Täter, mit einer Schusswaffe umzugehen kann man im allgemeinen vergessen, die machen kein Combattraining, sondern benutzen eine Waffe zum einschüchtern oder um ihr eigenes Selbstwertgefühl zu steigern. Die einzige Ausnahme, sind ehemalige Staatsangehörige von Yougoslavien, die eine Kriegserfahrung haben. Joker
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Oh Was nicht sein kann, gibt es auch nicht. Na dann kann ich mich an den Wafenschieber meines Vertrauen wenden, im Fall das..., da es ihn nicht gibt und mich übrigens auch nicht. Sowieso, wer spricht den von Waffen, wir reden hier von Sportgeräten für die es einen Bedarf geben muss, falls man sie Erwerben will Joker
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Soso, scheinst ja die Anwort zu kennen Nur warum soll das nicht diskutiert werden. Es handelt sich ja nicht um eine Praktische Anleitung, sondern um ganz reale Fakten auf den Tisch zu legen. Vielleicht zeigen eben diese Fakten, die du hoffts, das sie hier nicht diskutiert werden, das ein Legalwaffenbesitzer in D, mehr Zeit und Geld braucht um sich eine Waffe zu kaufen als er brauchen würde um sich mit einer Vollautomatik einzudecken, die ausserdem noch durch die meisten Schusswesten schiesst. Da habe eben ich meine Probleme, mit der Wirksamkeit vom Bedürfnissprinzip. Joker
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Irgendwie scheint mir, hier werden 2 Sachen miteinander vermischt. Waffentragen hat nichts mit einem Bedürfnissnachweis für Waffenbesitz zu tun. Man kann Waffentragen verbieten (im allgemeinen) ob es einen Bedürfnissnachweis gibt oder nicht (siehe CH oder D). Man könnte auch Waffentragen erlauben, trotz eines Bedürfnissnachweis, zb Frauen. Sowieso wenn ich das Bedürfniss hätte mich mit einer Waffe zu bewegen, würde ich mich über die Gesetzgebung hinwegsetzen, mein Leben oder dieses meiner Familie ist mir immer noch wichtiger als irgendein Paragraph. Wenn ich keine kaufen könnte legal, dann eben illegal. Das war übrigens, einer der Gründe, die in manchen US-Staaten zum CCW geführt haben, "wenigsten wissen sie wer es beantragt hat und sind sicher das eine minimale Sachkunde stattgefunden hat". In der CH laufen im Moment hauptsächlich Mitglieder von gewissen Nationalitäten, mit Feuerwaffen herum, illegal versteht sich. Im jetzigen Zeitpunkt, muss ich sagen ist mir eigentlich CCW egal, nur finde ich das überflüssige Verbote abgeschaft werden sollten. Zum Bedürfnissnachweis habe ich folgende Frage an Sachbearbeiter? Was ist einfacher und schneller zu kriegen in D: a.) Eine Sphynx 3000 legal b.) Eine Kalashnikov oder eine Tokarev illegal Welche Waffe ist billiger? Joker
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Ich muss sagen die Argumentation von Sachbearbeiter zeugt von einem Obrigskeitglauben wie er im Buche steht. Die Argumentation ist die folgende: Weil die Leute die jetzigen deutschen Waffengesetze brechen, haben diese Gesetze eine Daseinsberechtigung ungeachtet deren Wirksamkeit. So eine Realitätsfremde Denkweise, die zum Selbstläufer wird und eigentlich den Weg ebnet für jede abstruse Gesetzgebung, kann sich nur erklären über das Arbeitsbedürfniss von Sacharbeiter. Joker
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Ob das zu einer erhöten Gewaltsquote führt bleibt noch nachzuweisen. Um aber auf die Punkte zu kommen und sie zu beleuchten im jetzigen CH Waffenrecht. 1') Verboten 2') Verboten 3') Nicht verboten, scheint aber nicht zu einem gerellen Massaker geführt zu haben. 4.) Verboten, wenn es sich um die Änderung richtung voll-automat oder Verkürzung handelt. Sonst ist es natürlich Möglich sich selbst zu gefährden, ich würde aber vermuten, das wiederladen in der Beziehung viel mehr Unfallpotential birgt. Man denke nur an 1 schuss kein Pulver (nur Zündhütchen) 2 Schuss = Bumm. Das einzige was unserer Sachberarbeiter geschrieben hat, ist das es Leute gibt die sich nicht an das deutsche Waffengestzt halten. Ja und.....? Joker
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Ein Taufrisches Beispiel über Wirksamkeit von Waffengesetzen. Spielt sich in Bex ab, eine kleine Stadt in der Nähe des genfer See. Gestern zwischen 3-4 Uhr Morgens, haben in Bex mehrere Schüsse geknallt. Niemand hat sich aufgeregt bis gegen 7 Uhr Morgens ein Einwohner einen Einschuss in seinem Fenster gefunden hat. Die Polizei hat sehr schnell die Vermutung gewonnen das es sich um einen notorisch gewaltätigen 57 jährigen Mann handeln könnte, der eventuel auch Waffen bsitzen könnte. Um 10 wurde die Wohnung dieses Mannes gestürmt, der war im Bett mit geladener Pistole auf dem Nachttisch. Er besass vier Pistolen und vier Kalashnikovs. Jetzt kommt der Clou Laut der Polizei wurde diesem Mann schon vor 10 Jahren alle legal gekauften Waffen entzogen, und er hat natürlich danach keinen Waffenewerbsschein bekommen. Kommentar des Polizisten, das muss er sich wohl auf dem Schwarzmarkt besorgt haben. Tja Sachbearbeiter, mit einer Bedürfnissvorlage hätte dieser Mann nicht diese Waffen auf dem Schwarzmarkt kaufen können! Oder habe ich da etwas fasch verstanden Joker
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Hast leider Recht, obwohl in der CH das letzte Wort nicht gesprochen ist. Es ist gut möglich das die gleichen die für Schengen gewählt haben (wegen Parteizugehörigkeit) jetzt gegen die erweiterte Personnefreizügigkeit wählen (jeder ist sich selbst der nächste und der böse Pole der einem die Arbeit wegnimmt, das versteht doch jeder ). Persönlich bin ich dagegen das Kind mit dem Bade auszuschütten. Sollte aber die Freizügigkeit gebodigt werden und damit als "Kollateralschaden Schengen " könnte ich mir eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen. Übrigens die CH werden kein Bedürfniss haben müssen, sonder nur einen Grund angegeben müssen , so steht es im Text und in der offiziellen Propaganda (ich bin ein bisschen skeptisch". Um ein bischen Backtotopick zu betreiben, was würden den die Deutschen von diesem Schengen Kompatiblen Gesetzt halten ? 6. Waffengesetz vom 20. Juni 1997 42 Art. 1 Abs. 2 Einleitungssatz 2 Es regelt den Erwerb, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Aufbewahren, den Besitz, das Tragen, das Mitführen, das Vermitteln, die Herstellung von und den Handel mit: … Art. 4 Abs. 1 Bst. a und 4 1 Als Waffen gelten: a. Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen); 4 Als Munition gilt Schiessmaterial mit einer Treibladung, deren Energie durch Zündung in einer Feuerwaffe auf ein Geschoss übertragen wird. Art. 5 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. a, 1bis, 1ter und 6 Verbote im Zusammenhang mit Waffen und Waffenbestandteilen 1 Verboten sind der Erwerb, das Tragen und das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland sowie die Einfuhr von: a. Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren besonders konstruierten Bestandteilen; 1bis Verboten sind auch der Erwerb und die Einfuhr von militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung, von deren wesentlichen Bestandteilen sowie von wesentlichen Bestandteilen von Seriefeuerwaffen. 1ter Verboten ist auch der Besitz von Seriefeuerwaffen, von Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, von militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung sowie von ihren wesentlichen Bestandteilen. Art. 6 Einschränkungen im Zusammenhang mit bestimmten Geräten und mit Spezialmunition Der Bundesrat kann verbieten oder von der Erfüllung besonderer Voraussetzungen abhängig machen: a. den Erwerb, die Herstellung und die Einfuhr von Geräten, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen (Art. 4 Abs. 1 Bst. B); b. den Erwerb, den Besitz, die Herstellung und die Einfuhr von Munition und Munitionsbestandteilen, die ein nachweislich hohes Verletzungspotenzial aufweisen und die bei üblichen Schiessanlässen oder für die Jagd nicht verwendet werden (Spezialmunition). Art. 6a Erbgang 1 Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile, für die ein Verbot nach Artikel 5 Absatz 1ter besteht, durch Erbgang erwerben, müssen innerhalb von sechs Monaten eine Ausnahmebewilligung beantragen. 2 Die Ausnahmebewilligung gilt für sämtliche Gegenstände, die nicht innerhalb der Frist von Absatz 1 einer berechtigten Person übertragen werden. Art. 6b Amtliche Bestätigung 1 An Personen mit Wohnsitz im Ausland darf die Ausnahmebewilligung für den Erwerb einer Feuerwaffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils nach Artikel 5 nur erteilt werden, wenn sie eine amtliche Bestätigung des Wohnsitzstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt sind. 2 Bestehen Zweifel an der Echtheit der Bestätigung oder kann eine solche nicht beigebracht werden, so leitet der Kanton die Unterlagen an die Zentralstelle weiter. Diese überprüft die Bestätigung oder kann gegebenenfalls eine solche erteilen. Gliederungstitel vor Art. 8 2. Kapitel: Erwerb und Besitz von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen 1. Abschnitt: Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen Art. 8 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1bis, 2bis und 3–5 Waffenerwerbsscheinspflicht 1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein. 1bis Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben. 2bis Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang erwerben, müssen innerhalb von sechs Monaten einen Waffenerwerbsschein beantragen, sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen werden. Art. 9 Zuständigkeit Der Waffenerwerbsschein wird von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons oder für Personen mit Wohnsitz im Ausland von der zuständigen Behörde des Kantons, in dem die Waffe erworben wird, erteilt. Art. 9a Amtliche Bestätigung 1 Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitzstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind. 2 Bestehen Zweifel an der Echtheit der Bestätigung oder kann eine solche nicht beigebracht werden, so leitet der Kanton die Unterlagen an die Zentralstelle weiter. Diese überprüft die Bestätigung oder kann gegebenenfalls eine solche erteilen. Art. 9b Gültigkeit des Waffenerwerbsscheins 1 Der Waffenerwerbsschein gilt für die ganze Schweiz und ermächtigt zum Erwerb einer einzigen Waffe oder eines einzigen wesentlichen Waffenbestandteils. 2 Der Bundesrat sieht für die Ersetzung von wesentlichen Waffenbestandteilen einer rechtlich zugelassenen Waffe sowie für den Erwerb von mehreren Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen bei der gleichen Person oder für den Erwerb durch Erbgang Ausnahmen vor. 3 Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig. Die zuständige Behörde kann die Gültigkeit um höchstens drei Monate verlängern. Art. 9c Meldung der übertragenden Person Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil überträgt, muss der für die Erteilung von Waffenerwerbsscheinen nach Artikel 9 zuständigen Behörde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Waffenerwerbsscheins des Erwerbers oder der Erwerberin zustellen. Art. 10 Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht 1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden: a. einschüssige und mehrläufige Gewehre sowie Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern; b. vom Bundesrat bezeichnete Repetiergewehre, die im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 199543 anerkannten Schiessvereine sowie für Jagdzwecke im Inland üblicherweise verwendet werden. 2 Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen festlegen oder den Geltungsbereich von Absatz 1 für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz einschränken. Art. 10a Prüfung durch die übertragende Person 1 Die Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil ohne Waffenerwerbsschein (Art. 10) überträgt, muss Identität und Alter des Erwerbers oder der Erwerberin anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. 2 Die Waffe oder der wesentliche Waffenbestandteil darf nur übertragen werden, wenn die übertragende Person nach den Umständen annehmen darf, dass dem Erwerb kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 entgegensteht. 3 Artikel 9a gilt sinngemäss. Art. 11 Schriftlicher Vertrag 1 Für jede Übertragung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils ohne Waffenerwerbsschein (Art. 10) ist ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen. Jede Vertragspartei hat den Vertrag mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. 2 Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten: a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil überträgt; b. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt; c. Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Waffennummer sowie Datum und Ort der Übertragung; d. einen Hinweis auf die Bearbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag (Art. 32f Abs. 2), sofern Feuerwaffen übertragen werden. 3 Wer Feuerwaffen überträgt, muss der Meldestelle (Art. 38a) innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Vertrags zustellen. Die Kantone können auch weitere geeignete Formen der Meldung vorsehen. 4 Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile nach Artikel 10 durch Erbgang erwerben, müssen die Angaben nach Absatz 2 Buchstaben a–c innerhalb von sechs Monaten der Meldestelle übermitteln, sofern sie die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen. 5 Zuständig ist die Meldestelle des Wohnsitzkantons des Erwerbers oder der Erwerberin oder für Personen mit Wohnsitz im Ausland die Meldestelle des Kantons, in dem die Feuerwaffe erworben wurde. Gliederungstitel vor Art. 12 2. Abschnitt: Besitz von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen Art. 12 Zum Besitz einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat. Gliederungstitel vor Art. 15 3. Kapitel: Erwerb und Besitz von Munition und Munitionsbestandteilen Art. 15 Erwerb von Munition und Munitionsbestandteilen 1 Munition und Munitionsbestandteile dürfen nur von Personen erworben werden, die zum Erwerb der entsprechenden Waffe berechtigt sind. 2 Die übertragende Person prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt sind. Für die Prüfung gilt Artikel 10a sinngemäss. Art. 16 Abs. 1 1 Wer an Schiessveranstaltungen von Schiessvereinen teilnimmt, kann die dafür erforderliche Munition frei erwerben. Der veranstaltende Verein sorgt für eine angemessene Kontrolle der Munitionsabgabe. Art. 16a Besitzberechtigung Zum Besitz von Munition oder Munitionsbestandteilen ist berechtigt, wer die Gegenstände rechtmässig erworben hat. Joker
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Was ich nicht verstehe, ist das mit aller Gewalt die positiven Erfahrungen in der CH z.B., als ein Einzelfall abgetan werden, und gleichzeitig die USA als Algemeinregel herhalten sollen. Das Problem der Gewalttätigkeit, ist ein Gesellschaftliches, und nicht eine Frage der Waffenverfügbarkeit. Es wurde hier das korsische Beispiel erläutert, das ist genau das Paradebeispiel eines Gesellschaftlichen Problems. Die Waffengesetze sind nämlich gleich zwischen Frankreich und Korsika, hingegen ist die Gewalt in Frankreich, lange nicht so instituonalisiert wie in Korsika. Darüber hinaus schaffen es die Korsen sehr gut sich mit illegalen Waffen einzudecken. Halbautomatische Langwafen konnte sich übrigens jeder D kaufen bis 197x, soweit ich weiß, herrschte damals nicht der wilde Westen in D. Naja, es reicht eine Generation von Indoktrination und Verboten um Angst vor seinem eigenen Schatten zu haben. Aber gut, wenn hier viele glauben, die Deutschen bestehen zum größten Teil aus potentiellen Psychopathen und Möchtegerne Rambos, dann muss man wohl dieses Waffengesetz befürworten. Sachbearbeiter hat folgendes geschrieben: Das ist wirklich Unsinn und zeugt von einer totalen Unkentniss über die Wirklichkeit des Lebens. Ganz allgemein gesehen führen nicht acceptierte Verbote zu einem Aufblühen des Schwarzmarkt und der Kriminalität die dazu gehört. Eins der besten Beispiele war die Prohibition in den USA. Dazu kommt die Wirklichkeit des Schwarzmarkts, wo es ein Bedürfnis gibt es auch einen Anbieter, siehe Drogen. Ich glaub nicht das Sachbearbeiter alles Ernstes der Meinung ist das es keine oder weniger Drogen gibt, weil sie verboten ist. Es ist nur eine Gesellschaftliche Frage, Heroïn ist pfui und Nikotin ok, wobei beide das gleiche Suchtpotential haben. Waffengesetze dienen, einzig und allein dazu zu verhindern das gefährliche Leute legal an Waffen kommen. Die Anzahl der illegalen Waffen steht eben im direkten Zusammenhang mit der schärfe des Gesetzes und nicht umgekehrt. Wo das Problem bei einem übermäßig scharfen Gesetz besteht, ist das der eigentliche normale Bürger zum Verbrecher wird, und sich die Grenze zwischen dem normalen und dem Verbrechen verwischt. Ganz konkret, in der CH ist es seit 1999, schwierig Vollautomaten legal zu kaufen. Es ist möglich, kostet aber 150.- pro Waffe + viele Auflagen. Ich sammle Maschinenpistolen, legal natürlich. Mindestens die Hälfte der Offerten die ich bekomme, muss ich abschlagen, weil Waffen ohne Papiere. Da soll mir ein Sachbearbeiter nicht sagen das schärfere Gesetze nicht den Schwarzmarkt fördern. Noch schlimmer ist das man langsam den mafiösen Strukturen immer mehr Nahrung gibt. Ich will natürlich auch nicht dass der nächste Leibbach ein Blutbad anrichtet, nur solche Gesetzte, die immer nur den falschen treffen, verhindern überhaupt nichts. In D sichern, sie wenigstens einem Sachbearbeiter das Gehalt. Joker
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Also hack doch mal nicht auf einem Sachebearbeiter rum . Es ist doch unmöglich Tag ein, Tag aus solche Vorschriften auszuführen wenn man nicht von deren Sinn überzeugt ist. Ob die Überzeugung aus der Not enstanden ist einen Job zu haben oder am Anfang stand ist eigentlich egal. Viel mehr Sorgen machen mir die Waffenbesitzer, die davon ausgehen das alle anderen nicht Privilegierten keinefalls an solche gefährlichen Instrumente kommen dürfen, wobei natürlich klar ist, das derjenigem der diese Aussage macht, natürlich absolut zuverlässig ist. Es stört mich auch das Fakten einfach ausgeblendet werden um nur über sein Bauchgefühl zu reden (sprich die anderen, schräge Vögel, unzuverlässig usw..) Joker
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In der CH ist alles anders weil jedes Kind gelernt hat mit Waffen umzugehen. Stimmt überhaupt nicht. In der Stadt, haben die wenigsten Kinder Kontakt mit Waffen. Die Schweizer sind doch genauso wie die Deutschen, der Einzige Unterschied, das CH-Waffengesetzt wäre für die meisten Deutschen ein Albtraum. Messer sind keine Waffen? und womit haben sich die Menschen über Jahrtausende gegenseitig umgebracht. Erinnert sich jemand an Uganda, da war es möglich ein Genozid zu begehen nur mit Macheten und Knüpeln, die schlimste Waffe war das Radio. Das einzige Gefährliche, das ich sehe an Feuerwaffen ist eben das Potential eines Unfalls, das nicht von der Hand zu weisen ist. Aber auch da passiert eigentlich kaum etwas, obwohl das Potential vorhanden ist. In der CH wurden 2003 etwa 75 Millionen Patronen verschossen, Unfälle? vieleicht 2-3 pro Jahr. Morde mit Feuerwaffen bei einer Bevölkerung von 7.5 Mio wurden 47 begangen, davon 90% mit illegalen Waffen.¨ Aber es hat wohl kaum Zweck hier Meinungen zu ändern zu versuchen, da die Logik nicht angesprochen wird. Vor 3 Tagen habe ich von Privat endlich eine Colt Python kaufen können (suche schon seit langer Zeit eine, für einen vernüftigen Preis). In der Disskussion mit dem Verkäufer, sagte dieser es ist doch eigentlich unglaublich, das man so einfach eine Waffe verkaufen kann. Da habe ich ihn gefragt: meinen sie wir haben damit ein Problem. Seine Antwort: Nein natürlich nicht, aber trozdem ich finde das nicht gut. Joker
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Weil das Bedürfnissprinzip als solches zur Mengen und Typusbegrenzung führt. Ausserdem, wenn positive Erfahrungen ohne Bedürnissprinzip in anderen Ländern gesammelt worden sind , warum muss man immer wieder diese Konsequent übergehen. Irgendwie wird diese Frage mit einer Art Autismuss angegangen. Regelungen die nichts bringen, kann man abschaffen. Ich bin Waffenbesitzer (Sammler und Sportliches schiessen), würde auch problemlos unter einer anderen Regelung mein Hobby fröhnen können. Trotzdem sehe ich nicht ein, warum ich anderen Begrenzungen auferlegen muss, wenn sie nichts bringen. Joker
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Das Problem bei solchen Diskussionen ist das man an einander vorbei redet. Ich rede von Beispielen die bezeugen dass keine Gefahr in Wirklichkeit besteht und der Kontrahent spricht von einer potentiellen Gefahr die in der Natur des Objekts steckt. Das sind einfach zwei Weltansichten, die einen möchte jegliche potentielle Gefahr von der Gesellschaft abwenden die anderen möchte nur das regulieren wo eine Regulation auch einen Effekt gezeigt hat. Um es noch einfacher zu sagen es ist Links (Das kollektiv muss vom Individuum geschützt werden) oder Rechts (Das Individuum muss geschützt werden vor den übermässigen Ansprüchen des Kollektiv). Es kommt immer wieder das Argument solche Katastrophen wie Erfurt zu verhindern, nur hat beinah immer das System versagt. In Erfurt, brauch ich es nicht zu erläutern, in CH Fall (Zug) hat auch das System versagt (trotz liberaler Waffenordnung), Leibacher hatte einen Bussfahrer und seinen Psychiater mit eine Waffe bedroht, ohne jeglichen Konsequenzen (es wurde ihm problemlos Waffenscheine ausgehändigt). Ich habe auch meine eigenen Erfahrungen in der Beziehung. Es handelt sich um jemanden den ich sehr gut kannte. Mit 20 hatte er sich schon eine Pistole und einen Revolver gekauft und lief auch stolz mit diesen rum (war damals erlaubt). Danach hat er geheiratet Kinder produziert und versucht die Karriereleiter so schnell wie möglich raufzulaufen. So mit der Zeit wurde es schon ein bisschen ungemütlich mit ihm zusammen zu sein denn er hatte solch ein Geltungsbedürfnis das er alle anderen meistens heruntermachte. Dann erlebte ich ihn im Militär, es handelte sich um einen unseren letzten WK's und man hatte ihm eine "Anfängeraufgabe" übergeben als alt eingestandener Offizier. Er hat sich so darüber aufgeregt das alle richtig Angst bekommen haben (psychotische Anwandlungen), das Faktum das er prallte mit einer geladenen Pistole rumzulaufen war auch nicht gerade Angenehm. Passiert ist aber überhaupt nichts, insbesondere es hat sich niemand getraut in zu denunzieren. Mit der Zeit wurden seine psychotischen Krisen immer schlimmer. Eines Tages hat er aus Wut ein paar Magazine in seine Hauswand geschossen er sagte ungefähr jeden Tag, dass er seine Familie umbringen würde. Sein Schwager ist dann zu Polizei gegangen, damit sie ihm die Waffen wegnehmen: Antwort ist ja alles nicht so schlimm, wir können nichts machen (was falsch ist). Der Schwager hat auch versucht mit dem Psychiater der diesen Bekannten behandelte (Antwort: der ist doch nicht gefährlich). Der Schwager hat dann in einer Nacht und Nebel Aktion einfach die Waffen in Abwesenheit abgeholt. Kurz danach hat mein Bekannter wieder eine Krise gehabt, die Familie konnte sich verstecken und der Bekannte hat sich im Wahn mit einem Schweizer Taschenmesser umgebracht. Nicht zu denken, was passiert währe mit all den Waffen die er besass, wenn der Schwager sie nicht geholt hätte. In diesem Fall ist es noch gut verlaufen, wenn man es so sagen kann (abgesehen vom verheerenden Trauma, der bei den Kindern geblieben ist). Diese Geschichte zeigt eben auch wieder, dass wenn es darauf ankommt die offiziellen Sicherungen total versagen, und eine Verschärfung von Gesetzen nichts gebracht hätte. Joker
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Dieser Satz ist allgemeingültig und natürlich auch in der CH wo man langsam eine Erlaubniss braucht um zu atmen (natürlich das alles für das Wohl der Allgemeinheit um sie schützen falls du falsch atmest) . Da sind wir endlich mal wieder beim Kollektiv das über das Individum wacht in dessem besten Interesse. Gefährliche Sachen Menschen anzuvertrauen, soetwas kann man doch nicht machen! Denkt ihr? Drehen wir mal die Zeit 30 Jahre zurück in den Kanton Freiburg. Dort konntest du in einen Krämerladen gehen und Dynamit samt Sprengkapsel und Zündschnur kaufen, sowie eine AK47 auf semi getrimmt, musstesst nur einen Führerschein zeigen und deinen Namen mit Bleistift in ein grosses Buch eintragen. Du konntest auch dir in Teilen eine Waffe aus dem Ausland kommen lassen. Sowieso waren Schalldämpfer und Kits um einen Halb-auto in Fullauto zu verändern legal. Ist etwas passiert, nichts und wieder nichts.Ich glaube kaum das die Freiburger anders genetisch gepolt sind als die deutschen. Heute ist das alles natürlich illegal, aber besser ist nichts geworden. Joker
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Höhrt sich wahnsinig logisch an, nur wie ist es möglich das in der CH wo du einfach von privat nur mit einem Vertrag jegliche Waffe kaufen kannst, die allgemeine Mordrate tief ist, und diejenigen die mit einer Feuerwaffe begannen werden sehr oft mit einer illegalen begannen werden. Könnte es sein, dass im allgemeinen die Menschen ein gewisse Hemmung haben ihr gegenüber umzubrigen? Könnte es sei, das wenn man eine Waffe verkauft, sich auch überlegt wer sie kauft. Kurz gesagt, so wenig Waffen wie möglich unters Volk scheint mit nicht besser zu funktionnieren, wie keine Waffen legal an Kriminelle zu verkaufen. Nun dank unser Eurokraten(philen) können wir nun auch von diesem wunderbaren Bedürfnissprinzip profitieren. Ich gehe jede Wette ein, das in der CH sich bestensfalls nicht ändert mit der Einführung dieses Bedürfnissprinzip. Es ist wahrscheinlicher das die Kriminalitätsrate hochgeht weil der Waffenschwarzmarkt Hochkonjuktur haben wird. Joker
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Ach ja der böse Nationalstaat, der muss unbedingt abgeschaft werden, möglichst mit undemokratischen Mitteln. Man höhrt von weiten Jean Monnet, nur bei diesem Initiator von Europa kann man es verstehen (zwei Weltkriege). Vergessen wird allerdings, wenn Nationalismuss die Ursache dieser Kriege war, waren es Nationen die ihn beendet haben, wie England und die USA, die beide ein sehr gutes nationales Bewusstsein haben. Die Völker Europas zu übergehen kann genau das Gegenteil erwirken, anstatt ein Europa zu gründen, schürt mann in den Länder, den Nationalismuss und ebnet den Boden für Nationalistische Parteien. Man könnte sich aber Europa auch anders vorstellen. Wie wäre es wenn auf Europäischer Eben, ein Intitiativ und Referendum gäbe auf Gesetzes Ebene. Das würde dem Individum wieder das Gefühl einer möglichen Kontrolle geben über "das was in Brussel entschieden wird" und würde zwangsmässig die Zusammenarbeit auf der Basis Individum zwischen den Ländern fördern. Der Franzose müsste als Europäer agieren um ein unbeliebtes Gesetz aus Brussel kippen zu können, anstatt als Franzose zu wählen um die EU-Konstitution zu bodigen. Das aber von Parlamentariern verlangen, die denken sie wüssten es besser als das blöde Volk ist natürlich schwieriger. Joker
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Stimmt ich habe nachgesehen, mea culpa. Hier ein link http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?...2000&nu_doc=837 Nur muss mir einer erklären warum folgendes geschrieben ist in dem Abkommen für den Beitritt der CH in das Schenger acquis: Alle Bestimmungen des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, dem Grossherzogtum Luxemburg und dem Königreich der Niederlande zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985, mit Ausnahme folgender Bestimmungen: Artikel 2 Absatz 4 über die Warenkontrollen Artikel 4, soweit Gepäckkontrollen betroffen sind Artikel 10 Absatz 2 Artikel 19 Absatz 2 Artikel 28 bis 38 und die dazugehörigen Begriffsbestimmungen Artikel 60 Artikel 70 Artikel 74 Artikel 77 bis 91, soweit sie von der Richtlinie des Rates 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen abgedeckt sindArtikel 120 bis 125 über den Warenverkehr Artikel 131 bis 133 Artikel 134 Artikel 139 bis 142 Schlussakte: Erklärung 2 Schlussakte: Erklärungen 4, 5 und 6 Hier der Link: http://www.europa.admin.ch/nbv/off/abkommen/d/schengen_1.pdf joker
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Ist nicht ganz so, die Richtlinien 91/477 sind weniger restriktiv als das Kapitel 7 des Schenger Abkommen, das heute in der EU gültig ist. Das weiss ich zufällig, weil die CH bei dem Abkommen über das wir wählen werden, explizit nur die Richtlinien 91/477 (ist auch schon eine Unverschämtheit ) übernimmt und nicht die Paragraphen des Kapitel 7. Joker
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Ich wollte eigentlich nicht die Deutschen an den Pranger stellen, in der CH gibt es das gleiche Niedermachen der andersschiessenden( IPSC=Rambo, Grosskaliber=Penisproblem, Kleinkaliber=Kinderkram, Jäger=Nicht-Schütze, Sammler=Spinner und überhaupt alle anderen sind Idioten). Nur die Situation Waffenrechtlich gesehen ist in D so eine Katastrophe, dass die Deutschen vielleicht eine grössere Motivation haben sollten als die CH oder Amis solches kindliches Verhalten niederzulegen. Joker
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Immer wieder das Gleiche jeder verteidigt seine Partikularinteressen und ist eigentlich doch der Meinung das Waffen gefährliche Instrumente sind, die man dem normalen Bürger vorenthalten sollte. Um es mal auf einen Punkt zu bringen, wenn Waffen wirklich solch ein Bedrohungspotential haben für die zivile Bevölkerung, dann muss man konsequenterweise alle Waffen verbieten. Man kann nämlich auch sehr gut ohne Waffen leben, die Japaner schaffen es ja auch. Wenn aber man die Meinung vertritt dass Waffen im allgemeinen keine Bedrohung darstellen wenn man sie einem mündigen Bürger überlässt, dann gibt es auch keinen Grund zwischen den Benutzern zu unterscheiden (Jäger, Sammler, Sportler usw). Es gibt auch keinen Grund zwischen den Waffen zu Unterscheiden, eine 22LR im Herzen ist tödlich und eine 357mag durch die Lunge nicht. Eine Pistole ist nicht weniger gefährlich als eine MP. Oder dann sollte man nach Erfurt und Nanterre auch alle Glocks verbieten. Ihr Deutschen musstet doch wirklich alle Gründe haben um euch als Schützen zusammenzuschliessen. joker